Beiträge von Out

    Dem kann ich nicht ganz folgen. Auf der von dir zitierten Seite lassen sich für alle Bundesländer in den entsprechenden Rechner durch Angabe der Kinder auch die Familienzuschläge berechnen.

    ich meine den Zuschlag für das Kind/die Kinder, abängig von der jeweiligen Mietstufe des Wohnortes

    Je nachdem kann man auch dazwischen einstellen (wenn man eine Stelle und einen Bewerber hat), aber zum 1.4. ist auch eher unwahrscheinlich, weil das der Beginn der Osterferien ist.

    Und alle Refis, die mit Liste gezogen werden, sind eh noch bis zum 30.4. im Ref und können gar nicht früher starte

    Naja, es gibt ja nicht nur frische Refis die eingestellt werden...

    Muss es denn zwangsläufig immer der 1. eines Monats sein, sofern dann kein Wochenende ist bzw. Ferien sind oder geht es theoretisch auch Mitte eines Monats?

    wo liegt das Problem, schon 2,5 Monate im Voraus zu wissen, dass man eine Stelle hat. Die schulscharfen Stellen zum 1.5 werden ja auch nicht Ende April vergeben...
    ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht.

    okay, ich habe das so verstanden, dass man ganzjährig starten kann und nicht an den 1.2, 1.5, 1.8 und 1.11 gebunden ist. Zum Beispiel Zusage über Liste am 15.2 und Einstellung am 1.4 aber so flexibel scheint man anscheinend nicht zu sein?!?

    NRW hat sich gedacht "wir wollen kein mimimi von den fertigen Refis (1. November oder 1. Mai) und führen also 2 weitere Einstellungsverfahren ein.
    Damit die Stundenplaner*innen sich keinen faulen Lenz zwischen dem Stundenplan zu Jahres- und Halbjahresbeginn machen... ;)

    das stimmt so nicht...am 1.2 waren in NRW zudem auch Einstellungen

    Hallo zusammen,


    wenn ich am 15.2.23 eine Stelle über das Listenverfahren (NRW) bekomme, wann kommt es dann (in etwa) zur Einstellung?

    Am 1.5.23 oder geht dies auch früher - liegen ja immerhin 2,5 Monate dazwischen.


    Danke im Voraus:wink_1:

    Hallo zusammen,


    wie lange dauert es in etwa von der ausgeschriebenen Stelle bis zur Einstellung/Verbeamtung? Listenverfahren/NRW


    Angenommen die Stelle ist über das Listenverfahren auf den 15.02.23 datiert.



    Wann kommt es dann in etwa zur Einstellung (erhalt der Urkunde) und wann muss man in etwa zum Amtsarzt?


    Danke im Voraus

    ...dass untermauert doch meine These, dass kein Bewerber ausgeschlossen werden darf, weil er das 2. Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat...

    :autsch:

    Es geht um den Grund der Nichteinstellung ...



    Zitat aus dem Urteil:


    "...dass das beklagte Land nicht berechtigt ist, der Klägerin eine Tätigkeit im Vertretungsunterricht zu verweigern, weil die Klägerin die Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."...

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