Du bist also der Meinung, dass Vergewaltigung in der Ehe keine Straftat ist und der Staat sich heraus halten soll? Das war Merz Meinung. Ich war schon vor knapp 30 Jahren entsetzt.
Und nein, auch dein 1. Absatz stimmt nicht. Es wäre nur Minimum gewesen, jeder Staat kann härtere Gesetze aufstellen. Und ich habe Buschmann auch gehört und fand es frauenfeindlich (wollte erst ekelhaft schreiben, betrifft ja nicht nur Frauen) . Auch deswegen lehne ich ihn, aber auch Lindner und die FDP so ab, ich glaube ihnen kein Wort.
Ob Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat ist oder nicht, ist keine Frage der Meinung, sondern der Gesetzeslage. Die ist eindeutig. Und die Gesetzeslage spiegelt auch meine Meinung wieder.
Merz’ Meinung damals kenne ich aus dem Effeff nicht, ich kenne aber die Debatte von damals. Es ging nie darum, dass der Staat sich heraushalten soll. Die Handlung einer Vergewaltigung war damals auch innerhalb der Ehe strafbar, nur eben nach § 240 StGB (Nötigung). Als dann der Bundestag 1997 abstimmte, ging es aber nie darum, die alte Fassung beizubehalten. Abgestimmt wurde über zwei Gesetzesvorschläge und beide hätten die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Der von Merz favorisierte Vorschlag enthielt aber eine Widerspruchsklausel, das Opfer hätte eine Strafverfolgung verhindern können.
Noch mal: ich bin sehr für die neue Fassung (unter anderem, weil diese auch Männer als Opfer anerkennt, vorher konnten nur Frauen vergewaltigt werden). Und ich bin nun auch nicht begeistert davon, Merz in Schutz zu nehmen. Aber diese Vereinfachung, die du triffst, finde ich gerade wegen der Schwere des Sachverhalts nicht angemessen.
Und nein, es ging auch nicht um ein Minimum. Das erkennt man schon daran, dass man zwischen "Ja heißt ja" und "Nein heißt nein" nicht quantifizieren kann. Was soll da das Minimum sein?