Alles anzeigen..., die ich beide nicht verstehe.
Soweit ich mich entsinne, legt das nordrhein-westfälische Schulgesetz 6 Notenstufen fest. Diese werden gelegentlich durch Zahlen abgekürzt. da finde ich so etwas wie "4" oder "5" aber nicht "4-" oder "5+".
Der Unterschied zwischen "ausreichend" und "mangelhaft" (und damit eben nicht mehr ausreichend) sollte eigentlich klar sein. Wenn ich die Leistungen eines Schülers abschließend und zusammenfassend in der einen oder anderen Art beurteilt habe, sehe ich keinen Anlass, diese noch Mal zu ändern. Bist du sicher, dass du von einer Zeugniskonferenz sprichst und nicht von einem Basar?
"Da ist mein Bruder selbst schuld, dass ich mich erkälte, wenn er mir seine Jacke nicht leiht." Jo, da fühlt sich der Bruder aber mächtig unter Druck. Prust! Wo soll denn da die Drohung sein, die zu einer Erpressung gehört.
""Wenn Sie mir keine 4 geben, habe ich keinen Ausgleich und bleibe sitzen." -- "Ja, viel Erfolg dabei, wünsche ich."
"Mit einer fünf mit Mathe bekomme ich aber die Lehrstelle nicht." -- "Machen Sie sich Mal keine Sorgen, der Ausbildungsbetrieb findet sicher jemand anderen. Die Stelle wird nicht unbesetzt bleiben."
Ich pflege meinen Schülern die Note mitzuteilen, so bald sie feststeht. Dann wissen sie, wo sie dran sind. Dass das eine Mitteilung und keine Diskussion ist, merken sie recht schnell.
Ich spreche mit Ihnen über Ihre Note, nicht über die von xy."
Viel Spaß noch.
Pausi
Ich hoffe, Herr oder Frau Pausenclown ist in den letzten 9 Jahren mal über den Begriff PÄDAGOGISCHER SPIELRAUM gestolpert. Und in NRW ist es definitiv so, dass in der Zeugniskonferenz dieser Spielraum auch genutzt wird! Und das ist auch gut so!