Beiträge von RosaLaune

    Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass es Probleme geben könnte. Du gehst einer Pflicht nach, selbst wenn du dich darum gerissen hättest, könntest du nicht einfach aussteigen. Das wird jeder normale Mensch verstehen. Und wenn er's nicht versteht, holt man sich Hilfe.


    Falls du die Stunden alle nachholen musst, wird es natürlich anstrengend für dich. Ich würde als erstes mit der Schulleitung reden, wie das gelöst werden kann. Und nicht ob, denn das steht offenbar nicht zur Debatte. Im Seminar dann genauso, ich würde gleich einen Termin bei der Leitung machen, damit die sich nicht übergangen fühlt und offiziell darum bitten, dir zu erklären, wie das gelöst werden kann, damit dir keine Nachteile erwachsen. Denn leider musst du ja das wahrnehmen, du willst natürlich keinesfalls schwänzen...

    Ich hoffe einfach mal, dass es keine Probleme machen wird. Ändern daran kann ich ja sowieso nichts.


    Strenggenommen dürfte ich die Stunden nicht mal nachholen müssen. Darauf würde ich natürlich nicht bestehen, weil die Zeit im Referendariat ja zur Ausbildung dienen.

    Vielleicht kann man zumindest steuern, dass Termine in die Ferien fallen? (Selbst wenn man die Dauer des Verfahrens nicht einschätzen kann)

    Die Termine kann ich kaum beeinflussen. Wenn ich spontan erkranke, dann ist das eben so. Bei einer geplanten Operation würde es wohl auch die Möglichkeit geben, den Termin mit einem anderen Schöffen zu tauschen. Aber ansonsten gibt es da wenig Spielraum. Ich musste mal eine mündliche Prüfung wegen einer Verhandlung verschieben, obwohl der Prüfungstermin lange im Voraus bekannt war. Aber da es keine zentral gestellte Prüfung war, konnte ich die Verhandlung oder zumindest meinen Termin nicht verschieben.

    Das stimmt allerdings. Wobei es aber ja durchaus möglich sein kann, dass Verhandlungen erst am späten Vormittag oder Nachmittag stattfinden, wenn man schon Unterrichtsschluss hat. Bei uns an der Schule ist es für die Refis meist auch kein Problem Stunden zu verlegen; das passiert des Öfteren z. B. für Unterrichtsbesuche, wenn die Seminarleiter*innen nur an bestimmten Terminen oder Tagen Zeit haben.

    Meistens geht’s um 9 Uhr los. Und da habe ich dann auch alles erlebt. Mal wurde nach 15 Minuten vertagt weil ein Zeuge nicht da ist, dann gings am nächsten Tag weiter. Mal ist die Verhandlung aber auch nach 30 Minuten vorbei und ich habe einen Monat Ruhe.

    Das weiß man, wenn man es versucht hat. Wie gesagt, man vertut sich nichts. Man kann auch direkt mit einem Kompromiss in die „Verhandlungen“ gehen und erklären, dass man nach bestandenem zweiten Staatsexamen wieder zur Verfügung steht.


    Juristinnen wirken manchmal etwas formalistisch verbohrt. Aber das alle von denen völlig verblödet sind, kann ich mir nicht vorstellen.

    Wie gesagt, ich bin da nicht freiwillig reingekommen und habe damals auch erstmal versucht da rauszukommen. Hat nicht geklappt. Ich bezweifle leider auch, dass das Ref da ein guter Grund für wäre. Wenn es aber Probleme gibt würde ich das natürlich versuchen, aber besonders aussichtsreich scheint es mir nicht zu sein, da ich ja unter keinen der Punkte falle, die eine Entlassung aus dem Schöffendienst rechtfertigen würden. Und da wird natürlich klar nach Rechtslage entschieden, so viel kann ich aus meiner Zeit bei Gericht schon sagen.

    Würde ich einen Anwalt fragen. Du musst den AG nicht um Erlaubnis bitten und darfst bei der Arbeit nicht benachteiligt werden und das ist sogar von der Verfassung geschützt. Du hast dasselbe Recht auf dieses öffentliche Amt wie jede*r andere Bürger*in. Und du bist zudem gewählt, kannst also nicht einfach absagen.

    Danke. Das wurde mir damals wegen der Uni-Veranstaltung auch von der Schöffenvereinigung geraten, mir wars aber den Aufwand nicht wert, da ich das Seminar eh jedes Semester belegen konnte. Zumal der Rechtsweg sicher auch länger gedauert hätte als einfach im nächsten Semester noch mal zu belegen. Ich würde auch beim Ref ganz gerne nicht in eine Lage kommen, die das notwendig macht, aber die Antworten hier machen mir Mut und Zuversicht.


    Ich würde an deiner Stelle einen persönlichen Termin mit der Seminarleitung ausmachen, sobald du dein Seminar weißt, und die Sache schildern. Auf keinen Fall würde ich darauf beharren, wenn du rotes Licht bekommst.

    Rechtliche Regelungen für Arbeitnehmer werden im Ref sehr egal sein. Es zählt (für dein Ref), was deine Seminarleitung dazu sagt.

    Ich beharre da gar nicht drauf, nur kann man aus dem Schöffenamt nicht einfach aussteigen, da es eine Bürgerpflicht ist. Würde ich da einfach zu einem Verhandlungstermin nicht auftauchen ohne dass meine Krankmeldung vorliegt, dann würde mich die Richterin wahrscheinlich mit einer Polizeieskorte aus dem Klassen- oder Seminarzimmer holen.


    Dennoch ist hier Pragmatismus angesagt: Die Tatsache, dass es ungünstig ist, im Referendariat zu viel zu verpassen, sticht ebenso wie die Verpflichtung im Schöffenamt. Je nach Reaktion des Seminars würde ich vielleicht dann eher versuchen, das Schöffenamt loszuwerden. Du wärst nicht die erste Schöffin, die während der laufenden Amtsperiode ersetzt werden muss. Wie immer gilt: Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

    Das ist ja auch, weshalb ich mir Gedanken machen. Erstens habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht und zweitens, selbst wenn es kein Problem ist, kann ich im Zweifel sehr viel verpassen und das ist wohl in keinem Fall förderlich. Möglichkeiten das Amt loszuwerden sehe ich aber auch nicht. §35 Gerichtsverfassungsgesetz ist da ziemlich eindeutig, da käme bei mir nur der 7. Punkt infrage: "Personen, die glaubhaft machen, daß die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet." Aber ob das zutrifft bezweifle ich, denn das Geld fließt ja weiter. Das ist eher was für Selbstständige und Freiberufler. Zudem bin ich in einem Gerichtsbezirk, das ohnehin schon an Schöffenarmut leidet.

    Das würde ich auch tun. Wenn das Studienseminar jemandem mit einem solchen Ehrenamt bei der Ausübung desselbigen Steine in den Weg legt, fände ich das mehr als daneben. Ich habe mit meinem und dem Studienseminar, das für meine Schule zuständig ist, bisher nur gute Erfahrungen gemacht und hoffe, das wird auch bei dir der Fall sein RosaLaune !

    Meine Erfahrungen bezüglich Verständnis für das Schöffenamt sind auch bis auf eine Ausnahme positiv. Es ist natürlich immer blöd, wenn andere dafür umdisponieren müssen, aber Verständnis haben die meisten schon, manche sogar Hochachtung, weshalb ich mich immer ein bisschen schlecht fühle, denn ich habe mich ja nie dafür beworben oder mich darum bemüht. Eines Tages war einfach die Verpflichtung im Briefkasten. Ich hoffe einfach mal, dass es gut laufen wird. Das Seminar werde ich natürlich benachrichtigen, sobald ich weiß wo es hingeht.

    Vielen Dank für eure Antworten. Das beruhigt mich schon mal ein wenig.


    Rein rechtlich darf dir das natürlich keiner verbieten. Ich kann mir aber vorstellen, dass Seminarleitungen gibt die dafür kein Verständnis haben. Ich würde das mit dem Seminar im Vorfeld abklären.

    Dass ich rechtlich nichts zu befürchten habe, ist mir zwar bewusst, aber ich habe eben schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Da hätte ich rechtlich gegen vorgehen müssen, das war es mir allerdings nicht wert. Im Ref würde ich auch ganz gerne drauf verzichten zu klagen 😅

    Ich vermute mal, dass die Verhandlungstage bereits im Vorfeld bekannt sind? Dann dürfte eine Kommunikation und Abklärung mit dem Seminar wohl kein Problem sein. Ehrlich gesagt: Die Seminartage sind bei mir eh in fast allen Fällen extrem überflüssig gewesen ;)


    Schön, dass du eine so wichtige Aufgabe übernommen hast!

    Genau, die Verhandlungstage für das Jahr kriege ich immer im Dezember. Aber das sind immer nur die Tage des Verhandlungsbeginns. Wenn mal eine Verhandlung länger geht, dann zieht sich das eben so über die Wochen (meistens derselbe Wochentag). Wenn es dann gerade den Seminartag erwischt, wäre das sicher problematisch je nach Leitung. Aber auch bei einem Unterrichtstag wäre es nicht unbedingt toll, nur kann ich die Verhandlungstage auch nicht verschieben und das Schöffenamt geht eben vor.


    Freiwillig übernommen habe ich die Aufgabe allerdings nicht, wobei es mir mittlerweile schon Freude macht 😅

    Hallo zusammen,


    ich starte voraussichtlich im November ins Referendariat und freue mich da – trotz einiger Gruselgeschichten – sehr drauf.


    Nun ist es allerdings so, dass ich seit 2019 und noch bis 2023 als Schöffe am Landgericht tätig bin. Das sind zwar in der Regel nur 12 Sitzungstage pro Jahr, aber oft kommt es dann zu Folgeterminen weil nicht jede Hauptverhandlung innerhalb einer Sitzung abgeschlossen werden kann. Letztes Jahr war ich bei einem längeren Prozess, der 10 zusätzliche Tage gedauert hat, so dass ich für 2020 auf 22 Tage kam. Das hat mir dann auch Probleme an der Uni gebracht, da nicht jeder Dozent dafür Verständnis hat (ich musste sogar eine Veranstaltung abbrechen und hole die dieses Semester nach). Als Arbeitnehmer gäbe es die Probleme nicht, da sind die rechtlichen Grundlagen klar und der Schutz der Schöffen geregelt, aber als Student war das schwieriger.


    Nun frage ich mich, wie das im Ref ist, insbesondere auf die Seminartage bezogen? Hat da jemand Erfahrung mit?


    Liebe Grüße

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