Nochmaliger Nachtrag zum Abschluss: Mitteilung ist bei mir und beim LBV nun korrekt eingegangen. Ende gut, alles gut. Besten Dank an alle!
Beiträge von Manfred_P
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Beim Radfahren habe ich immer eine Garmin Forerunner 745 auf. Eigentlich nur aus Neugierde logge ich meine Touren da mit.
Mich verwirrt nur die Kalorienberechnung. (Meines Wissens ist die eh schwer bis unmöglich.)
Es gab mal Zeiten, da meinte Garmin, dass ich auf einer 30 km Strecke zur Schule gute 1500 Kalorien verbraucht hätte.
Plötzlich änderte sich das und die Uhr gab nur noch ca 1/3 davon an.
Seit einer Woche ist es wieder so wie früher.
Bei einer kurzen Tour mag das ja hinkommen - aber gestern wollte ich mal meine Grenze austesten. Laut Garmin habe ich ca. 11.000 Kalorien verbraucht, Auf 230 km.
Wenn dem so wäre, hätte ich doch eigentlich vom Rad fallen müssen, oder?
Also, langer Rede - kurzer Sinn:
- hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Garmin Forerunner 745?
- Welcher Wert könnte realistischer sein?
kl. gr. frosch
P.S.: bevor einer fragt - ja er tut weh.
Ich tracke selbst meine Läufe (bin Jogger, kein Radfahrer) mit einer etwas älteren Garmin Forerunner 230.
Die Berechnung des Kalorienverbrauchs kannst du eigentlich knicken. Der wird mittels eines unbekannten Algorithmus aus deinen Angaben (Größe, Geschlecht, Gewicht, HFmax, HFruhe), deiner Herzfrequenz und dem Profil der Strecke (Länge, Steigung, ...) bestimmt.
Möchtest du deine Touren sinnvoll tracken, lege ich dir gern folgende Seite ans Herz: https://runalyze.com/
Benutze dann einen Brustgurt und ermittle die HFmax und HFruhe so genau es geht. Ansonsten bekommst du schnell ein "garbage in - garbage out" - Modell
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Kurzer Nachtrag meinerseits: Hatte nun eine sehr höfliche nette Dame der BR am Telefon. Sie sagte, es hätte noch eine Meldung diesbezüglich erfolgen müssen. Das ist offenbar nicht geschehen, sei aber problemlos zu "heilen". In gut 1 Woche werde ich dann bescheid bekommen, die Meldung an das LBV erfolgt noch heute sagte meine Ansprechpartnerin.
Ich bin gespannt, aber das Gespräch stimmt mich nun doch zuversichtlich
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Mittlerweile habe ich den aktuellen Runderlass gefunden: befristete-Arbeitsvertraege-Einbeziehung-der-Sommerferien-komprimiert.pdf
Ist weiterhin mehr als eindeutig meiner Ansicht nach. Da werden ebenfalls keinerlei Ausnahmen bzgl. der Sachgründe, Mutterschutz oder ähnliches aufgeführt. Werde da morgen nochmal intensiver nachhaken.
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Bei mir steht nur, dass der Befristungsgrund eben in Vertretungsbedarf wg. Mutterschutz begründet ist und das Beschäftigungsverhältnis endet wenn die Lehrkraft zurück kommt. Ob das nun ein solcher Sachgrund ist? Ich mutmaße als Laie ja.
Dass das mit der Entlohnung während der Sommerferien zusammenhängt, höre ich zum ersten Mal. Vielleicht kannst du dort man nachhaken
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Meinst du letzten Schultag vor den Sommerferien?
Ja genau, letzter Tag vor den Sommerferien, also der 02.07.2021
Etwas undeutlich ausgedrückt - sorry !
Aber genau dieser Fall ist durch den Runderlass ja wortwörtlich abgedeckt.
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Ah okay, ich verstehe. Danke für den Hinweis. Das war mir so nicht bewusst! Allerdings habe ich kein ganzes Jahr zusammen bekommen. Und bin durch Regelstudienzeit noch im "Bafög-Fenster"
Ich finde es auch höchst fraglich, dass als Begründung vorzuschieben. Zumal dass in meinen Augen kein Ausschlusskriterium ist, aber so wurde es mir vom PR mitgeteilt. Normalerweise hätte ich Anspruch auf Entgeltzahlung in den Ferien aufgrund des Zeitraumes des Vertrags, aber da es eine Elternzeitvertretung war, greife diese Regelung nicht. Mit Hinweis auf den entsprechenden Runderlass und dass diese Ausnahme dort nicht aufgeführt ist, kam ich auch nicht weiter.
Mir ist auch schleierhaft woher sie Ad-Hoc wusste, dass die Person aus der Elternzeit zurückkehrt. Wird da aber wohl dann im System eingetragen/hinterlegt sein.
Hier mal den Runderlass: Ferienbezahlung.pdf
Etwas aktuelleres bzw. etwas was dem entgegensteht, kann ich nicht ausfindig machen.
Hier heißt es eigentlich ganz eindeutig:
"Vor diesem Hintergrund bitte ich in Fällen, in denen Vertretungslehrkräfte spätestens am 01. Februar 2009 eingestellt wurden und das Beschäftigungsverhältnis bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien
terminiert war, den Beendigungszeitpunkt nachträglich auf den letzten
Ferientag zu ändern. Die Einbeziehung der Ferien dient der Nachbereitung des Unterrichts (Abschlussarbeiten). Diese Regelung ist nicht auf
das laufende Schuljahr beschränkt." -
Als Studi darf man sich doch gar nicht arbeitslos melden, soweit ich weiß? Oder um welches Geld soll es hier gehen?
Mein Hauptberuf ist ja das Studium quasi. Zumindest ist das mein derzeitiges Laienwissen
Übrigens bereits eines telefonische Rückmeldung vom PR bekommen: Im einem Runderlass des Ministeriums steht zwar, dass bei einer lückenlosen Beschäftigung mit Beginn vor Februar bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien die Ferien entgeltlich einzuschließen sind - jedoch sei das bei mir nicht möglich, da es sich um eine Mutterschaftsvertretung handelt und diese dann sozusagen ab dem 03.07.2021 wieder zurückkehrt.
Diese Ausnahme steht zwar nicht in dem Runderlass, aber wenn der PR das sagt, wird das schon stimmen. Den Antrag stelle ich bei der BR trotzdem, Ansprechpartner wurde mir genannt und E-Mail ist auch raus. Aber viel Hoffnung auf Erfolg mache ich mir nicht.
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Brauche ich tatsächlich nicht. Ich bin bis zum 31.10.2021 immatrikuliert und hoffe, dass ich mein Masterzeugnis für November rechtzeitig bekomme. Mein Gutachter hat mir das zugesichert, aber man weiß ja nie. Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe!
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Okay, https://www.brd.nrw.de/schule/…nalrat_Berufskollegs.html
telefonisch heute nichts mehr zu machen, schreibe eine Mail + eine Mail an die BR
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Ich habe einen unterschriebenen Vertrag der Schulleitung mit Stempel vom 17.08.2020 - 19.11.2020 und eine von der Schulleitung unterschriebene und gestempelte Anschlussvereinbarung (bzw. Änderungsvertrag lautet es exakt: "Herr ... wird über den 19.11.2020 hinaus bis zum 02.07.2021 ... weiterbeschäftigt) vom 19.11.2020 bis zum 02.07.2021
Fande es auch sehr seltsam, dass das Landesamt für Besoldung mir sagte, die Zahlung wird eingestellt. Leider erreicht man heute bei der Bezirksregierung niemand mehr (09:00 Uhr bis 11:30 Uhr)....
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Hallo zusammen,
ich habe eine Vertretungsstelle mit 10/25,5 Stunden als Student in NRW angenommen.
Diese ging vom 17.08.2020 bis zum 19.11.2020 mit einer nahtlosen Anschlussvereinbarung vom 19.11.2020 bis zum 02.07.2021
Nun endet ja der Vertrag genau mit dem letzten Schultag der Sommerferien. Meines bescheidenen Wissens nach gilt: Wenn der Vertrag bereits vor dem 01.02.2021 bestanden hat (definitiv zu bejahren), müssen die Sommerferien bezahlt werden. Nun teile mir das Landesamt für Besoldung mit, dass sie nur bis zum 02.07.2021 zahlen werden und ich müsse mich an die Bezirksregierung wenden um das zu klären.
Wie läuft ein solcher Fall ab? Ich dachte - naiverweise - dass es aufgrund der Vertragszeiten sehr klar sei und dass das schon "laufen würde".
Würde mich über Erfahrungen freuen
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