Beiträge von RosaLaune

    Abgesehen von vordergründigen Argumenten des Wahlkampfs der Parteien ist es für eine Regierung und Wirtschaft eine wichtige Frage: welches Modell rentiert sich mehr?
    Zwangsarbeiter bekommen zwar keinen Lohn, aber sind nicht motiviert. Freie Arbeiter sind motiviert, aber eben nur für Lohn. Was ist produktiver?

    Man kennt das vielleicht noch aus dem Geschichtsunterricht bzgl. der Bauernbefreiung oder ehemaligen Sklaven, die nun mittellos mit ihrer Freiheit klarkommen müssen... Kleiner Exkurs dazu bzw. "fun" fact:
    In den USA gibt es immer noch Sklaverei, da sie nach dem Civil War nicht gänzlich abgeschafft wurde, sondern diese ausdrücklich erlaubt für Gefangene (13th Amendment).

    Im Land mit den meisten Gefangenen der Welt (absolut und relativ), Stichwort "school-to-prison pipeline", arbeiten ca. 800 000 (!) Menschen für 0,23-1,15 $ pro Stunde (Zum Vergleich: Mindestlohn wäre 7,25 $).
    Ein paar Bundesstaaten bezahlen gar nichts für die Arbeit und in anderen wird das Verdiente wieder abgenommen für Steuern, Unterkunft und Verpflegung (wirklich!), Gerichtskosten usw.

    Ich will die Gefängnispolitik der Vereinigten Staaten wirklich nicht gutheißen, aber einige der Punkte, die du aufgezählt hast, sind so oder so ähnlich in Deutschland auch der Fall. So gilt für Strafgefangene in Deutschland Arbeitspflicht (§ 41 StVollzG, Art. 12 Abs. 3 GG, auch Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Sklaverei und Zwangsarbeit verbietet, Strafgefangene aber ausdrücklich davon ausnimmt). Außerdem müssen Strafgefangene Unterkunft und Verpflegung auch in Deutschland zahlen, das nennt sich Haftkostenbeitrag (§ 50 StVollzG). Ich habe gerade mal die aktuellen Beiträge gesucht, bei einer Einzelunterbringung liegt der Haftkostenbeitrag bei 204,85 € im Monat, dazu kommt die Verpflegung von 56 € im Monat für Frühstück und je 107 € im Monat für Mittag- und Abendessen. 475 € im Monat also, da bleibt von dem Stundenlohn, den Gefangene erhalten, nicht viel übrig.

    Dass du nicht in den ländlichen Gebieten in Brandenburg arbeiten oder leben willst, kann ich sehr gut nachvollziehen. Mit Geschichte und Erdkunde würdest du wohl nirgendwo sich wirklich eine Stelle finden.


    An meiner alten Uni war ein Fachwechsel auch Anfang Oktober noch möglich, sofern die Fächer zulassungsfrei waren (das war bei uns aber bis auf Biologie mit den beschränkten Laborkapazitäten eh immer der Fall). Die Frage ist eben, welches Fach du dir noch vorstellen kannst. Mit einer Sprache hast du die bilinguale Option, ansonsten habe ich von Kommilitonen und Kollegen oft gehört, dass Deutsch und Geschichte einige Synergieeffekte bringen (ähnliche Arbeitsmethoden, Textproduktion, etc.), aber das kann ich nur aus zweiter Hand berichten. Kunst oder Musik sind zwar bei uns gesuchte Fächer, aber die macht im Zweifelsfall auch jemand nebenbei fachfremd.


    Chemie sollte aber immer gut gesucht sein.

    Hier müssen wir eindeutig Moral und Recht unterscheiden, denn rein rechtlich gibt es nur wenige Menschen, die nach einer strengen Auslegung der deutschen Asylgesetze Anspruch auf Asyl in Deutschland hätten. Grundsätzlich geht das in der Tat zulasten von Ländern wie Italien oder Griechenland.

    Es ist die Kernfrage: Wer hat Anspruch auf ein Leben in Deutschland? Und wem darf Deutschland einen Aufenthalt verweigern?

    Das gilt aber nur für Asyl im Sinne des Grundgesetzes und näher geregelt in § 2 AsylG. Das Asylgesetz regelt daneben aber auch die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 AsylG) und für den subsidiären Schutz (§ 4 AsylG).

    Das kann sein, ist aber unwahrscheinlich.

    Es sind jetzt 2 Wochen Ferien. Je nachdem was sie so für Termine hat, ist der 19.10. vielleicht der erste freie...

    Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass da irgendjemand deine Kündigungsfrist im Hinterkopf hat.

    So unwahrscheinlich ist das gar nicht, da der Termin Schulleitung, Abteilungsleitung und Bildungsgangsleitung bekannt war, musste doch mein Unterrichtsbesuch vor Ablauf der Kündigungsfrist stattfinden. Das haben alle auf dem Schirm. Der UB war aber gut.

    Ja, und da hat das BVG doch relativ klar gestellt, dass die Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen und es am Ende entscheidet. Worüber diskutieren wir also?

    Eine solche Klarstellung gab es nicht. Es gab 2020 ein Urteil, wo sich das BVerfG gegen den EuGH stellte, da ging es aber nicht um Grundrechte. Am Ende ist der Grundrechtekatalog im Grundgesetz und der durch die Europäischen Verträge (EU) einerseits und durch die Europäische Menschenrechtskonvention andererseits (Europarat) aber auch mehr oder weniger deckungsgleich.


    Dazu kommt, dass das Europarecht ja durch das Grundgesetz legitimiert wird in Art. 23 GG.

    Also zusammengefasst, du brauchst den Job nicht wirklich (er ist ja auch nicht gut bezahlt, du bist Vertretungskraft, oder?) und die Schulleitung kommt dir nicht entgegen.


    Die Kündigung hätte ich schon längst geschrieben. Die geht ja bei der Schulleitung über den Tisch. Wenn sie dich ernsthaft behalten wollen, können sie das ja noch abzuwenden versuchen.

    Ich finde E13 keine schlechte Bezahlung


    Die Abteilungsleiterin bietet mir jetzt ein Gespräch für den 19.10. an. Das scheint sich aber mit meiner Kündigungsfrist ein wenig zu beißen. Da gehe ich mittlerweile auch von einer gewissen Böswilligkeit aus.

    Die Erklärung der bpb ist in diesem Falle nicht einschlägig, da wir ja nicht über eine deutsche Verordnung reden, die tatsächlich in der Rechtshierarchie unter dem Gesetz steht, sondern von einer europäischen Verordnung, und die ist in der Rechtshierarchie des Rechts der Europäischen Union eben ganz oben und entspricht auf nationaler Ebene einem Gesetz.


    EU-Verordnungen sind die Rechtsakte, die unmittelbar gelten, wo also die EU eigenes Recht setzt, das nicht erst von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss (wie bei Richtlinien).


    https://european-union.europa.…/law/types-legislation_de


    Ich würde mir schon eine etwas tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie wünschen.

    Das Dublinabkommen ist ein Abkommen. Es hat keinen Gesetzescharakter. Wenn das Abkommen nun nicht umsetzbar ist, weil beispielsweise das andere Land die Person nicht aufnehmen will, kann ich mich an ein deutsches Gericht wenden. Da wird das Gericht sicherlich nicht sagen: Mensch, dass tut uns jetzt leid, dass Polen/Italien/Griechenland sie jetzt nicht zurücknimmt. Aber Hilfe bekommen sie nicht. Letztlich muss die Regierung garantieren, dass diese Leute ein faires Verfahren bekommen. Wenn das nicht der Fall ist, wird man sich kaum auf Dublin berufen können. Etwas anderes ist, wenn die Leute noch in Griechenland oder wo auch immer sind. Dann haben sie einfach Pech.

    Das "Dublin-Abkommen" ist eine Verordnung der EU und als solche ein Rechtsakt mit Gesetzeskraft.

    In der Regel? Steile These.
    Ist das so, weil in allen afrikanischen Ländern die Menschenrechte eingehalten werden, es keine politische Verfolgung und Unrechtsregimes gibt? Keine Kriege, Morde, Erschießungen, Vergewaltigungen?
    Hab' ich eine Weltrevolution, die alles zum Guten gewendet hat, verpasst?

    Nee, es gibt gute Gründe, weshalb Menschen, die aus diesen Umständen kommen, hier Schutz erhalten sollten. Nur Asyl nach dem Grundgesetz ist es nicht, sofern sie aus einem EU-Land, Norwegen oder die Schweiz einreisen. Die Einreise auf dem Luft- oder Seeweg ist aber möglich und kommt sicher auch in der Praxis vor, die Fallzahlen dürften aber sehr gering sein.

    wundert mich jetzt, da doch Nichtsdiskriminierungsverbot gilt und irgendsowas wie Sozialhilfe wirds doch in den meisten Staaten geben. ist das wirklich so - hast Du da Quellen? Wär ja ein starkes Stück.

    In Spanien haben EU-Bürger Anrecht auf Sozialhilfe und Grundsicherung (ähnlich wie Bürgergeld, gibt es aber erst seit kurzem). Allerdings kann EU-Bürger, die noch nie Arbeit in Spanien hatten, auch die Aufenthaltsgenehmigung entzogen und sie des Landes verwiesen werden. Die europäische Personenfreizügigkeit ist ja schließlich in den Verträgen an die Erwerbsarbeit gebunden.

    Unschicklich ist es vor allem, wenn man eine Kollegin, die nur 10 Stunden unterrichtet, an fünf Tagen die Woche antanzen lässt. Vor allem, falls die Schulleitung über deine anderen Verpflichtungen und über deine Prioritätensetzung informiert ist.

    Ich würde - sofern du bereit bist, es auch durchzuziehen - der SL sehr deutlich kommunizieren, dass du unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit siehst, weiter an der Schule beschäftigt zu bleiben.

    Die mündliche Abmachung mit der Abteilungsleitung (es ist ein BK und die meisten Kollegen sind nur in einer Abteilung eingesetzt, sodass die da ihre Stundenpläne mehr oder weniger selber machen) war, dass ich bis zu den Herbstferien die bisherigen Stunden auffange und dann, wenn sowieso ein neuer Stundenplan ansteht, einen solchen bekomme, der mind. einen freien Tag umfasst und auch sonst mit meinen anderen Verpflichtungen in Einklang zu bringen ist. Das wurde hier jetzt nicht eingehalten und heute wurde ich da auch nur abgewiesen.

    (Du gehst nicht näher auf deine Klassen etc. ein. Vielleicht ist der Plan nur übergangsweise, z.B. bis Weihnachten? Dann wäre das vielleicht ein unschöner Kompromiss für dich, aber machbar? Da auf jeden Fall das Gespräch suchen!)

    Der bisherige Plan war übergangsweise. Der neue ist jetzt fix. Ich unterrichte nur in zwei Klassen, für die eine soll ich die Klassenleitung mit einer Kollegin zusammen übernehmen. Ich vermute, dass das auch ein Grund für die tägliche Anwesenheit ist.

    ich würde da nicht mit einer Kündigung drohen, sondern prüfen, ob es auch ohne diesen Job geht und einfach zum nächst möglichen Termin kündigen.

    Es geht ohne den Job an der Schule. Der hat sich einfach gut angeboten, ich kannte die Schule aus einem vorherigen Praktikum und für mich war es vor allem die Möglichkeit, nicht aus dem Berufsalltag herauszufallen, wenn ich mich jetzt die nächsten Jahre um die Dissertation kümmere.

    Als 'Motivation' der Schulleitung für ihr Handeln kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass sie dich generell loswerden wollen (Probezeitkündigung durch die Schule vll. nicht einfach wegen notwendiger Einschaltung der Bezirksregierung). Aber so geht das nicht...


    Also: Personalrat einschalten, dann hat der Spuk bald ein Ende...

    Danke, ich werde das mal in die Wege leiten. Über die Herbstferien wird sich jetzt wahrscheinlich wenig tun, aber irgendwann muss es ja losgehen.


    Dass man mich loswerden möchte, glaube ich jetzt nicht. Es wird händeringend nach Leuten gesucht, die Rückmeldungen im Kollegium und aus der Abteilungsleitung waren durchweg positiv. Aber so richtig sicher bin ich mir jetzt auch nicht mehr.

    So ein Plan geht gar nicht. Mindestens zwei freie Tage wären üblich, bei einer wohlwollenden Schule wäre es sogar möglich, 10 Stunden auf 2 Tage zu verteilen. Wie willst du denn bei so einer Belastung sinnvoll deine Diss weiter betreiben?

    Das ist auch meine Befürchtung. Ein freier Tag war mir unter der Hand zugesagt worden, mit einem zweiten habe ich aber auch mehr oder weniger gerechnet.

    Ich finde es unmöglich, Dich in dieser Form zu verheizen. Mit 10 Stunden bist Du quasi in einem Nebenjob, dies sollte die Schulleitung auch berücksichtigen. Passiert das nicht, würde ich mich an den Lehrerrat wenden (NRW). Und wenn das alles immer noch nicht hilft, es gibt Schulen die suchen händeringend und sind sicherlich auch in der Lage, Dich zusammenhängend zu beschäftigen. Als Tarifbeschäftigter kann man sich seinen Arbeitsplatz aussuchen🤷

    Lehrerrat ist notiert.

    Ich hatte das im Übrigen beim Gespräch auch klargestellt. Bei 10 Unterrichtsstunden (ursprünglich hätte ich auch gern mehr gemacht) würde ich mich entsprechend auch nur so einbringen können, wie das für einen Nebenjob üblich ist, da ich auch noch andere Verpflichtungen habe. Das Verständnis dafür war auch da, aber vielleicht ist es jetzt verschwunden. Keine Ahnung.

    Ich melde mich mal mit einer kleinen Frage.


    Ich bin seit Anfang September mit einem Umfang von 10 Unterrichtsstunden befristet beschäftigt, während ich hauptsächlich meiner Promotion nachgehe und auch eine kleine Stelle an der Uni habe. Bisher habe ich vor allem Stunden aufgefangen, jetzt kam heute aber der neue Stundenplan für die Zeit nach den Herbstferien. Demnach bin ich jeden Tag mind. 1 Stunde im Einsatz. Ich weiß, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen oder zwei freie Tage in der Woche gibt, bisher hieß es aber, dass ich von einem Tag sicher ausgehen kann und wahrscheinlich auch zwei drin sind. Der Stundenplan scheint jetzt auch so fix zu sein, dass Änderungen nicht mehr vorgenommen werden können (dass das in der Wirklichkeit so nicht stimmt, ist natürlich auch klar). Kann man da irgendwie noch was drehen?


    Für mich war die Stelle bisher eher als netter Zuverdienst gedacht und dass ich den Kontakt zum Lehrerdasein nicht verliere. So denke ich aber, dass es nur eine Mehrbelastung ist, die dann auch meiner Promotion eher schadet. Noch bin ich in der Probezeit, eine Kündigung würde ich aber gerne vermeiden. Nur als ich das Thema heute ansprach, da gab es wirklich nur zu verstehen, dass das nun in Stein gemeißelt ist. Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

    Bitte den dritten Absatz lesen...


    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Was davon wäre bei einer Grundgesetzänderung berührt?

    Wie dumm ist das eigentlich. Weil da ein paar Idioten aus Eritrea sich nicht benehmen können, hast du ein Problem mit den Leuten? Meinst Du nicht, dass es auch gute Menschen aus Eritrea gibt? Du weißt das AI z.B. von Massakern, Massenvergewaltigungen und Folter berichtet. Das ist für dich kein Grund zu fliehen?

    In Deutschland Mörder, Vergewaltiger etc.. Die Deutschen haben in der Nazizeit schreckliche Verbrechen begangen. Sind deswegen auch alle Deutschland schlimm?

    Solche Aussagen sind einfach nur rassistisch.

    Das ist doch wieder dieses selektive Lesen. Ich will hier nicht für plattypus sprechen, aber wie man "Zugewanderten aus Eritrea, die meinen ihren Bürgerkrieg, vor dem sie angeblich geflohen sind" so falsch verstehen kann, dass da "alle Zugewanderten aus Eritrea" herauskommt, ist mir nicht begreiflich. Da wurde sprachlich eine Menge von Menschen gebildet, die dann weiter eingeschränkt wurde.


    Es gibt gute Gründe aus Eritrea zu fliehen. Aus Eritrea fliehen, weil dort Bürgerkrieg herrscht und diese Gräueltaten dann im Schutzland weiterzuführen, ist kein guter Fluchtgrund. Da werden Straftaten begangen und die sollten entsprechend verfolgt werden. Und ja, ausländische Straftäter sollten im Anschluss an Verbüßung der Strafe abgeschoben werden.

    Das ist krass. Ich habe sowas von unseren Ukrainerinnen glücklicherweise noch nicht gehört. Aber die Ukraine hat zum Glück keine Todesstrafe mehr und wer legal (aus ukrainischer Sicht, aus deutscher Sicht hat natürlich auch ein dreißigjähriger Mann Recht auf Asyl) ausgereist ist, hat auch keine Sanktionen zu befürchten.

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