Beiträge von RosaLaune

    Die Zweifel und Reaktionen auf so einen Post sind berechtigt. Ist doch das Misstrauen gegenüber dem neuen und fremden eine natürliche Reaktion des Menschen.

    Bullshit. Niemand hier hat gesagt, dass er einer Auslandsetappe in seinem Leben misstraut.

    Das Leben und Arbeiten im Ausland ist eines der größten Herausforderungen egal ob als junger Mensch oder im späteren Lebensalter.

    Die Erfahrungen prägen die Persönlichkeit, verändern die Einstellungen und lassen uns über uns hinauswachsen. Aber das Leben und Arbeiten im Ausland ist nicht für Jedermann.

    Dennoch haben sich viele junge, aber auch ältere Lehrkräfte bewußt dafür entschieden einen neuen Lebensabschnitt im Leben zu gehen und in Vietnam zu leben. Trotz der vielen Herausforderungen und dem kulturellem Unterschied haben sie sich für das Arbeiten in einem positiven Umfeld entschieden, mit dem geringsten Lehraufwand und dem mehr persönlichen Kontakt zu den Schülern.

    Ich wäre auch sofort dabei, wenn man mir ein gutes Angebot macht. 12 Tage Urlaub ist kein Angebot. Irgendeine schwammige Gehaltsaussage auch nicht.

    Steht doch das Lehrfach, die Notenvergabe, und ständige Lehrvorbereitung im Hintergrund. Wichtig ist die Kommunikation mit den Studenten, wenn auch spielerisch in AG's und das vermitteln unserer deutschen Werte und Kultur. Der Austausch zwischen den Kulturen statt Lehrmaterial und Lehrstandards.

    Das ist gewiss nicht für Jedermann.


    Wen es aber dennoch anspricht, hat man zumindest die Chance eine neue Lehrerfahrung zu machen.

    Neue Lebenserfahrungen mache ich jeden Tag. Das allein kann auch kein Anreiz sein.

    An beruflichen Schulen gibt es sicher auch viel Nachmittagsunterricht, so dass du mit drei Tagen zu je 8 Unterrichtsstunden auch gut hinkommst (8*0,75*3 = 18 Stunden).

    Das Praxissemester in NRW ist so angelegt, dass man den Lernort Schule an vier Tagen die Woche besuchen muss. Eine Reduzierung auf drei Tage pro Woche ist zwar möglich, das muss die Schulleitung aber mit der Bezirksregierung klären.

    Diesen Einwand finde ich jetzt schon übertrieben. Pausen und Aufsichten werden uns auch nicht angerechnet. Ich mache im Schnitt 75 Minuten Aufsichten pro Woche, es waren auch mal 100. Normales Dienstgeschäft, bei uns zumindest. Dass andere Lehrkräfte ihre Pausen an dich hängen, um dich zu unterstützen, siehst du nicht.

    Das Praxissemester umfasst 390 Zeitstunden Ausbildungszeit an der Schule. 140 Stunden sind für Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des ZfsL vorgesehen. 250 Stunden sind Teilnahme am schulischen Leben. Das umfasst alles: Unterrichten unter Begleitung, Hospitation, Aufsichten, Konferenzen, Fahrten (wobei davon abzuraten ist, man erhält nur – ich meine – 5 Stunden pro Tag), ...

    Dass man sich jede hospitierte oder assistierte Stunde unterschreiben lassen soll, habe ich so noch nie gehört. Das war weder bei mir damals so, noch bei den Kommilitonen (und da waren schon ein paar verrückte Sachen bei). Es geht auch gegen den Wortlaut im Praxiselemente-Erlass und im LABG.


    Ich war damals studentischer Vertreter in unserer Lehrerbildungseinheit der Universität. Da gab es auch häufiger Probleme mit den Schulen und die Probleme sind oft nicht befriedigend lösbar, denn so richtig zuständig ist keiner. Die Universität verantwortet insgesamt, die kann aber den Schulen keine Weisungen erteilen, sondern müsste über das ZfsL oder die Bezirksregierung gehen.


    Bevor du dagegen vorgehst, solltest du dir aber überlegen, ob du die Schule nicht noch im Referendariat brauchst. Gerade wenn es um das Berufskolleg geht, findest du ja nicht an jedem Weiler und Waldesrand eine Schule. Wenn du vorgehst, dann ordne die rechtlichen Rahmenbedingungen, schildere deine Zeitproblematik und stelle dar, dass das Problem verschwindet, wenn man sich an den rechtlichen Rahmen halten würde, ohne ihn noch durch extra Maßnahmen der Schule zu erweitern (nur etwas diplomatischer ausgedrückt).

    Nicht, dass ich wüsste. Auf die Schnelle habe ich dazu auch nichts im TV-H gefunden. Ich war allerdings selbst nie Angestellter.

    Ich habs mal nachgeschaut. Es ist wie im TVL. § 44 TV-H sagt dazu "Die §§ 6 bis 10 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamtinnen und Beamten in der jeweils geltenden Fassung. Sind entsprechende Beamtinnen und Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln."

    Aha. Und wenn ich jetzt schreibe "Wir sind in der Nato." oder "Wir haben hohe Sozialabgaben." oder "Wir haben viele Flüchtlinge." dann darf ich das nicht, weil eventuell nicht deiner Meinung oder der Meinung anderer entspricht? Komische Diskussionskultur. Ich finde eher die Art und Weise wie Du das kritisierst bzw. mir etwas unterstellst, macht die Diskussion kaputt. Ich kann auch schreiben "Der deutsche Staat". Macht allerdings inhaltlich keinen Unterschied.

    "Wir sind in der Nato", "Wir haben hohe Sozialausgaben" und "Wir haben viele Flüchtlinge" sind aber Tatsachen. "Wir lassen die Gerichte viel entscheiden, was der Gesetzgeber eigentlich tun sollte" ist keine Tatsache. Und da kannst du auch nicht "der deutsche Staat" einsetzen. Deshalb ist das Wir dort auch fehl am Platz.


    Und die Diskussion ist ja offenbar nicht kaputt gegangen, wir diskutieren ja ertragreich.

    Wenn Du sonst keine Probleme hast. Man kann durchaus sowohl der Staat als auch wir als Staat schreiben. Wenn ich schreibe, dass mein Verein am Wochenende gewonnen hat, gehört mir auch weder der Verein noch muss ich selbst gespielt haben. Aber solchen Aussagen frage ich mich, ob es dir um das Inhaltiche geht. Ich habe wenig Lust über Formulierungen zu diskutieren. Ich dachte, dass Du es falsch verstanden hast, deswegen habe ich es konkretisiert.

    Diskussionen leben von einer guten Diskussionskultur. Du kannst gerne von deinem Verein sprechen, das ist mir egal. Aber wenn du von dir als Staat schreibst, dann inkludiert das nicht mich, denn ich habe ja offenkundig eine andere Ansicht.

    Ich denke, dass die Diskussion hier zu weit führt. Die Diskussion ist uralt und wir von Leuten geführt, die sich in der Materie deutlich besser auskennen. Das aber das BVerfG auch als Ersatzgesetzgeber handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen.

    Ja, das BVerfG tritt als Ersatzgesetzgeber auf. Aber nicht bei der Grundsteuer. Beispiele sind eher die Rechtsprechung zur Sitzblockade. Die war mehr oder weniger aus heiterem Himmel gekommen und auch nicht offensichtlich aus der Verfassung ableitbar. Die Diskussionen dazu sind in der Tat alt, wir haben sie ja auch in anderen Staaten (siehe das Urteil Roe v Wade des US Supreme Courts, das Schwangerschaftsabbrüche zum Grundrecht machte, obwohl man das aus der Verfassung nur schwer ableiten konnte).

    Das ist eine sehr interessante Auffassung unseres Staates. Gesetze macht das Parlament und legt damit den groben Rahmen fest. Der Rechtsprechung obliegt es dann lediglich innerhalb dieser Gesetze zu entscheiden. Eine Sonderrolle hat natürlich das BVerfG. Wo kommen wir denn da hin, wenn es nur um die Rechtsprechung geht? Soll ich dann raten, welche Regeln in einem Land gelten?

    Wo habe ich jetzt behauptet, dass es nur um Rechtsprechung geht? Ich sagte, dass Rechtsgrundlagen vom Gesetzgeber kommen und aus Urteilen der Gerichte. Der Vollständigkeit halber hätte ich noch erwähnen sollen, dass auch die Exekutive ständig Rechtsgrundlagen schafft. Nur: wo ist diese Auffassung jetzt besonders?

    Es ist vollkommen egal, warum sie dafür oder dagegen sind. Es geht darum, dass das eine aktuelle gesellschaftliche Frage ist. Daher wäre es sinnvoll, wenn das gewählte Parlament dazu Leitlinien entwickelt und dieses nicht den Gerichten überlässt.

    Ich denke es lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Ich möchte, dass die gewählten Abgeordneten bestimmen und Du möchtest, dass die Gerichte den Rahmen festlegen.

    Nö. Aus einer aktuellen gesellschaftlichen Frage kann man nicht nur folgern, dass das gewählte Parlament Leitlinien entwickeln soll. Das ist eine Option, aber wieso dies zwingend ist, verstehe ich nicht. Wir haben viele aktuelle gesellschaftliche Fragen und nicht immer ist es das Parlament, das diese beantwortet. Und natürlich kann das Parlament auch das tun, was es gerade tut. Nämlich nichts.

    Es ist egal wen du hinter dem Wir versteckst. Du kannst in der Regel nicht für andere sprechen, jedenfalls nicht für den Staat oder die Gesellschaft. Das ist schlechter Stil, denn damit delegitimierst du die Meinungen und Beiträge anderer. Darum kann es in einer guten Diskussion doch nicht gehen.


    Das BVerfG hat aber bei der Grundsteuer keine gesetzgeberische Funktion übernommen. Es hat erkannt, dass die Grundsteuer, so wie sie damals war, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Hier wurden also Menschen in ihren Grundrechten verletzt und deshalb musste die Grundsteuer geändert werden. Das ist aber gerade keine Ersatzgesetzgebung, denn nicht das BVerfG hat die neue rechtliche Grundlage geschaffen, sondern der Gesetzgeber. Dieser ist an den Rahmen der Verfassung gebunden.


    Rechtssicherheit gibt es nur durch die Rechtsprechung. Gesetze können nie alle Fälle im Detail erfassen, deshalb entscheiden Gerichte. Dass diese ihre bisherige Rechtsprechung ändern können, kann daher auch kein Argument sein, denn das können sie ja auch bei der Interpretation der Gesetze noch tun. Zumal die Bundesgerichte ohnehin nur selten mal ihre Rechtsprechung grundlegend ändern (2010 etwa Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG).

    Natürlich kann man in einer Demokratie alles diskutieren. Auch ein Streikgesetz. Die SPD und Kanzler Scholz haben sich dazu bereits positioniert, die anderen Parteien noch nicht, jedenfalls noch nicht an höchster Stelle. Dass Gitta Connemann für eine Beschränkung des aktuellen Streikrechts ist, ist nicht verwunderlich, sie kommt eben aus der Mittelstandsunion. Ein Vertreter der Arbeitnehmer wie Karl-Josef Laumann wird das anders sehen. Wie Grüne und FDP stehen kann ich nicht abschätzen, Linke dürfte dagegen klar sein.

    Zurück zum Thema:

    Wir sind uns doch einig, dass wir momentan keine Rechtsgrundlage in Form eines Streikgesetzes oder ähnliches haben. Jetzt ist die Frage, wie man damit umgeht. Du bist damit zufrieden, dass Gerichte diese ausgestalten. Wie sinnvoll es ist im Zweifel erstmal über eine einstweilige Verfügung einen Notdienst anzuordnen sei einmal dahingestellt.

    Ich wünsche mir, dass die Politik sich dem Thema annimmt und einen gesetzlichen Rahmen schafft. Aus meiner Sicht einen Rahmen, der das Streikrecht in bestimmten Bereichen einschränkt. Das wird auch momentan diskutiert. Aber selbst wenn man sich dazu entschließt, dass man es nicht ändern will, sollte dieses in meinem Demokratieverständnis durch ein Gesetz erfolgen und nicht durch Auslegung von Gerichten. Wir neigen in den letzten Jahren in vielen Bereichen dazu, gerade dem BVerfG Entscheidungen zu überlassen, die eigentlich der Gesetzgeber fällen müsste.

    Ja, es gibt kein Streikgesetz. Du willst eins, ich sehe keine Notwendigkeit dafür. Mit Blick auf die bisherige Arbeitskampfgesetzgebung (zum Beispiel Tarifeinheitsgesetz) würde ich auch davon abraten, dort gesetzgeberisch tätig zu werden. Man kann diesen komplexen Bereich nicht gut in Gesetzesform gießen, die bisherige Rechtsprechung berücksichtigen und etwas besseres schaffen, als das, was wir jetzt haben. Im Übrigen, auch mit einem Streikgesetz muss im Zweifel ein Gericht einen Notdienst ermöglichen. Da wird sich doch nichts im Vergleich zu heute ändern. Nebelkerzen.


    Wie gesagt, dein Demokratieverständnis steht dir zu. Ich halte nichts von Tunnelblicken. Unsere moderne Demokratie ist nicht auf die Gesetzgebung beschränkt. Die Gerichte sind ein genauso wichtiger Teil der Demokratie. Ansonsten verneine ich auch deinen Kollektivitätsanspruch. Dein Wir ist allenfalls ein pluralis majestatis, für mich sprichst du nicht. Ich weiß nämlich gar nicht, welche Entscheidung ich dem BVerfG überlassen habe, die der Gesetzgeber hätte fällen müssen.

    Unter deiner Quelle steht nur, dass der AG einen Notdienst mit den Gewerkschaften vereinbaren soll. Das irgendwelche Gerichte das dann entscheiden, ist deine Einschätzung als Laie und sicherlich keine Rechtsgrundlage.

    Dann schau meinetwegen bei Haufe rein. Ich kann dir keine eine Rechtsgrundlage nennen, weil wir uns eben im Bereich des Richterrechts bewegen. Die Grundlagen hier sind keine schlanken Gesetze, sondern bindende Urteile. Sollte die Gewerkschaft sich gegen einen Notdienst aussprechen, können aber eben die Gerichte bemüht werden. Wir hatten erst vor einem Jahr einen sehr prominenten Fall, als die EVG streikte und verdi die Autobahn GmbH bestreiken wollte. Dies hätte den Hamburger Elbtunnel betroffen. Die Masse von Streik im Straßen- und Schienenverkehr wäre aber so stark gewesen, dass der Streik nicht verhältnismäßig war und ein Notdienst beim Elbtunnel eingerichtet werden musste, wie das LAG Hamburg dann urteilte.

    Die meisten Fälle werden sicherlich nicht vom BVG und BAG verhandelt. Sicherlich ist es richtig, dass die Gerichte Rechtsprechung mit definieren. Aber dein Bild von unserem Rechtssystem würde ich nicht so unterschreiben. Es kann doch nicht unser Anspruch sein, dass Gerichte unser Rechtssystem definieren.

    Warum kann der Gesetzgeber die Gesetze nicht ändern? Wenn wir nicht im Bereich der Ewigkeitsklausel sind, steht es dem Gesetzgeber selbstverständlich frei Gesetze und Verfassung zu ändern. Und das ist auch gut so. Schließlich sind wir eine Demokratie.

    Gerade wenn in einem Bereich das Rechtssystem nur auf die Rechtsprechung der Gesetze beruht, ist das Parlament gefragt. Sich darauf auszuruhen, dass Gerichte schon richtig entscheiden werden, ist nicht mein Demokratieverständnis.

    Du musst schon richtig lesen. Ich sprach davon, dass das BVerfG (nicht BVG) Grundsätze zur Koalitionsfreiheit aufgestellt hat. Diese sind Verfassungsrecht. Der Gesetzgeber kann aber die Verfassung nicht ändern, das kann nur der Verfassungsgesetzgeber. Ob die Koalitionsfreiheit sich direkt aus der Menschenwürde ergibt und damit auch unter den Schutz der Ewigkeitsklausel fällt, würde ich zwar grundsätzlich verneinen, eine Abschaffung der Koalitionsfreiheit oder eine Spezifizierung, dass die Koalitionsfreiheit nicht den Streik umfasst, wäre insofern wohl möglich, aber: die Mehrheiten wird es nicht geben. Nicht heute, nicht morgen und auch nicht in Zukunft. Von daher bleibt eine Diskussion über die verfassungsrechtlich geschützten Rechte im Arbeitskampf vor allem akademisch.

    Und wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf:

    Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung, die wiederum an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Die richterliche Unabhängigkeit stellt es dem Richter frei, die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte im Rahmen der Subsumtion zu einem bestimmten Fall zu berücksichtigen oder nicht. Selbst „höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.[9] Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG.[10] Gleichwohl beachten Richter die auf einen Fall zutreffende Rechtsprechung insbesondere der obersten Gerichte.

    Ja, Gesetze gehen vor Richterrecht. Insofern kann der Gesetzgeber Urteile der Gerichte dadurch umgehen, dass er die Gesetzeslage ändert. Wenn es um die Rechtsprechung des BVerfG geht, dann bedarf es aber dafür eben auch den Verfassungsgesetzgeber. Was anderes habe ich nie behauptet. Aber anders als du weiter oben sagst, wirkt die Rechtsprechung sehr direkt an der Fortbildung des Rechts mit.

    Mit Demokratie hat das auch wenig zu tun. Die anglophonen Demokratien sind nicht weniger demokratisch, nur weil dort das Richterrecht einen höheren Stellenwert hat. Daher halte ich dein Demokratieverständnis auch für unbrauchbar.

    Notdienstpläne sind für den Fall das Mitarbeiter krank werden etc.. Die hat Bahn sicherlich auch. Helfen aber nicht.

    Also Gesetze macht die Legislative und nicht die Judikative. Die meisten Urteile sind auch nicht bindend. Lediglich Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend. Es ist auch nicht die Aufgabe von Gerichten Recht zu definieren. Natürlich passiert das immer wieder bzw. viel zu oft. Trotzdem sollten wir es nicht dem BVG überlassen sondern es ist Aufgabe der Politik. Gerade deine Aussage ist ein Argument dafür, dass der Bundestag dazu debattiert und ein Streikrecht beschließt.

    Also doch ein Gesetz?

    Das wäre mir neu. Ich erinnere mal beispielsweise an den Fluglotsenstreik. Aber kommen wir mal zu meinen Beispiele. Ein guter Freund arbeitet bei Tennet. Seiner Aussage nach dürfen Sie ganz normal streiken. Aussage zum Bahnstreik war genau das was ich geschrieben habe. War natürlich nur aus Spaß gemeint. Aber wo finde ich die Rechtsgrundlage, dass sie nicht streiken dürfen? Gleiches für Internet und Rechenzentren.

    Notdienstpläne gibt es immer dann, wenn in der Daseinsfürsorge gestreikt wird. Zum Beispiel war dies vor einiger Zeit der Fall, als die Pflegekräfte in den Universitätskliniken im Arbeitskampf waren. Da bleiben dann nicht alle der Arbeit fern, sondern regeln dies so, dass akut Erkrankte behandelt werden können.

    Hä? Dass die Legislative die Gesetze macht, ist doch bekannt. Ich sprach aber nicht von einem Gesetz, sondern vom geltenden Recht. Das ergibt sich nicht nur aus den Gesetzen, sondern auch aus der Rechtsprechung. Im Falle des Streikrechts sogar fast ausschließlich aus der Rechtsprechung. Das ist natürlich ebenso geltendes Recht. Das BVerfG in Fragen der Reichweite des Grundrechts und das BAG als letztinstanzliches Fachgericht haben das Streikrecht ausdefiniert. Der Gesetzgeber kann ohnehin nicht mehr hinter die Ansprüche, die das BVerfG gestellt hat, zurückgehen. Im Übrigen hat bisher kein GDL-Streik die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten. Die Urteile der Gerichte sind da ja eindeutig.

    Fluglotsen können weitgehend streiken. Wenn deren Arbeitgeber einen Notdienst möchte, dann muss er das mit der Gewerkschaft beschließen. Entscheidet die Gewerkschaft dagegen, dann kann das zuständige Arbeitsgericht angerufen werden und wird dem auch stattgeben. Das ist bei Fluglotsen zum Beispiel regelmäßig der Fall, aber auch in Rechenzentren. Nur heißt Notdienst eben nicht, dass dann der Regelbetrieb stattfindet. Die Fluglotsen im Notdienst kümmern sich darum, dass Flugzeuge nicht in den bestreikten Bereich fliegen, dass verirrte Flugzeuge wieder rausfinden und das unbedingt notwendige Flüge (Krankentransporte fallen einem hier ein, aber auch Hoheitliche Aufgabenträger) stattfinden können. Die Aufgabe des Notdienstes ist es aber nicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen ihren Urlaub nach Mallorca, Trømso oder Thailand antreten können. Das ist keine Daseinsvorsorge im Sinne der aktuellen Rechtsprechung.


    Zu den Notdiensten: https://www.verdi.de/service/f…95-11e0-652e-00093d114afd

    Das war auch metaphorisch gemeint. Es gab durchaus Stimmen, dass wir mit einem solchen Schritt unsere Wirtschaftsordnung auflösen und Grundrechte einschränken.

    Ich hatte es früher schon mal geschrieben. Es gibt ganz viele kritische Punkte, wo man das halbe Land lahmlegen könnte. Fluglotsen, Mitarbeiter in Rechenzentren, ... Nehmen wir mal Tennet. Ein der Netzbetreiber. Hat rund 3.000 Mitarbeiter. Bestimmt mind. ein Drittel in der Verwaltung Bleiben vielleicht 1.000 - 2.000 Techniker. Die organisieren nach ihrem Grundrecht und gründen eine Gewerkschaft. Forderung Gehalt mal 10 plus halbe Arbeitszeit sonst Streik. Was machst Du dann? Bei einem Streik wäre wahrscheinlich schnell halb Deutschland bzw. eher halb Europa ohne Strom. Teilweise haben die auch solches Spezialwissen, dass man sie nicht einfach ersetzen kann. Wäre es für dich ok, wenn wir mal ein paar Wochen ohne Strom sind? Oder bei Telekom gestreikt wird und das Internet ein paar Wochen weg ist? Oder in den Rechenzentren der Banken? Ein paar Wochen ohne barggeldlosen Zahlungsverkehr und natürlich auch keine Überweisungen und kein Bargeld aus dem Automaten. Fakt ist doch, dass wir Grenzen des Streikrechtes brauchen. Die Frage ist noch ob sondern wo man diese Grenze zieht. Momentan hat man solche Gruppen durch hohe Tarifabschlüsse zufrieden gestellt. Weselsky scheint aber all in gehen zu wollen. Wo setzen wir die Grenze wenn andere ihn folgen? Was wäre denn wenn die Lehrkräfte 36 Stunden bei vollen Lohnausgleich fordern? Achja wir dürfen gar nicht streiken...

    Für solche Grundversorgung gibt es doch Notdienstpläne. Es ist ja nicht so, als hätten wir kein definiertes Streikrecht. Dieses kommt zwar nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung, aber geltendes Recht ist es trotzdem. Und auch die Bahn (die im Übrigen nach der Rechtsprechung des BVerfG keine Daseinsvorsorge anbietet) bietet ja einen Notfahrplan an.


    Ich sehe durchaus auch, dass es Berufe gibt, wo man andere Mittel des Arbeitskampfes braucht. Bei der Bahn wäre das beispielsweise die Infrastruktur, insbesondere die Stellwerke. Dafür müsste man aber erstmal eine Daseinsvorsorge gesetzlich vorschreiben. Das fehlt derzeit. Wenn es die aber gibt, dann kann man Streiks in Stellwerken auch unterbinden oder so reduzieren, dass es zwar noch zu Verspätungen kommt, aber der Notfahrplan zumindest eingehalten werden kann und auch die anderen Betreiber ihr Angebot fahren können.


    Die Beispiele, die du nennst, sind aber überhaupt nicht einschlägig, weil längst geregelt.

    Wenn Du die aktuelle Debatte folgst, wirst Du feststellen, dass es da durchaus andere Ansichten gibt. Ich finde es aber auch nicht wirklich weiterführend, wenn man jedes Mal gleich mit der Keule "Grundrechte" kommt. Letztlich ist es wie überall eine Abwägung der Interessen...

    Dass jemand sagt, dass die Welt untergeht, habe ich jetzt noch nicht beobachten können. Ich weiß auch nicht, warum man auf die Idee kommen könnte, das Streikrecht für ganze Berufsgruppen einzuschränken. Da hilft auch ein Verweis auf andere Berufe nicht, die einen Notdienst anbieten müssen. Die Bahn macht das schließlich auch immer.

    Wenn du dein Vorgehen gut begründen kannst, dann solltest du das auch in einer Lehrprobe (das ist nicht die Prüfung im Staatsexamen, richtig?) möglich sein. Am Ende kommt es natürlich auf den Fachleiter an, ist das jemand, der sehen will, wie du in der Wirklichkeit bestehst oder jemand, der es eher wie eine Fahrprüfung hält?

    Dass die Ausbildungsschule aber beide Fächer haben muss, ist klar. (Wo eine Studentin von mir mit Niederländisch/Spanisch gehen wird... gute Frage. (Ja, es gibt zum Glück vereinzelt Schulen. Ich hoffe, sie kommt nicht auf die Idee, ihr Drittfach zum Zweitfach zu machen)

    Ich hatte bei mir im Seminar jemanden, der sein Ref für Gymnasien und Gesamtschulen an einem Weiterbildungskolleg gemacht hat. Der musste dann ein paar Stunden an irgendeiner anderen Schule machen, damit er auch die Sek I unterrichtet. Vielleicht läuft es bei sehr exotischen Fächerkombinationen ja auch so. Klingt aber nicht erstrebenswert.

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