Alles anzeigenAlso für Niedersachsen ist es mir neu. Ich kenne es nur, dass ab einer bestimmten Anzahl von Schülern erst ein Unterricht eingerichtet wird und dann auch nur für bestimmte Religionen und nur wenn Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Magst Du vielleicht einmal die Rechtsgrundlage für Niedersachsen nennen?
Dann wäre auch die Frage, wie das klappen soll. Wenn ich nun ein Erstklässler habe. Soll der einmal im Monat von einem Taxi nach Hannover gefahren werden? Wer übernimmt die Aufsichtspflicht? Was ist mit extrem kleinen Religionsgemeinschaften? Der Ausgangspunkt war doch die Aussage, dass für alle Religionsgemeinschaften ein konfessioneller Unterricht angeboten werden muss. Was ist wenn eine Gemeinschaft in einem Land nur 100 Gläubige hat? Oder 10?
Grundsätzlich finde ich es natürlich sinnvoll aber ich stelle es mir in der Tag unmöglich vor für jede Religionsgemeinschaft ein Angebot zu schaffen. Aber vielleicht kannst Du es mir einmal am Beispiel erklären. Ich habe nun einen jüdischen Erstklässler. Die nächste jüdische Gemeinde ist gut 80 km entfernt und hat auch nur rund 300 Mitglieder. Die nächste größere wäre schon in Hannover. Das wären rund 3h Fahrt mit dem Auto. Wie findet nun für dieses Kinder der Unterricht statt? Wir werden Fahrten, Aufsichtspflicht etc. gelöst? Wer erstellt die curricularen Vorgaben? Wer bildet die Lehrkräfte aus?
Im NSchG findet man übrigens auch den Hinweis, dass der Unterricht ab 12 Schülern einer Glaubensgemeinschaft an einer Schule einzurichten sei. Vielleicht gibt es dort unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Ich habe für Niedersachsen auch keine Regelung derart gefunden. Ich weiß, dass es das bei uns in NRW gibt und in Ostdeutschland und Bayern scheint das auch verbreitet zu sein. Wir haben bei uns das eher mit schulübergreifenden Kursen im Stadtgebiet, bei größeren Einzugsgebieten findet der Unterricht dann aber eben nicht an einem Tag in der Woche statt, sondern an zwei Wochenenden pro Schuljahr. D. h. die Schüler haben so etwas wie eine Wochenendfahrt (die wohl von den Eltern organisiert werden muss, wie das mit der Kostenerstattung ist, weiß ich nicht) in eine Jugendherberge oder ähnliches und verbringen die Zeit dort und erhalten dort eben dann für die Zeit Unterricht. Der muss natürlich anders organisiert sein als wir das mit unseren Wochenstunden machen, aber bei Projektwochen ist es ja auch anders. Sollte das für den Schüler oder die Eltern nicht machbar sein, kann man sich ja immer noch vom Religionsunterricht abmelden.
Und das ist natürlich Unterricht, der wie anderer Religionsunterricht auch vom Staat beaufsichtigt wird, wobei die Religionsgemeinschaft die Inhalte verantwortet. Die Lehrkräfte haben das Fach entweder regulär auf Lehramt studiert, eine entsprechende Weiterbildung erhalten oder sind anderweitig fachlich ausgebildet.
Ich halte das für eine sehr gute Lösung, um dem Grundgesetz gerecht zu werden. Klar, es ist aufwendig und nicht so einfach zu organisieren, aber wenn Religion ein ordentliches Unterrichtsfach ist, dann sollte man diesen Aufwand angehen (und das sage ich als religionskritischer Mensch).