Beiträge von RosaLaune

    Zum Thema. In Hessen wurde vom Ministerium jetzt vor den Abiturprüfungen klar gesagt, dass die Verwendung von Sonderzeichen fürs das Gendern als Fehler gilt.

    Damit muss man nicht einverstanden sein, aber immerhin hat man Klarheit. Nicht wie hier, wo es nicht erlaubt, aber auch nicht verboten ist.

    Gegenfrage: Glaubst du, dass eine Sprache sich unabhängig von gesellschaftlichen Realitäten entwickeln kann?

    Ja.


    Oder auf welche gesellschaftliche Realität geht der Schwund der Präteritalformen zurück? Wieso wechseln Verben in andere Flexionsparadigma? Was hat sich in der Gesellschaft getan, dass wir heute »sie backte« statt »sie buk« sagen?

    Die Diskussion ist ja so wie immer, aber:


    Ist denn hier wirklich niemand (aus NRW), die bezüglich der Abiturklausurkorrekturen eine Bemerkung/Anweisung von der Schulleitung erhalten hat?

    Ich habe keine Anweisung bekommen, bin aber dieses Jahr auch nicht dran. Ich habe dazu aber auch nichts gehört.

    Die ersten zwei von drei Selbstvertreter*innengruppen, die Google mir anzeigt, nutzen den Genderstern. Das spiegelt auch meine persönliche Erfahrung wider.


    Es gibt auch einen Zusammenhang zwischen den Farben schwarz, weiß, rot und Rechtsextremismus und trotzdem ist nicht jeder diese Farben tragende Mensch rechtsextrem. Ähnlich ist es auch bei der Ablehnung des Genderns.


    Schön, wie du hier benachteiligte Gruppen gegeneinander ausspielst. Barrierefreiheit und gendergerechte Sprache sind noch ein Dilemma, das stimmt. Anders als du erkennt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband das aber an und betont:

    Die vertreten ja auch alle, also auch trans Enbys. Die trans Männer, die ich kenne, sind aber sehr bedacht darauf als Mann gelesen zu werden, nicht als Frau und auch nicht als Divers. Das ist aber nur anekdotisch.

    Ich habe mich am Freitag auch gefreut, weil mit der neuen Gesetzgebung dann wohl auch die Ungerechtigkeit, dass eine Gleichstellungsbeauftragte per Gesetz immer weiblich sein muss und das §183 StGB nur für Männer gilt, ein Ende haben wird.


    Wenn sich gemäß des neuen Gesetzes ein Christian für 2 Jahre zwecks Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten als Christiane definiert und das auch so beim Standesamt zu Protokoll gibt, müsste die Wahl doch rechtlich zulässig sein?

    Was § 183 StGB angeht, herrscht derzeit wohl kein Konsens. Entweder wird sich die Bestimmung "Mann" an den Geschlechtseintrag orientieren, oder aber an den biologischen Tatsachen. Das BVerfG hat § 183 StGB für verfassungsmäßig erachtet, weil es biologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen gäbe und die exhibitionistische Handlung an das Vorhandensein eines Penis anknüpft. Geht man danach, dann könnten trans Frauen, die keine geschlechtsangleichende Operation vornehmen lassen haben, im Sinne des § 183 StGB weiterhin als Mann gelten, trans Frauen, die eine geschlechtsangleichende Operation durchgemacht haben, dagegen nicht. Für trans Männer wäre es entsprechend anders herum.

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte dazu erst vor kurzem eine Ausarbeitung verfasst: https://www.bundestag.de/resou…c3ab7/WD-7-107-23-pdf.pdf


    Die beste Lösung wäre, den § 183 StGB einfach auf Menschen und nicht auf Männer anzuwenden.

    In der Universität erlebte ich es genau so als Standard wie im ZfsL. Ich habe zuletzt von Menno Baumann die Bücher "Systemsprenger in der Schule" und "Verstehende Diagnostik in der Pädagogik" gelesen. Das zweite, neue Fachbuch ist nun mit Doppelpunkt zum Gendern statt generischem Maskulinum verfasst. Auch die Fachzeitschrift Grundschule Sachunterricht, die ich hier digital vorliegen habe, gendert mit Doppelpunkt. Bei der taz mit Gender-Stern und bei ProSieben mit Sprechpause ist es mir zuletzt auch wieder positiv aufgefallen. Im persönlichen Umfeld wird teilweise eine Sprechpause genutzt - auch von mir.


    Dass die Mehrheit das Bedürfnis nach Repräsentation einer Minderheit ablehnt, vor allem wenn dieses als Angriffspunkt der Rechtspopulist*innen / -extremist*innen genutzt wird, ist nun wenig überraschend. Es gäbe diese Abwehrreflexe und die Debatte an sich sicher nicht, wenn es nicht genutzt würde.

    Mein Paper wurde auch zwangsgegendert. Wenn der Verlag sich die Arbeit machen will, bitte sehr.

    Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland. Wenn sie in Konkurrenz mit anderen Gesetzen geredet, ist dann die Frage, welches Ge- oder Verbot schwerer wiegt. Per se lässt sich aber nicht jede Handlung, auch im schulischen Kontext, mit Verweis auf die Religionsfreiheit legitimieren. Ein einschränkender Faktor ist hier auch, dass Religionen oft keine konkreten Vorgaben machen und einen weiten Interpretationsspielraum bieten, was entsprechend bedeutet, dass sich Gläubige weniger auf ihre Religionsgemeinschaft als Ganzes berufen können, sondern eher eine spezifische Interpretation oder Strömung hiervon. Die Details übersteigen unsere Kompetenzen und müssen von Juristen entschieden werden.

    Die Religionsfreiheit sticht im Grundrechtekatalog des Grundgesetzes dadurch hervor, dass sie nicht durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Das heißt, die Grenzen der Religionsfreiheit können sich nur aus anderen Verfassungsgütern ergeben. Die wird man hier nicht finden.

    Und ansonsten kann man ja auch als Lehrerin und Lehrer abwarten, ob die Drittkorrektur von oben moniert, dass man keinen

    Punkt abgezogen hat - im Endeffekt wäre es meines Erachtens wie gesagt falsch, einen Abituraufsatz deswegen abzuwerten.

    Und im Grunde kann einem das auch egal sein, so lange es eben von oben keine klare Vorgabe gibt. Ich weiß nicht, wie das BW handhabt, in NRW hält sich das Schulministerium jedenfalls sehr zurück. Ich meine deren Tenor war: Es ist nicht verboten, aber auch nicht erlaubt.

    Es gibt Verbote, das Gesicht komplett zu verdecken, Kopftücher müssen Mund, Nase und Augen freilassen. Kopftücher selbst sind aber erlaubt, insofern müssten auch Basecaps erlaubt sein. Im Zweifel kann sich ein Mützenträger auf seinen Glauben berufen- dies jedenfalls wurde vor Monaten (Jahren?) hier in diesem Kontext thematisiert und das finde ich eigentlich recht überzeugend.

    Orthodoxe Juden beispielsweise haben den Kopf immer bedeckt. Die Männer tragen eine Kippa, je nach Ausrichtung mit einem Hut darüber, die Frauen Kopftuch oder Perücke. Das ist gerade deren Ausdruck von modesty (wie sagt man das auf Deutsch?) und Höflichkeit. Andererseits kann man aber auch ein Nudelsieb tragen.

    Da unterscheiden wir uns nun einmal fundamental. Bei dir dürfen sie essen, trinken und herumlaufen wie sie möchten, bei mir in der Berufsschule kommt der Erziehungsfunktion auch im Hinblick auf Vorstellungsgesprächen und den Anforderungen in der Arbeitswelt eine besondere Bedeutung zu.

    Ich unterrichte von ein paar Stunden Spanisch und einem Kurs Psychologie im beruflichen Gymnasium abgesehen ausschließlich in den Bildungsgängen der Berufsvorbereitung. Da geht es auch um Vorstellungsgespräche und die Arbeitswelt. Mein Unterricht ist aber kein Vorstellungsgespräch. Im Bewerbungstraining und in Simulationen mag das dann anders sein, grundsätzlich aber ist Unterricht Unterricht.

    Wenn ich die Schüler im Praktikum besuche, dann tragen die in den Fabrikhallen ihre Kopfbedeckung oder nicht. So, wie es da eben Usus ist.

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