Beiträge von donMatze
-
-
Nun, dem Übergangsprocedere entsprechend ist bei mir alles korrekt umgesetzt worden. Es geht eher darum, dass das Procere selbst ungerecht ist.
Es ist die nackte Tatsache, dass ich jetzt im 9. Dienstjahr bin aber de Fakto nicht die Gehaltsstufe habe, die ich hätte, wenn ich direkt mit den Erfahrungsstufen eingestiegen wäre. Letztendlich wird eine Diskriminierung aus dem alten System fortgesetzt indem mir die zwei Dienstjahre von 2012 bis 2014 nicht als Aufstiegsbeschleunigende Vorerfahrung anerkannt wird.
Andere Länder (z.B. NRW) scheinen ihren Beamten die Möglichkeit sich Vorzeiten anrechnen zu lassen. (https://bund-laender-nrw.verdi…af-11e6-bb47-525400940f89)
Hierbei handelt es sich aber um die Umsetzung der gleichen EUGH Entscheidung.
Hessen hat direkt in den Erläuterungen klargestellt: "Es findet keine nachträgliche Berechnung und Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten statt."
Kurz gesagt: Im alten System war meine Alterskohorte gekniffen, und im neuen System ist sie es auch. Den alten Generationen konnte man nicht wegnehmen was sie bereits hatten, den jungen hat verweigert, was ihnen zusteht um dieses Geld einzusparen.
-
Hallo zusammen! Ich habe folgendes Problem:
2012 wurde ich als Lehrer, Beamter auf Probe vereidigt.
Im Jahr 2014 wurde ich aus der Altersstufe 5 in die Überleitungsstufe zu 2 umgeleitet. Darin habe ich 2 Jahre verbracht.
Dann wurde ich in die Stufe 2 gesteckt.
Jetzt 2021 bin ich immernoch in Stufe 3.
Mein 9. Dienstjahr ist jetzt rum. Meine Bezahlung entspricht dem eines 5.-8. Dienstjahr. Mein Zivildienst und vorangegangene TVH Verträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Gibt es ähnliche Fälle? Hat es einer geschafft sich dagegen zu wehren?
Letztendlich hat man mir 2 Jahre Gehaltsaufstieg genommen. Mit der Anerkennung des Zivilsdienstes sind es eigentlich sogar 3 Jahre. Ich freue mich über Hilfe, Tipps und Hinweise!
Werbung