Beiträge von RosaLaune
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Vergiss nicht, dass ich komplett mit Lehramtsleuten studiert habe. Ich kenne das NC in Theologie und Werte und Normen und könnte es problemlos unterrichten. Das Problem dabei ist nur, dass meine Fächer meistens nur für 2-4 Wochenstunden unterrichtet werden und ich als Lehrer keine Vollzeitstelle haben könnte. Zumindest wurde es mir so von der Lehramtsleitung der Universität erklärt. An fachdidaktischen und theoretischen Kenntnissen mangelt es nicht, es mangelt eher daran, dass ich nicht ganz ins "System" passe mit meiner Fächerwahl und ich bis 30 anfangen möchte zu arbeiten.
Ich habe auch 3000 Sachen studiert. Davon traue ich mir ein bisschen was zu, aber problemlos unterrichten ... das kann ich nicht. Du musst ein Naturtalent sein.
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Ist der Begriff Äquinoktium präziser? Bei uns ist das Frühjahr der Frühling. Den Rest darfst du googeln.
Ja, den verstehe ich. Eine Sonnenwende ist dies aber gerade nicht. Ich habe noch nie von Frühjahrs- oder Herbstsonnenwenden gehört.
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Hier sind Verweise auf heidnische Riten möglich - so wurde das Osterfest auf den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond nach der Frühjahrssonnenwende gelegt - weil hier in den meisten heidnischen Riten das Winterende gefeiert wurde. Dasselbe gilt für die Wintersonnenwende - auf der der Termin für Weihnachten liegt.
Was ist eine Frühjahrssonnenwende?
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Die Bahn kann doch nicht einfach jede Forderung der Lokführer erfüllen. Was die fordern ist schon dreist. Wir könne auch sagen, alle Lehrkräfte bleiben zu Hause bis wir alle eine 3/4 Stelle bei vollem Lohnausgleich bekommen...
Die Forderungen der GdL auf Arbeitszeitreduzierung wird ohnehin durchgesetzt. Dauert nur eben noch ein paar Wochen oder Monate. Da wird die GdL dann auch Abstriche machen (wie bei den anderen Unternehmen). Das echte Problem ist, dass die Bahn sich weigert, mit der GdL Tarifabschlüsse abseits der Lokführer zu verhandeln.
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Die Bahn kann aber jeden Streik sofort abwenden.
Es ist auch gar nicht meine Sicht, dass die Bahn die Schuld trägt. Zu Tarifverhandlungen gehören immer zwei. Und wenn die Lokführer mit den Angeboten der Bahn nicht einverstanden sind, dann arbeiten sie nicht. Arbeitspflicht gibts für niemanden.
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Er hat dazu noch mehr gesagt. U.a. dass durch den bestreikten Güterverkehr die Kohlelieferungen an die Kraftwerke nicht erfolgen.
Alles Folgen, die die GDL scheinbar nicht durchdenkt.
Alles Folgen, die die Bahn nicht bedenkt.
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Ob tatsächlich konfessioneller Religionsunterricht verankert ist, ist nicht so klar. Grundsätzlich wäre wahrscheinlich auch ein religionswissenschaftlicher Unterricht, in dem alle Vertreter von Glaubensgemeinschaften zu Worte kommen möglich. Aber natürlich will jeder Club seine eigenen Schäfchen heranziehen und Kinder so früh wie möglich indoktrinieren, damit sie bloss nicht in Reflektionsprozesse kommen, bevor sie hinreichend geprägt sind.
Der Religionsunterricht, wie er im GG verankert ist, ist definitiv kein religionswissenschaftlicher Unterricht. Ob er konfessionell getrennt sein muss, das ist nicht klar, der Wortlaut ist da mehrdeutig. Definitiv ist es aber so, dass die Religionsgemeinschaften die Inhalte festlegen. Das ist deren Grundrecht.
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Im Bundeszentralregister (BZR) werden alle rechtskräftig gewordenen Urteile aufgenommen. Wenn du ein Führungszeugnis beantragst, dann werden dort alle Einträge aus dem BZR aufgeführt. Es gibt aber Ausnahmen. Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe unter 3 Monaten wird nicht im Führungszeugnis aufgeführt, es sei denn es liegen schon andere Einträge vor. Wenn keine Einträge im Führungszeugnis vorliegen, dann darfst du dich als unbestraft bezeichnen. Vorbestraft bist du aber weiterhin, bis der Eintrag getilgt wird. Ich weiß aber nicht, wie es mit dem erweiterten Führungszeugnis aussieht.
Ich rate dir dringend, anwaltlichen Rat aufzusuchen. Ich vermute nämlich, dass es für dich besser sein dürfte, er nach der Tilgung in das Referendariat zu starten.
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Alleinstellungsmerkmal des RU: Nirgends sonst kommt es so auf die Lehrenden an wie hier. Nirgendwo gibt's kritische Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsgegenstand wie hier. Nirgendwo pfuscht dir jemand weniger ins Handwerk als hier.
Das halte ich alles für ziemlich überzogen. Auf die Lehrkraft kommt es doch in jedem Unterrichtsfach an. Ich kann den Deutschunterricht genauso kacke gestalten wie den Religionsunterricht. Oder genauso gut. Wenn ich da als Drache auftrete, dann wird kein Schüler spannende Artusromanauszüge diskutieren wollen. Sicherlich hat man im Religionsunterricht Themen, die die Lebenswirklichkeit der Schüler eher tangieren als aventiure oder Passivformen, aber man hat bestimmt auch andere Themen, die überhaupt nicht einfach an die Schüler zu bringen sind.
Und jedes gesellschaftliche Unterrichtsfach (zu dem ich Religion hier der Einfachheit halber zähle) geht doch kritisch mit seinen Gegenständen um?
Was das Hineinpfuschen angeht: ich glaube da ist der Religionsunterricht eher das Fach, in dem am meisten hereingepfuscht wird, allein aufgrund der Lehrgenehmigung der entsprechenden Religionsgemeinschaft.
Ich glaube schon, dass der Religionsunterricht als Lehrkraft spannend sein kann und hätten wir einen religionswissenschaftlichen und keinen konfessionell gebundenen Unterricht, dann wäre das vielleicht anno dato ein Fach gewesen, dass ich studiert hätte. Aber das ist es nicht. Und daher rate ich dem Threadersteller auch sehr, zuerst die eigene Beziehung zum Glauben zu hinterfragen und die Bindung zur Kirche bzw. institutionalisierten Religionsgemeinschaft zu prüfen, sonst wird es ganz schwer.
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Mir fällt da spontan ein: Vor der Aufsicht Klassenbuch ins Lehrerzimmer bringen oder seine Tasche/Sachen im Lehrerzimmer ablegen.
Oder muss der Lehrer jetzt die gefühlten 20kg Unterrichtsmaterialien immer mit in die Pause/zum Aufsichtsort schleppen?
Ich weiß auch gar nicht wie das funktionieren soll. Ich brauche etwa 90 Sekunden von meinem Klassenraum zu der Halle, wo ich Aufsicht führe. Der Unterricht endet um 9:15, die Pause beginnt um 9:15. Soll ich jetzt die Aufsichtspflicht über meine Schüler im Unterricht oder über die in der Pause um 90 Sekunden verletzen?
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Ich habe nicht den ganzen Thread verfolgt, vielleicht wurde es schon gesagt: Ist bekannt, ob die Jüngere der beiden schon auf Lebenszeit verbeamtet war und welche beruflichen Konsequenzen sich nun ergeben?
Es wurde irgendwo von irgendwem gesagt, dass sie noch Beamte auf Probe war. Ich würde spontan mal nicht davon ausgehen, dass die noch in den Genuss der Lebenszeitverbeamtung kommen wird.
Ob die ältere Lehrkraft aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, ist auch nicht ganz klar. Der Automatismus des §24 Beamtenstatusgesetz würde hier ohnehin nicht greifen, selbst wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre.
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Aber wie sollen sie gegen eine rechtliche Grundlage verstoßen haben, die es gar nicht gibt?
Der Straftatbestand war die fahrlässige Tötung. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden Lehrerinnen nicht mit der nötigen Sorgfalt bei der Planung der Fahrt vorgegangen sind. Dass diese Sorgfalt jetzt von Ministerium, Bezirksregierung, Schulleitung, ... so nicht festgehalten war, heißt nicht, dass die Sorgfalt nicht vorausgesetzt werden kann.
Ich war bei der Verhandlung nicht dabei, mit den Infos die ich habe, wäre ich als Schöffe womöglich auch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Aber am Ende werden mind. vier der fünf Richter ein fahrlässiges Handeln gesehen haben, das zum Tod der Schülerin führte.
Fahrlässige Tötung passiert auch recht schnell. Heute musste ich zum Beispiel zum Zug rennen, weil ich etwas spät dran war. Der Bahnsteig war recht voll. Wäre jemand jetzt durch mein eiliges Handeln auf die Gleise gefallen und zu Tode gekommen, wäre das womöglich auch schon eine fahrlässige Tötung.
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Es gibt Taschen. Da kann man Sachen verstauen. Ggf. auch zuvor zubereitete Speisen. Ich sah bei einem Praktikumsbesuch, dass Arbeitnehmer in der Industrie das so machen und auch bei 8 Stunden im Betrieb so überleben.
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Schon, ja. Aber kann ein Gerichtsurteil darauf basieren, dass eine schriftliche Abfrage versäumt wurde, die gar nicht explizit verlangt wird?
Disziplinarrechtlich wird man denen das nicht vorwerfen können. Dem Strafrecht kann das aber im Zweifel egal sein.
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Ist es in Berlin auch so, dass Vertretungskräfte (zumindest offiziell) kein Klassenlehrer sein dürfen?
Was heißt hier konkret Vertretungskraft? Ich war während meines Studiums nicht Klassenlehrer, aber ich kenne jetzt auch eine studierende Vertretungskraft, die meine Parallelklasse leitet. Mit 14/25,5 h.
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Zitat
- "Vielleicht gibt es auch ein paar Asylbewerber, die Fähigkeiten mitbringen."
Wäre nicht meine Wortwahl, aber inhaltlich dürfte daran nichts zu beanstanden sein.
Zitat- "Warum soll ein Kriegsflüchtling nicht einfach bleiben dürfen, wenn er einen Job findet? Dann können wir uns die Prüfung sparen."
Der Spurwechsel, also der Wechsel von einem Flüchtlingsverfahren in ein regulären Aufenthaltstitel, wurde zum Beispiel bei der Bundestagswahl von verschiedenen politischen Kräften erwogen. Ich glaube nicht, dass Grüne, SPD und FDP menschenverachtende Parteien sind.
Zitat- "Wenn seine Arbeitskraft gebraucht wird, kann er bleiben."
Siehe weiter oben, Spurwechsel. Zum Einwanderungsland gehört auch, dass die Gesellschaft festlegt, wer wie mit welchen Qualifikationen bevorzugt einwandern kann.
Zitat- "Wenn er bedürftig ist, müssen wir über seine Fluchtgründe sprechen und überlegen, ob er bleiben darf."
Bedürftigkeit ist eben kein Fluchtgrund. Wenn neben der Bedürftigkeit ein Fluchtgrund vorliegt, dann kann man natürlich zu dem Schluss kommen, das jemand anerkannt wird.
Grundsätzlich scheinst du aber auch nicht in der Lage zu sein, die Menschenverachtung zu benennen. Du vermutest sie in Aussagen (und da sind auch Aussagen bei, die ich befremdlich finde), aber dargelegt hast du nichts.
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Finde nur ich dieses Gerede menschenverachtend?
Worin besteht da die Menschenverachtung? Ernsthaftes Interesse.
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