Die Stunden vielleicht nicht. Die Inhalte musst du dann hinterher aber trotzdem können. Die Freistellung ist kein völliger Freifahrtsschein.
Wie gesagt, dagegen habe ich nichts.
Aber warum versuchst du es nicht? Wie hier schon gesagt wurde, ggf. mit Bitte um Unterbrechung. Ooder vielleicht auch mit Bitte um viele Tage in den Ferien oder so.
10 Tage klingt nicht viel. Wenn es aber immer die gleichen sind, ist es schon doof.
Ich spinne mal noch anders weiter. Du hast einen UB geplant, durch die Verhandlungstage siehst du deine Klasse vorher nicht/kaum - schlechte Vorbereitung oder notwendige zusätzliche Stunden woanders.
Oder durch zusätzliche Verhandlungstage musst du deinen UB verschieben. Fachleiter haben nicht unbegrenzt Zeit. Dadurch kommt es am Ende dann unter Umständen dann auch zu Problemen, so dass du in die Verlängerung musst. Also im worst case, das würde dann bedeuten, halbes Jahr weiter Ref-Gehalt. Das würde ich als deutlichen Nachteil empfinden.
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Die Option halte ich mir ja offen. Ich habe jetzt mal mit dem Schöffenverband Kontakt aufgenommen (erste Einschätzung geht aber eher dahin, dass das kein Grund zur Listenstreichung ist) und werde, wenn ich sehe dass es wirklich Probleme macht, entsprechend einen Antrag stellen. Das mit den Ferientagen halte ich für ziemlich aussichtslos. Weihnachten fällt da schon mal flach und die Sommerferien sind oft auch ziemlich gerichtsfreie Tage.
Die Unterrichtsbesuche machen mir auch Sorge. Im schlimmsten Fall habe ich genau am Tag vor dem UB Verhandlung, die dann auf den Folgetag vertagt wird und dann darf ich kurzfristig alles absagen. Eine Verlängerung des Refs würde da aber wohl kaum zustande kommen, davor bin ich als Schöffe ja geschützt und würde das wohl auch rechtlich durchsetzen können. Die Vorstellung ist trotzdem nicht schön.
Sie/er hat es doch versucht und offenbar sogar Staatsexamensprüfungen verlegen müssen. Vielleicht kann ja das Landesschul-, Prüfungs- Sonsteinamt oder Studienseminar um Verschiebung bitten, aber dieselbe Frage nochmal als Privatperson zu stellen, halte ich für ziemlich erfolglos.
Edit, vielleicht ist das überhaupt die Idee, zur Seminarleitung gehen und fragen, ob es öffentlicherseits möglich ist, dass die im Gericht nachfragen, ob das Schöffenamt ruhen darf. Selbst wenn das nicht gehen sollte, wäre der oder die TE den Druck los, dass irgendwer meckern könnte.
Er. Eine Staatsexamensprüfung war es nicht, aber eine ziemlich große und wichtige Prüfung trotzdem. Da die aber nicht zentral gestellt war gabs auch keinen ordentlichen Grund die Verhandlung zu verschieben. Man muss sich auch immer vor Augen führen, dass eine Verhandlungsverschiebung heißt, dass Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Zeugen ihren Zeitplan über den Haufen werfen dürfen.
Die Idee behalt ich mir mal im Hinterkopf bis ich mit der Seminarleitung geredet habe.
Ich würde da gar keinen großen Wind drum machen. Du übst dieses Ehrenamt aus und gut ist. Es wird auch Referendare geben, die bei BOS ein Ehrenamt ausüben. Die können auch nicht sagen, sorry, ich kann nicht, wenn der Melder geht und irgendwo ein Haus abbrennt z.B.
Bei dir ist das Ganze doch planbar. Du weißt weit im Vorhinein, welche Tage betroffen sind. Du kannst den Unterricht vorholen, nachholen. Genauso mit den Inhalten der Seminare. Und deine Lehrprobenzeiträume kennst du auch früh genug, so dass du da vielleicht auf der anderen Seite Bescheid sagen kannst, dass sie dich da möglichst nicht als Schöffe einplanen.
Also ich sehe da kein Problem. Außerdem machst du das Ehrenamt doch für denselben „Laden“, nämlich das Land. Da wäre es ja noch schöner wenn das Land dich auf der einen Seite als Schöffe möchte, auf der anderen Seite als dein Arbeitgeber Stress deswegen macht.
Es ist relativ gut planbar, ja. Nur die beste Planung kann dann sehr schnell zusammenbrechen. Das ist bei Krankheit natürlich auch der Fall, aber bei mir ist es eben periodisch ungefähr jeden Monat so. Dass das Land bei beiden Tätigkeiten der Chef ist muss auch nicht unbedingt vorteilhaft sein. Ich habe ja hier schon gehört, dass das Ref Vorrang vor allem anderen haben sollte, so sieht es nur leider das Gericht eben beim Schöffenamt auch.
Das sehe ich auch. Bringt ja nichts, wenn man das Schöffenamt durchgedrückt bekommt, weil es rechtlich zulässig ist, die Seminar- oder Schulleitung einen aber dann wegen fehlender Lehrerpersönlichkeit oder ähnlichen weichen Faktoren nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zuläßt und damit das Referendariat nach 6 Monaten ohne jede externe Prüfung beendet ist.
Das mag in BaWü so sein. In NRW ist der Schulleiter eine Macht. Wenn der einen Referendar nicht zum BdU zuläßt, ist das Referendariat damit beendet. Die Entscheidung trifft der Schulleiter alleine ohne das Seminar. Und ja, ich habe leider selber Erfahrung mit dem Spielchen machen dürfen. Ohne im Referendariat abgeleisteten BdU wird man nämlich gar nicht erst zur Upp zugelassen.
Ich habe zwar viele Sorgen, aber da mache ich mir jetzt keine Gedanken. Das wäre ziemlich sicher eine Benachteiligung wegen der Schöffentätigkeit (auch wenn ein Schulleiter das vielleicht versucht zu verdecken), da bin ich gegen geschützt.