Bei 10 Milliarden Menschen auf der Erde hab' ich lieber ein Kind, das als Mensch aufwachsen kann, als ein weiteres, das vegitiert. Den homo sapiens sapiens müssen wir auf andere Weise als Art retten.
Solche Aussagen finde ich erschreckend.
Bei 10 Milliarden Menschen auf der Erde hab' ich lieber ein Kind, das als Mensch aufwachsen kann, als ein weiteres, das vegitiert. Den homo sapiens sapiens müssen wir auf andere Weise als Art retten.
Solche Aussagen finde ich erschreckend.
Achso, dir ist nicht klar gewesen, dass sich befruchtete Eizellen ausschließlich in Frauenkörpern befinden. My fault.
Männer haben zwar das Recht, Babys zu bekommen, aber sie haben keine Mumu, wofür nicht mal die Römer etwas können.
Sorry, aber wenn du nicht weißt, was § 218 StGB schützt, dann ist das doch nicht mein Problem?
Willst du uns verarschen?
Geht's noch?
Aus Sicht des Knirps, der da entsteht, reden wir über einen Mord. Ich weiß nicht, was da die Empörung und der Verweis auf die Moderne „wir im Jahr 2024“ soll.
Laber doch bitte keinen 💩. Es handelt sich definitiv nicht um einen Mord. § 218 schließt §§ 211, 212 und andere Tötungsdelikte aus.
So lange Frauen vollumfänglich die Nachteile haben (zB Besteuerung wie ein Single, Probleme bei der Betreuung usw), ist es ihre ganz alleinige Entscheidung und nicht die des Gesetzgebers.
Auch das ist doch Blödsinn. Natürlich ist es Entscheidung des Gesetzgebers, was er für strafwürdig erachtet, solange er damit nicht gegen die Verfassung verstößt. Und ein Verfassungsverstoß kann auch vorliegen, wenn der Gesetzgeber etwas nicht als strafwürdig sieht, die Verfassung aber doch.
Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden
Ich kenne deine Kollegen nicht, ich weiß nicht was sie regelmäßig machen und was sie glauben zu machen. Man kann die Ausgaben bestimmt absetzen, aber dadurch mindert man nur sein zu versteuerndes Einkommen, kriegt also in jedem Fall nicht alles zurück. Zudem kann davon auch nur Gebrauch machen, wer Steuern zahlt. Das wird zwar so gut wie jede Lehrkraft betreffen, aber eben nicht jede.
Es gibt aktuell kein Recht auf eine Abtreibung. Es ist weiterhin eine Straftat. Bleibt aber straffrei nach Beratung bis zu 12. Woche.
Schon allein das ist absurd! Ich begehe also als Frau eine Straftat, werde nur nicht bestraft. Dass wir das im Jahr 2024 noch haben, ist entsetzlich.
Das ist eine Darstellung, die man öfters auffindet, die ich aber in dieser Form für nicht zutreffend halte. Straffrei bleibt der Abbruch von der zwölften bis zur 22. Woche für die Schwangere, bis zur zwölften Woche gilt § 218a I, der Tatbestand wird also nicht verwirklicht (auch wenn es nach der Rechtsprechung des BVerfG weiterhin rechtswidrig ist – hier sage ich auch, dass das absurd ist). Ohne Tatbestand ist es auch keine Straftat.
In Brandenburg ist der Verzicht/Abrechnung via Steuer bzw. das Genehmigen über das Budget hinaus an vielen Schulen Usus.
Man kann sowas und andere Ausgaben nicht "via Steuer" abrechnen.
Hm.
Wenn es ein solches "Recht auf Abtreibung" bereits gibt, warum diskutiert dann der Bundestag derzeit über die Legalisierung (siehe z. B. https://www.mdr.de/nachrichten…ebatte-bundestag-102.html)?
Weil die Rechtslage kompliziert ist, von verschiedenen Interessengruppen falsch dargestellt wird, der Handlungsspielraum durch das BVerfG eingeschränkt ist und es eine sehr intime Gewissensfrage ist.
Aber zu sagen, es gäbe kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Deutschland ist, als würde jemand behaupten, es gäbe kein Recht auf Notwehr.
Ein solches Recht gibt es in Deutschland meines Wissens nicht. Auch wenn manche das gerade ändern wollen.
Hingegen gibt es ein Recht auf Leben und eine Pflicht des Staates zum Schutz des ungeborenen Lebens.
So ein Quatsch. § 218a sichert das Recht auf Abtreibung gemäß Beratungslösung (Abs. 1, eine Abtreibung erfüllt danach nicht den Tatbestand des Schwangerschaftsabbruch) und bei medizinischer bzw. kriminologischer Indikation (Abs. 2 und 3, ein Abbruch ist hierbei gerechtfertigt und daher nicht rechtswidrig).
Du würdest (hoffentlich) für deine Tochter auf die Straße gehen, um das Recht auf Abtreibung durchzusetzen, für deinen Sohn hättest du darüber vielleicht nie nachgedacht. Um Gleichberechtigung herzustellen, muss man keine Vorteile gewähren, nur gleiche Rechte ermöglichen.
In Sachen der Abtreibung haben wir ja Gleichberechtigung. Weder Mann noch Frau darf einfach so eine Schwangerschaft abbrechen.
Da fällt eine Gleichstellungsbeauftragte statt einem -beauftragten oder § 183, der in Absatz 1 auf Männer abzielt, nicht weiter ins Gewicht. (Niemand zwingt einen, sein Genital in der Öffentlichkeit zu zeigen...) Deine Einlassungen wirken wie Whataboutism.
Ins Gewicht mag es nicht fallen, aber der § 183 I StGB ist trotzdem problematisch, da sexistisch und in der Form auch heute recht einmalig. Ähnlich gelagert sind doch sonst nur die Strafnormen in Zusammenhang mit Wehr- und Zivildienst samt Wehrüberwachung, die ebenfalls sexistisch, aber vom Grundgesetz doch ziemlich ausdrücklich so gedeckt sind. Und ja, ich weiß, dass das BVerfG feststellt, dass Art. 3 II und III GG auf das Sexualstrafrecht nicht anzuwenden sind – aber das sorgt doch nur für noch größere Bedenken. Zumal mit dieser Argumentation ja auch das Bestehen des § 175 StGB gerechtfertigt wurde. Es tut auch am Ende niemanden weh, wenn der Wortlaut in § 183 I StGB einfach von Mann auf Person geändert würde.
Schon eine starke Aussage:
"Das Schlimmste wäre ein Verfahren, das man beantragt, das mehrere Jahre dauert (…) und wo es dann vielleicht am Ende schiefgeht."
Ein mögliches Verfahren soll schon gar nicht ergebnisoffen sein. Derzeit reichen anscheinend die "Beweise" nicht. Was sagt uns das?
Scholz hat immerhin erkannt, dass die Diskussion um ein Verbotsverfahren nicht als Wahlkampfthema taugt. Man vergleiche die Landtagswahlen im Osten.
Niemand eröffnet ein Gerichtsverfahren, damit es ergebnisoffen ist. Dann kann man es sich auch sparen. Wer vor Gericht geht, der will natürlich, dass in seinem Sinne entschieden wird.
Bundeskanzler Scholz ist derzeit gegen ein AfD-Verbotsverfahren. Ich vermute, dass er damit auch Recht hat, denn die AfD würde wohl kaum mit den öffentlich bekannten Beweismitteln allein verboten werden können.
Klassenfahrten für Berliner Schüler werden wieder bezuschusst. Aber: "Lehrkräfte werden in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten und somit das Reisekostenbudget der Schule entlasten können."
https://www.rbb24.de/panorama/…waltung-gesamtbudget.html
Vielleicht mal der Senatsbehörde schreiben, dass sie das Deputat senken und die Vier-Tage-Woche einführen können ohne das Gehalt/die Besoldung zu reduzieren und so die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte entlasten können.
Dann sagen wir doch in Bezug auf diese Menschen nicht "dumm", sondern "ungebildet" und/oder "uninformiert". Wer AfD aus diesen Gründen wählt, obwohl er selbst nichts unter deren Herrschaft zu lachen hätte, ist einfach sehr schlecht gebildet und/oder uninformiert.
Menschen können gut gebildet und bestens informiert sein und trotzdem irrationale Entscheidungen treffen. Dumm trifft es daher schon deutlich besser.
Wobei ich immer noch nicht weiß, inwiefern das bei 5. "Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: 'Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren'" eine Rolle dabei spielt.
Das bedeutet nur, dass die Jahressonderzahlung seit 2018 nicht mehr angestiegen ist bzw. prozentual am Gehalt von 2018 berechnet wird. Deshalb war die Empörung vor zwei Seiten bezüglich der Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte auch so dreist.
Danke für das BGH-Urteil. Ich habe durchaus einige Klassen, die ich nur sehr sehr ungern mitbetreuen möchte. Werde da das nächste Mal dem Vertretungsplaner etwas entgegen halten.
Gegenfrage, bekommt ihr welche? Selbst Papier gibt es nur noch z.T. und Laminierfolien nur noch, wenn man gut mit der Sekretärin kann usw.
Ich korrigiere keine Abiturprüfungen, aber letztens Jahr habe ich das Klagen der Kollegen mitbekommen, die mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Rotstiften nur so kratzig schreiben konnten. Und andere darf man nicht verwenden, jedenfalls fürs Abitur.
Papier, schwarze und bunte Kopien, etc. sind bei uns derzeit kein Problem. Aber das mag sich auch bald ändern, wer weiß.
Wenn wir keine Rotstifte bekommen, fällt ein ganzer Abiturjahrgang aus. Die Klausuren können ja nicht korrigiert werden.
Bekommt ihr denn keine?
Warum nicht? Dieses Pauschalurteil finde ich irgendwie unpassend.
Es ist ja nicht pauschal, sondern gilt für den Fall, dass jemand kein Referendariat machen möchte.
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