Ich finde die Frage der TE merkwürdig formuliert. Ich schwanke als Reaktion zwischen: „verwendet aus Unkenntnis nur nicht die richtigen Begriffe und will keine persönlichen Daten preisgeben“ und „unverschämte Forderung“. Nur die Frage, ob man trotz Teilzeit mit 62 (oder was auch immer das Minimum im Bundesland ist) mit Abzügen gehen darf, finde ich berechtigt, allerdings sollte man für eine Antwort darauf als studierter Mensch kein Forum brauchen.
Was mich wundern würde bezüglich Altersgeld wäre, wenn man als Altersgeld die Mindestpension bekäme, wenn man vor Erreichen der Altersgrenze kündigt. Bei 10 Dienstjahren dürfte man davon ja noch ein gutes Stück entfernt sein, grob geschätzt.
Dann dürfte der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis zwecks Eintritts in die GKV nicht lukrativ sein.
Wenn es der TE aus gesundheitlichen Gründen eventuell nicht möglich sein wird bis 62 oder 63 durchzuhalten, dann wären die Fragen definitiv andere (was passiert bei Dienstunfähigkeit). Es tut mir leid wenn ich de TE Unrecht tun sollte, aber das hört sich an wie: kann ich aufhören zu arbeiten und bekomme trotzdem Geld. Und da frage ich mich, ob die TE sich wirklich Lehrer ist….