Beiträge von Sozenklaus

    Hi, mein Studium des Lehramts für Gesundheit/Pflege und Erziehungswissenschaften beginnt zwar auch erst kommendes Semester, kannst dir allerdings gern mein Threadverlauf ansehen, ich habe in der Vergangenheit ebenfalls mit dem Gedanken gespielt Sozialpädagogik in Dortmund zu studieren und auch hier war ich ziemlich unsicher was das 2. Fach angeht. Entsprechend viele Beiträge mit unterschiedlichsten Kombinationen wurden im Verlauf diskutiert, reflektiert und wieder verworfen. (Einfach mal auf meinen Namen klicken und stöbern)


    Die Maxime (die ich rauszulesen glaube), nach Möglichkeit die eigenen Interessen mit guten Einstellungschancen zu kombinieren, sehr gut nachvollziehen. :)


    Gemäß der Quintessenz meiner zahlreichen Threads spielt es wohl eine untergeordnete Rolle welches 2. Fach du nimmst. Mit Sozialpädagogik kommst du wohl ohnehin recht gut auf deine Stunden und solltest eine Anstellung finden.


    Persönlich würde ich meiner Neigung entsprechend wählen. (Informatik und Mathe wären defintiv nicht meine 1. Wahl)

    Du könntest dir ansonsten mal die Stundentafeln und Bildungsgänge ansehen, vielleicht gibt es da ja Inhalte die dich mehr oder weniger überzeugen und gleichzeitig bekommst du ein Gefühl für deine Gesamteinsatzmöglichkeiten. Sonst bliebe dich ggfs. bei einer Beratungsstelle der Bezirksregierung oder den Schulen selbst "schlau zu machen" und deine Chancen abzuklopfen.


    In NRW ist Sozialpädagogik mit allen Fächern ≠ Pädagogik kombinierbar, somit also auch mit beruflichen Fachrichtungen. Wäre Dortmund, Wuppertal oder Paderborn für dich ein alternativer Studienort? (In Wuppertal heißt es konkret: "Für das Ziel Lehramt an Berufskollegs sind zwei Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer oder berufliche Fachrichtungen) im Kombinatorischen Studiengang (B.A.) miteinander zu kombinieren")


    Viele Grüße

    Ich denke auch, welche Bildungsgänge das dann allerdings konkret sind, ist mir zum jetzigen Zeitpunkt ehrlich gesagt noch nicht ganz klar.


    Ein fixes googeln brachte zumindest die vorbereitenden Bildungsgänge: Sozialassistentin, Sozialassistentin mit Schwerpunkt Heilerziehung, Kinderpflegerin, Assistent für Ernährung und Versorgung hervor. Inwiefern Arzthelferinnen, Kosmetiker, oder wer auch immer hier zusätzlich zu zählt, werde ich wohl noch herausfinden müssen. :D


    1,5 Stunden pro Anreise / Abreise von der Uni, also grob 3 Stunden täglich. Ich spekuliere etwas darauf mir das ein oder andere anrechnen lassen zu können, aber stimmt schon, ist mit 70 km recht weit.


    Ein Umzug kommt leider nicht in Betracht, dafür bin ich zu ortsgebunden.

    Danke für den Input :) Wohin ins Ausland würde es mich denn dann verschlagen? :D


    Tatsächlich müsste ich die fachpraktische Tätigkeit wohl für beide Studiengänge vollständig angerechnet bekommen.


    Rein von meiner Neigung tendiere ich maximal zu Gesundheit/Pflege. Ich hatte Pädagogik LK und mag das Fach sehr. Die Überlegung hinsichtlich der beruflichen Fachrichtung hat primär stellenstrategische Gründe, hier war das Ziel herauszufinden ob es überhaupt nötig ist, diesen zusätzlichen Weg zu gehen.


    Ich habe mir grad mal parallel die Stundentafeln eines Berufskollegs für Gesundheit und Soziales angesehen.


    Im beruflichen Gymnasium ist das Fach Gesundheit (11-13) jeweils 5-stündig

    In der Fachoberschule 2-stündig und "Sozial- und Erziehungswissenschaften 2-4 stündig

    In der höheren Berufsfachschule ist Gesundheit sogar 7 stündig und Sozial- und Erziehungswissenschaften 2-4 stündig.

    ...


    Es scheint also auch für das Fach Gesundheit einige Unterrichtsstunden zu geben.


    Das Einzige was gegen Münster spricht ist ca. 1,5 stündiges Pendeln, dafür ist die Stadt sehr schön.

    Danke für den Tipp. Der letzte Inhalt (den ich gefunden habe), welcher sich mit den Chancen und dem Umfang des Fachs Gesundheit auseinandersetzte, war aus 2011. Viele bezogen sich auf potentielle Seiteneinstiege, insbesondere mit Psychologie. Die explizite Kombi mit Päda + Gesundheit konnte ich nirgends finden. Die Notwendigkeit aus Pädagogik noch die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik zu machen ebenfalls nicht.


    Zur spezifischen Lage in NRW (spezieller im Ruhrgebiet) habe ich ebenfalls nichts finden können, da dachte ich wäre ein neues Thema nützlich.


    Gleichwohl räume ich natürlich ein, dass sich meine Threads in den letzten Tagen etwas gehäuft haben, das war meiner Recherche und der Tatsache geschuldet, dass ich räumlich nicht mega flexibel bin und gerne final eine Entscheidung treffen würde, die sitzt. (werd mich zukünftig etwas zügeln :) Sorry!)


    Meine berufliche Vorerfahrung ist eine kaufmännische Ausbildung, Tätigkeiten in der Pflege und sozialpädagogischen Bereich (WG, Inklusion) und ein Medizinstudium bis zum 1. Staatsexamen.

    Hallo zusammen,


    aktuell studiere ich noch Biotechnik und Bio für BK und bin damit nicht glücklich.


    Nunmehr hab ich die Entscheidung getroffen meine Uni und das Studienfach zu wechseln.


    Ich habe zum einen eine Zulassung für Deutsch und Sozialpädagogik in Dortmund sowie für Gesundheitswissenschaften/Pflege + Pädagogik in Münster.


    Zur 2. Variante wäre der Plan mir Module aus Pädagogik anrechnen zu lassen um dann folgend (parallel/nach dem Studium) die Fakultas für Sozialpädagogik zu erwerben (Motivation dahinter ist die Verbesserung der Jobchancen)


    Könnte vielleicht jemand der näher an der Praxis ist mal etwas berichten.


    Speziell würde mich interessieren wie die Einstellungschancen sind (klar hat keiner eine Glaskugel) das Fach Gesundheit taucht in der Prognose aus NRW jedoch leider so gar nicht auf.


    Kommt man mit Gesundheit gut auf seine Stunden? Ist Pädagogik ein sinnvolles allgemeinbildendes Fach hierzu?


    So wie ich das verstehe sind Berufskollegs für Gesundheit und Soziales ja prinzipiell mit Bildungsgängen/ Kursen beider Fachrichtungen versehen.


    Ist Gesundheit (da es nur in Münster studiert wird) Mangelfach und dadurch gefragt, oder wird das Fach einfach entspannt von anderen fachfremd unterrichtet.


    Vielen Dank!!! Ich möchte nämlich nicht nochmal wechseln und kann die Arbeitsmärkte nicht einschätzen. Rein von der Neigung tendiere ich stark zu Gesundheit/Pflege + Pädagogik.


    VG

    Moin! §5 LZV regelt in der Verordnung über den Zugang zum Vorbereitungsdienst die Unzulässigkeit der Kombination von Sozialpädagogik und Pädagogik. Verstehe ich es richtig, dass sich die Verordnung auf das originäre Lehramtsstudium bezieht und explizit nicht auf das Erweiterungsfach?


    Konkret würde ich perspektivisch gerne neben Gesundheitswissenschaften/Pflege und Pädagogik BK ebenfalls die Fakultas für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik erwerben.


    Bin für jeden Input hierzu super dankbar! VG

    Guten Morgen zusammen,


    im Rahmen meines anderen Threads von gestern sowie durch kurze Recherche ist bei mir die Frage aufgekommen, ob aus dem Unterrichtsfach Erziehungswissenschaften BK die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik abzuleiten ist? (Münster bietet hier im speziellen Vertiefungsmodule "Sozialpädagogik" im Wahlpflichtbereich an) Falls ja, würde dies dann bereits im Ref. unter Sozialpädagogik laufen, oder würde eine Einschreibung in das Erweiterungsfach Sozialpädagogik z.B. in Wuppertal oder Dortmund unter Anrechnung der Erbrachten Studienleistungen notwendig sein und als 3. Fakultas gelten?


    Die Uni Münster erwägt diese Möglichkeit iwie auch (zumindest interpretier ich den unteren Passus so):


    "Wenn Sie den Studiengang für Pädagogik im MA Ed BK an der WWU Münster absolvieren, qualifizieren Sie sich in erster Linie für den Pädagogikunterricht als >>allgemeinbildendes Fach im beruflichen Bildungsbereich<<. Sie können mit diesem Abschluss in den Vorbereitungsdienst für das Unterrichten des allgemeinbildenden Unterrichtsfaches Pädagogik an Berufsschulen und Berufskollegs eintreten. Eine mögliche Anerkennung dieses MA-Abschlusses für den Pädagogikunterricht an Berufskollegs für die sozialpädagogische >>berufliche Fachgruppe<< oder für den Pädagogikunterricht an allgemeinbildenden Schulen obliegt allerdings den entsprechenden Schulbehörden. Informationen dazu erhalten Sie von diesen." (Uni Münster, Rubrik Profil, https://www.uni-muenster.de/EW…eiche/sozpaed/profil.html)


    Top2) Könnte jemand aus dem BK-Umfeld wohl etwas berichten, inwiefern Menschen mit Erziehungswissenschaften ≠ Sozialpädagogik eingesetzt werden?


    DANKE! & guten Start in den Tag!


    Sozenklaus

    und was ist mit Biologie und Biotechnik?

    Ich hatte mein Profil nicht aktualisiert. Biotechnik war mir insgesamt leider zu chemielastig. Biologie fänd ich in der Kombi mit Gesundheit nach wie vor ganz cool, mag EW aber tendenziell lieber. Da ich im Vorhinein bis zum ersten Staatsexamen/Physikum (ca. 120 ECTS) Medizin studiert habe, find ich Gesundheit eine ganze sinnvolle Möglichkeit das bereits gelernte auch nutzen zu können. (Realistisch hätte ich auch richtig

    Lust drauf Anatomie und Physiologie unterrichten zu dürfen) Das leidige Thema ist halt nur, wie die Chancen mit der Kombi stehen. :)

    Hallo ihr Lieben!


    Ich weiß, niemand besitzt eine Glaskugel.


    Was mich zu der Kombi (für welche ich nunmehr eine Zulassung erhalten habe) interessieren würde:


    Gibt es dafür in NRW einen (Arbeits)Markt?


    Gesundheit ist gem. der Prognose aus NRW gefragt und an beruflichen Gymnasium mit 5 Stunden verpflichtend. Kommt man mit dem Fach auf seine Stunden?


    Hat jemand Erfahrungen wie es mit dem 2. Fach Erziehungswissenschaften ausschaut? Ggfs könnte ich ein paar Module nachholen und Sozialpädagogik als Erweiterungsfach forcieren, falls das nötig wäre.


    Ich bin dankbar für allen Input!


    Viele Grüße


    Sozenklaus

    Danke für die Antworten :) Habe gerade eine Mail verfasst.

    Das Problem wird wohl sein, dass ich bis zur Abgabe der Masterarbeit ein 26 wöchiges Praktikum absolviert haben muss, auch hier habe ich mal nachgefragt, was ggfs. anzuerkennen ist.


    Das Fach Biotechnik scheint insgesamt auch recht exotisch zu sein, nicht ganz klar ist mir der potentielle Bedarf (bei leo.nrw.de oder auch im Prognosebericht taucht es erst gar nicht auf) & was/wo ich damit exakt unterrichten darf, z.B. an beruflichen Gymnasien.


    VG

    Guten Morgen zusammen,


    ich studiere nunmehr in Essen Lehramt BK mit der Fächerkombi Biotechnik & Biologie und werde ab kommendem Wintersemester parallel Sozialpädagogik in Wuppertal nachstudieren.


    Zur eigentlichen Frage:

    Da ich ja eine fachpraktische Tätigkeit von 52 Wochen (bis zum Ref.) nachweisen muss, ist es korrekt, dass diese für die im Ref. gewählten Fächer nachzuweisen ist? Ich plane nämlich mit Sozialpädagogik und Biologie ins Ref. zu gehen und Biotechnik dient mehr als Mittel zum Zweck um einen Studienabschluss zu bekommen und wäre später mein 3. Fach.


    Den Biotechnik Teil des Bachelor Studiums habe ich mittlerweile fertig, jedoch nie in einem angrenzenden Bereich gearbeitet, die 52 Wochen für Sozialpädagogik hingegen hätte ich soweit erfüllt.


    Vielen Dank & schöne Ostertage


    Sozenklaus

    Die 2 Grundschulstaatsexamen, speziell das Ref. fallen aber auch nicht gerade vom Himmel. Besonders, wenn du in Bayern bist. Da ist man im 2. Refjahr Klassenlehrer mit allen Aufgaben, muss alles dokumentieren und und und. Nicht zu vergessen, die ganzen Prüfungen, die auch noch anstehen, die Lehrproben, die 2. Hausarbeit.

    Dass man in einem kranken System 60 Stunden in der Woche arbeitet, dieses Gefühl kann einen als Grundschullehrer/in durchaus auch beschleichen. Dazu kommen nervige Eltern, schwierige Kinder usw, usw. Das Gefühl, dass man mit seinen A12 nicht ganz ernst genommen wird, denn unsere Arbeit scheint ja leichter und somit weniger wert zu sein. War vielleicht früher so, als wir selbst in der Grundschule waren. Aber vieles hat sich geändert. Die Aufgaben werden immer mehr. Solange man studiert, ist alles easy. Aber spätestens im Ref. ereilt einen der berühmte "Praxisschock." Mag bei manchen nicht so sein, aber bei vielen ist es doch so.


    Ich wollte eigentlich nur sagen: Grundschullehrer/in ist kein einfacher Beruf. Man stelle sich nicht vor, das Leben sei plötzlich rosarot.

    Ich wollte die Arbeitslast, den Aufwand und insbesondere die Staatsexamina/das Ref. nicht kleinreden, falls du es so aufgefasst hast. Sicherlich bekommt man in keinem Studium iwas geschenkt!


    Stress empfindet sicherlich jeder anders, für mich persönlich sind 48 Stunden (gem. Arbeitsvertrag) + Opt-Out Vereinbarung + 5 * 24 h Dienste + jedes 2. Wochenende arbeiten, nachts Notfälle behandeln etc. jedoch weitaus weniger attraktiv als ein Job mit halbwegs geregelten Arbeitszeiten. A12 vielleicht iwann A13 (abhängig vom Bundesland) sind sicherlich keine 100k+, allerdings auch ein gutes Gehalt um eine Familie ernähren und ab und an mal in den Urlaub fahren zu können.

    aber wann kommen die Ergebnisse? Man muss nicht lügen, aber wer am 1. Juli keine Ergebnisse hat, wenn er sich bewirbt, hat die nunmal nicht.

    Abgesehen davon: das Risiko würde ICH persönlich nehmen, statt ein so langes Studium knapp vor Schluss aufzugeben.
    Argumente habe ich schon zahlreiche aufgeschrieben, andere hier auch, das Argument von Piksieben der Studienkosten für die Allgemeinheit finde ich auch nicht unrelevant. Ich bin eine ganz klare Gegnerin von Studiengebühren (ob Erst- oder Zweitstudium), aber man sollte auch die Ressourcen, die einem gestellt werden, mit Bedacht nutzen und nicht verschwenden. (und NICHT als Arzt zu arbeiten, ist KEINE Verschwendung. Das Wissen ist da, der Abschluss ist da und es gibt dafür höchstwahrscheinlich irgendwann eine Verwendung. Für "4 Jahre von 6" gibt es außer eine Scheinanerkennung nichts, nur mitleidende Blick, sei es, weil man es nicht geschafft hat, oder weil man kurz vor knapp aufgegeben hat.

    Man sollte nicht verkennen, dass ein 2. Stex sowohl im schriftlichen, als auch im mündlichen nicht vom Himmel fällt. (Vgl. 100 Tage Lehrplan) Somit wäre es schon wichtig, dass du dich hinreichend motiviert bekommst. Ich geb allen hier recht, dass ein Medizinstudium dir sicherlich auch Möglichkeiten erföffnen kann, welche du dir aktuell noch nicht vorstellen kannst. (z.B. Lehrer an einer Berufsschule für Pflegekräfte etc. auch wenn die Klientel natürlich anders ist, als in der Primarstufe zu unterrichten)


    Ansonsten sei an der Stelle darauf hingewiesen, dass dir mitleidende Blicke genauso egal sein können, wie ein vermeintliches Pseudoprestige :)


    Ich hatte vergangene Woche ein Vorstellungsgespräch bei einer Förderschule im näheren Umkreis, bei welchem mein "Wankelmut" als Charakterstärke für das einschlagen eines neues Weges interpretiert wurde. Es ist somit überhaupt nicht abschätzbar wie es bei zukünftigen Personalern ankommen wird. (War allerding auch eher für eine projektbezogene OGS Tätigkeit)


    Es bleibt dein Leben & deine Entscheidung, hör auf Dich selbst und hab den Mut dich zu entscheiden.

    Info: 2.-Studienbewerber*in ist man aber erst, wenn man ZUM ZEITPUNKT der Bewerbung den Abschluss in der Tasche hat ;)

    Schon klar, hab gerade mal nachgeschaut:


    Da sich das 2. Stex in zwei Prüfungen gliedert, hier einmal die Aufschlüsselung:


    Termine für das schriftliche 2. Staatsexamen Medizin liegen entweder Anfang April, würde somit mit der Neuaufnahme eines Studiengangs zum WiSe kollidieren.

    Die 2. Prüfungstermine sind anfang Oktober, 11.-13. z.B. in diesem Jahr. Da es ins WiSe fällt ist die Frage, ob das eine ordentliche Rückmeldung im Studiengang voraussetzt.


    Wichtig: Wann die mündlichen Prüfungen nach dem PJ sind wäre dann noch abzuklären, hier kocht jede Uni wohl (im Ermessensrahmen) ein eigenes Süppchen.

    Ich hab selbst lange Medizin studiert, bei mir hätten noch 3 Jahre bis zum Abschluss gefehlt und ich bin ähnlich alt.

    Zugegeben, ich hab nicht alle Kommentare hier gelesen, viele zielten jedoch darauf ab, erstmal den Abschluss zu machen, so grau sei die Welt als Mediziner ja nicht, da einem ja unterschiedliche Arbeitsfelder offen stünden. Sicherlich nicht verkehrt, viele kennen die Tätigkeit als Arzt jedoch nur aus Serien wie Greys und haben keine Idee davon was es heißt 60 Stunden+ in einem kranken System verheizt zu werden.


    CAVE: Bedenke mit abgeschlossenem Studium bist zu 2. Studienbewerben und wissenschaftliche Gründe für GS Lehramt anzuführen wird wohl eher schwierig. Würde also definitiv vorher die Chancen checken. (falls du das Studium beenden möchtest, wofür sicherlich auch Gründe sprächen, welche jedoch vorher zu genüge ausgeführt wurden)


    Praktikum an einer Schule macht ebenfalls Sinn, Ferienfreizeit =/= Schulunterricht.


    Ich habe den Schritt gewagt und studiere seit diesem Semester Sonderpädagogik mit Schwerpunkt GS, meine Förderschwerpunkte sind ESE und Sprache und ich bin wirklich froh, nicht mehr im Krankenhaus etc. (insert unterschiedliche Settings) arbeiten zu müssen.


    Sicherlich gibst du Sicherheit auf, gewinnst daüfr jedoch eine greifbare Perspektive (zumindest fühlt es sich für mich derzeit so an)


    1. Ergänzung: Warum hast du denn damals mit deinem Studium begonnen? Was sprach dafür? Insbesondere Prestige sollte keine Rolle bei der Berufswahl spielen und ist in Bezug auf Ärzte meiner Meinung nach iwie ein kulurelles Relikt, spiegelt sich aber im Habitus vieler Mediziner wieder. Was/Ob andere deinen Job besonders hypen, kann und sollte dir außerdem recht egal sein, die meisten Leute sind ohnehin meistens mit sich selbst beschäftigt.


    2. Ergänzung: Da ichs hier gerade im Thread gelesen habe: Ich hatte die Möglichkeit mir durch das Studium folgende Kurse für Sachunterricht anrechnen zu lassen: Biologie, Chemie, Physik und das BFP.


    So oder so, alles Gute für deine Entscheidungsfindung!

    Etwas offtopic: Weiß jemand ob eine Zulage auch bei angestellten Lehrern gezahlt wird? (Oder gilt hier bei BKs z.B. E13 ohne Zulage?)

    Vielen Dank :)


    War das denn eine "Glückssache" die Stufen anerkannt zu bekommen oder gibt es dafür eine Grundlage?

    Salut, schau mal hier (vielleicht hilfts ja)


    § 27 ÜBesG NRW


    Berücksichtigungsfähige Zeiten


    (1) Bei der ersten Stufenfestsetzung nach § 27 Absatz 2 werden als berücksichtigungsfähige Zeiten anerkannt, soweit in § 30 nichts anderes bestimmt ist:

    1. Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,

    2. Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Eltern von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden nahen Angehörigen,

    3. Pflegezeiten nach dem Pflegezeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung,

    4. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden sowie im Dienst eines sonstigen Arbeitgebers, der die im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge oder Tarifverträge wesentlich gleichen Inhalts anwendet und an dem die öffentliche Hand durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise wesentlich beteiligt ist,

    5. Zeiten von mindestens vier Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

    6. Zeiten einer Eignungsübung nach dem Eignungsübungsgesetz und

    7. Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstä- tigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.

    Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähi- gung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind. Mit Zustimmung des Finanzministeriums kann von Satz 1 Nummer 4 und Satz 2 abgewichen werden, wenn für die Zulassung zu einer Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten. Zeiten für zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit erworben wurden, können in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit insgesamt bis zu 3 Jahren als berücksichtigungsfähige Zeiten anerkannt werden. Die Entscheidung nach den Sätzen 2 bis 4 trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Zeiten nach den Sät- zen 1 und 2 werden durch Unterbrechungszeiten nach Absatz 2 nicht vermindert. Die Sum- me der Zeiten nach den Sätzen 1 bis 4 wird auf volle Monate aufgerundet.


    (2) Abweichend von § 27 Absatz 3 Satz 2 wird der Aufstieg in den Stufen durch folgende Zeiten nicht verzögert:

    1. Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,

    2. Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Eltern von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden nahen Angehörigen,

    3. Pflegezeiten in entsprechender Anwendung des Pflegezeitgesetzes in der jeweils gelten- den Fassung,

    4. Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle schriftlich anerkannt hat, dass der Urlaub dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient,

    5. Zeiten, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung nicht zu dienstlichen Nachteilen führen dürfen und

    6. Zeiten einer Eignungsübung nach dem Eignungsübungsgesetz.


    (3) Eine Mehrfachberücksichtigung von Zeiten nach den Absätzen 1 und 2 und § 27 Absatz 2 Satz 4 ist unzulässig“


    VG

    Ich komme aus Rheinland-Pfalz. Und habe es prüfen lassen. Bei mir isses schon ärgerlich. Hier ist eine Verbeamtung im Zuge einer Planstelle bis 47 theoretisch möglich. Ich werde in einem Monat 47. Wahrscheinlich Pech gehabt. Noch weiß ich nichts von einer Planstelle. Wobei ich AUCH gehört habe, dass der für mich zuständige Referent im Ministerium mich auch danach noch verbeamten kann. Ist aber unwahrscheinlich.

    Dann drück ich dir einfach mal die Daumen und selbst ohne Verbeamtung ist der Job ja durchaus lukrativ :) VG

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