Heyho,
ich hab da eine kleine Frage zum Bewerbungsverfahren für das Referendariat in Niedersachsen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Und zwar werde ich wohl bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nicht alle Leistungspunkte bzw. Credits zur Beendigung meines Masterstudiums erreicht haben. Voraussichtlich erhalte ich die letzten Credits erst im Oktober. Jetzt zu meiner Frage: Reicht es aus, wenn ich meinen Studienabschluss (bzw. den Erhalt aller Leistungspunkte) bis zur Nachreichfrist (28.10.22) mittels Transcript oder einer Bescheinigung der Universität belege… oder muss ich den Erhalt aller Leistungspunkte bereits bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nachweisen? (Ist die Nachreichfrist quasi lediglich für das Nachreichen des Masterabschlusszeugnisses gedacht?)
Vielen Dank im Voraus!!!
Ich hatte damals die gleiche Frage, weiß aber ehrlichgesagt nicht mehr genau, was da Sache war. Aber ich hatte hier angerufen und nachgefragt, da hab ich direkt die Antwort erhalten, die ich brauchte:
https://www.mk.niedersachsen.d…enden-schulen-167438.html
Ich hatte von meiner Uni allerdings für die Bewerbung bereits einen transcript of records bzw. die 4.0er Bescheinigung der Masterarbeit...
Bei mir lag damals alles fristgerecht vor, jedoch hat die Universität schon vorher die entsprechenden Daten an die zuständige Bezirkregierung (NRW) übersandt. Ob dies immer noch gilt, weiß ich nicht, könnte eine besondere Regelung aufgrund von Corona gewesen sein.
Theoretisch ist das noch so, praktisch scheint da in der Kommunikation in NRW was falschzulaufen, eine Bekannte kam nicht ins Ref, weil die Uni die Daten nicht (korrekt) weitergeleitet hat. Hat zwar alle Vorgaben erfüllt, aber konnte dann dennoch das Ref nicht zu dem Zeitpunkt antreten.