Beiträge von RosaLaune

    Ich kenne mehrere Kollegen, die ihre Gesundheit durch den Wechsel vom Gymnasium zum BK gerettet haben. Ein ganz wichtiger Faktor dabei: kaum Kontakt mehr zu Eltern. Auch: weniger und kürzere Korrekturen. Weniger diskussionsfreudige Kollegen.

    Ich würde mich nicht dazu zählen, dafür fehlt mir auch die Berufserfahrung. Ich habe vor dem Referendariat an einem Gymnasium Vertretungsunterricht gegeben, dann mein Referendariat am Gymnasium gemacht, aber nie Vollzeit an der Schulform unterrichtet. Und jetzt bin ich mit halbem Deputat an einem Berufskolleg. Da fehlt mir einfach der langjährige Vergleich. Aber mir scheint es schon so, dass sowohl meine Vorbereitungszeit leicht geringer ausfällt und viel vom Grundrauschen wegfällt, das einen so durch den Arbeitsalltag begleitet. Elterngespräch hier, Fachkonferenz dort, Ausflug in irgendein Römerdorf, ... Und was wirklich einen Unterschied macht: ich kann 25 Deutscharbeiten an einem Abend korrigieren.

    Dieses Jahr wird die AfD mit den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg erstmals eine realistische Chance auf Regierungsbeteiligungen haben, ja vielleicht gar den Ministerpräsidenten stellen. Heute wurde eine neue Civey-Umfrage für die Wahl in Sachsen veröffentlicht. Demnach käme die AfD auf 37 %, die CDU folgt mit 33 %. Linke (8 %) und Grüne (7 %) kommen zwar noch in den Landtag, SPD und FDP wären aber draußen. Nun ist Civey sicher von allen Instituten (sofern man sie so nennen möchte) eher abgeschlagen was Genauigkeit und Seriosität angeht und der Wahlkampf hat auch noch nicht begonnen, aber bei den Zahlen wäre kaum noch eine Regierung gegen die AfD möglich.

    https://www.zeit.de/politik/de…n-sachsen-afd-cdu-umfrage


    Das Institut YouGov hat derweil danach gefragt, für wie wahrscheinlich man eine absolute Mehrheit der AfD bei den ostdeutschen Landtagswahlen hält. Mehr als 50 % halten es für wahrscheinlich und 42 % glauben, dass die Brandmauer nach rechts nicht hält.

    https://www.welt.de/politik/de…Ministerpraesidenten.html

    Was willst du jetzt damit sagen? Dass Gemobbte selbst Schuld sind? Was für eine bedenkliche Einstellung als Lehrkraft. Vermittelst du das deinen Schülern auch so? Ich hoffe nicht.

    Ich verliere regelmäßig die Fassung und den Anstand wenn ich mitkriege, wie Opfern eine Mitschuld an ihrem Leid gegeben wird. Ich denke gerade im pädagogischen Bereich ist diese Einstellung von »Es gehören immer zwei dazu« eine echte Plage. Aber das hat hier niemand gesagt. Und ja, wenn ich einen Schüler hätte, der gemobbt wird, dann würde ich natürlich auch etwas dafür tun, dass das künftig nicht mehr stattfindet. Das betrifft zum einen den Mobber, der in so einer Konstellation der einzige ist, der sich falsch verhält. Aber auf den kann ich nur in begrenztem Maße und im Raum Schule einwirken. Mobbing hört da aber nicht auf. Mobbingopfer sind meistens (auch hier gibt es Ausnahmen) Menschen, die sich aus gewissen Gründen für Mobber als Ziel anbieten. Und da kann man ansetzen. Selbstbewusstsein tut da eine Menge. Ansonsten bleibt man leider mit großer Wahrscheinlichkeit lebenslang Mobbingopfer.

    Also, als Deutschlehrer (allerdings nicht NRW!): Es gibt wenig, was bei einer Korrektur mehr nervt, als inhaltsleeres Geschwafel ohne analytischen Mehrwert. Das spiegelt sich notgedrungen auch in der Bewertung wider.

    Wobei Aussagen natürlich argumentativ begründet sein müssen. Analyse- und Interpretationsbehauptungen alleine sind halt weder prägnant noch scharf, sondern erstmal nur Behauptungen.

    Meine liebste Anmerkung: Inhalt?

    Nun ist es aber eben dazu gekommen. Hat sich dadurch mein bestehender Arbeitsvertrag konkludent geändert? Oder hab ich einfach Pech gehabt? Gehe ich das nächste Mal einfach nicht in die Stunden, die ich für Vertretung eingeplant bin

    Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich bin mittlerweile an einer anderen Schule, komme dort bestens klar, aber nun ist mir eine Frage gekommen. Ich habe in den letzten Wochen eine kranke Kollegin in meiner Springstunde vertreten. Jede Woche einmal, insgesamt 4 Wochen lang. Ich habe dem Vertretungsplaner beim ersten Mal noch gesagt, dass ich meiner Ansicht nach aufgrund meiner Beschäftigungssituation keine Vertretung halten dürfte, er hat das aber mit "Dienstpflicht" abgewatscht und mich eingetragen. Ich habe die Stunden dann gehalten. Meine Frage ist nun: kann ich die auch ausgezahlt kriegen, obwohl ich sie erst gar nicht habe halten dürfen?


    Noch mal zu meiner Beschäftigungssituation. Ich bin bis zum Ende der Sommerferien befristet mit Sachgrund für 16 Unterrichtsstunden eingestellt. Meines Wissens nach darf man in einer befristeten Anstellung keine Mehrarbeit leisten (ich weiß aber nicht genau, was alles darunter fällt). Meines Wissens nach ist es aber auch so, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung bereits die erste Stunde mehr bezahlt wird.

    wie gesagt bei Jungs aus dem Fitnesstudio hätte ich das ja verstanden, aber bei Mädels finde ich das dass dann doch ein etwas harte Maßnahme mit Handschellen

    Ich weiß nicht wie die Schülerinnen bei dir aussehen, aber wenn ich es mir aussuchen müsste, dann hätte ich lieber eine Auseinandersetzung mit den muskelbepackten Jungs als mit den fingerkrallenbewaffneten Mädels. Lieber blaue Flecken als ausgestochene Augen.

    Das sehe ich auch so, aber das meine ich nicht, sondern dass man darauf Rücksicht nimmt, dass irgendwelche Kinder irgendwas nicht sehen dürfen und deswegen das gar nicht erst gemacht wird.


    Auch Mohammed-Karikaturen kann man (sofern es sich anbietet) auch im Unterricht besprechen und man sollte da keine Rücksicht auf vermeintliche religiöse Gefühle nehmen

    Da ich gerne lebe, würde ich auf Mohamed-Karikaturen doch lieber verzichten.

    Wenn die islamischen Kinder schulfrei zum Zuckerfest bekommen, kann ich dann als Protestant auf dem Reformationstag am 31. Oktober bestehen?

    Ich dachte alle Religionen sollen gleich behandelt werden.

    Klar geht das. Kannst du sogar als Arbeitnehmer machen (dann aber unbezahlt).


    Nachtrag: und für NRW ist dies sogar gesetzlich für Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes jüdischen Glaubens im Feiertagsgesetz geregelt. Ich denke, wenn da jemand anderen Glaubens klagt, dann würde er da aber auch gute Chancen haben.

    Wie interpretierst du das dritte Gebot? Die Regelungen für den Sabbat (die auf dem alten Testament beruhen) sind noch stringender als die christlichen Regeln.

    Und der Sabbat ist nicht am Sonntag. Klar, kann man verschieben. Dann kann man statt Mutter und Vater aber auch Bruder und Schwester ehren.

    Danke, interessant, das wusste ich nicht!

    Hatte damals bei meinen Recherchen anderes gelesen, u.a., dass die islamische Kalligraphie deswegen entstanden sei, weil es dieses Abbildungsverbot gebe. Habe jetzt gerade noch einmal nachgeforscht. Tatsächlich scheint es verschiedene Auffassungen/Auslegungen zu geben, aber kein generelles Verbot (?).

    Ich habe jetzt auch noch keine Moschee gesehen, in der sich Gemälde von Personen befanden. Aber bildliche Darstellungen von Lebewesen gibt es in vielen islamischen Kulturkreisen und diese sind dort auch unproblematisch. Gleichwohl kann man wohl sagen, dass die islamischen Kulturen, denen wir heute in Europa begegnen, oft welche sind, die dieses Bilderverbot entwickelt haben und bis heute leben. Das dürfte zumindest für die arabische Welt sehr stark gelten. Nur ist dies eben nicht primär mit Religion zu begründen und deshalb kann man dort auch nicht wirklich die Religionsfreiheit bemühen.

    Nein, das Bilderverbot ist ein Mythos. Es gibt im Islam kein Verbot von bildlichen Darstellungen. In den Kulturen der islamischen Länder mag das im einzelnen anders aussehen, da zieht dann aber auch die Religionsfreiheit nicht. Zumal sich das dann auf das Verbot der Darstellung alles beseelten bezieht. Soll man jetzt in jedem Klassenzimmer alle Bilder abnehmen?

    Ich unterrichte in internationalen Förderklassen. Da habe ich letzte Woche einen (informativen) Text zu Nikolaus bearbeiten lassen. Probleme hat da keiner gemacht, wäre mir aber auch egal gewesen. Wer verweigert, kriegt eine 6.


    Wichtig ist, dass du nicht irgendwie missionarisch tätig wirst.

    Ich kann echt nicht fassen, dass einige, die hier schreiben, unterrichten dürfen.


    Aber das ist wohl Teil des deutschen Problems.

    Art. 33 II GG. Einzig Eignung, Befähigung und Leistung dürfen über den Zugang zum öffentlichen Dienst berücksichtigt werden, Meinungen und Ansichten sind egal.

Werbung