Beiträge von qamqam

    An TE: Wenn du wirklich langfristig in HH bleiben willst, wäre die Frage, mit der du dich beschäftigen solltest: Will ich wirklich an eine Förderschule oder kann ich mir im Rahmen der Inklusion auch vorstellen, an einer allgemeinbildenden Schule zu arbeiten?


    Spezielle Förderschulen in HH: Sehr wenige, also sehr wenige Stellen.

    ReBBZ: In jedem Bezirk 1-2, sehr wenige Stellen

    Inklusion: Alle GS und STS, davon etwa 1/3 "Schwerpunktschulen", die auch SuS mit speziellen Förderbedarfen aufnehmen. Die übrigen 2/3 nur LSE Kinder.

    An vielen dieser Schulen ist es üblich, dass die Sonderpädagogen auch Fachunterricht als normale Fachlehrkraft in ihrem studierten Fach erteilen, sofern sie dies wünschen.

    In der Inklusion an allgemeinbildenden Schulen sind in HH 80-90% aller sonderpäd. Stellen. Gerade die Schwerpunktschulen haben eine sehr gute personalle Ausstattung.


    So oder so, als Sonderpädagoge wirst du auf jeden Fall eine Stelle finden, egal welches Fach, egal welche Stufe, egal welcher Förderschwerpunkt oder Lernbereich. Studiere, was dir liegt, ohne da vorher schon allzu viel taktische Überlegungen einzubauen!


    Viel Glück und Erfolg dabei!

    Es geht doch nicht um "Fairness" gegenüber einem Bewerber! - Was ist das denn für eine Vorstellung?


    Es geht bei der Auswahl einzig um bestmögliche Besetzung einer Stelle im Intersse eines qualitativ hochwertigen Schulsystems und damit letztlich im Interesse der Einzelschule und konkret der SuS.


    Zudem: Es entsteht keinerlei Rechtsanspruch an einen Schulträger aus dem Durchlaufen einer Ausbildung. Niemand hat einfach nur, indem man das Ref. besteht, einen Anspruch auf Einstellung.


    Zudem: Bestenauswahl darf auch nicht so interpretiert werden, dass eine Stelle immer besetzt wird. Eine Stelle kann doch auch zum 1.8. vakant bleiben, wenn sich nur der 4,0er bewirbt, dann zum 1.11. erneut ausgeschrieben werden. In der Zwischenzeit wird durch Lehrauftrag abgedeckt, wenn die Schule dies nicht ohnehin aus dem vorhandenen Stammpersonal kann. Aus einer Ausschreibung entsteht keine "Einstellungspflicht" für den am wenigsten schwächsten Bewerber oder ggf. für den einzigen Bewerber.

    Es gibt doch kein "Recht auf Einstellung". Die Einstellungskriterien sind in allen BL transparent. Jedoch kann doch kein BL, kein Schulträger "gezwungen werden", Bewerber einzustellen, an deren Eigung es Zweifel gibt.


    Und Zweifel an der Eigung können doch bereits VOR dem Nachweis der Nichteignung (Durchfallen Ref.) eintreten.


    Es gibt ja auch Bewerber, die tatsächlich bestehen und dennoch nicht eingestellt werden, eben weil Zweifel an ihrer Eignung bestehen.


    Beispiel Hamburg: Bewerber mit 3-/4+ werden nur als Angestellte eingestellt. Manche mögen dann auf irgendwelchen Wegen doch in die Verbeamtung rutschen. Das ist persönliches Glück.


    Bewerber mit 4+/4 werden nur auf befristete Vertretungsstellen platziert, wobei die Schulbehörde sehr genau darauf achtet, dass sie nicht durch unbedachte Kettenverlängerungen in die Dauerbeschäftigung rutschen. Auch das mag im Einzelfall passieren, auch das ist dann persönliches Glück dieses Einzelnen.

    Und all das auch wenn der heiß begehrte Mathe/Physik Lehrer eine 4 vorweist.


    Meine -natürlich nicht repräsentative- Erfahrung mit solchen Lehrkräften zeigt mir, dass dieses Vorgehen auch sinnvoll ist. Es waren durchweg schwache Lehrpersonen, die didaktisch wie pädagogisch defizitäre Arbeit leisteten, dadurch für Kolleg innen und Leitung Mehrarbeit verursachten, und für Schüler innen manchmal kein Vergnügen, manchmal die schiere Zumutung waren.

    Keiner, wirklich keiner dieser Bewerber, die wir dann doch befristet als Lehrauftrag/Vertretung nahmen, entpuppte sich plötzlich vor der Klasse als das zuvor verkannte Lehrpersonen-Genie. Nein, die Note und die tatsächliche Arbeit entsprachen einander in meiner Erfahrung. Wie gesagt, nicht reprasentativ, aber eine "überraschendes Genie-Anekdote" habe ich echt auch von befreundeten Schulen noch nie gehört.

    Genau, dafür gibt es in Hamburg Vorgaben. Alles, was ich für HH schilderte, ist gesichert. Ich stochere nicht im Nebel. Ich arbeite hier im System und kenne mich aus. Warum wird das in Frage gestellt durch unklare Vermutungen?


    Für die Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf ist in HH eigene Diagnostik maßgeblich. Was ein freier Psychologe im Ausland diagnostiziert, ist unerheblich (siehe oben).


    Da Nordseekrabbe nach eigener Aussage selbst Sonderpädagogin ist, könnte sie sehr wohl durch das ReBBZ beauftragt die Diagnostik mit den vorgegebenen Instrumenten durchführen. Diese Arbeitsteilung ist doch häufig, auch innerhalb Hamburgs zwischen STSen oder GSen und ReBBZ.


    Auch die letzte Ausführung zu Nachteilsausgleich von karuna ist leider falsch. Natürlich wird sehr häufig in einem sonderpäd. Förderplan auch Nachteilsausgleich zuerkannt (in der Regel nur bei Zielgleichheit, zugegeben). Nachteilsausgleich ist in HH keinesfalls nur auf LRS-Ausgleich beschränkt.


    Offen ist ja weiterhin die Frage, welchen Bezug die Familie überhaupt zu Hamburg hat und ob Hamburg überhaupt zuständig ist.


    Mehr Licht wird wohl nur Nordseekrabbe bringen, so sie sich denn nochmal äußert.

    joker 13: Würde sich eine SL mit einer solchen Petitesse, die zudem bereits geregelt ist, direkt an die KMK wenden, würde sie dort wohl kaum ernst genommen werden. Zudem wegen gravierenden Übergehens des Dienstweges sicher auch sanktioniert werden.


    Also, ganz einfach. Zuständig ist das Bundesland, das zuletzt zuständig war, letzter Wohnort des Kindes im Inland. Und aufgrund der Aussagen im Ausgangspost nahm ich an, es sei klar, dass dies hier HH wäre.


    In HH sind die Strukturen klar, einfach und pragmatisch zu handhaben. Habe ich dargestellt. Muss TE nur auch machen.


    Ist kein Bundesland zuständig, etwa weil das Kind nie in D lebte, sind die örtlichen Behörden zuständig, deren Regularien für den Privatschulsektor (das sind DS im Ausland ja eig. immer) natürlich immer beachtet werden müssen.


    Apropos TE: Schweigt in diesem Thema, daher ist es wohl auch erledigt.

    Die Auslandsschule kann sich an das Hamburger Schulinformationszentrum SIZ wenden, am besten telefonisch. Dort den Fall schildern und um Kontakt/Überweisung zu einem bezirklichen ReBBZ*, Abteilung Beratung bitten.

    Wenn die Familie den künftigen Wohnsitz bereits kennt, wäre das natürlich sehr gut, denn dann würde man auch direkt beim richtigen Bezirk landen können. Die Sonderpädagogen dort werden dann sicher bei der Diagnostik unterstützen, bzw diese durch dich als Beauftragte durchführen lassen und als eigene Diagnostik anerkennen.

    Für Förderbedarfe wird in HH nur die Diagnostik der BSB-eigenen Einrichtungen anerkannt. KJP o.ä. wäre also nicht dienlich, würde das Kind vielmehr pathologisieren. Lernen ist ja ein vergleichsweise harmloser Förderbedarf. Die meisten Lernen-Kinder werden in der Sek.I an einer guten Stadtteilschule auch ihren ESA schaffen.

    * Regionales Bildungs- und Beratungszentrum


    PS: Die Kooperation mit einem ReBBZ wäre nicht nicht fachlich hochwertig und anerkannt, sondern natürlich auch kostenfrei.

    In Hamburg gibt es das berühmte (oder berüchtigte, je nach Perspektive) Lehrerarbeitszeitmodell. Dort ist jede Tätigkeit mit einer eigenen Zeiteinheit versehen:

    A Zeiten, allgemeine Aufgaben: Konferenzen, Vertretungsbereitschaft usw

    F Zeiten, Funktionszeit: Von Klassenlehrer über Fachleitung bis Mitarbeit in Arbeitsgruppen

    U Zeiten: Unterricht, jede Stunde je nach Fach und Jahrgang mit eigenem Faktor, zB Sport Kl. 5 Faktor 1,25x60' also 75 Min oder Chemie Oberstufe Faktor 1,9x60' also 114 Min Arbeitszeit.


    Einerseits soll dieses Modell besonders bei den U Zeiten für mehr Gerechtigkeit und für eine saubere Vergütung zusätzlicher Aufgaben sorgen. Andererseits führt es bei einer bestimmten Sorte Kollegen auch zu einer "Jagd nach F Zeiten", um die Anzahl der Unterrichtsstunden zu verringern und möglichst viele außerunterrichtliche Tätigkeiten zu übernehmen.


    Wenn du in Hamburger Lehrerzimmer n fragst, wirst du bei dem Thema sehr verschiedene Bewertungen erhalten, von denen nicht wenige ins Unflätige gehen werden. Gleichzeitig wirst du auch (viel?) Zustimmung hören.


    In einem Punkt wären sich aber alle einig: In den ersten Jahren nach dem Referendariat ist es normal, dass diese Zeit nicht ausreicht. Gründe siehe oben.


    Viel Erfolg, es wird besser werden.

    Ich habe den Fragebogen begonnen und dann abgebrochen, weil der Fragebogen derart schwach konzipiert ist, dass ich an der Redlichkeit und Fachlichkeit des Anliegens/des Projekts zweifle.



    Beispiele bis zum Abbruch bei etwa 30%


    Frage kommt doppelt vor (Schule beschämende Dinge)

    Aussagen und Reihungen von Skalen passen nicht zusammen (Reihung häufig, immer, sehr häufig).

    Fragen und Antworten passen gar nicht zusammen (Wie alt? - weiblich, männlich, divers)

    Doch, Mangel in HH nur technische Fächer an BS und die üblichen Fächer an allen allgemeinbildenden Schulen, Musik, Physik...


    Wenn man in eine Großstadt-Schule will, ist Hamburg halt sehr attraktiv, als Stadt und insbesondere als Arbeitsplatz Schule. Es gibt sehr viele fertige Bewerber aus anderen Bundesländern. Die meisten Schulen suchen sich die Besten aus dem Bewerberfeld aus, auch Schulen in schwieriger sozialer Lage haben meist die Auswahl (da dort andere Vorteile greifen, sind diese Schulen als Arbeitsplatz durchaus attraktiv).

    Die Schwellennote wird für jedes Lehramt/Fach separat errechnet, genau wie in der Studienplatzzulassung jedes Fach seinen eigenen NC hat.


    Wenn die Mangelfachbewerber ihr Platzkontingent nicht ausschöpfen, kommen halt alle sofort ins Ref, wohingegen die Englisch/Geschichte Bewerber desselben Lehramts mit selber Note keinen Platz erhalten.


    @TE: Mathematik ist kein Mangelfach, hat aber vermutlich eine geringere Schwellennote als etwa Geschichte.

    Wie genau die Verrechnung der Schwellennoten der beiden Fächer funktioniert, weiß ich nicht. Frag nach... Viel Erfolg!

    Moin,


    in Hamburg gibt es nur drei Verfahren: Note, Wartezeit oder Härtefall.


    Genau wie bei Sudienplatzvergabe gilt: Die drei Wege lassen sich nicht mischen. Härtefallantrag bei "nur Kind" aussichtslos. Ein gesundes Kind ist kein Härtefall. Kind und Alleinerziehend, das kann ich nicht einschätzen.


    Da Hamburg die Ausbildungskapazität allerdings in den letzten Jahren erheblich ausgebaut hat, solltest du keine allzu schlechten Chancen haben, es sei denn , deine Uninote ist schwach. Frag bei BSB (Schulbehörde, analog Kultusministerium in Flächenländern) oder LI https://li.hamburg.de/ , das ist das Landesinstitut, das die Ausbildung durchführt, analog zu Seminar anderswo, nach, welche Schwellennoten zuletzt bestanden. Dann weißt du etwa, wo du zu verorten bist, wie deine Chancen über die Note sind.


    Alternativen: In Nds. ums Ref bewerben und dann mit 2. Staatsexamen nach HH wechseln. Hamburg nimmt nahezu alle ausgebildeten Lehrkräfte anderer Bundesländer auf. Deine Kombi Lehramt/Fächer nimmt HH auf jeden Fall.


    Viel Erfolg !

    Ja, sie kann das, Stichwort erste Ebene der Fachaufsicht.


    Ist aber meines Erachtens der denkbar dämlichste und am wenigsten erfolgversprechende Weg, um MIT* dem Kollegium die Unterrichtsqualität zu erhöhen, denn diese SL arbeitet gegen das Kollegium und ein solcher Vertrauensschaden wird lange, lange nachhallen.


    * geht m E nur MIT dem Kollegium, niemals gegen Widerstand. Man muss gemeinsam gute Schule machen wollen, denn die konkret im Unterricht Handelnden sind nun mal die Lehrer_innen, nicht die SL.

    Zum Fuß und Gefängnis: Nein!


    Aufsichtspflicht heißt ja nicht Überwachung jeglicher Regung aller Schüler, sondern aufmerksam zu sein. Was du aber nicht leisten kannst, kannst du nicht leisten. Dazu kannst nicht lernwirksamen Unterricht für 25 andere leisten, die Fragen von Bibi, Anna und Mustafa beantworten, den Streit von Markus und Jonas schlichten und gleichzeitig das Inklusionskind 1:1 "überwachen". Aber du kannst bemerken, wenn es etwas offensichtlich Gefährliches macht, Stuhl übern Kopf hebt o.ä.


    Das gilt aber so letztlich für alle, nicht nur bei Inklusion.


    Und zu guter Letzt: Um wirklich irgendwie sanktioniert zu werden, müsste grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen aka Raum verlassen während in Chemie die Seife kocht...

    In welchem Bundesland?


    Für Hamburg: Die Schulbegleitung ist niemals in der Aufsichtspflicht, das sind immer Lehrkräfte oder andere Pädagog_innen der Schule. Die Schulbegleitung ist Lern- und ggf Pflegeassistenz und handelt nur in diesen Bereichen bedingt eigenverantwortlich.


    Anders sähe es nur in dem äußersten seltenen Fall aus, wenn eine päd. Stammkraft der Schule in der Individualbegleitung dieses Kindes eingesetzt wäre (seltener Fall in Inklusion an Regelschule, nicht unbedingt an Förderschule).


    Tatsächlich sind aber klassische Schulbegleiter doch überall durch freie Träger an die Schulen vermittelt (und bei diesen auch angestellt) oder FSJ, die aber auch niemals eigenverantwortliche Stammkräfte sind.


    Oder gibt es Bundesländer, in denen die Rechtsgestaltung und -auslegung ganz anders ist? - Interessante Frage.

    Kanufahrt auf der Lahn, ab Marburg lahnabwärts.

    Mathematikum in Gießen

    div. Attraktionen zur Optik in Wetzlar

    Besucherbergwerk in Solms

    Schiffstunnel in Weilburg

    dazu allerhand Kultur, Schlösser usw, zB Wetzlar, Braunfels, Weilburg, Runkel, Limburg und wenn ihr genug Zeit habt, bis Bad Ems und Nassau.


    Viel Spaß


    PS Hamburg geht natürlich immer, Planetarium, Airbus Werk, Hafen, Wasserforum und Vieles mehr

    Nach meinem Verständnis ( ohne exakte Kenntnis der Rechtslage Nds): Natürlich hat SL ein Weisungsrecht, zumindest um eine Funktion kommissarisch zu besetzen. Der Erhalt der systemischen Funktionalität ( es gibt einen Fachleiter) überwiegt hier klar.


    Gleiches gilt, wenn sich etwa ein Gremium selbst blockiert (" Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte..."), - sie tut es aber nicht, egal ob aus Nichtbefassung, wegen Patt-Situation oder wegen mangelnder Bewerber.


    Es ist dann aber immer eine kommissarische Bestellung möglich, weil sie vorläufig ist, bis eine ordentliche Bestellung stattfindet. Gleiches passiert doch täglich auch an anderen Stellen: Ein AL wird kommissarisch StvSL, eingesetzt von Schulamt, Schulaufsicht oä., weil diese Position nicht vakant sein soll.


    Zur Frage, wie reagieren: Nachfragen. Reden hilft.

    Wenn dann dein SL sagt, er wollte, dass du das machst, antworten: Gern seist du bereit, die Funktion übergangsweise kommissarisch auszuführen, bis sich die Fachkonferenz damit am tt.mm befasst habe. An der Stelle "kommissarisch ja/nein" würde ich nicht in den Konflikt gehen, denn du kannst kaum gewinnen, aber du kannst zu viel kaputt machen.


    Ob du dann bei der ordentlichen Wahl auf der FK die Hand hebst oder nicht, kannst du in der Zwischenzeit ja noch überlegen. Fachleitung hat durchaus auch ihre interessanten Seiten, von Unterrichtsentwicklung bis zum eigenen Etat, der bei Sport ja auch nicht winzig sein dürfte. So hättest du schon mal reingeschnuppert.


    Darüberhinaus, langfristig denken! Dir wird eine herausgehobene Stellung auf der ersten Leitungsebene zugetraut und angetragen: Das passiert nun auch nicht täglich. Wenn du dich dort bewährt, ist das doch ein sehr starkes Argument für weitere Schritte in der Zukunft, A14 o.ä.


    Viel Erfolg!

    Ok, sorry. Bei 16 Systemen kann man mal den Überblick verlieren... My bad.



    Umso mehr ein Grund nicht an NRW festzuhalten, finde ich.


    Ja, du hast recht, natürlich wird auch auf die anderen Ergebnisteile geschaut. Aber in der vorliegenden Konstellation der Einzelwerte geht es nicht darum, einen Ausreißer-Wert abzumildern und zu relativieren. Vielmehr sind alle Werte des praktischen Prüfungsanteils mau. SL-Gutachten sehen wir (fast) nicht an, das sind zu oft die subjektivsten Teile an der ganzen Konstellation. Nicht umsonst werden solche in nicht wenigen BL nur noch informativ und ohne Note beigefügt. Wenn Note, dann oft minimaler Beitrag zum Gesamtwert.


    Zum TE, ich denke, mit mehr Flexibilität wirst du dein Plätzchen finden. In ein paar Jahren ist die ganze Sache dann vergessen. Es wird... Alles Gute

    Hallo, zunächst tut es mir leid, dass deine Erwartungen in der Prüfungsphase nicht erfüllt wurden und du nun frustriert da stehst.


    Zur Reflexion: Sicher sind Prüfungen punktuelle Kompetenzerhebungen und insofern nicht vor Unklarheit oder Ungerechtigkeit gefeit. Aber "super" lief es nicht, denn sonst wären nicht diese Ergebnisse herausgekommen.


    Und dein Empfinden (SuS haben sich stark beteiligt) und die Erläuterung der Kommission (keine Progression) passen in dem Punkt auch recht gut zusammen, platt gesagt: Sie konnten "super mitmachen", will die Stunden zu leicht und zu wenig fordernd waren (Ferndiagnose, ich weiß).


    Nun zum "wie weiter": Du hast den Abschluss, den wird die keiner nehmen. Glückwunsch, trotz allem.


    In Ländern mit zentraler Personalversorgung wie NRW hat du sogar den Vorteil, dass eher schematisch auf die Zahlen geschaut wird. Und da ist 2,2 kein schlechter Wert, auch wenn es zahlreiche bessere Bewerber geben wird. 2- ist Mittelfeld, immerhin.


    In anderen Ländern, in denen Schulen ihr eigenes Personal auswählen, würde es viel schwieriger aussehen. Da schauen die Leitungsteam viel genauer hin, wie denn eine Note zustande kam. Bei uns würdest du mir der Kombination gut/sehr gut im Akademischen/Theoretischen, aber eben nur 4/4+ wenn's ums echte Unterrichten geht, definitiv nicht eingestellt. Denn: Die Struktur der Teilnoten vermittelt die Botschaft, du seist eine schwache Lehrperson. Wir suchten ja keinen Romanisten, wir suchten einen Französischlehrer. Sorry, aber so isses.


    Im Ergebnis rate ich dir, regional deutlich flexibler zum werden, als nur ein Bezirk von NRW. Um Bundesländer mit eigenverantworteter Schule solltest du aber einen Bogen machen. Da sehe ich keine Chancen. Die Energie kann man sparen.


    Alles Gute!

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