Beiträge von kasperklarname

    Wäre interessant zu erfahren, wie es weiterging :wink2:

    Hallo, falls von Interesse: Ich war bei meiner Ärztin, sie hat mir ein Attest ausgestellt, dass die Erkrankungen nicht vorlagen. Allerdings weigert sie sich, die Diagnosen ggü. Krankenkasse zurück zu nehmen, etwas widersprüchlich, zugegeben, d.h. sie stehen weiterhin in der Akte.

    Sie hat sich sehr häufig entschuldigt, ist aber auch nicht darauf eingegangen, wie es zu den Diagnosen kam... :-I aktuell überlege ich, ob ich weiter in der "teuren" (inkl. AG-Anteil) GKV bleibe oder wie/was ich beim PKV-Antrag angebe. Im neuen Jahr dazu Termin mit unabhängiger Versicherungsberaterin, bleibt spannend...

    Hallo, nochmals vielen Dank für Eure Kommentare.

    Es handelt sich tatsächlich nur um eine Hausärztin (Tippfehler...), zu der ich ca. einmal im Quartal gegangen bin, um mich wegen einer schweren Erkältung/Grippe krank schreiben zu lassen, somit finde ich die Diagnose Chron. Nebenhöhlenentzündung zwar falsch, aber halbwegs nachvollziehbar, weiterhin wurde in jedem Quartal drei psychische Diagnosen und Kopfschmerzen an die TK übermittelt. Eine weitere Abrechnung von Behandlungen erfolgte nicht.


    Ich hatte bisher auch immer ein sehr positiven Eindruck von der Ärztin, die Sprechstundenhilfe war immer etwas chaotisch, aber das kann auch an der hohen Auslastung liegen, d.h. mein erster Gedanke war auch ein Übertragungsfehler, aber nach meinem Gespräch in der nächsten Woche weiß ich mehr. Inzwischen hab ich ein Website gefunden, die beschreibt, wann die Beihilfestelle einen Amtsarzt einschaltet, das ist für meine eingangs gestellte Frage wohl eine gute Richtschnur:

    https://www.beihilferatgeber.de/service/glossar/amtsarzt

    und nochmals zur Klarstellung, ich habe oder hatte keine chronischen Erkrankungen, habe niemals unter Depressionen oder Angststörung gelitten, wurde deshalb niemals behandelt, den, mir nicht mitgeteilten, Diagnosen folgte keine Verschreibung von Psychopharmaka oder Überweisung an eine Psychotherapeutin etc...

    Seph: Ich habe überzeugt mit "Nein" geantwortet, da auch meine Hausärztin vor der amtärztlichen Untersuchung auf meine Nachfrage nach Einträgen mit "Nein" geantwortet hat.

    Es gab auch in den letzten Jahren keine diagnostischen Gespräche, die zu diesen Diagnosen, unter anderem Depression und Angststörung, hätten führen können.

    Aber Du hast recht u. U. sollte ich das klärende Gespräch suchen, obwohl ich mir auch nicht glauben würden...

    Andrew: Ich verstehe Deine Skepsis und frage mich auch warum meine Hausärztin da mitmacht, die Krankenkassen bekommen für kränkere Versicherte mehr Geld aus dem Gesundheitsfond, aber die im Interview/Artikel beschriebenen Prämien von 10€ pro Diagnose würden mich als Hausarzt auch keinesfalls motivieren.


    Zur Klarstellung falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe, natürlich erwarte ich hier keine Rechtsberatung, sondern, vor allem als Erfahrungsbericht aus der eigenen Situation oder von Kolleg*innen:


    In welchen konkreten Situationen wird im weiteren Verlauf des Berufslebens nach der Krankenakte gefragt?


    Nochmals vielen Dank für Eure Antworten!

    Hallo Zusammen, schon einmal vielen Dank für die Antworten, ich verstehe, dass meine Geschichte unglaubwürdig klingt, ca. 50 Fehldiagnossen (5 Erkrankungen a 12 Quartale, d.h. 3 Jahre). Sie ist leider wahr.


    Um die eigene elektronische Patientenakte einzusehen, muss man, zumindest bei der Techniker Krankenkasse, sich erst auf deren Website registrieren und dann die App runterladen und dort nochmals registrieren, dabei zweimal ein "Sonder"-Zugangscode per Post anfordern.

    Bis dies geschehen war, hatte ich bereits mein Termin beim Amtsarzt. Ich habe deshalb vor meinem amtsärztlichen Termin meine Hausärztin telefonisch nach dem Inhalt meiner Akte bei Ihr gefragt, sie hat gesagt, es gäbe, wie von mir erwartet, keine Einträge. Wie berichtet entsprach dies nicht der Wahrheit


    Ich kann an dieser Stelle jedem raten, g einmal die Akte anzufordern, bzw. über die Krankenkasse einzusehen. Hierzu auch ein Artikel über ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse, in der selbst er diesen Missstand beklagt:

    https://www.versicherungsmagaz…ehldiagnosen-1889616.html


    Und ja, ich suche nächste Woche einen Anwalt für Medizinrecht auf, und hoffe, die Falschdiagnosen bereinigen zu können. Aber ich wollte eben auch die Gefahr dieses "Damoklesschwert" einschätzen, sollte die Akte sich nicht bereinigen lassen, deshalb das Interesse an konkreten Situationen in der beamtlichen Laufbahn, an denen die Krankenakte wieder von Interesse sein könnte. Aber selbstverständlich spiele ich auch mit dem Gedanken dieses Risiko nicht einzugehen, und schweren Herzens dieser in der Summe, doch recht schöne Profession in dieser Form wieder zu verlassen, um einer "Entdeckung" meiner "Täuschung" zuvorzukommen


    Beste Grüße k

    Hallo, ich hab zu meiner, etwas speziellen, Frage keinen Eintrag gefunden, deshalb stellt ich sie hier:


    Unter welchen Umständen erfährt bzw. fordert der Arbeitgeber bzw. Amtsarzt von einem langjährigen Beamten die Patientenakte?


    Ich war für die Verbeamtung bei der amtsärztlichen Untersuchung, habe dort wahrheitsgemäß angegeben, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.


    Kurz danach, vorher zeitlich leider nicht möglich, hab ich meine elektronische Patientenakte eingesehen und entsetzt festgestellt, dass meine Hausärzte mir über fünf Jahre in den meisten Quartalen 4-5 Erkrankungen parallel diagnostiziert hat, ohne mein Wissen, unter anderem, wie gesagt jeweils zeitgleich, chronische Nebenhöhlenentzündung und undefinierter Kopfschmerz UND drei psychische Diagnosen, z.T. wurden Depressionen in verschiedenen Schweregrade gleichzeitig diagnostiziert. In der Summe über die Jahre ca. 50 Fehldiagnosen.


    Sollte meine Schule davon erfahren, sieht dass natürlich so aus, als hätte ich bei der amtsärztlichen Untersuchung in hohem Maße die Unwahrheit gesagt, die Konsequenzen gehen meines Wissen nebst Kündigung und Verlust der Pensionsansprüche bis Rückforderung der gezahlten Beamtenbezüge und Anzeige wegen arglistiger Täuschung.


    Die Handlung meiner Ärztin lässt sich aber auch als Straftat lesen "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse" (§278 StGB, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei 50 Fällen wohl eher im oberem Bereich des Strafmaßes...). Ich bin deshalb vorsichtig pessimistisch, dass ich sie überzeugen kann, die Diagnosen zu korrigieren, da dies einem impliziten Schuldeingeständnis nahe kommt bzw. sie damit diesen Anschein nährt, deshalb:


    Wie wahrscheinlich ist es, dass es rauskommt, dass ich, scheinbar, bei der Amtsärztlichen Untersuchung "gelogen" habe, welche KONKRETEN Umstände gibt es, bei denen diese Infomationen in die "falschen" Hände kommen, weil ich jemanden Zugang zu meiner Patientenakte geben MUSS(dies geht nur mit meinem Einverständnis).


    Da ich neu bin, hab ich wenig Erfahrung mit den Prozeduren Beihilfe etc...und diese delikate Frage möchte ich auch nicht meinen Kolleginnen vor Ort anvertrauen, vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

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