Ich glaube in anderen Ländern gibt es auch Elternhäuser.
Beiträge von RosaLaune
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Man kann und sollte sich durchaus einmal mit der Rolle der Sonderpädagogik, des Sonderschulsystems und der entsprechenden Berufsverbände sowie Interessenvertreter in der Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzen.
Und mit der Rolle der Industrie, der Frauenorganisationen, der Kirchen, der Justiz, ... Dass die Nazis alles für ihre menschenfeindliche Machenschaften genutzt haben, ist doch kein Geheimnis. Das liegt aber eher am Nationalsozialismus und weniger an Sonderpädagogik, Justiz oder Industrie.
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Nun ja ... ich kenne einige Gegenbeispiele, bei denen das eindrucksvoll und gut funktioniert.
Dort sind die Klassen jedoch ständig doppelt bis dreifach besetzt - Sonderpädagoge - Schulbegleiter plus "Standardlehrer"
Wobei sich die KuK gemeinsam um alle Schüler kümmern.
Das hat nichts mit "Linksideologie" - was immer das sein soll - zu tun, sondern mit Pädagogik. Separation hat vor 80 Jahren - mit bekannten Folgen - "funktioniert" und ist "rechtsideologisch".Klar. Das Bereitstellen von Förderschulen ist die Vorstufe zu Aktion T4. Und man schämt sich nicht mal sowas zu sagen, weil man sich auf der richtigen Seite sieht.
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Ah, hab's gefunden, § 24 II TV-L gilt entsprechend. Dürfte mir aber vielleicht sogar insgesamt zu Gute kommen. Hat jemand Erfahrung damit, wenn man zwei Teilzeitbeschäftigungen im TV-L hat und insgesamt auf mehr als 100 % kommt?
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Sonderzahlungen waren bisher immer entsprechend reduziert. Das wird hier auch so sein.
Das ist mir bewusst, der TV Inflationsausgleich beinhaltet dazu aber nichts. Zumindest nichts, was ich jetzt gefunden hätte.
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Sagt mal, wenn man nur teilzeitbeschäftigt ist, gibt es dann trotzdem 3000 € oder ist das entsprechend reduziert?
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Also bei vielen Menschen wird es so sein, dass sie schon nachts / am Vorabend merken, dass sie krank werden. Wenn es bei dir anders ist, stellst du dir einen Wecker auf 7:00 Uhr. Es ist ein normaler Arbeitstag für dich. Weder Ferien noch Wochenende noch Urlaub.
Normale Arbeitstage haben keine Aufstehzeiten.
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Dazu bräuchte es eine Grundgesetzänderung - und diese müsste mit Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag und durch den Bundesrat. Das halte ich für faktisch ausgeschlossen.
Und zudem darf die Gliederung in Länder grundsätzlich nicht geändert werden. Dazu gehört auch, dass diese Länder eigene Kompetenzen haben müssen. Wenn man die Bildungspolitik also nimmt, dann bleibt im Grunde nichts mehr, der Rest ist ja schon föderalisiert. Was also stattdessen wieder an die Länder bringen?
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Es gibt auch eine moralische Verpflichtung. Nicht alles steht in Gesetzen.
Ja, aber die ist für jeden individuell. Die einen betätigen sich so ehrenamtlich bei der Ampel, die anderen meucheln mit moralischer Begründung tausende Menschen ab, da man einen Freiheitskampf zu führen glaubt. Moral macht man mit sich selbst aus, für die Gesellschaft taugt Moral eher weniger.
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Wer einen Master im Lehramt hat, der bekommt angestellt E13. Eine Verbeamtung oder auch nur eine unbefristete Stelle ist aber ohne bestandenes Referendariat nicht möglich.
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Das sag mal unseren Politikern, ich muß gerade an Ursula von der Leyen denken. Was haben dann das Familien-, das Arbeits- und das Verteidigungsministerium gemeinsam, daß man da mal so eben schnell umsatteln kann?
Tatsächlich ziemlich viel.
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Gutes Recht vielleicht. Aber es war ein parteitaktischer Winkelzug, dessen Auswirkungen diese Leute nicht durchdacht hatten.
Das ist eine Amerikanisierung der Politik. Auch dort spielt die Opposition jedes Jahr die Haushaltsbremse und schadet der Wirtschaft massiv.
Diese Entscheidung wirft nicht nur unsere Chip-Industrie zurück, sondern kostet Arbeitsplätze im Handwerk bei Elektrikern und v.a., die sich auf Photovoltaik spezialisiert haben.
Da hat die CDU Deutschland ein ziemlich faules Ei ins Nest gelegt.
Die Schuldenbremse ist schließlich kein Naturgesetz - die Gelder waren bereits 2020 eingeplant und nicht abgerufen.
Wär die CDU still geblieben, hätte man sie nicht für Narren gehalten.Die CDU spielt nicht die Haushaltsbremse. Den Haushalt hat die Ampel selber ausgebremst, weil sie tricksen wollte statt ihr Handwerk ordentlich zu machen. Da kann ein Robert Habeck jetzt bockig werden, ein Lindner die Notlage feststellen ohne es zu kommunizieren und Scholz ... Ja, was er macht, weiß ohnehin niemand.
Die CDU jedenfalls ist ihrer Oppositionsrolle gerecht geworden, auch wenn das insgesamt verheerende Auswirkungen hat. Aber ein verfassungsgemäßer Haushalt, das sollte schon drin sein.
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Das ist die Konsequenz, die aus der Missachtung von vom Wähler wahrgenommenen Problemen folgt.
Ein Ende der Demokratie ist es aber gerade nicht. Geert Wilders ist kein angenehmer Zeitgenosse, aber ein Antidemokrat ist er nun mal auch nicht.
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Ich weiß nicht genau, was Du ändern möchtest aber mir ging es nicht um einzelne Maßnahmen sondern darum, dass es grundsätzliche Grenzen gibt. So wie GB jetzt mit der Idee gescheitert ist, Leute nach Afrika abzuschieben, um dort die Verfahren durchzuführen. Am Ende werden beispielsweise auch in Deutschland die Leute ein Recht auf ein Verfahren haben. Entsprechend gibt es Grenzen, was wir wirklich machen können.
Das Urteil vom Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs lässt der Regierung dort aber genug Möglichkeiten. Vielleicht nicht in Ruanda, vielleicht doch in Ruanda, aber die Verfahren dann unter britischer Souveränität.
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Schon interessant, wer in einem Thread das Grundgesetz verteidigt und nun hier – wo klare Verstöße gegen das Grundgesetz entdeckt wurden – plötzlich ganz anders argumentiert.
Ich stimme dir aber zu: die CDU hat nicht bedacht, welche Auswirkungen dieses Urteil hat. Ich denke auch, dass die CDU genauso wenig wie die Ampel-Parteien davon ausging, dass das Nachtragshaushaltsgesetz nicht nur für verfassungswidrig (davon war auszugehen) beurteilt wird, sondern auch für nichtig. Da haben wohl alle mit einer gesetzten Frist gerechnet und bis dahin wäre alles gut gewesen.
Nur: so ist eben unsere Verfassung. Das kann und sollte man ändern, aber das BVerfG sollte bitte nicht zwischen hehren Zielen und weniger hehren Zielen unterscheiden.
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Der zweite Senat hat geurteilt. Es war keine Entscheidung einer Kammer.
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Ja, aber gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, Asylbewerber*innen zwecks Erzwingen einer Identitätsfeststellung in Beugehaft zu nehmen?
Nein. Ich habe auch nirgends etwas anderes behauptet. Man kann sicherlich einigen hier eine gewisse Tendenz unterstellen, aber nicht mit der Aussage, mit Beugehaft hebele man das Grundgesetz aus.
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Es blieb bei der Überlegung und dient daher nicht als "Blaupause" und Rechtfertigung, das Grundgesetz auszuhebeln.
Das Grundgesetz verbietet Beugehaft nicht.
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Ein lieb gemeinter Tipp: Nimm nicht alles so als Schicksalsschlag auf. Die meisten Probleme im Leben kann man begegnen.
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Das ist nicht in jedem Bundesland bzw. für jede Schulart so. Nachdem noch immer völlig unklar ist, um welches Bundesland es geht, würde ich nicht derart verallgemeinern und der TE damit womöglich falsche Hoffnungen machen, die auf sie am Ende gar nicht zutreffen würden.
Soweit ich weiß gilt die TV EntgO-L bis auf Hessen überall im Bundesgebiet.
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