Ich hatte damals das Schöffenthema vor allem mit Hinblick auf die schlechten Erfahrungen eröffnet, die ich bei der Kombination Studium und Referendariat gemacht habe. Im Referendariat war es schon sehr viel leichter, beides unter einen Hut zu bringen, insbesondere von der Schule aus war das nie ein Problem, das ZfsL war da schon ein wenig mürrischer ("Da haben Sie sich ja die perfekte Zeit für so eine Tätigkeit ausgesucht"). Da mir das Schöffenamt gut gefällt, habe ich mich jetzt auch für die kommende Amtsperiode beworben, dann ist es diesmal immerhin auch freiwillig.
Du kriegst zum Jahresanfang deine 12 Termine genannt, also grob einen pro Monat. Es kann dann sein, dass du am besagten Tag zum Gericht fährst, dir der Vorsitzende erklärt, dass das relativ flott gehen wird und du dann wirklich nach 40 Minuten fertig bist. Ich hatte allerdings auch einen großen Prozess, der sich über mehrere Verhandlungstage zog, sodass ich in der Schule im Grunde 2 Wochen ausgefallen bin. Das ist dann schon schwieriger, da leidet der Unterricht natürlich drunter, aber andererseits muss das Schöffenamt jemand ausführen und in anderen Berufen leidet da auch der Betrieb drunter.
"- Wisst ihr, wie streng/ flexibel die Gerichte mit der "vielen" unterrichtsfreien Zeit umgehen? Ungerne würde ich meine Urlaubsplanung (die tw. schon lange im voraus feststeht) wegen eines Gerichtstermins kippen..."
Also, meiner Erfahrung nach handhabt das jedes Gericht ein wenig anders. Bei uns ist es unglaublich schwierig, einen Termin ausfallen zu lassen, wenn man nicht gerade ein ärztliches Attest vorweisen kann. Mit beruflichen Gründen wird man da jedenfalls nicht freigestellt, da das Gericht davon ausgeht, dass die Gesetzeslage deutlich genug ist und man keine Nachteile davonträgt. Wie es mir Urlaub ist, kann ich allerdings nicht sagen.