Beiträge von RosaLaune

    Man kann und sollte sich durchaus einmal mit der Rolle der Sonderpädagogik, des Sonderschulsystems und der entsprechenden Berufsverbände sowie Interessenvertreter in der Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzen.

    Und mit der Rolle der Industrie, der Frauenorganisationen, der Kirchen, der Justiz, ... Dass die Nazis alles für ihre menschenfeindliche Machenschaften genutzt haben, ist doch kein Geheimnis. Das liegt aber eher am Nationalsozialismus und weniger an Sonderpädagogik, Justiz oder Industrie.

    Nun ja ... ich kenne einige Gegenbeispiele, bei denen das eindrucksvoll und gut funktioniert.
    Dort sind die Klassen jedoch ständig doppelt bis dreifach besetzt - Sonderpädagoge - Schulbegleiter plus "Standardlehrer" ;)
    Wobei sich die KuK gemeinsam um alle Schüler kümmern.
    Das hat nichts mit "Linksideologie" - was immer das sein soll - zu tun, sondern mit Pädagogik. Separation hat vor 80 Jahren - mit bekannten Folgen - "funktioniert" und ist "rechtsideologisch".

    Klar. Das Bereitstellen von Förderschulen ist die Vorstufe zu Aktion T4. Und man schämt sich nicht mal sowas zu sagen, weil man sich auf der richtigen Seite sieht.

    Ah, hab's gefunden, § 24 II TV-L gilt entsprechend. Dürfte mir aber vielleicht sogar insgesamt zu Gute kommen. Hat jemand Erfahrung damit, wenn man zwei Teilzeitbeschäftigungen im TV-L hat und insgesamt auf mehr als 100 % kommt?

    Dazu bräuchte es eine Grundgesetzänderung - und diese müsste mit Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag und durch den Bundesrat. Das halte ich für faktisch ausgeschlossen.

    Und zudem darf die Gliederung in Länder grundsätzlich nicht geändert werden. Dazu gehört auch, dass diese Länder eigene Kompetenzen haben müssen. Wenn man die Bildungspolitik also nimmt, dann bleibt im Grunde nichts mehr, der Rest ist ja schon föderalisiert. Was also stattdessen wieder an die Länder bringen?

    Es gibt auch eine moralische Verpflichtung. Nicht alles steht in Gesetzen.

    Ja, aber die ist für jeden individuell. Die einen betätigen sich so ehrenamtlich bei der Ampel, die anderen meucheln mit moralischer Begründung tausende Menschen ab, da man einen Freiheitskampf zu führen glaubt. Moral macht man mit sich selbst aus, für die Gesellschaft taugt Moral eher weniger.

    Die CDU spielt nicht die Haushaltsbremse. Den Haushalt hat die Ampel selber ausgebremst, weil sie tricksen wollte statt ihr Handwerk ordentlich zu machen. Da kann ein Robert Habeck jetzt bockig werden, ein Lindner die Notlage feststellen ohne es zu kommunizieren und Scholz ... Ja, was er macht, weiß ohnehin niemand.

    Die CDU jedenfalls ist ihrer Oppositionsrolle gerecht geworden, auch wenn das insgesamt verheerende Auswirkungen hat. Aber ein verfassungsgemäßer Haushalt, das sollte schon drin sein.

    Das ist die Konsequenz, die aus der Missachtung von vom Wähler wahrgenommenen Problemen folgt.

    Ein Ende der Demokratie ist es aber gerade nicht. Geert Wilders ist kein angenehmer Zeitgenosse, aber ein Antidemokrat ist er nun mal auch nicht.

    Ich weiß nicht genau, was Du ändern möchtest aber mir ging es nicht um einzelne Maßnahmen sondern darum, dass es grundsätzliche Grenzen gibt. So wie GB jetzt mit der Idee gescheitert ist, Leute nach Afrika abzuschieben, um dort die Verfahren durchzuführen. Am Ende werden beispielsweise auch in Deutschland die Leute ein Recht auf ein Verfahren haben. Entsprechend gibt es Grenzen, was wir wirklich machen können.

    Das Urteil vom Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs lässt der Regierung dort aber genug Möglichkeiten. Vielleicht nicht in Ruanda, vielleicht doch in Ruanda, aber die Verfahren dann unter britischer Souveränität.

    Schon interessant, wer in einem Thread das Grundgesetz verteidigt und nun hier – wo klare Verstöße gegen das Grundgesetz entdeckt wurden – plötzlich ganz anders argumentiert.


    Ich stimme dir aber zu: die CDU hat nicht bedacht, welche Auswirkungen dieses Urteil hat. Ich denke auch, dass die CDU genauso wenig wie die Ampel-Parteien davon ausging, dass das Nachtragshaushaltsgesetz nicht nur für verfassungswidrig (davon war auszugehen) beurteilt wird, sondern auch für nichtig. Da haben wohl alle mit einer gesetzten Frist gerechnet und bis dahin wäre alles gut gewesen.


    Nur: so ist eben unsere Verfassung. Das kann und sollte man ändern, aber das BVerfG sollte bitte nicht zwischen hehren Zielen und weniger hehren Zielen unterscheiden.

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