14-Jährige können mit dem Einverständnis der Eltern legal Geschlechtsverkehr haben (sofern der Partner eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreitet), ab 16 Jahren entfällt diese Grenze sogar ganz und auch das Einverständnis der Eltern. Aber das ist je nach Land unterschiedlich geregelt.
Das ist nicht die deutsche Rechtslage.
Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14. Ab 14 ist ein Mensch also alt genug, um dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen, egal wie alt der Partner ist oder was die Eltern sagen.
Die Eltern eines unter 16 Jahre alten Menschen können, wenn dieser Geschlechtsverkehr mit einem über 21 Jahre alten Menschen hat, zwar Anzeige stellen, aber der über 21 Jahre alte Mensch macht sich nur strafbar, wenn er eine entwicklungsbedingte fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausnutzt. Außerdem darf kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegen (Lehrer,in Erzieher, Ausbildungsleiterin, Ferienlageraufseher, ...). Hier liegt das Schutzalter also ausnahmsweise bei 16.
Bei Ausnutzen einer Zwangslage liegt das Schutzalter ausnahmsweise sogar bei 18.
Grundsätzlich darf ein 14 Jähriger, wenn er die nötige Reife hat, aber auch Geschlechtsverkehr mit einem 50 Jährigen haben. Deutschland ist da sehr liberal.