RosaLaune: Das hast du wahrscheinlich überlesen, das steht schon im Eingangsbeitrag.
Dann habe ich das tatsächlich überlesen und entschuldige mich dafür.
RosaLaune: Das hast du wahrscheinlich überlesen, das steht schon im Eingangsbeitrag.
Dann habe ich das tatsächlich überlesen und entschuldige mich dafür.
Ich habe gar nicht gelesen, dass der Schüler Muslim ist. Soweit ich das überblicken kann, ist das nur die Schlussfolgerung aller, der*die TE hat davon aber nichts gesagt.
Ich komme aus einer Region in Deutschland, in der es eine große freikirchliche Bewegung gibt (die ich durchaus als Problem wahrnehme). Aus meiner Schulzeit weiß ich noch sehr gut, dass da auch Mitschüler waren, die partout nicht neben Mädchen sitzen wollten. Konservative Glaubensauslegung ist doch nicht nur im Islam bekannt. Das finden wir in allen Religionen und am Ende des Tages fällt auch das unter den Schutz des Grundgesetzes. Ich sehe jedenfalls nicht, wo der Schüler, um den es geht, jemand anderes diskriminiert hat. Jemanden nicht anfassen wollen oder angefasst werden wird ja auch von den meisten hier als legitimer Grund gesehen, aber auch mit jemandem nicht zusammenarbeiten zu wollen ist in meinen Augen legitim, wenn es – wie der Schüler es tut – nicht gegen die potenziellen Partner geht sondern aus eigener Einschränkung erfolgt.
Darüber hinaus bin ich ein bisschen erschrocken über die hier zu Tage tretende Fremdenfeindlichkeit und Homophobie...
Edit: Danke an Caro07 für den Hinweis, dass die Religionszugehörigkeit des Schülers doch erwähnt wird.
Im Sportunterricht halte ich die Weigerung für unproblematisch. Ich unterrichte keinen Sport, habe da keinerlei Bezug zu, aber wenn es körperlicher wird, halte ich es nicht für möglich und schon gar nicht für sinnvoll da irgendetwas zu verlangen. Ich glaube auch, dass man bei einer Schülerin, die nicht von Jungs angefasst werden möchte, dies eher einsehen würde.
Die Geschichte mit der Gruppenarbeit ist aber in meinen Augen anders zu beurteilen. Hier würde ich mich mit den Kollegen zusammenschließen um einen gemeinsamen Umgang mit dem besagten Schüler zu finden.
Ihr habt bei 17-Jährigen koedukativen Sportunterricht?
Ich kenne aus NRW nur koedukativen Sportunterricht.
Des Weiteren: Was soll daran eine Unsitte sein?
Ich sehe darin einen sinnvollen Teil der Sozialisation in Form der Stärkung des Gruppengefühls und der Auseinandersetzung mit der Körperlichkeit anderer. Es trägt mMn eher zu Unsicherheit mit dem eigenen Körper und Verklemmtheit bei, wenn man solche Begegnungsräume meidet.
Ich rede nicht gerne darüber, weil ich bis heute noch drunter leiden, aber der Sportunterricht und seine fürchterlichen Umkleidekabinen sind der Grund, weshalb ich einen Knick in der Schullaufbahn hatte. Ich musste in der 11. (heute EF) die Schule abbrechen, weil die Belastung durch zweimal die Woche Sportunterricht so schlimm wurde und es niemand ernst nehmen wollte. Ein Jahr Auszeit, Therapie und dann ein neuer Start an einem beruflichen Gymnasium haben mir zwar die Möglichkeit gegeben, Abitur nachzuholen, allerdings eben auch mit 3 Jahren Attest und so nie der Notwendigkeit am Sportunterricht teilnehmen zu müssen.
Diese Stärkung des Gruppengefühls ist ein Argument, was wohl noch nie von jemandem gebracht wurde, der nicht ohnehin Teil der Gruppe war...
Warum wäre das nicht gut genug gewesen, wenn du in UK gearbeitet hättest. Die wenigsten (keine?) Studienordnungen schreiben die Art des Aufenthalts vor, wenn man dort studiert / arbeitet / etwas Praxisbezogenes macht. (AuPair und Freiwilligendienste werden ja auch überall akzeptiert).
und das sind wirklich win-win-Situationen.
Nicht Englisch, sondern Spanisch, aber bei uns war es auch so, dass der Aufenthalt Studiennähe aufweisen musste. Alles war vor dem Studium war konnte kaum angerechnet werden. Ein Praktikum ging zwar, aber nur wenn es eine Nähe zum Studium aufwies (etwa in einer Schule).
14-Jährige können mit dem Einverständnis der Eltern legal Geschlechtsverkehr haben (sofern der Partner eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreitet), ab 16 Jahren entfällt diese Grenze sogar ganz und auch das Einverständnis der Eltern. Aber das ist je nach Land unterschiedlich geregelt.
Das ist nicht die deutsche Rechtslage.
Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14. Ab 14 ist ein Mensch also alt genug, um dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen, egal wie alt der Partner ist oder was die Eltern sagen.
Die Eltern eines unter 16 Jahre alten Menschen können, wenn dieser Geschlechtsverkehr mit einem über 21 Jahre alten Menschen hat, zwar Anzeige stellen, aber der über 21 Jahre alte Mensch macht sich nur strafbar, wenn er eine entwicklungsbedingte fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausnutzt. Außerdem darf kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegen (Lehrer,in Erzieher, Ausbildungsleiterin, Ferienlageraufseher, ...). Hier liegt das Schutzalter also ausnahmsweise bei 16.
Bei Ausnutzen einer Zwangslage liegt das Schutzalter ausnahmsweise sogar bei 18.
Grundsätzlich darf ein 14 Jähriger, wenn er die nötige Reife hat, aber auch Geschlechtsverkehr mit einem 50 Jährigen haben. Deutschland ist da sehr liberal.
die Leute, mh. feminin also Leute*er?
Ähm. "die Leute" ist nicht feminin, genauso wie "die Männer" nicht feminin sind... Im Plural kennt das Deutsche strenggenommen keinen Genus, Pluraliatantaum sind daher tatsächlich auch genusfreie Wörter, bei anderen lässt sich allenfalls ein Genus im Singular feststellen.
Dann geht es einfach nur um den Nachweis, dass du zwei Fremdsprachen hattest? Das ist durch das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen.
Klingt für mich so, als würde man effektiv nur ein Fach studieren. Türkisch wird ja bestimmt die zweite Muttersprache der Person sein, und das geht ja vielen so. Finde ich genauso spannend, wie wenn Russen Russisch studieren. Als Fach quasi nicht gefragt und Muttersprachler en masse im Land.
Aber Sprachstudium ist doch mehr als nur Sprache lernen. In meinem Studium hat sich mein Spanisch jedenfalls nicht verbessert. Das war nur Literatur, Sprachwissenschaft und Didaktik. Ob jetzt Deutsch oder Spanisch, das Studium war da genau gleich.
Es läuft gerade über den Ticker, daß Finnland sich entschlossen hat der NATO beizutreten. Schweden will sich am Sonntag erklären, es wird aber auch mit einem Nato-Beitrittsgesuch gerechnet.
Wenn jetzt noch Japan der NATO beitreten will, hat Putin sein Ziel nicht von „Feinden“ eingekesselt zu werden ja erreicht.
Japan kann der NATO so gar nicht beitreten. Die NATO deckt in ihrem Vertrag nur Gebiete in Nordamerika und Europa (und historisch die französischen Départements in Algerien) ab. Ein japanischer Beitritt ist aber auch der japanischen Außen- und Sicherheitspolitil wegen ausgeschlossen.
Noch einmal hallo!
Ich bin nun mittlerweile gut im Referendariat angekommen. Bisher gab es auch mit den Gerichtsterminen keine großen Probleme (einen konnte ich dankenswerter Weise abgeben, der mir sonst ein paar planerische Probleme gemacht hätte). Sowohl beim ZfsL als auch in der Schule ist Verständnis für das Schöffenamt da. Ein Kollege hat mich sogar in seinen Sowi-Unterricht gebeten damit ich da ein wenig erzählen kann.
Nur jetzt ist es passiert. Ich kam gestern ins Gericht und die Richterin hat mir dann eröffnet, dass das ein größerer Prozess wird. Es sind erstmal 18 (!) Verhandlungstage angesetzt, davon mehrere pro Woche. Jetzt fürchte ich, dass ich fast den gesamten Mai ausfalle. Glücklicherweise ist mein Seminartag davon nicht betroffen, trotzdem hab ich ein wenig Angst davor morgen alle in der Schule darüber in Kenntnis zu setzen. ABB weiß schon Bescheid, aber das wird ja mehrere Leute betreffen...
Ich habe 3 Monate vor der UPP meinen Dienst als Schöffe angetreten. Das habe ich in der Schule kommuniziert. Für den Tag meiner UPP war ein Verhandlungstag angesetzt, da habe ich dann ans Landgericht geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich an dem Tag nicht zur Verfügung stehe. Da hätte ich auch das Strafgeld in Kauf genommen. War aber eh kein Prozess an dem Tag.
Etwas irritiert reagierte dann einige Monate später mein neuer stellvertrender Schulleiter, als ich 3 Monate nach Antritt der Stelle einen Prozess reinbekam, der sich dann über 19 Verhandlungstage erstreckte. O-Ton: "Das haben wir uns aber nicht eingekauft." Dann kam Corona und das wurde alles völlig egal.
Und ja, je nach Gerichtspräsident würde ich auch eine freundliche Unterweisung des ZfsL-Leiters durch ebenjenen Präsidenten empfehlen. Dieses hochherrschaftliche Gehabe der Seminare ist sowieso eher ein Ärgernis. Allerdings hätten bei mir Fachleiter wie Kernseminarleiter geschockt reagiert, wenn da jemand wegen dem Schöffenamt Nachteile abbekommen hätten. Die nahmen ihren Diensteid nämlich ernst.
Danke, Danke, Danke! Ich bin also nicht allein
Lese ich da richtig heraus, dass das Landgericht deine Abwesenheit nicht abgesegnet hat, sondern du nur Glück hattest dass trotz Dienst keine Verhandlung anstand? So mutig, einfach nicht aufzutauchen wäre ich nämlich ganz gewiss nicht.
19 Tage ist natürlich heftig. Wie waren die verteilt? Woche für Woche oder quasi im Block? Und der Spruch vom stellv. Schulleiter kommt mir in abgewandelter Form auch bekannt vor.
Die Stunden vielleicht nicht. Die Inhalte musst du dann hinterher aber trotzdem können. Die Freistellung ist kein völliger Freifahrtsschein.
Wie gesagt, dagegen habe ich nichts.
Alles anzeigenAber warum versuchst du es nicht? Wie hier schon gesagt wurde, ggf. mit Bitte um Unterbrechung. Ooder vielleicht auch mit Bitte um viele Tage in den Ferien oder so.
10 Tage klingt nicht viel. Wenn es aber immer die gleichen sind, ist es schon doof.
Ich spinne mal noch anders weiter. Du hast einen UB geplant, durch die Verhandlungstage siehst du deine Klasse vorher nicht/kaum - schlechte Vorbereitung oder notwendige zusätzliche Stunden woanders.
Oder durch zusätzliche Verhandlungstage musst du deinen UB verschieben. Fachleiter haben nicht unbegrenzt Zeit. Dadurch kommt es am Ende dann unter Umständen dann auch zu Problemen, so dass du in die Verlängerung musst. Also im worst case, das würde dann bedeuten, halbes Jahr weiter Ref-Gehalt. Das würde ich als deutlichen Nachteil empfinden.
[...]
Die Option halte ich mir ja offen. Ich habe jetzt mal mit dem Schöffenverband Kontakt aufgenommen (erste Einschätzung geht aber eher dahin, dass das kein Grund zur Listenstreichung ist) und werde, wenn ich sehe dass es wirklich Probleme macht, entsprechend einen Antrag stellen. Das mit den Ferientagen halte ich für ziemlich aussichtslos. Weihnachten fällt da schon mal flach und die Sommerferien sind oft auch ziemlich gerichtsfreie Tage.
Die Unterrichtsbesuche machen mir auch Sorge. Im schlimmsten Fall habe ich genau am Tag vor dem UB Verhandlung, die dann auf den Folgetag vertagt wird und dann darf ich kurzfristig alles absagen. Eine Verlängerung des Refs würde da aber wohl kaum zustande kommen, davor bin ich als Schöffe ja geschützt und würde das wohl auch rechtlich durchsetzen können. Die Vorstellung ist trotzdem nicht schön.
Sie/er hat es doch versucht und offenbar sogar Staatsexamensprüfungen verlegen müssen. Vielleicht kann ja das Landesschul-, Prüfungs- Sonsteinamt oder Studienseminar um Verschiebung bitten, aber dieselbe Frage nochmal als Privatperson zu stellen, halte ich für ziemlich erfolglos.
Edit, vielleicht ist das überhaupt die Idee, zur Seminarleitung gehen und fragen, ob es öffentlicherseits möglich ist, dass die im Gericht nachfragen, ob das Schöffenamt ruhen darf. Selbst wenn das nicht gehen sollte, wäre der oder die TE den Druck los, dass irgendwer meckern könnte.
Er. Eine Staatsexamensprüfung war es nicht, aber eine ziemlich große und wichtige Prüfung trotzdem. Da die aber nicht zentral gestellt war gabs auch keinen ordentlichen Grund die Verhandlung zu verschieben. Man muss sich auch immer vor Augen führen, dass eine Verhandlungsverschiebung heißt, dass Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Zeugen ihren Zeitplan über den Haufen werfen dürfen.
Die Idee behalt ich mir mal im Hinterkopf bis ich mit der Seminarleitung geredet habe.
Ich würde da gar keinen großen Wind drum machen. Du übst dieses Ehrenamt aus und gut ist. Es wird auch Referendare geben, die bei BOS ein Ehrenamt ausüben. Die können auch nicht sagen, sorry, ich kann nicht, wenn der Melder geht und irgendwo ein Haus abbrennt z.B.
Bei dir ist das Ganze doch planbar. Du weißt weit im Vorhinein, welche Tage betroffen sind. Du kannst den Unterricht vorholen, nachholen. Genauso mit den Inhalten der Seminare. Und deine Lehrprobenzeiträume kennst du auch früh genug, so dass du da vielleicht auf der anderen Seite Bescheid sagen kannst, dass sie dich da möglichst nicht als Schöffe einplanen.
Also ich sehe da kein Problem. Außerdem machst du das Ehrenamt doch für denselben „Laden“, nämlich das Land. Da wäre es ja noch schöner wenn das Land dich auf der einen Seite als Schöffe möchte, auf der anderen Seite als dein Arbeitgeber Stress deswegen macht.
Es ist relativ gut planbar, ja. Nur die beste Planung kann dann sehr schnell zusammenbrechen. Das ist bei Krankheit natürlich auch der Fall, aber bei mir ist es eben periodisch ungefähr jeden Monat so. Dass das Land bei beiden Tätigkeiten der Chef ist muss auch nicht unbedingt vorteilhaft sein. Ich habe ja hier schon gehört, dass das Ref Vorrang vor allem anderen haben sollte, so sieht es nur leider das Gericht eben beim Schöffenamt auch.
Das sehe ich auch. Bringt ja nichts, wenn man das Schöffenamt durchgedrückt bekommt, weil es rechtlich zulässig ist, die Seminar- oder Schulleitung einen aber dann wegen fehlender Lehrerpersönlichkeit oder ähnlichen weichen Faktoren nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zuläßt und damit das Referendariat nach 6 Monaten ohne jede externe Prüfung beendet ist.
Das mag in BaWü so sein. In NRW ist der Schulleiter eine Macht. Wenn der einen Referendar nicht zum BdU zuläßt, ist das Referendariat damit beendet. Die Entscheidung trifft der Schulleiter alleine ohne das Seminar. Und ja, ich habe leider selber Erfahrung mit dem Spielchen machen dürfen. Ohne im Referendariat abgeleisteten BdU wird man nämlich gar nicht erst zur Upp zugelassen.
Ich habe zwar viele Sorgen, aber da mache ich mir jetzt keine Gedanken. Das wäre ziemlich sicher eine Benachteiligung wegen der Schöffentätigkeit (auch wenn ein Schulleiter das vielleicht versucht zu verdecken), da bin ich gegen geschützt.
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass es Probleme geben könnte. Du gehst einer Pflicht nach, selbst wenn du dich darum gerissen hättest, könntest du nicht einfach aussteigen. Das wird jeder normale Mensch verstehen. Und wenn er's nicht versteht, holt man sich Hilfe.
Falls du die Stunden alle nachholen musst, wird es natürlich anstrengend für dich. Ich würde als erstes mit der Schulleitung reden, wie das gelöst werden kann. Und nicht ob, denn das steht offenbar nicht zur Debatte. Im Seminar dann genauso, ich würde gleich einen Termin bei der Leitung machen, damit die sich nicht übergangen fühlt und offiziell darum bitten, dir zu erklären, wie das gelöst werden kann, damit dir keine Nachteile erwachsen. Denn leider musst du ja das wahrnehmen, du willst natürlich keinesfalls schwänzen...
Ich hoffe einfach mal, dass es keine Probleme machen wird. Ändern daran kann ich ja sowieso nichts.
Strenggenommen dürfte ich die Stunden nicht mal nachholen müssen. Darauf würde ich natürlich nicht bestehen, weil die Zeit im Referendariat ja zur Ausbildung dienen.
Vielleicht kann man zumindest steuern, dass Termine in die Ferien fallen? (Selbst wenn man die Dauer des Verfahrens nicht einschätzen kann)
Die Termine kann ich kaum beeinflussen. Wenn ich spontan erkranke, dann ist das eben so. Bei einer geplanten Operation würde es wohl auch die Möglichkeit geben, den Termin mit einem anderen Schöffen zu tauschen. Aber ansonsten gibt es da wenig Spielraum. Ich musste mal eine mündliche Prüfung wegen einer Verhandlung verschieben, obwohl der Prüfungstermin lange im Voraus bekannt war. Aber da es keine zentral gestellte Prüfung war, konnte ich die Verhandlung oder zumindest meinen Termin nicht verschieben.
Das stimmt allerdings. Wobei es aber ja durchaus möglich sein kann, dass Verhandlungen erst am späten Vormittag oder Nachmittag stattfinden, wenn man schon Unterrichtsschluss hat. Bei uns an der Schule ist es für die Refis meist auch kein Problem Stunden zu verlegen; das passiert des Öfteren z. B. für Unterrichtsbesuche, wenn die Seminarleiter*innen nur an bestimmten Terminen oder Tagen Zeit haben.
Meistens geht’s um 9 Uhr los. Und da habe ich dann auch alles erlebt. Mal wurde nach 15 Minuten vertagt weil ein Zeuge nicht da ist, dann gings am nächsten Tag weiter. Mal ist die Verhandlung aber auch nach 30 Minuten vorbei und ich habe einen Monat Ruhe.
Das weiß man, wenn man es versucht hat. Wie gesagt, man vertut sich nichts. Man kann auch direkt mit einem Kompromiss in die „Verhandlungen“ gehen und erklären, dass man nach bestandenem zweiten Staatsexamen wieder zur Verfügung steht.
Juristinnen wirken manchmal etwas formalistisch verbohrt. Aber das alle von denen völlig verblödet sind, kann ich mir nicht vorstellen.
Wie gesagt, ich bin da nicht freiwillig reingekommen und habe damals auch erstmal versucht da rauszukommen. Hat nicht geklappt. Ich bezweifle leider auch, dass das Ref da ein guter Grund für wäre. Wenn es aber Probleme gibt würde ich das natürlich versuchen, aber besonders aussichtsreich scheint es mir nicht zu sein, da ich ja unter keinen der Punkte falle, die eine Entlassung aus dem Schöffendienst rechtfertigen würden. Und da wird natürlich klar nach Rechtslage entschieden, so viel kann ich aus meiner Zeit bei Gericht schon sagen.
Würde ich einen Anwalt fragen. Du musst den AG nicht um Erlaubnis bitten und darfst bei der Arbeit nicht benachteiligt werden und das ist sogar von der Verfassung geschützt. Du hast dasselbe Recht auf dieses öffentliche Amt wie jede*r andere Bürger*in. Und du bist zudem gewählt, kannst also nicht einfach absagen.
Danke. Das wurde mir damals wegen der Uni-Veranstaltung auch von der Schöffenvereinigung geraten, mir wars aber den Aufwand nicht wert, da ich das Seminar eh jedes Semester belegen konnte. Zumal der Rechtsweg sicher auch länger gedauert hätte als einfach im nächsten Semester noch mal zu belegen. Ich würde auch beim Ref ganz gerne nicht in eine Lage kommen, die das notwendig macht, aber die Antworten hier machen mir Mut und Zuversicht.
Ich würde an deiner Stelle einen persönlichen Termin mit der Seminarleitung ausmachen, sobald du dein Seminar weißt, und die Sache schildern. Auf keinen Fall würde ich darauf beharren, wenn du rotes Licht bekommst.
Rechtliche Regelungen für Arbeitnehmer werden im Ref sehr egal sein. Es zählt (für dein Ref), was deine Seminarleitung dazu sagt.
Ich beharre da gar nicht drauf, nur kann man aus dem Schöffenamt nicht einfach aussteigen, da es eine Bürgerpflicht ist. Würde ich da einfach zu einem Verhandlungstermin nicht auftauchen ohne dass meine Krankmeldung vorliegt, dann würde mich die Richterin wahrscheinlich mit einer Polizeieskorte aus dem Klassen- oder Seminarzimmer holen.
Dennoch ist hier Pragmatismus angesagt: Die Tatsache, dass es ungünstig ist, im Referendariat zu viel zu verpassen, sticht ebenso wie die Verpflichtung im Schöffenamt. Je nach Reaktion des Seminars würde ich vielleicht dann eher versuchen, das Schöffenamt loszuwerden. Du wärst nicht die erste Schöffin, die während der laufenden Amtsperiode ersetzt werden muss. Wie immer gilt: Sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Das ist ja auch, weshalb ich mir Gedanken machen. Erstens habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht und zweitens, selbst wenn es kein Problem ist, kann ich im Zweifel sehr viel verpassen und das ist wohl in keinem Fall förderlich. Möglichkeiten das Amt loszuwerden sehe ich aber auch nicht. §35 Gerichtsverfassungsgesetz ist da ziemlich eindeutig, da käme bei mir nur der 7. Punkt infrage: "Personen, die glaubhaft machen, daß die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet." Aber ob das zutrifft bezweifle ich, denn das Geld fließt ja weiter. Das ist eher was für Selbstständige und Freiberufler. Zudem bin ich in einem Gerichtsbezirk, das ohnehin schon an Schöffenarmut leidet.
Das würde ich auch tun. Wenn das Studienseminar jemandem mit einem solchen Ehrenamt bei der Ausübung desselbigen Steine in den Weg legt, fände ich das mehr als daneben. Ich habe mit meinem und dem Studienseminar, das für meine Schule zuständig ist, bisher nur gute Erfahrungen gemacht und hoffe, das wird auch bei dir der Fall sein RosaLaune !
Meine Erfahrungen bezüglich Verständnis für das Schöffenamt sind auch bis auf eine Ausnahme positiv. Es ist natürlich immer blöd, wenn andere dafür umdisponieren müssen, aber Verständnis haben die meisten schon, manche sogar Hochachtung, weshalb ich mich immer ein bisschen schlecht fühle, denn ich habe mich ja nie dafür beworben oder mich darum bemüht. Eines Tages war einfach die Verpflichtung im Briefkasten. Ich hoffe einfach mal, dass es gut laufen wird. Das Seminar werde ich natürlich benachrichtigen, sobald ich weiß wo es hingeht.
Vielen Dank für eure Antworten. Das beruhigt mich schon mal ein wenig.
Rein rechtlich darf dir das natürlich keiner verbieten. Ich kann mir aber vorstellen, dass Seminarleitungen gibt die dafür kein Verständnis haben. Ich würde das mit dem Seminar im Vorfeld abklären.
Dass ich rechtlich nichts zu befürchten habe, ist mir zwar bewusst, aber ich habe eben schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Da hätte ich rechtlich gegen vorgehen müssen, das war es mir allerdings nicht wert. Im Ref würde ich auch ganz gerne drauf verzichten zu klagen 😅
Ich vermute mal, dass die Verhandlungstage bereits im Vorfeld bekannt sind? Dann dürfte eine Kommunikation und Abklärung mit dem Seminar wohl kein Problem sein. Ehrlich gesagt: Die Seminartage sind bei mir eh in fast allen Fällen extrem überflüssig gewesen
Schön, dass du eine so wichtige Aufgabe übernommen hast!
Genau, die Verhandlungstage für das Jahr kriege ich immer im Dezember. Aber das sind immer nur die Tage des Verhandlungsbeginns. Wenn mal eine Verhandlung länger geht, dann zieht sich das eben so über die Wochen (meistens derselbe Wochentag). Wenn es dann gerade den Seminartag erwischt, wäre das sicher problematisch je nach Leitung. Aber auch bei einem Unterrichtstag wäre es nicht unbedingt toll, nur kann ich die Verhandlungstage auch nicht verschieben und das Schöffenamt geht eben vor.
Freiwillig übernommen habe ich die Aufgabe allerdings nicht, wobei es mir mittlerweile schon Freude macht 😅
Hallo zusammen,
ich starte voraussichtlich im November ins Referendariat und freue mich da – trotz einiger Gruselgeschichten – sehr drauf.
Nun ist es allerdings so, dass ich seit 2019 und noch bis 2023 als Schöffe am Landgericht tätig bin. Das sind zwar in der Regel nur 12 Sitzungstage pro Jahr, aber oft kommt es dann zu Folgeterminen weil nicht jede Hauptverhandlung innerhalb einer Sitzung abgeschlossen werden kann. Letztes Jahr war ich bei einem längeren Prozess, der 10 zusätzliche Tage gedauert hat, so dass ich für 2020 auf 22 Tage kam. Das hat mir dann auch Probleme an der Uni gebracht, da nicht jeder Dozent dafür Verständnis hat (ich musste sogar eine Veranstaltung abbrechen und hole die dieses Semester nach). Als Arbeitnehmer gäbe es die Probleme nicht, da sind die rechtlichen Grundlagen klar und der Schutz der Schöffen geregelt, aber als Student war das schwieriger.
Nun frage ich mich, wie das im Ref ist, insbesondere auf die Seminartage bezogen? Hat da jemand Erfahrung mit?
Liebe Grüße
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