Interessant, den Passus kannte ich tatsächlich noch nicht. Kannst du die Rechtsquelle nennen/verlinken LuLe?
HP LOBW da der Unterpunkt "Unter welchen Voraussetzungen kann ich..." dahinter steckt §48 Abs. 3 LHO
Wenn du den Weg ins Ref nicht gehen kannst/darfst
Wäre für mich mit den Fächern Fertigungstechnik und Mathe möglich, aber übers Ref schaff ich die Altersgrenze für die Verbeamtung höchst wahrscheinlich nicht mehr; daher die Motivation für den Seiteneinstieg
Ob dieser Direkteinstieg dann auch eine Verbeamtung nach dem 42.Lebensjahr erlaubt hängt dann aber dieser Quelle nach nicht rein vom Direkteinstieg an sich ab, sondern der Erfüllung der beiden Bedingungen ("eindeutiger Mangel an geeigneten jünergern Bewerbe:innen"- sicherlich als erfüllt zu betrachten, sonst würde es keinen Direkteinstieg geben ( ""erheblicher Vorteil für das Land unter Berücksichtigung der Versorgungslasten"- schwammige Formulierung, könnte z.B. davon abhängen, ob der akute Mangel in den nächsten 5 Jahren dank ausreichender Studierendenzahlen gestillt werden kann, dürfte unter Umständen gerichtlich zu prüfen sein, ob die Kriterien, die das Land an dieser Stelle letztlich ansetzt rechtssicher sind).
Da sind wir uns einig. Punkt eins mit dem ergheblichem Mangel ist ja quasi die Grundvoraussetzung für meine Zulassung zum Seiteneinstieg. Punkt zwei ist für mich nicht greifbar. Deswegen hatte ich darauf gehofft hier eventuell Jemanden zu finden, der das Ganze schon durch hat.