Beiträge von RaRaRasputin

    Hallo, ich hab mein Referendariat nun in BW geschafft. Wegen des ganzen Prüfungsdrucks hab ich 10 kg zugenommen. Nun fällt der ganze Druck weg und ich hab wieder Zeit für Sport und Kochen und will wieder abnehmen. Derzeit wäre ich adipös mit BMI = 30 (ungefähr).


    Jetzt die Frage: Nach den Sommerferien wollte ich als Beamter auf Probe anfangen. Muss man dann schon vorher zum Amtsarzt (wär schlecht) oder erst, wenn es auf "Beamter auf Lebenszeit" geht?


    Gesundheitlich hab ich sonst nichts, war kein einziges Mal krank im Ref.


    Zu erwähnen ist auch, dass ich vor dem Referendariat für "Beamter auf Widerruf" bereits schon einmal zum Amtsarzt musste, aber da alles ok war.


    Weiß einer, wie das in BW geregelt ist?

    Zu 1. wusste LBV selbst nicht oder hatte zumindest keine Lust, hier informative Antwort zu geben. Seminar hat mir geschrieben, dass das schon über die eingereichten Unterlagen beim RP klargeht. Man muss hier also selbst nichts weiter mehr machen.


    Zu 2.: Schauen wir mal. Das Kindergeld ist ja soweit anderweitig, aber auch der häusliche Aufenthalt. Wenn man die Beschreibungen logisch ganz streng liest, ist mein Fall nicht abgedeckt. Oder die Vordrucke sind nur nicht wirklich gut passend für barunterhaltspflichtige Singles. Anscheinend sind uneheliche Kinder nicht vorgesehen oder nur dann, wenn man Kinder bei sich in der eigenen Wohnung hütet oder einer anderen Person bei sich in der Wohnung Unterhalt gewährt. Zum Glück gibt es da Freitext-Felder. Hab sie mal mit Unterlagen und Nachweisen zugeschmissen - mal sehen, was sie damit anfangen.


    Zu 3.: Hab mal alle Vordrucke grob durchgeschaut und nichts weiter gefunden. (In BW gibt es zumindest für mittleren Dienst sogar Extrageld für Vermögenswirksame Leistungen. Wer weiß, vielleicht gibt es das in anderen Bundesländern ja auch für höheren Dienst.)

    Hi, hier ein eher langweiliges, aber sehr wichtiges Thema: Ich quäle mich gerade mit den Besoldungs-Antragsformularen vom LBV herum. Das Standardzeug hab ich gefunden und ausgefüllt - kein Problem.


    Nun gibt es u.a. folgende Zulagen:

    1. Anwärtersonderzuschläge
    2. Familienzuschlag, aufgeteilt in Kinderzuschlag und (Ex-)Ehebezogenen Zuschlag
    3. Weitere Zulagen, die ich vergessen habe, die man auf Eigeninitiative beantragen muss?

    Zu 1. Da ich u.a. Energie- und Automatisierungstechnik als Hauptfach gebe, soll es 70 (%) in der Höhe des Anwärtergrundbetrages dazu geben. Muss ich dies per Extraformular, das ich noch nicht gefunden habe, beantragen?


    Zu 2. Ich habe ein Kind, das jedoch nicht bei mir im Haushalt lebt. Mit der Mutter war ich auch nie verheiratet. Ich bin entsprechend barunterhaltspflichtig und zahle Betreuungsunterhalt (Unterhalt für die Mutter an die Mutter) und Kindesunterhalt (Unterhalt für das Kind an die Mutter). Der Gesamtunterhalt wird ca. die Hälfte meiner Anwärterbezüge in Beschlag nehmen (den Sonderzuschlag bereits mit eingerechnet), allein nur korrigiert (zu Lasten von Mutter und Kind - leider ein Nullsummenspiel) durch den mir dann noch zustehenden Selbstbehalt. Habe ich Anspruch auf einen Familienzuschlag?* Oder etwas dergleichen, um die Härte für alle Beteiligten etwas abzumildern? Gibt es weitere Zulagen, die für solche harten Fälle (Unterhaltspflichtige Väter, die uneheliche Kinder gezeugt haben) beantragbar sind?


    Zu 3. Entsprechend im Anschluss zu 2. Gibt es weitere Zulagen, die (zum einen insbesondere in meinem Fall) noch relevant sein könnten oder auch welche (ganz andere), die vielleicht allgemein häufig vergessen werden, obwohl ein Anspruch bestehen könnte?


    *Mein bisheriges Fazit lautet eher nein, denn Kindergeld erhält (Kriterium) selbstverständlich die Mutter, die den Betreuungs- und Naturalienunterhalt leistet, denn bei ihr hält sich das Kind hauptsächlich auf (Kriterium). Den dazu notwendigen Barunterhalt erhält die Mutter aber ja vollständig von mir.

    Ich bin auch kurzsichtig, aber beim Amtsarzt wurde das ganze Thema überhaupt nicht thematisiert.

    Würde ich an deiner Stelle auch einfach gar nicht ansprechen. Ganz ehrlich, ich weiß nicht mal, was für Sehstärken ich hab, denn das interessiert mich nur, wenn ich eine neue Brille kaufen muss, was vor ca. 20 Jahren der Fall war.


    Sinn der Untersuchung ist ja, ob mit Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu rechnen ist. Das muss immer das Kriterium sein.


    Kiefer sieht man natürlich. Da sagst du dann halt, was Sache ist. Kleine Schönheits-OP steht halt an. (Falls man es formulieren will.) Warum sollte deine Kieferkorrektur Dienstunfähigkeit verursachen?


    Ich muss sagen, ich war völlig naiv und sorglos an die Sache rangegangen und hatte nichts vorher recherchiert und es wäre bei mir auch knapp daneben gegangen.

    Die zwei Hauptdinger, die zumindest bei mir nachgeschaut worden sind: Sind im Impfpass alle notwendigen Impfungen drin? Passt der BMI?

    Ich sehe nicht übergewichtig aus, aber bei mir war die Amtsärztin dann doch überrascht, als sie routinemäßig mein Gewicht auf der Wage gesehen hat und sich dann fast noch angestellt, weil mein BMI (in BW soll der =<28 sein) plötzlich doch zu hoch war, aber weil noch an der Grenze (knapp drüber) war, hat sie's noch gerade so durchgehen lassen, weil ich gesagt hab, dass ich Kraftsport mache (was man auch eigentlich hätte sehen können) und am Abend zuvor gut Essen gewesen war, was das Leergewicht um 2kg erhöhen kann.


    Würde an deiner Stelle auch mal den BMI-Grenzwert für dein Bundesland googlen. Hier sollen wohl die meisten Ärzte streng sein. Auch Ärzte sind faul bzw. wollen einen hohen Durchsatz an Untersuchungen. Die messen das, was schnell gemacht ist und dazu gehört das Wiegen und Körperhöhemessen zur Berechnung des BMI eben z.B. halt dazu oder man soll mal eben auf einem Bein balancieren... Empfand ich alles als bisschen albern, aber nagut... Wirkte für mich aber so, dass die Hürden an sich recht niedrig sind.

    Danke für die Tipps! Konkrete Schule und Standort sind bei mir noch unbekannt. Auf "Fachkunde Elektrotechnik aus dem Europa-Verlag" war ich auch während meiner Suche gestoßen. Das wird u.a. auch den Leuten als Vorbereitung empfohlen, die noch hätten ein Kolloquium machen müssen. Gibt anscheinend auch Arbeitsblätter, Aufgaben und Lösungen zu dem Buch, aber alles zusätzlich zu kaufen. Zu dem von Horst Spanneberg scheint es keine neueren Exemplare zu geben. Vielleicht bestell ich mir tatsächlich auch das vom Europa-Verlag, bin noch hin und hergerissen, ob ich nicht doch noch warte. Ne' Bib ist gerade nicht so verfügbar, wo ich momentan noch wohne, spätestens aber dann am Seminarstandort.

    Hi, ich beginne nach den Weihnachtsferien mit dem Referendariat als Seiteneinsteiger Elektrotechnik für Berufsschulen an BaWü. Nun ist es ja so, dass nicht nur das Fach selbst, sondern auch dass Berufsschulen sehr divers sind und ich größtenteils noch keine Ahnung hab, welches Niveau/welcher Stoff wo genau unterrichtet wird. Ich stöbere derzeit im Internet, weil ich schon sehr neugierig bin auf den kommenden Stoff, den ich dann unterrichten soll und bin kurz davor, mir einfach mal ein/zwei Schulbücher zu bestellen, um darin stöbern zu können. So ganz billig sind die ja nicht. Müsste ich mir Bücher ohnehin später besorgen oder kriegt man die von der Schule gestellt? Selbst wenn, hat jemand einen Tipp zu einem Buch, dessen Anschaffung sich auf jeden Fall lohnt?

    Das Regierungspräsidium Tübingen prüft deinen Abschluss und die Fächer. Dort ist ein Herr Baur für zuständig und auch telefonisch erreichbar. Der gab mir Tipps, was ich unterrichten könnte. Es gibt z.B. das Fach Energie- und Automatisierungstechnik.

    Update: Hatte mit dem RP Stuttgart telefoniert. Gegen Ende der ersten Woche nach den Herbstferien werden wohl die Schulen zugeteilt und danach gehen direkt die Bescheide raus.

    Mir wurde gesagt, dass ich in meinem Fall mit bereits vollständigen Unterlagen mit einer Zulassung rechnen kann und dass mein RP Stuttgart wohl auch werden wird.

    Hi, weiß jemand, wann man ungefähr mit dem Zulassungsbescheid in BW rechnen kann?

    Ich habe mich für den Vorbereitungsdienst als Seiteneinsteiger Berufsschule beworben mit Beginn Anfang 2022. Im Online-Portal steht noch "in Bearbeitung". Alle Dokumente, bis auf das polizeiliche Führungszeugnis, sind bereits als grün abgehakt und damit sollten zumindest die wesentlichen Unterlagen für eine Entscheidungsgrundlage gegeben sein, sodass ich mich mittlerweile jeden Tag einlogge und schaue, ob es im Portal eine neue Nachricht in Richtung Zulassung gibt.


    Mein Problem ist, dass ich derzeit noch bei einem jetzigen Arbeitgeber befristet beschäftigt bin. Die Befristung läuft auch passgenau gegen Ende diesen Jahres aus. Nun hat mir mein Arbeitgeber aber eine Vertragsverlängerung angeboten, der ich zeitig zu- bzw. absagen muss.

    Im Grunde genommen muss ich meinem Arbeitgeber nun Farbe bekennen und seinem Angebot absagen bzw. um Aufschiebung der Vertragsunterzeichnung bitten, um nicht bei Ref-Zusage um einen Aufhebungsvertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber betteln zu müssen. Dabei gehe ich das Risiko ein, bei Nicht-Zulassung in den Seiteneinstieg mit leeren Händen und damit Arbeitslosigkeit dazustehen. Normalerweise würde ich solch ein Risiko niemals eingehen. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass man als Seiteneinsteiger im Technikbereich mit einer ausreichend guten Chance rechnen kann. Hoffentlich.

    Zudem bin ich derzeit nicht in BW wohnhaft, d.h. Wohnungssuche und Umzug muss ja auch noch zwischen Zulassungsbescheid und Ref-Beginn organisiert werden. Je später der Zulassungsbescheid, desto sehr viel teurer wird es wegen der einzuhaltenden Kündigungsfristen werden.

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