Beiträge von RosaLaune

    Mein einer Kollege (der faszinierenderweise den kompletten Koran auswendig kennt) meinte einmal zu mir: „Allah kennt mein Herz und weiß, dass ich das Richtige tun will, aber auch meine Pflichten erfüllen muss im Beruf. Allah versteht das und vergibt mir, dass ich erst später in die Moschee gehe mit meiner Familie.“

    Das mag ja für den Kollegen in seiner persönlichen Ausübung seiner Religion so gelten, heißt aber nicht, dass es für jeden anderen auch so gilt.

    Dann mach das, wenn du auf der "sicheren" Seite sein willst. Dass du in der Moschee sein "musst" ist kein Müssen im rechtlichen Sinne, für das du freigestellt werden müsstest.

    Jedenfalls für Angestellte kommt aber auch § 616 BGB in Frage. Die Möglichkeit besteht also durchaus, für das Gebet freigestellt zu werden. Für das Freitagsgebet ergibt sich allerdings durch die Länge und den Moscheebesuch eine recht große Abwesenheitszeit.

    Ich korrigiere gerade eine Klassenarbeit in Spanisch, die gestern geschrieben wurde. Eine Schülerin versteht leider wenig und so ist ihr nicht aufgefallen, dass sie zu viel KI-Text (auf Spanisch) abgeschrieben hat. Und zwar ungefähr diesen Teil: "Okay, hier ist eine Zusammenfassung zu XYZ, alles komplett auf Spanisch".

    Der Rest dürfte KI-frei sein. Aber wie sie das bewerkstelligt hat, ist mir nicht klar.

    Was sowieso irgendwie nur die Arbeitslosenversicherung betrifft, weil man auch unter 20 Stunden RV und KV/PV zahlen muss.

    Rentenversicherung wird auch bei Werkstudenten ganz normal abgeführt. Bei der KV und PV ist es nicht ganz so. Zwar müssen Studenten kranken- und pflegeversichert sein und dies auch bei der Immatrikulation nachweisen, bei einer Arbeitszeit unter 20 Stunden sind sie aber nicht pflichtversichert sondern weiterhin in der studentischen KV/PV, freiwillig versichert (das ist dann eher ein Verlust, weil man mit seinen gesamten Einkünften berechnet wird) oder weiterhin privat versichert.

    Unser Problem ist, dass der Schüler mit attestierter Fachoberschulreife (= Realschulabschluss nach Klasse 10) ohne Qualifikationsvermerk zu uns gekommen ist. Er ist inzw. Mitte 20 und wird uns absehbar ohne jeglichen Abschluss in ein Bürgergeld-Leben verlassen, weil er für die passende Ausbildung formal überqualifiziert ist und deswegen überall nicht rein kommt bzw. dort, wo er formal rein kommt, sehr schnell festgestellt wird, dass er das geforderte Niveau nicht ansatzweise erreichen kann.

    Lösungen kann ich leider auch nicht anbieten. Wir haben in den Internationalen Förderklassen dasselbe Problem. Vor allem Ukrainer, die sich anmelden um Deutsch zu lernen, dann aber ihren ukrainischen Abschluss übersetzen und anerkennen lassen und dann nicht mehr in die IFK können, da sie einen zu hohen Abschluss haben und jetzt in die Höhere Berufsfachschule, Gymnasiale Oberstufe oder sonst wo rein müssten – aber ohne Deutsch ist das ja eine reine Verwahrung. Unsere Schulsozialarbeiter beraten mittlerweile schon dahin, den Abschluss erst nach Abschluss der IFK anerkennen zu lassen – eine gute Lösung ist das bei uns aber auch nicht. Und du kannst bei deinem Fall ja auch nicht den Abschluss verschwinden lassen...

    Das halte ich für eine ziemliche Momentaufnahme. Passiert bei Fragen zu Menschenrechten ja öfter mal. Aber ja, Deutschland hätte hier einen Vorbehalt anmelden sollen oder die UN-Behindertenrechtskonvention nicht unterzeichnen sollen, wenn es zur Umsetzung von Inklusion nicht willig ist.

    Ich finde auch immer ganz interessant, dass man diese Diskussion immer ausschließlich über das Abitur führt. Wenn bei uns an der Berufsfachschule 1 oder 2 der Hauptschul- oder Realschulabschluss mit beruflichen Fächern und vor allem ohne ZP gemacht wird, dann interessiert das niemanden. Da unterstelle ich dann schon ein gewisses Dünkel.

    Edit: Und da fällt mir gerade ein, dass wir mit der Fachoberschule Klasse 13 ja sogar ein komplett anderes Abiturverfahren haben (keine Leistungskurse, 4 schriftliche Prüfungen, soweit ich weiß keine mündliche Prüfung). Aber das kennt man dann außerhalb unseres Kosmos am BK nicht, also meckert da niemand drüber.

    Falls eine derartige Abschaffung erfolgen soll, müsste dazu eine staatlich kontrollierte, allgemeine Monopol-Krankenkasse aufgebaut werden, in der sämtliche betriebliche und privaten Krankenkassen und die Beihilfe aufgehen. Zudem müssten sämtliche privaten Versicherungen sowie die Möglichkeit einer Privatbehandlung für Selbstzahler abgeschafft und zugunsten eines staatlichen Gesundheitssystems verboten werden. Das gäbe ein Geschrei ...

    Ich kenne kein Gesundheitssystem mit Einheitsversicherung, in dem Privatbehandlungen verboten wären. Warum sollte das auch notwendig sein?

    Chemietechnik als berufsbildender LK dürfte in NRW auch nur an einer oder zwei Schulen angeboten werden. Ich habe mir mal vor einiger Zeit die Statistik angesehen, die Schülerzahlen waren sehr gering und es läuft wohl auch als Schulversuch. Die Synergieeffekte dürften natürlich bei der Kombination Chemie+Chemietechnik groß sein.

    Streng genommen ist der weitere Leistungskurs der erste Leistungskurs, der berufsbildende Leistungskurs der zweite. Der weitere LK ist aber immer ein allgemeinbildendes Fach, manchmal ist auch der berufsbildende LK ein allgemeinbildendes Fach (Englisch oder Kunst). Aber das ist auch ein großes Wirrwarr. Am Ende bietet ja jedes BK nur einen oder zwei oder drei Möglichkeiten an, wenn überhaupt.

    Unter den Abifächern müssen zwei aus dem Kanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprache sein. Das ist nicht möglich, wenn zwei Naturwissenschaften Abifächer sind.

    Ah, das ist dann wohl vergleichsweise neu. Aber auch dagegen verstoßen unsere Bildungsgänge am BK wohl nicht (auch wenn ich jetzt nicht alle durchgegangen bin).

    Edit: bei manchen berufsbildenden Leistungskursen kann diese Bedingung wohl doch nicht erfüllt werden. Chemietechnik als berufsbildender Leistungskurs geht mit Chemie als weiteren Leistungskurs zusammen, drittes Abiturfach ist dann Deutsch oder Englisch und das vierte dann Gesellschaftslehre, Wirtschaftslehre oder Religionslehre. Da fällt Mathe wohl hinten durch.

    Am Gymnasium ist die Wahl der Abiturfächer an bestimmte Bedingungen geknüpft, die drei Bereiche Sprachen, Gesellschafts- und Naturwissenschaften mit Mathematik müssen vertreten sein. Ich kann als LKs keine zwei Gesellschafts- oder Naturwissenschaften oder Fremdsprachen wählen. Wenn ich Sport, Kunst oder Musik als Abiturfach haben möchte, muss ich trotzdem die drei Bereiche abdecken.

    Wenn ich mir die Prüfungsfächer an BKs durchlese, scheinen die Bedingungen da eben viel fachspezifischer zu sein, so dass ich nicht noch zusätzlich in Sprachen und Gesellschaftswissenschaften geprüft werden muss, wenn ich eine bestimmte Fachrichtung belege.

    Bei uns müssen die Bereiche auch abgedeckt sein. Unsere GO Technik hat als berufsbildenden Leistungskurs Maschinenbau- oder Elektrotechnik, als weiteren Leistungskurs Mathematik. Das dritte Abiturfach können sie zwischen Deutsch und Englisch wählen, das vierte Abiturfach muss dann Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Wirtschaft sein. Da ist alles abgedeckt.

    Seit wann kann man denn in NRW nicht mehr zwei LKs aus den Naturwissenschaften wählen? Ich meine, das war zu meiner Schulzeit noch möglich. Jedenfalls meine ich mich an einige Physik/Chemie-LKler zu erinnern.

    Ich finde es ja sinnvoll, dass man ein berufsbezogenes Abitur machen kann. Da das aber in erster Linie eben auf diese Berufsrichtung vorbereitet, fände ich es sinnvoller, das dann auch so zu benennen und dass es nur zu einem Studium in diesem Bereich berechtigt.

    Das nennt sich fachgebundene Hochschulreife. Machen bei uns viele in der FOS13. Der Unterschied liegt aber einzig und allein am Vorhandensein einer zweiten Fremdsprache.

    Haltet Ihr es dann für sinnvoll, für so einen spezialisierten Rahmen die allgemeine Hochschulreife zu vergeben?

    Ich finde es schon etwas absurd, wenn man als sportlich talentierter Mensch den Bildungsgang für Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sport belegt, um einen guten NC für das Jurastudium zu erreichen.

    Wer Jura studieren möchte, braucht jetzt keine gute Abiturnote. Bremen war zulassungfrei, die RUB hat immer irgendwas von 2,x.

    Aber klar, warum soll man damit nicht die allgemeine Hochschulreife erlangen können? Die Prüfungsordnung ist so geschrieben, dass die Anforderungen was Fächerwahl, Klausuren, etc. betrifft dem entspricht, was auch im allgemeinbildenden Gymnasium verlangt wird. Und die Qualität des Deutschunterrichts in der Oberstufe hängt ja nicht davon ab, welche Lektüren ich lese. Ich kann sowohl Erpenbecks "Heimsuchung" als auch "Als Hitler das rosa Kaninchen stahl" auf Abiturniveau behandeln oder den Deutschunterricht nach bestimmten Fragestellungen der beruflichen Fachrichtung ausrichten, etwa mehr Fokus auf Mensch-Maschinen-Beziehungen in den technischen Bildungsgängen oder auf Neurodivergenz im Schwerpunkt Gesundheit und Soziales. Und das geht natürlich auch für andere Fächer.

    Edit: Ich habe mal eben geschaut, wie die Vorgaben für Deutsch im Jahr 2026 sind. Unsere GO Technik macht da in der 13.1 "Stellung des Individuums in technologischen und gesellschaftlichen Umbrüchen", unsere GO Wirtschaft und Verwaltung ebenfalls in der 13.1 "Das Individuum zwischen Chancen zur Selbstentfaltung und Risiken des sozialen Seins: Macht und Machtmissbrauch". Die Pflichtlektüren sind andere, aber wo soll da bitte das Problem sein, dass man damit keine allgemeine Hochschulreife bekommt.

    Was ist mit den SuS, die sich auf einen Studienplatz bewerben? Ist die Note gleichwertig, egal, wo man Abi gemacht hat? Meine Mutter war Gymnasiallehrerin, die erzählte, dass die Unis sogar unter den verschiedenen Gymnasien das Abi unterschiedlich bewerten - das kann ich gar nicht glglauben

    Die Note ist die Note und wird nicht gewertet.

    Ob einfacher oder schwieriger ist schwer zu beurteilen. Ich würde aber durchaus behaupten, dass Maschinenbautechnik oder Elektrotechnik an sich schon schwieriger sind als so manche Fächer an allgemeinbildenden Schulen.

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