Das war aber nicht wirklich die Antwort auf die Frage
Meine Sie den unhöflichen ersten Satzt in welchem mir unterstellt wird ein "Versicherungsfritze" zu sein?
Das war aber nicht wirklich die Antwort auf die Frage
Meine Sie den unhöflichen ersten Satzt in welchem mir unterstellt wird ein "Versicherungsfritze" zu sein?
Mich würde an dieser Stelle dann doch mal interessieren, ob Sidney Hahn Lehrer oder "Versicherungsfritze" ist.
Die Versicherung möchte ich sehen, die bei einer problemlosen Versetzung auf eine gleichwertige und -artige Stelle beim gleichen Dienstherrn ohne mit der Wimper zu zucken leistet.
Wie Seph schon ausgeführt hat: Ohne Dienstunfähigkeit keine Entlassung, ohne Entlassung kein Versicherungsfall.
Mich würde an dieser Stelle dann doch mal interessieren, ob Sidney Hahn Lehrer oder "Versicherungsfritze" ist.
Die Versicherung möchte ich sehen, die bei einer problemlosen Versetzung auf eine gleichwertige und -artige Stelle beim gleichen Dienstherrn ohne mit der Wimper zu zucken leistet.
Wie Seph schon ausgeführt hat: Ohne Dienstunfähigkeit keine Entlassung, ohne Entlassung kein Versicherungsfall.
Es ist ganz einfach: Sofern die Dame In den Innendient gewechselt wäre und weniger als 80% Ihrer vorherigen bezüge erhalten hätte, hätte Sie zusätzlich auch die BU - Rente bekommen. Ist man mal BU (Definition habe ich bereits erwähnt, ist eine andere als bei DU) so erhält man die Rente sobald man in der Aktuellen Position (Außendienst) nicht mehr arbeiten kann UND bei einer anderen Beschäftigung nicht mehr als 80% der Voreinstellung verdient. Es wird natürlich Jährlich geprüft ob man wieder die alte Stelle besetzen könnte, aber solange Sie das nicht kann und die gerade erwähnten punkte greifen (man kann z.B auch einfach in Teilzeit in den Innendienst) dann bekommt man die BU - Rente.
Ich zitiere im Folgenden nur mal aus den Bedingungen der AXA, da Sie diese als erstes angeben. Vergleichbare Bedingungen findet man unter Garantie auch bei Allianz, Generali etc.
BU-Versicherer sind (fairerweise: zum Schutz ihrer Versichertengemeinschaft) bekannt dafür, sehr genau zu prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt und dies in sowenig wie möglichen Fällen anzuerkennen. Von der in den Versicherungsbedingungen genannten Berechtigung wird im Zweifelsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebrauch gemacht und sich nicht nur auf die Aussage des Hausarztes verlassen.
Klar, wenn der Braten stinkt hat eine Versicherung immer das Recht nochmal nachzuprüfen. Aber in 95% der Fälle Reicht die Bewertung vom hausarzt.
Alles anzeigenHallo!
Ich muss mir eventuell mein bereits angespartes Geld für das Sabbathjahr auszahlen lassen. Ich habe gehört, dass man hierbei mit finanziellen Verlusten rechnen muss (Versteuerung,...). Ich habe schon beim Verband etc. nachgefragt, ob das stimmt & wie hoch diese sein werden. Aber wie es ja leider so oft ist: Keiner kann mir eine Antwort geben. Alle waren jedoch sehr hilfsbereit und haben ihr bestes getan, das möchte ich betonen!! (-: Kann mir hier vlt jm konkret helfen? Einen Kontakt vermitteln oder ist hier jemand mit der selben Erfahrung? (-:
Beste Grüße
Das hängt ganz damit zusammen welches Modell dein Dienstherr für die Finanzierung gewählt hat. Ich gehe mal vom Blockmodell aus. Hier ist es ganz einfach. In Deutschland haben wir das Prinzip der einfachen Besteuerung. Wenn in der Ansparphase dein brutto Verringert wurde (Es daher nicht versteuert wurde) und später ausgezahlt wird, dann musst du es in dem Moment versteuern, in dem es ausgezahlt wird.
Wenn du nun dadurch in manchen Monaten ein deutlich Höheres Gehalt erhältst als sonst, werden höhere Lohnsteuerabgaben fällig. Dies kannst du aber ganz einfach über deine Jährliche Steuererklärung wieder angleichen (Quasi Glattstreichen).
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
LG
Sidney
Alles anzeigenHallo liebes Experten Forum,
mein Vermögensberater meinte neulich, dass er es kennt, dass Landes-Polizisten durch ihren Dienstherrn abgesichert sind in Sachen Berufsunfähigkeit und dass es so was wahrscheinlich auch für Lehrer gibt. Mir ist sowas nicht bekannt. Also es geht explizit nicht um eine privat abgeschlossene DU/BU.
Die Google-Suche liefert immer nur die privaten DU/BU Versicherer und ihre Tarife etc.
Hat das was mit dem Ruheghalt zu tun? Die ersten Ansprüche darauf hat man nach 5 vollen Debutatsjahren (als Beamter). Neben diesen großzügigen Ruhegehaltsansprüchen kenne ich nichts, was mich absichern würde.
Könnt ihr mir weiterhelfen und vll aufklären, ob mein Vermögensberater recht hat oder was er fälschlicherweise meinen könnte?
Jap wie bereits erwähnt Sind Polizisten durch Ihr erhöhtes Risiko in dem Bereich besser aufgestellt.
Erst einmal willkommen im Forum. An den meisten Stellen teile ich Ihre Ausführungen, was den Bereich der Arbeitskraftabsicherung angeht, möchte ich dennoch einige Bemerkungen loswerden, da sich Ihr Abschnitt so liest, als sei die einfache BU sinnvoller. Das Beispiel ist m.E. unglücklich gewählt. Die betreffende Polizistin lässt sich durch Versetzung problemlos ranggleich einsetzen, es liegt m.E. weder eine BU noch eine DU vor.
Beide Versicherungsarten leisten aus ähnlichen Anlässen, die Feststellung erfolgt aber unterschiedlich und gerade nicht durch den Hausarzt. Die BU leistet, wie Sie bereits festgestellt haben, wenn der eigene Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeführt werden kann. Die Einschätzung darüber obliegt i.d.R. einem von der Versicherung (!) bestellten Gutachter. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird von einem Amtsarzt festgestellt, die Versicherungen mit entsprechenden Klauseln unterwerfen sich i.d.R. diesem Urteil.
Die Dienstunfähigkeit kann auch festgestellt werden, wenn die Kriterien für die Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Eine reine BU würde dann auch nicht leisten, die DU hingegen schon. Andersherum erhalten Beamte vor Feststellung der Dienstunfähigkeit ohnehin weiter volle Bezüge, sodass eine entsprechende Versicherung auch dann nicht einspringen würde. Im Endergebnis kann im Vergleich eine reine BU für Beamte im Gegensatz zur DU keinesfalls empfohlen werden.
Hallo,
leider nicht ganz. Es stimmt dass ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt habe. Ich hätte es wie folgt ausdrücken sollen:
Eine Berunfsunfähigkeitsversicherung schließt in den meisten fällen eine Dienstunfähigkeit mit ein (Dienstunfähigkeitsklausel) hier wieder achten dass es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel handelt (
Der Fall mit der Polizistin stammt aus der Realität und dort ist genau jenes eingetroffen. Die Definition der BU hat gegriffen, da zu Ihrer Außendient Tätigkeit das Nutzen der Waffe nötig ist, im Innendient jedoch nicht. Dadurch hat Der BU teil Ihrer Arbeitskraftabsicherung gegriffen. Ohne diesen wäre Sie lediglich in den Innendienst versetzt worden.
Ihre Aussage mit dem Gutachter bei der BU ist leider ebenfalls nicht ganz richtig. Es mag sein dass es den ein oder anderen Versicherer gibt der auf so etwas besteht und dies in seinem Bedingungswerk aufgenommen hat. Jedoch reicht in aller Regel (Bei Versicherungen wie AXA, Allianz, Generali oder Continentale auf jeden fall) die Begutachtung des Hausarztes aus Qualifizierte Meinung.
Am wichtigsten ist es, dass du deine Individuellen Versorgungslücken schließt.
Das sind in Kürze:
1. Deine Pensionslücke (Durch Fondgebundene Lebensversicherungen, Immobilien und/oder direkten Investments in Fonds/Wertpapiere)
2. Deine Arbeitskraft (Durch Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung)
3. Dein Vermögen
Letzteres sicherst du durch Sachversicherungen ab. Diese sind von der Wichtigkeit wie folgt gegliedert:
Muss: KFZ - Versicherung (Wenn du ein KFZ besitzt)
Soll: Privathaftpflicht
Kann - Wichtig: Hausrat, Unfall, Rechtsschutz
Kann - unwichtig: Glas, Reise, Krankenzusatz
Für die, die es Interessiert hier noch worauf zu achten ist und ein par Tipps:
Bei der Pensionslücke: Versuch zu Berechnen, wie hoch deine Rentenlücke sein wird. Hierfür kannst du (sofern du nicht bereits einen Bescheid erhalten hast) wie folgt vorgehen: Für Jedes Jahr in welchem du Verbeamtet bist (Vollzeit) erhältst du ca. 1,8% Anspruch auf deine letzten Bezüge. Hochgerechnet auf 40 Jahre (max) sind wir bei etwa 71%. Durch eine späte Verbeamtung durch z.B langem Studium, Teilzeit oder Dienstunfähigkeit liegt das Renten bzw. Pensionniveau im Schnitt eher bei 60% der Letzten Bezüge. Das Heißt deine Rentenlücke ist bei 40%.
Wenn du nun davon ausgehst dass du später 5.000€ mtl. verdient bzw. das dein letztes Dienstgehalt ist, fehlen dir, um deinen bisherigen Lebensstandard vor Pensionierung halten zu können, 2.000€, da 60% von 5.000 = 3.000 sind (grob gerechnet, man müsste noch steuern mit ein beziehen). Solltest du bis dahin bereits ein Abbezahlten Haus haben, dürften in der Regel auch 80% des Letzten Dienstgehaltes Reichen. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Bei der Arbeitskraftabsicherung muss man sich überlegen, ob man Lieber eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt. Woran liegt das? Hierfür ein einfaches Beispiel:
Polizistin Außendienst Verletzt sich an Ihrer Rechten Hand und kann keine Waffe mehr sicher tätigen, für Büroarbeiten im Innendient reicht es noch = Nicht Dienstunfähig aber dafür Berufsunfähig. Berufsunfähig ist man dann, wenn man die aktuelle Tätigkeit nu weniger als 50% ausführen kann. Entscheiden tut dies der Hausarzt. Es ist deutlich schwerer Dienstunfähig zu werden als Berufsunfähig (Meiner Erfahrung nach). Die Höhe der Arbeitskraftabsicherung muss individuell auf die jeweilige Situation angepasst werden, das ist gerade bei Beamten etwas komplizierter, sollte aber mindestens 1.000€ mtl. sein.
Bei der Vermögensabsicherung bzw. Sachversicherungen kann ich nur folgende Empfehlung abgeben: Spart hier nicht am falschen Ende.
Gerade bei Check24 etc. fehlen den "Top Versicherungen" wichtige Absicherung Komponenten. Dazu zählen z.B Grobe Fahrlässigkeit oder Gefälligkeitsleistungen inklusive Personenschutz.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG
Sidney Hahn
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