Beiträge von RosaLaune

    Bei ca. 24 Klassen und über 70 Kollegen wird nicht jeder Klassenlehrer. Als Coklassenlehrer, bei uns eigentlich nur Ersatz, wenn der Klassenlehrer ausfällt, werden dann noch ca. 5 Referendare im 2. Ausbildungsabschnitt eingeplant. Bleiben also ca. 30 Kollegen übrig. Das sind oft Kollegen, die für eine andere Aufgabe zu wenig Ermäßigungsstunden erhalten.

    Ah, seid ihr zwei- bis dreizügig?

    Am Berufskolleg ist die Lage mit den zwei bis drei Klassenleitungen auch nicht das richtige (die Argumentation, dass Teilzeitklassen nicht so viel Arbeit machen, ist natürlich auch komplett daneben). Zwei Klassenleitungen finde ich noch machbar, aber die dritte jetzt hat mich auch ordentlich aufgeregt.

    Konkret, unsere Teilzeitkollegen übernehmen Klassenleitung und Fahrten wie Vollzeitkräfte, werden aber über Aufsicht und Vertretung entlastet.

    Aber ist das nicht normal für Teilzeitkräfte? Ich habe 24 Stunden Deputat und im kommenden Schuljahr 3 Klassenleitungen (wobei zwei Klassen davon ein seltsames Huckepackmodell fahren werden, wenn ich das richtig verstehe).

    Die Frage ist, ob man als Lehrkraft einen zusätzlichen Studienabschluss in einer Geisteswissenschaft benötigt. Der berufliche Nutzen dürfte begrenzt sein und wenn es nur um Wissenserwerb im Rahmen eines Hobbys geht, ist die Frage, ob man wirklich noch einmal Präsentationen und Hausarbeiten erstellen möchte, oder ob es nicht genügt, sich ein geläufiges Einführungswerk zu besorgen und dieses im privaten Rahmen durchzuarbeiten.

    Ich sage es wie meine Ukrainischen Schüler: Deutschland ist Papiere-Land. Ein Abschluss ist am Ende immer mehr wert als keiner.

    Mit meinem B.Sc. in Psychologie unterrichte ich ja heute auch am Beruflichen Gymnasium die Erzieher im Grundkurs. Ohne den Abschluss hätte man mir die Kurse nicht gegeben. Aber klar, Psychologie ist auch keine Geisteswissenschaft.

    Ich habe keinen Bachelor in Philosophie und eher geringe Vorkenntnisse.

    Brauchst du auch nicht. Du brauchst einen Bachelor und musst 30 CP in Philosophie vorweisen, dann wirst du zum M.A.-Studiengang zugelassen (das gilt so für fast alle Masterstudiengänge im Bereich der Geisteswissenschaften an der FernUniversität). Die CP in Philosophie kannst du über das Akademiestudium in einem Semester erwerben.

    Grundsätzlich kann ich die FernUniversität nur wärmstens empfehlen.

    Ich habe ein fast volles Deputat und eine Aufsicht (15 Minuten) pro Woche. Aber wir sind eine riesige Schule mit 6 Aufsichtspersonen pro Pause und 3 Aufsichtspersonen vor Unterrichtsbeginn, also 105 Aufsichtsslots pro Woche. Da kämen also nur zwei Drittel des Kollegiums dran (wobei von denen einige wegfallen wegen Schwerbehinderung, etc.).

    Wir sind Landesbeamte. Der Bundestag hat da nix mit zutun.

    Die Statusrechte und -pflichten der Beamten fallen in die konkurrierende Gesetzgebung (mit Ausnahme von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung). Der Bund kann hier also gesetzgeberisch tätig werden. Westfale599 sprach aber ohnehin von einer Verfassungsänderung am Beamtenrecht. Das fällt in jedem Fall in die Zuständigkeit des Bundes.

    Das Bruttogehalt A13 vs. E13 ist doch relativ gleich? Die SV-Abzüge beim Angestellten sowie der fehlende Familienzuschlag machen den frappierenden Nettounterschied aus.

    Wobei die Gleichsetzung von A13 und E13 mir eine Besonderheit im Bereich Schule zu sein scheint. Im Rest des ÖD kann man dies wohl nicht so einfach sagen, jedenfalls ist das, was mein Partner mir berichtet.

    Nein, das ist DEFINITIV nicht so. Wenn ich die Korrektur mit Unterteilung nach Inhalt und Sprache (De und En) vornehmen muss, teilweise sprachlichen Quatsch (En, De, Ge) lesen muss und überhaupt Texte LESEN muss, dann ist JEDE weitere Klausur eine Zusatzarbeit! Natürlich mache ich es bei der 24. Klausur dann so, dass ich schaue, was das Menschlein vorher hatte, nachdem ich den Text einmal durchgelesen habe. Aber ich muss meine Korrektur doch IMMER durch Randbemerkungen verdeutlichen. Die neuen Vorgaben in Nds, was die En-Oberstufe angeht und ebenso die Unterscheidung in "Darstellungs- und Inhaltsleistung" in De sind wahrlich kein Spaß!! Da schreibt man sich echt einen Wolf an den Rand! Das MUSS man so machen, da KANN ich nicht weniger machen.

    Sorry, das finde ich echt einfach nur anmaßend! Als ob die Schüleranzahl egal wäre, also wirklich.

    Du hast nicht verstanden, was ich damit sagen wollte.

    Zumal man auch bedenken sollte, dass die Hamas bisher Träger der staatlichen Gewalt in Gaza war, jedenfalls insofern als dass es staatliche Gewalt überhaupt gab. Die haben Steuern eingetrieben, Polizei gestellt und andere Aufgaben übernommen, die eindeutig staatlich sind.

    Terrorgruppe schließt nicht aus, auch staatlicher Akteur zu sein. Das haben wir in Afghanistan mit den Taliban und im Libanon mit der Hisbollah (die dort als Partei im Parlament und in der Regierung mitwirkt) genauso. Und im Grunde auch in jedem Bürgerkriegsgebiet.

    Ich habe 10 Jahre als Lehrer an einer Privatschule im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Da kam alle Jahre wieder zur Sommerzeit das Zittern, ob es noch zur Bildung von Parallelklassen kommen kann oder ob der Job nach den Sommerferien wegrationalisiert wird.
    Im Beamtenstatus versetzt dich dein Arbeitgeber an eine Schule im nahen Umfeld - und er ist dazu verpflichtet, weil sich das aus dem gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis ergibt.

    Das entscheidende scheint hier aber die Privatschule zu sein. Als Angestellter im ÖD bist du recht gut geschützt und würdest ebenso einfach versetzt werden.

    Das geht so tatsächlich nicht, weil die Ausgabe eines Zeugnisses durch die Schule ein verpflichtender, klar gesetzlich geregelter Vorgang ist, an dem erhebliche weitere Rechtsfolgen hängen. Die Schule muss einen Weg finden, ein Zeugnis zu vergeben und Verwaltungsakte wie Versetzung oder Erteilung eines Abschlusses fristgerecht zu entscheiden, da kann man nicht einfach sagen, „machen wir später“. Darum müssen Teilnoten über das Schuljahr auch eigentlich in der Schule hinterlegt werden, notfalls muss eine Feststellungsprüfung durch andere Lehrkräfte erfolgen.

    Dass das nicht "geht" ist klar. Und trotzdem ist die Realität manchmal eine andere.

    Bitte nicht vergessen, es ist Deutschland hier. Probleme werden bitte erst angegangen, wenn es zu spät ist.

    Gefühle sind mittlerweile offenbar mehr wert, als objektive Tatsachen. Kann man nix machen.

    Ich nehme diesen Beitrag stellvertretend für alle anderen, die in diese Richtung gehen.

    Gefühle sind Tatsachen. Und diese sind durchaus auch objektiv feststellbar. Ein Unsicherheitsgefühl löst beispielsweise körperliche Reaktionen aus. Die meisten werden das in Form von leichter Schreckhaftigkeit kennen. Ein gutes Beispiel sind vielleicht erwartete Jumpscares in Filmen: man weiß ahnt, dass da gleich etwas kommt und trotzdem erschreckt man sich. Der Hinweis allein darauf, dass etwas nur ein Gefühl ist, mindert dies nicht unbedingt.

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