Wenn Du nicht über die spezielle FH-Maßnahme eingestellt wurdest, dann wird das rechtens sein. Diese Maßnahme ist meines Wissens nur am BK möglich.
Personalrat fragen lohnt aber in jedem Fall! Ist ja schon eine unsinnige Regelung, wenn man die Berufserfahrung in dem Bereich erwerben soll, in dem man bereits seit mehreren Jahren arbeitet. Formal ist aber eben so, dass die Berufstätigkeit nach dem Masterstudium gilt. Komisch, dass Du überhaupt mit Bachelor in die PE und damit in die unbefristete Tätigkeit gekommen bist.
Vielen Dank für deine Nachricht.
In unserem Kollegium gibt es übrigens 4 Lehrer, die zur PE mit dem Bachelor-Zeugnis zugelassen wurden .