Beiträge von Nehiera

    Liebes Lehrerforum,

    seit einigen Tagen liegt nun meine Urkunde über die Verbeamtung auf Lebenszeit auf meinem Schreibtisch.

    In dem abschließenden Probezeitgutachten hat meine Schulleitung insbesondere meine Kenntnisse und meinen Einsatz im Bereich der Digitalisierung hervorgehoben. Sie hat mir auch im Abschlussgespräch angedeutet, dass ich dahingehend durchaus eine Funktionsstelle (Beförderungsstelle) annehmen könnte.


    Da da nach der Probezeit in NRW eine einjährige Wartezeit vorgesehen ist, würde ich mich erst in einem Jahr auf eine Beförderungsstelle bewerben können.

    Durch Recherche im Internet habe ich u.a. bei Tresselt gelesen, dass diese Wartezeit umgangen werden kann, wenn das Probezeitgutachten ausgezeichnet ("im besonderem Maße bewährt") ist.

    Da jedoch seit Januar 2018 in NRW in den Gutachten standardmäßig nur noch 3 Punkte von maximal 5 Punkten in jeden der Teilbereiche vergeben werden, stellen sich mir zwei Fragen:



    Ist ein Probezeitgutachten ausgezeichnet, wenn in sämtlichen Bereichen die 5 Punkte vergeben werden oder sind auch schlechtere Bewertungen noch insgesamt ausgezeichnet?


    Existiert die Regelung zur Verkürzung der Wartezeit überhaupt noch?


    Leider konnte mir meine Schulleitung dahingehend auch nicht weiterhelfen. Daher möchte ich die Fragen an euch richten.

    Es wäre toll, wenn mir jemand vielleicht die genauen Rechtsgrundlagen nennen könnte.


    Eine großes Dankeschön schonmal

    Eure N

Werbung