Beiträge von RosaLaune

    RosaLaune gute Besserung dir. Hoffe dir geht es schon besser.

    Wenn ich mich richtig erinnere, bist du nur befristet angestellt, oder?

    Dann würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich nichts machen und nach Laufzeitende eine andere Schule suchen.

    Yes, aber ich finde die Schule an sich eigentlich ganz nett. Die Kollegen auch. Und auch den Bildungsgangleiter, der ist nur seit seiner Bewerbung komplett am Durchdrehen.

    Und danke. Hab's heute ohne Ibu geschafft. Wird also besser.

    In diesem besonderen Fall kommt halt hinzu, ob man den noch Abteilungsleiter bald als Schulleiter haben möchte oder nicht. Wenn man ihn nicht haben will, feuert man in der Prüfungs-Konferenz vorm Dezernenten die volle Breitseite ab. Macht dann einmal richtig Ärger, aber danach ist das Thema durch. "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende", heißt es doch so passend.

    Er ist jetzt A14 und will A15 und die Abteilungsleitung.

    Hätte die Person denn überhaupt für eine Bildungsgangkonferenz einladen dürfen? Das ist doch üblicherweise der Job des BiGa-Konferenzvorsitzenden. Ist die Person denn in dieses Amt gewählt worden?

    Ich kenne solche Besprechungen im rahmen von A15-Verfahren nur als Dienstbesprechungen, da das eben oft nicht die gewählte Person ist, die sich beworben hat und zudem oft größere Vorhaben initiiert oder gezeigt werden, die nicht nur einen BiGa betreffen.

    Der Kollege ist der Bildungsgangleiter. Ändert aber nichts an dem Chaos, das jetzt entstanden ist. Ich bin jetzt schon fast traurig, das verpasst zu haben.

    Wurde zu dieser Bildungsgangkonferenz form- und fristgerecht eingeladen? Wenn nicht, dürften die Inhalte wahrscheinlich komplett hinfällig sein. Aber das kann man jetzt ja im Rahmen der nächsten (Prüfungs-) Konferenz bei der Genehmigung des Protokolls der letzten Konferenz ja klären.

    Mal gucken wie rechtlich sattelfest die angehende Schulleitung ist. 😉

    Zumindest in NRW gibt es keine expliziten Schulrechtsfortbildungen, die vor der Beförderung stattfinden.

    Es wurde zu einer Dienstbesprechung geladen. Die Kollegin berichtete mir, dass es dann aber überall Bildungsgangkonferenz hieß (was ja auch zur Thematik deutlich besser passt). Aber eine Einladung kann man ja nicht adhoc umwidmen, oder doch? Wäre mir jedenfalls neu.

    Ich habe jetzt mit einer Kollegin gesprochen, die heute bei der "Dienstbesprechung" war. Offenbar lief es plötzlich als Bildungsgangkonferenz und es wurden auch Beschlüsse gefasst. Allerdings waren auch nur weniger als die Hälfte der eingeladenen Kollegen anwesend. Krankheitsquote ist wohl hoch, aber es waren auch nicht alle krankgemeldet. So versaut man sich sein Kollegium. Großartig.

    Na gut, dann beginnen wir eben bei Christoph Columbus... das ergibt auch keine tausend Jahre Amerika. Die Tradition, die es davor in Amerika gab, hatte mit den Römern absolut nichts zu tun.

    Das amerikanische Rechtssystem geht auf das Englische zurück und dieses nicht in unwesentlichen Teilen auf das Römische Recht. Der Senat heißt auch nicht umsonst so. Letztlich ist die westliche Welt auf das Erbe der Römer gegründet. Das zu bezweifeln, das zeigt doch das fehlende Geschichtsbewusstsein. Ich kenne das schon, wenn man der Türkei abspricht, in einem römischen Erbe zu stehen. Gibt anscheinend in Europa die Idee, dass das Römische Reich nur der eigenen Identität dienen darf. Na ja, nationalistische Dummheiten gibt’s bei allen.

    Also in der Schulzeit eine Wehrübung zur Schießausbildung als Oberstleutnant halt ich für absoluten Unfug. Da muss man sich jetzt auch nicht querstellen. Andere, hochwertige Ausbildungen die ggf. nur zu diesem Zeitpunkt und mit deinem Dienstposten kombiniert werden, okay, aber das halte ich für absoluten Unsinn.

    Ich würde sagen, es geht sogar nur zur Schulzeit. Unterricht ist der einzige Teil unserer Arbeitszeit, der wirklich erfasst wird, also auch der einzige Teil, den man einer Wehrübung zur Verfügung stellen sollte. Die Ferien sollte man dafür nicht hergeben, denn die Arbeit dort kann man schlecht neuverteilen. Oder wer übernimmt von Kollegen die Korrektur von Klassenarbeiten oder die Planung von Unterricht?

    Aber steht in §16 nicht auch

    Also kann dieses unbefristete Arbeitsverhältnis jederzeit (vom Arbeitgeber) ordentlich gekündigt werden. Oder?

    Es kann jederzeit ordentlich gekündigt werden. Es lohnt sich also nur, diesen Schritt zu gehen, wenn das Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, also seit 6 Monaten besteht und in einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten (dürfte in Schulen fast immer zutreffen).

    Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Du bist ja für die Stelle auch angestellt worden. Die Befristung kann sich ja nicht dadurch begründen, dass man nicht qualifiziert ist, dann dürfte man gar nicht erst eingestellt werden. Und wenn ich mir unsere Studikollegen anschaue, dann bleibt die Stelle einfach vorhanden, die Person, die sie besetzt ändert sich einfach. Also hat man auf diesen Positionen dauerhaft "minder"qualifizierte Lehrkräfte, die zudem auch gar nicht die nötige Erfahrung anhäufen können.

    Meine Lage ist in Bezug auf die Mehrarbeitsstunden (2-6, einmal waren es 8 in der Woche), aber nicht auf den Ausbildungsstand, da hast du recht. Und ich bin auch sachgrundlos beschäftigt, was aber nicht entscheidend sein sollte

    Es könnte auch in der Qualifikation der Person liegen (noch im Studium), in der sehr geringen Mehrarbeit (also akut), in der Kürze des bisherigen Vertrags, im Vertretungskonzept ... oder einfach darin, dass es auch ein bisschen übertrieben wäre (überspitztes, erfundenes Beispiel), sich nach zwei Wochen für eine spontane Pausenaufsicht einzuklagen, wenn man parallel noch Leute mit Kettenverträgen seit 10 Jahren vertritt.
    Und ja: was bringt mir der unbefristete Vertrag über 2 Mehrarbeitsstunden / 14 Wochenstunden, der dann nächste Woche in der Probezeit gekündigt würde.

    Noch im Studium ist aber kein Grund gegen eine Entfristung, wenn diese erfolgt, weil die Befristung nicht rechtmäßig war. Und darum geht es ja bei Mehrarbeit. Aber vielleicht möchte die GEW auch keine entfristeten Studenten im Beruf. Da müsste man dann vielleicht einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und schauen, wie der das sieht.

    Ich bin aber in einer ähnlichen Lage. Die GEW geht nicht davon aus, dass eine Entfristung für einzelne Mehrarbeitsstunden erfolgversprechend ist.

    Alternativen gäbe es bestimmt. Am Ende wird es wohl auch darauf hinauslaufen. Aber ich bin wirklich nicht gut mit Neuanfängen. Ich erinnere mich noch mit Schrecken an jedes Praktikum, weil ich dort nie Fuß fassen konnte. Nach zwei Jahren an der Schule jetzt, fühle ich mich aber endlich mal halbwegs angekommen. Deshalb würde ich da gerne bleiben, aber sieht wohl nicht so aus, als wäre das möglich.

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