Beiträge von qamqam

    @ Frosch, ich meinte Karl Dieter.


    Susannea: Veraltete Dokumente von 2013, 14 und 16 helfen noch weniger. - Zugegeben, peinlich für die Stadt, dass dies noch online steht. Die aktuelle Regelung finde ich gerade nur im Intranet und kann nicht hierher verlinken. - Glaub es oder lass es. Es ist mir egal.


    Ja, rein rechtlich ist es Sonderurlaub. Den muss man aber in HH nicht förmlich beantragen, sondern die Dienststelle macht alles für die beschäftigte Person, in Schule der Stv., im LI weiß ich nicht, wer dafür zuständig ist. Die Attestregeln Kind sind analog zur den AU Regeln. Auch hier, glaub es oder lass es.



    Da die Rechthaberei und das Bundesländer-Mixing hier kein Ende nimmt, bin ich bei dem Thema mal raus.



    @ TE, frag einfach deine Hauptseminarleitung noch mal. Alles Gute fürs Kind und natürlich für dich uns deine Ausbildung

    Hamburg ist als Arbeitsort für Lehrkräfte sehr attraktiv.


    Es gibt (noch) keine Mangellage, außer an wenigen einzelnen Punkten. Des wird kaum auf Quereinstieg zurückgegriffen. In Einstellungsstunden können meist annähernd alle Stellen besetzt werden (wenngleich nicht immer am die Schulen mit dem dringendsten Bedarf - aber das ist ein anderes Thema).


    Ich interpretiere die Maßnahme der BSB als vorsorglich, damit erst gar kein Mangel eintritt.

    Es geht aber in der Ausgangsfrage um Hamburg.


    Ich antwortete darauf sachlich, weil ich weiß, wie es hier ist, schließlich bin ich im Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule in Hamburg. Der vorgetragene Fall ist Alltag, egal ob LiV, Angestellter oder Beamtin.


    --


    Ehrlich gesagt habe ich weder Verständnis dafür, dass Leute aus anderen Bundesländern mit keiner/wenig Kenntnis von Hamburg meine Angaben pauschal anzweifeln und "Nachweise" * verlangen, gerade so, als habe ich etwas völlig Unwahrscheinliches oder Unerhörtes vorgetragen, das man einfach nicht glauben könne.

    (*die ich zu bequem bin heraus zu suchen, das kann TE immer noch machen, falls nötig).


    Ich finde es auch irritierend, wenn erfahrene Teilnehmende hier die klar auf das Bundesland Hamburg bezogene Frage auf die Regelungsebene des eigenen Bundeslandes ziehen und damit das Thema eher chaotisieren denn zur Lösung im Sinne der TE beitragen.


    Sorry, musste mal raus.

    Ich melde mich Mal als Kenner des Hamburger Systems


    Kind krank oder selbst krank ist egal.

    Entspr. Bescheinigung vom Arzt ist ab 4. Tag nötig (Achtung, Wochenende zählt mit), dann aber für die ganze Zeit, also ab 1. Tag.


    Krankmeldung bei Dienstherren und Einsatzstelle, also an LI und an Schule.

    Abgabe Bescheinigung beim ersten Dienstherren (ggf nachfragen, ob Foto per E-Mail gebraucht wird oder ob der Postweg mit entsprechender Laufzeit reicht. Und wann welche Mail? Ich würde schätzen, das LI hat hierzu ein Funktionspostfach).


    Wichtig bei Kind krank: Maximale Tagezahl pro Kalenderjahr beachten, die großzügigen Coronaregeln gelten nicht mehr !


    Bei unseren LiVs gab es da noch nie Probleme.

    Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass deine Hauptseminarleitung wirklich zum falschen Testat aufgefordert hat. Vielleicht hast du es falsch verstanden?


    Anyways... immer bei der Wahrheit bleiben.


    Alles Gute

    Vor wenigen Wochen kündigte der MP Bayern, Markus Söder, an, den Fachkräftemangel an bayerischen Schulen durch Abwerben aus anderen Bundesländern lösen zu wollen. Das schlug hohe Wellen, in Politik, in den Schulen, in der Öffentlichkeit.


    Nach den medialen Reaktionen nun die ersten tatsächlichen:


    Hamburg war bisher ein Bundesland, das fast jeden Versetzungsantrag in andere Länder genehmigt hat, oft sofort, manchmal nach ein, zwei Jahren. Die Mobilität galt als hohes Gut. In diesem Sinne wurden auch weitgehend alle Lehramt-Abschlüsse anderer Bundesländer problemlos anerkannt.


    Nun die Reaktion: Wechselanträge in andere Bundesländer werden rundheraus abgelehnt. Einzelne Härtefälle werden sich durch den Rechtsweg schlagen müssen. Hamburg macht die Schotten dicht.


    Sicher, das wird nicht nur an Hr. Söders Getrommel liegen, wir wollen ihn auch nicht überschätzen, bei den nüchternen Hanseaten wird das KMK Gutachten eine größere Rolle gespielt haben. Dennoch, Markus, Eigentor!


    Wie handeln andere Bundesländer?

    Gibt es hier schon Erfahrungen oder Verlautbarungen?

    Herzlichen Glückwunsch


    Es passiert nichts, außer dass man dir (hoffentlich) gratulieren wird. *


    Beschäftigungsverbot gab es nie, nur Unterrichtsverbot vor voller Klassenstärke. Aber auch das ist seit Mitte letzten Jahres vorbei.


    Alles Gute!



    * Falls dir deine SL nicht gratuliert, sondern zuerst nur sich selbst und die Schule sieht, womöglich auch noch emotional-negativ konnotiert ("Oh je, wer übernimmt denn dann die 7b?"), dann rate ich dir, später aus der Elternzeit heraus direkt an eine andere Schule zu gehen und den alten Standort sausen zu lassen. Als junge Eltern bist du/seid ihr später auf eine positive Zusammenarbeit Zeit mit der SL angewiesen und braucht sicher nicht noch einen Arbeitgeber, der einen dauernd in eine defizitäre Stellung kommuniziert.

    Du fährst - entweder mit zweiter Begleitperson, mit Klasse einschl. des armenischen Jungen.


    Oder du fährst nicht - wegen fehlender zweiter Begleitperson.


    Der Junge spielt bei der Entscheidung keine Rolle. Bis August wird er genug basales Deutsch können, um einfache Absprachen zu verstehen. Bis dhin wird er auch in der Klasse angekommen sein. Ihn sechs Monate vorher bereits auszuschließen, verbietet sich m.E. aus pädagogischer Sicht völlig.



    Wie andere bereits schrieben: Du stellst die falsche Frage.


    Die Fahrt muss abhängen von der zweiten Begleitung. Nur nebenbei: In meinem Bundesland wären bei 30 SuS sogar drei Begleitungen nötig (1:12 Verhältnis).

    Natürlich macht das erheblich mehr Arbeit.

    keine Frage. Und sicher ist nicht jedes Fach für jede Person Mal so eben geeignet. Auch keine Frage.


    Aber es erhöht die Chancen.

    Ist also eine Abwägung wert.



    Ich selbst komme aus Hamburg und führte daher Fächer auf, die hier öfter als Drittfach mitgebracht werden und s zugleich Mangel sind, also Chancen erhöhen.

    Meine These: D wird immer gesucht, es sind einfach sehr viele Stunden in den Schulen zu erteilen.

    GE ist natürlich wenig hilfreich. Sand am Meer usw...


    Mein Tipp: Die beiden Herzensfächer weiter studieren und ein gesuchtes drittes Fach als Beifach studieren. In fast allen Studienordnungen wird man im dritten Fach/fakultativen Beifach nicht geprüft. Auch im Ref belegt man es nicht (viele BL).

    Aber es hilft bei der Einstellung ungemein, wenn da plötzlich noch ein drittes Fach wie Religion Sek II, Musik, Theater oder gar Informatik geboten wird.


    Wir haben immer mehr Bewerber_innen mit solch einer Konstellation.


    Zugegeben: GE unterrichtet man dann kaum, oft nur in der eigenen Klasse.


    alles Gute

    Tatsächlich ist es ein Problem, dass in manchen Fällen der engagierte 35-Jährige mit A14 doch weit weniger bekommt als der 55-Jährige, der irgendwann A14 bekam, sich aber seit 10 Jahren jeder Leistung verweigert. Das frustriert. Daher macht es Sinn, Energie in Hobby, Familie und interessanten (genehmigten) Nebenjob zu investieren

    und das wolltest du vermutlich zu einem ganz anderen Thema schreiben?

    In Hamburg kannst du dich auf konkrete Stellen bewerben. Die Schulen stellen selbst ein. Du kannst dir also gezielt Schulen aussuchen, die dir gefallen und mindestens eines deiner Fächer ausschreiben.


    Wenn deine"Hamburger Wunschschule" keine Stelle ausgeschrieben hat, dann initiativ bewerben. Oft geht dann was.


    Zu wann suchst du denn?


    Februar sind natürlich fast alle stellen vergeben.

    Mai und August Ausschreibungen kommen noch.


    https://serviceportal.hamburg.…che.aspx?sid=70&StAKat=4#



    Fragen zu Hamburg ggf per PN.

    Viel Erfolg.

    Ich finde, dass Gerechtigkeit (" unfair") hier keine geeignete Kategorie darstellt.


    Die Bedingungen, die hier verglichen werden, sind seit Jahrzehnten strukturell die selben. Alle in D, die noch im Erwerbsfähigenalter sind, wussten zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn um die Bedingungen. Das Gesamtpaket hat sich nicht verändert.


    Außerdem geht die Beschwerde des TE m.E. in einem wesentlichen handwerklichen* Punkt fehl:

    Nur einzelne Aspekte zu betrachten und hieraus eine wie immer geartete Ungerechtigkeit abzuleiten, ist nicht zulässig.

    Entweder die beiden Pakete Berufsbeamtentum und Privatwirtschaft werden insgesamt verglichen - oder man lässt es.


    Alles andere ist nur Polemik.


    * wissenschaftliche Gütekriterien

    Hamburg hat allerdings nur einen Seminarstandort und bildet daher nur wenige Referendare selbst aus (vor 15 Jahren gab es 6 Plätze für Mathe und Französisch - einen Platz konnte man nur mit vielen Extras ergattern). Dafür hat es die fertigen Referendare aus dem Umland aufgenommen, als noch ein Überhang aus SH und NDS bestand. Da dieser nun nicht mehr besteht, bekommt auch HH kaum noch neue Lehrkräfte (zumal die Wohnkosten wohl auch eine Rolle spielen).


    À+

    Ja, das war mal so, aber das LI bildet mittlerweile massiv aus. Deine Darstellung trifft bereits seit mehreren Jahren nicht mehr zu. Und es wird noch weiter ausgebaut.


    Dass es räumlich in einem Stadtstaat nur einen zentral gelegenen Seminarstandort gibt, finde ich unproblematisch.



    Es gibt aktuell zwei Flaschenhälse in der Hamburger Ausbildung: Zu besetzende Hauptseminar- und Fachseminarleiter Stellen und (problematischer, will zeitlich in der längeren Dimension) die Absolventenzahlen Lehramt der Uni HH.

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