Beiträge von Neu_FOSBOS

    Zurück zum eigentlichen Thema - ein mögliches Szenario, das ich für nicht komplett ausgeschlossen halte, auch wenn es mir vor dem Chaos graut:


    Union oder B90/Grüne als (knapp) stärkste Kraft, aber Sitzverteilung so, dass Kanzlermehrheit nur mit inhaltlich schwierigen Koalitionen möglich ist, zudem kategorischer Ausschluss bestimmter Koalitionen durch einzelne Parteien. Lösung: Zusammenschustern einer Dreierkoalition durch stärkste Kraft im Bundestag, Koalitionspartner verschaffen Kanzlermehrheit aber nur, wenn Laschet oder Baerbock durch eine/n andere/n Kandidaten/in der stärksten Kraft ausgetauscht wird als Regierungschef.

    Konsequenz: Empörte öffentliche Reaktion, weil eine breite Masse wahrnimmt, etwas zu bekommen, das sie so nicht bestellt hat und in Ermangelung politischer Bildung nicht weiß, dass der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin nicht direkt gewählt wird. Zudem fragile Bundesregierung und Gefahr nötiger Neuwahlen aufgrund Zerbrechen der Koalition und keinem Auffinden weiterer Kanzlermehrheit, in der Folge Neuwahlen, die in genauso komplexer Sitzverteilung resultieren; alternativ: erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum durch Abweichler in den kleineren beteiligten Regierungsfraktionen und Ersatz durch eine weitere, inhaltlich vogelwilde Dreierkoalition.


    Und ausgeschlachtet wird die Situation von Populisten.


    Parallel kocht Corona nochmal hoch.


    Dieser Herbst kann lustig werden.

    Ist das in Bayern so? Hier in NDS sind in Ordnungsmaßnahmenkonferenzen grundsätzlich alle in der Klasse eingesetzten Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertreter*innen usw. anwesend; Leitung hat die/der Schulleiter/in.


    Und nochmal: In dem von der/dem TE geschilderten Fall würden bei uns definitv erstmal Erziehungsmittel ergriffen, bevor es zu einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz kommt. Und wenn es soweit käme, dürften wir den betreffenden Schüler noch lange nicht direkt der Schule verweisen, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, vorher die anderen im § 61NSchG genannten Stufen zu "durchlaufen". Das kannst du gerne anzweifeln, aber glaub' mir, das dem wirklich so ist! Ich bin nun schon 20 Jahre Lehrkraft an einer BBS und habe (leider) schon so manche OMK mitgemacht. In keinem Fall wurde bisher ein/e Schüler/in der Schule verwiesen.

    Ich zweifle nichts an, sondern habe auf Eigenheiten der Schulgesetzgebung meines Bundeslandes verwiesen und zu bedenken gegeben, ob es ähnliche Verlautbarungen ggf. in NRW gibt. Dass du dich in NDS auskennst, stelle ich nicht infrage - nur hilft es ohne Verweis auf eine Suche nach analogen Regelungen dem Fragesteller genauso wenig wie allein die Regelungen aus By.

    Da würde ich auf Paragraph 22 BaySchO verweisen. Der Ärger, den der Kollege bekam, könnte mit Absatz 2 (Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach geistiger und charakterlicher Reife) begründet worden sein, wobei das schon ziemlich daneben wäre. Abklärung der Suizidalität ist ja schließlich im Kompetenzbereich der Schulpsychologen (Verdacht) bzw. KJPs (klinische Diagnose).

    @Berufsschule93: Genau das sagt der von mir zitierte Artikel ja aus! Ordnungsmaßnahmen laufen ohnehin über den Schreibtisch der Schulleitung plus ggf. Disziplinarausschuss als Organ der Lehrerkonferenz, alle davon müssen aber keineswegs durchexerziert werden, was ja auch kaum möglich ist, wenn man den Art. 86 liest. Zudem habe ich bewusst geschrieben, dass das erst einmal heftig klingt, um zu betonen, dass so etwas nur die ultima ratio sein kann - aber, zumindest in Bayern, im Bereich des Möglichen liegt.


    Humblebee: Klar! Es geht eben um eine permanente Gefährdung der Bildungsziele der Mitschüler lt. Artikel (die der von dir angeführte Artikel aus NDS sinngemäß mit der Beeinträchtigung des Schulbetriebs ebenso aufgreift). Wie gesagt, ich wollte eine mögliche Eskalationsstufe aufzeigen. Relevant wird aber, ausgehend vom eigtl. anfangs genannten Fall, was denn nun in NRW gilt.

    Vermutlich, weil ich hier neu bin. Vorhin so passiert in einem anderen Thema ;)


    Aber zurück zum Thema: Vielleicht kennt NRW ebenfalls eine Regelung, nach der im heftigsten Fall Schüler entfernt werden können, wenn sie das Erreichen der Bildungsziele der Mitschüler massiv gefährden. Ist das im ursprünglich genannten Sachverhalt der Fall?

    Wollte den Link hier nicht setzen, weil es sonst wieder dauert, bis der Post freigeschaltet wird.


    Dann mal der Versuch mit copy and paste (den Volltext liefert jede Suchmaschine):


    "Beeinträchtigt das Verhalten der Schülerin bzw. des Schülers den Bildungsanspruch der Mitschülerinnen und Mitschüler schwerwiegend und dauerhaft oder wäre eine solche Beeinträchtigung zu erwarten, kann bei einer Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 Abs. 2 Nr. 7 auch entschieden werden, dass


    (...)


    3.die Berufsschulpflicht beendet wird, wenn die Schülerin oder der Schüler bereits in die Berufsschule oder die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung aufgenommen ist."


    Vielleicht klingt das jetzt heftig, aber gibt es in NRW einen vergleichbaren Paragraphen zu Art. 87 Abs. 2 Nr. 3 BayEUG, sofern der Schüler noch berufsschulpflichtig ist?

    In der Direktbewerbung würde die Schulleitung im Auswahlgespräch vor Ort ja auch eher den Berufsschullehrer nehmen und mit ihm die BAE unterschreiben - so meinst du das vmtl., Veronica Mars? Wäre ja logisch.


    Außerhalb davon (z.B. Zuweisungsverfahren) - auch wenn sich die Frage von Berufsschule93 nach meinem Verständnis genau auf das Direktbewerbungsverfahren bezieht - würde ich dann der Logik halber von kompetitiven Bedingungen nach Schnitt ausgehen, siehe 2.4.2, 2.4.3 in Verbindung mit 2.4.5 im "Merkblatt über das Einstellungsverfahren in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen in Bayern zum Schuljahr 2021/2022".


    Falls etwas falsch ist, bitte gerne korrigieren!

    Vielen, vielen Dank soweit, v.a. fürs Nachschauen und den groben Richtwert fürs Datum!


    Nachdem du ja auch von einer Beschäftigungsabsichtserklärung schreibst, nehme ich an, dass du auch den Weg übers Direktbewerbungsverfahren gegangen bist (der Terminus taucht m.W. in keinem anderen Einstellungsverfahren auf), damit also die maximal kompetente Ansprechpartnerin bist, die genau denselben Weg (ggf. mit anderem Ref) gegangen ist.


    Das ist alles schon einmal sehr beruhigend, v.a. die Tatsache, dass da im Ggs. zu den Gymnasialstellen nicht noch einmal extra etwas zur Annahme/Ablehnung unterschrieben werden muss und das binnen drei Tagen in München oder Gunzenhausen sein muss. Wäre ja auch irgendwie unlogisch, oder? Durch die Beschäftigungsabsichtserklärung haben doch schließlich beide Seiten ausgedrückt, dass sie genau diesen Bewerber resp. genau diese Stelle wollen. Und der Papierkram wegen Lohn: Ich bin nur eine Woche weg, da werden sie nach Erhalt eh eine Rücklaufzeit von mehr als nur drei Tagen (im Ggs. zu Planstellen Gym bzgl. Entscheidung über Annahme/Ablehnung) einräumen.

    Hallo Veronica Mars!


    Mit den richtigen Fächern kann man sich vom Gymnasium via Beschäftigungsabsichtserklärung (hab ich seit Mai!) direkt aus dem Gymnasialreferendariat auf die FOSBOS bewerben. Mit Unterschrift der Schule muss die Schule einem nach Einigung in o.g. Erklärung zumindest einen Jahresvertrag anbieten.


    Und darauf bezieht sich meine Warterei: ob es die Planstelle wird (KM-Entscheid nach Einstellungsgrenzwert, s.o.) oder die Schule mir nur einen Jahresvertrag anbieten wird. Und mich interessiert eben, wie lange mich das KM noch in dieser unguten Ungewissheit lässt.


    Danke für die Idee, hab das auch schon in Vorgespräch vor Ort angesprochen, aber Nachfragen bei der Schule bringt nichts. Die wissen auch erst Bescheid, wenn ich es weiß, da uns das KM lt. deren Aussage gleichzeitig informiert. Die Woche im August ist - leider - kein Urlaub :(


    Die Schule plant schon fest mit mir und ich freue mich drauf, aber die Warterei nervt eben, v.a. da gestern die Kollegen aus dem Seminar mit Gymnasialstellen Bescheid bekommen haben - was mir zwar vorher klar war ( bewusste Entscheidung pro FOSBOS!), aber schon belastet. Vom Finanziellen und der Langfristperspektive mit Planstelle ganz zu schweigen ...

    Liebe Mitwartende ;)


    Es wäre schön, wenn wir uns hier austauschen können, wenn Planstellen rausgehen.


    Kurz zu mir (vll. seid ihr in ähnlicher Situation):


    - bin jetzt mit dem Ref (LA Gym) fertig,

    - habe eine Beschäftigungsabsichtserklärung,

    - nachdem gestern die Planstellen fürs Gymnasium raus sind (inkl. Zuweisungsverfahrensstellen an die FOSBOS), warte ich nun als Direktbewerber gespannt.


    Ich hätte auch ein paar Fragen, vll. weiß jemand von euch mehr:


    1. Dauert das wirklich bis Mitte August, bis man als Direktbewerber erfährt, ob es eine Planstelle wird oder man nur einen Jahresvertrag angeboten bekommt (sofern Option in der Beschäftigungsabsichtserklärung angekreuzt)?


    2. Wenn man eine Planstelle bekommen würde, muss man dann auch mit eigener Unterschrift binnen drei Tagen antworten? Bin im August eine Woche weg...


    3. Wegen des Schnitts für die Planstelle: Offiziell heißt es doch beim KM, man brauche den Gymnasialschnitt. Unter der Hand habe ich aber schon mehrfach gehört, der Grenzwert für die Direktbewerber von Gym auf FOSBOS sei i.d.R. "schlechter" als die Zahlen, die man z.B. beim BLLV nachlesen kann und mein aktueller Schulleiter meinte auch, das wären nur die Zahlen für gymnasiale Planstellen (also ohne Zuweisung vom Gym zur FOSBOS und ohne Direktbewerber von Gym zu FOSBOS). Ich hätte die Zahlen jedoch so verstanden, dass diese Schnitte für Planstellen am Gym sowie die Zuweisungen vom Gym zur FOSBOS gelten. Wisst ihr dazu mehr?


    Danke für eure Unterstützung im Voraus!


    Neu_FOSBOS


    PS: Wenn ihr zu den FOSBOS-Planstellen (v.a. Direktbewerber mit Beschäftigungsabsichtserklärung) eigene weitere Fragen habt, wäre hier wsl. ein guter Ort zum Bündeln!

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