Muss man eigentlich echt erklären, wie die Arbeitsbedingungen in anderen Ländern aussehen? Es reicht einfach nicht, derlei Entscheidungen auf den Verbraucher abzuwälzen.
Ja mei, ist denn der Imperialismus plötzlich links?
Muss man eigentlich echt erklären, wie die Arbeitsbedingungen in anderen Ländern aussehen? Es reicht einfach nicht, derlei Entscheidungen auf den Verbraucher abzuwälzen.
Ja mei, ist denn der Imperialismus plötzlich links?
Auch das könnte man vorgeben. 1/3 der Posten wird durch Anwälte besetzt, die die und die Voraussetzung erfüllen. Ich sehe allerdings keine großen Unterschiede dabei. Die meisten Richter sind doch als Anwälte oder Staatsanwälte gestartet.
Von einer Richterrepublik sind wir weit weg. Das BVG prüft die Gesetze. Es macht sie nicht. Aber gerade deswegen finde ich eine strikte Gewaltenteilung sinnvoll. Warum soll die legislative über die Richter entscheiden, die später ihre Gesetze prüfen sollen?
Weil dies das Grundgesetz und das Prinzip der Volkssouveränität so vorsehen.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Es ist doch immer wieder schön, dass sich hier für jeden Dreck irgendwer findet, der ihn verteidigt…
Du machst Biomüll, ich mach Plastik.
Zweites Standbein, nebenbei gibt es auch Psychologie als Unterrichtsfach in der Sek II. Auf jeden Fall richtig, dass du dich angesprochen fühlst.
Ist auch ein sehr schönes Unterrichtfach
Wenn ich an die USA denke, stellt sich die Frage, ob Verfassungsrichter überhaupt von der Politik ernannt werden sollten. Soll die Politik einen Kriterienkatalog vorgeben und dann soll das BVG aus diesem Personenkreis selbst geeinigte Kandidaten ernennen. Vorgabe könnte beispielsweise mind. 5/10 Jahre Tätigkeit als Richter an einem der obersten Bundesgerichtshöfe. Dann hätte man Personen, die sich bereits bewährt haben. Aus den Kandidaten soll dann das BVG die neuen Richter ernennen.
Ich möchte keine Richterrepublik. Das BVerfG ist eins der mächtigsten Verfassungsgerichte der Welt und sollte natürlich demokratisch legitimiert sein. Ja, in anderen Ländern gibt es Richterwahlausschüsse, das funktioniert aber auch nicht besser. Und Verfassungsrichter kommen jetzt schon viel zu oft von anderen Richterposten. Da braucht es mehr Anwälte.
Wobei die Vorschläge um das Bundesverfassungsgericht krisenfest zu machen teilweise schon neue Probleme entstehen lassen, die noch gar nicht diskutiert wurden. Zum Beispiel sieht der Ländervorschlag vor, dass, sollte der Bundestag es aufgrund einer Blockade nicht schaffen innerhalb eines Jahres einen Verfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit zu wählen, diese Aufgabe auf den Bundesrat übergeht (und andersrum). Das führt zwangsläufig nicht dazu, dass der Anreiz für Blockaden gesenkt wird, sondern kann Parteien sogar dazu verführen, zu blockieren. Die Union könnte im Bundestag eine Richterwahl solange blockieren, bis diese an den Bundesrat geht, wo sie (aus ihrer Sicht) bessere Mehrheitsverhältnisse vorfindet.
Es gibt sicherlich Punkte, die in der Verfassung fehlen. Die grundsätzliche Organisation des Gerichts in zwei Senate à 8 Richter, der Ausschluss der Wiederwählbarkeit und die Amtszeit können sicherlich ohne Probleme ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das Wahlverfahren ist zwar auch zentral, hier Flexibilität zu bewahren halte ich aber nicht für grundsätzlich falsch. Zumal es, solange es in einem einfachen Bundesgesetz geregelt ist, auch der Kontrolle durch das BVerfG unterliegt. Stünde es in der Verfassung, dann könnte das BVerfG da nicht mehr viel gegen unternehmen.
Jetzt, wo die deutsche Wirtschaft ohnehin schon so große Probleme hat, Unternehmen durch die Europäisierung des Lieferkettengesetzes noch stärker einzuschränken und noch mehr bürokratische Hürden aufzubürden, halte ich auch für eine schlechte Idee. Man kann die FDP für vieles kritisieren, aber hier halte ich die Blockade tatsächlich für angebracht.
Dass Verdi für dieses Lieferkettengesetz ist, zeigt doch nur, dass Verdi nicht wirklich weiß, was die Aufgabe von Gewerkschaften ist.
[...entfernt..., kl. Gr. Frosch, Moderator]
Hm, ja, wie so oft zeigt sich, dass AfD-Mitglieder besonders gut darin sind, nichts zu verstehen, viel zu schwafeln und pseudointellektuell wirken zu wollen, auch wenn das natürlich großartig misslingt.
Weißt du wie viele Menschen Asyl nach Art. 16a GG erhalten? Recherchiere ruhig, auch wenn es für deinen inneren Frieden sicherlich besser ist, wenn du dich auch danach noch dummstellst.
So, das war dann genug Freundlichkeit von mir. Aber auch Nazis und Möchtegerns sollte man ja versuchen aufzuklären.
Etwa die Hälfte erhält gar keinen Schutzstatus. Die anderen erhalten Schutz nach der Flüchtlingskonvention (mit Rechtsfolgen die etwa 16a GG entsprechen, aber nicht auf grundrechtlicher Ebene) oder subsidiären Schutz.
Diskussionen um 16a GG lohnen sich aber nicht, weil es insgesamt völlig unbedeutend ist.
Soll ich nochmal wiederholen, dass nur weniger als 2 % der hier Schutzsuchenden Schutz nach Art. 16a GG erhalten?
Ich lese mal mit.
Was sicherlich beim Betrachten der Situation der Kunden stimmt ist, dass diese bei einem Bahnstreik anders getroffen werden als bei Streiks in der Industrie, da die Bahn und andere Unternehmen des ÖPNV ja vor allem von den Einnahmen leben, die sie über Zeitkarten und von den öffentlichen Haushalten kriegen. Das Deutschlandticket wird ja jetzt nicht um 6 Tage günstiger (wäre auch Unsinn, der Rest fährt ja), die Bahn wird ihren Anteil daraus aber trotz erhalten.
Hab’s auch schon bekommen. Das LBV hatte irgendwo geschrieben, dass sie es nicht mit den Bezügen auszahlen wollen, sondern wie einen Abschlag behandeln, da das schneller geht (meine ich jedenfalls).
Die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung i. H. v. 1.800 € erfolgt Ende Januar gesondert vor dem Bezügezahltag, die monatlichen Zahlungen werden rückwirkend ab Ende April bis Oktober 2024 geleistet.
Nein. Wenn du ein Stahlwerk bestreikst, die Industrie bestreikt, betrifft es erst einmal direkt den Arbeitgeber. Und der ist das Ziel eines Streiks.
Nein, es trifft den Kunden, der dann keine Ware erhält. Dadurch zahlt er dem Unternehmen, das ja Arbeitgeber ist, natürlich auch kein Geld. Erst so trifft es den AG.
Ich glaube, wir hatten beim letzten Bahnstreik hier schon einmal das Thema: man könnte es so machen, wie in Japan (?): der Kunde wird bei der Fahrt nicht kontrolliert, fährt also kostenfrei. Das würde den Arbeitgeber schädigen, aber nicht den Kunden. Wobei: ich meine, wir hatten damals auch gesagt, dass es in Deutschland mehr Dauerkarten-Inhaber gäbe. Da hilft das dann nicht.
Ist das denn wirklich so oder nur eine moderne Legende über Japan, wie es so viele davon gibt?
Jedenfalls können die Lokführer so nicht streiken, denn deren Aufgabe ist es nicht die Tickets zu kontrollieren. Das machen die Zugbegleiter. Die sind nicht im Streik. Im Übrigen halte ich so ein Vorgehen aber auch für rechtswidrig.
Es trifft immer den Kunden, denn der kann beim Unternehmen aufgrund des Streiks eben nicht einkaufen. Klar, wenn ein Autozulieferer bestreikt wird, dann ist der betroffene Kunde ein anderes Unternehmen. Da ist das Mitleid dann nicht so groß, weil der Mensch nicht gerne so weit denkt und gar nicht mitbekommt, wenn dort dann Kurzarbeit gilt, weil nicht mehr produziert werden kann.
Aber es trifft immer den Kunden.
Wie soll es denn dem Arbeitgeber treffen und nicht den Kunden? Das ist doch nie möglich.
Ich habe mit den privaten EVU gute Erfahrungen gemacht. Gefühlt sind die zuverlässiger, als alles was DB Regio anbietet. Wie es empirisch aussieht, weiß ich natürlich nicht, aber grundsätzlich wäre ich eher gegen eine Verstaatlichung des Personenverkehrs. Bei Bussen ist dies ja auch nicht üblich, das sind zumindest bei mir in der Umgebung private Unternehmen.
Verstaatlichen würde ich aber die Bahninfrastruktur, also Schiene und Bahnhöfe. Ich finde es ein Unding, dass die DB sowohl das Netz betreibt, als auch auf diesem Netz dann mit dem Betrieb von Linien beauftragt wird.
Wir sind gerade im dritten Bahnstreik seit Dezember, das ist langsam wirklich nicht mehr zumutbar. Alle reden von Verkehrswende und dann wird man quasi gezwungen sich andere Wege zu suchen, weil die Lokführer den Hals überhaupt nicht mehr voll kriegen. Die Politik müsste solchen übertriebenen Streiks, die die Kunden ausbaden müssen, den Riegel vorschieben. Es ist ja nicht so, dass die Bahn nicht im Normalfall unzuverlässig genug wäre.
Ich habe die Tage einen Kommentar bei Youtube gelesen, wo jemand meinte, dass er den Notfallfahrplan der Bahn mag. Wenn nur 20% der Züge fahren sind diese nämlich pünktlich.
Deshalb hoffe ich, dass die DB langsam mal nachgibt und ihre Sturrköpfigkeit sein lässt. Die GDL wird jedenfalls in den kommenden Monaten nicht nachlassen und ob die DB das bis in den Sommer aushalten kann, halte ich für fraglich.
An einer Demok gegen Rechts würde ich nicht teilnehmen. Das wäre auch seltsam, schließlich vertrete ich doch auch Positionen der demokratischen Rechten. Insofern stört mich auch der Titel des Threads. Demos gegen Rechts und für Demokratie deutet nämlich mindestens an, dass Rechts und Demokratie Gegensatzpaare wären.
Ich war am Wochenende allerdings auf einer sehr schönen Demo gegen die Deportationspläne von Rechtsextremen und Identitären.
Alles anzeigenich korrigiere.
Anbei die Info des HPR für die Schulen in BaWü, der auf eine Stellungnahme des Kultusministeriums verweist:
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass für die Annahme von Freiplätzen Folgendes unverändert seit 2017 gilt:
„Die Schulen können im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie von der Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte Gebrauch machen, sofern diese im Angebot des Reiseveran- stalters einkalkuliert sind und nicht eingefordert wurden. Ob solche Freiplätze von Lehrkräften oder von Begleitpersonen genutzt oder unter Umständen anteilig auf alle Teil- nehmerinnen und Teilnehmer umgelegt werden, steht ebenfalls im Ermessen der Schule. Die jeweilige Entscheidung, die die Schule trifft, muss aber unbedingt allen Beteiligten transparent gemacht werden. Die Entscheidung, ob und wie generell Freiplätze ange- nommen werden, sollte als „Grundsatz für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen“ nach § 47 Absatz 5 Nr. 5 SchG durch die Schulkonferenz erörtert und geregelt werden.
Ich bleibe dabei: Anstatt Lehrer auf Freiplätze ausweichen zu lassen, muss der Dienstherr für eine ausreichende Budgetplanung sorgen.
D. h. dass die GLK und die SK mögliche Fahrten anhand des Budgets planen und Schulleiter die Fahrt nur genehmigen, wenn das Budget vorhanden ist. Alles andere ist unlauter.
Hier an der Schule läuft es glücklicherweise auch so. Aber wir mussten das mit ÖPR und GEW-Berartung auch erstmal "klären".
Und die GEW empfiehlt ganz klar in einem Rundschreiben, die Freiplätze bedürftigen Schülern zu lassen - bin selbst Mitglied und kann da auch zustimmen. Da es ja die andere Lösung (s. o.) gibt.
Aber werden diese Freiplätze nicht dadurch finanziert, dass die Kosten auf alle umgelegt werden? In dem Falle finde ich es schwierig, denn es ist ja nicht die Aufgabe der anderen Eltern, andere Kinder zu finanzieren.
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