Nein Nds. Kindergeld kriegt er eh, sonst würde er den Kinderzuschlag nicht bekommen
Beiträge von FrauBlume
-
-
Ja, er arbeitet 100%.
Sonst kriegt ihn ja jeder von uns zur Hälfte, aber jetzt, wo ich in Elternzeit bin, dachte ich schon, dass er ihn dann so lange ganz bekommt.
-
Mein Mann ist verbeamtet ind in Vollzeit tätig. Ich bin verbeamtet und in Elternzeit.
Er erhält den Kinderanteil sowie 50% des Familienzuschlags der Stufe 1.
Jetzt meine Frage: Müsste er nicht eigentlich den vollen Familienzuschlags der Stufe 1 bekommen, während ich in Elternzeit bin?
Wäre ich nicht auch Lehrerin, würde er ihn ja auch voll bekommen, oder nicht?
-
Hallo,
danke für deine Antwort. Bin wohl beim
Höchstsatz.
Kriegt der, der das Kindergeld bekommt auch den Familienzuschlag? Oder wird der weiter 50:50 bezahlt, sowie derzeit der verheirateten Zuschlag?
Kinder gibts hier noch bei keinem von uns…
-
Hallo,
wir sind derzeit mit der Familienplanung beschäftigt und ich habe versucht einen Durchblick in den Finanzen zu bekommen. Gelingt mir aber nicht.
Es sieht wie folgt aus
Mein Mann und ich sind verheiratet, beides verbeamtete Lehrer in NDS. Beide Steuerklasse 4.
Meine Fragen sind:
1. Wenn ich ein Jahr Elternzeit mache, muss ich dann an unseren Steuerklassen etwas ändern?
2. Wer bekommt das Kindergeld/ den Familienzuschlag? Muss ich da was beachten?
3. Wie sieht es mit den Steuerklassen aus, wenn ich wieder mit 70% einsteige.
4. Bekommt jeder einen halben Freibetrag fürs Kind oder einer einen ganzen? Ist das Steuerklassenabhängig?
Ich habe dann A13, er A12…
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Werbung