Bundesland? In Niedersachsen z.B. ergeben sich die Aufgaben insbesondere aus §43 NSchG "Stellung der SL" und mehreren zugehörigen Runderlassen, die die einzelnen Aspekte ausschärfen. Die SL trägt letztlich für nahezu alle Prozesse in Schule die Verantwortung, was aber gerade nicht bedeutet, dass sie diese auch alleine zu bearbeiten hätte. Das Delegieren von Aufgaben gehört zur Leitung zwingend dazu und nur vergleichsweise wenige Aufgaben (hier vor allem dienst- und personalrechtliche Befugnisse) sind zwingend auf der Leitungsebene angesiedelt.
NRW. Ich wüsste nicht, wo man konkret beschriebene Aufgaben der SL nachlesen kann. Das ist vielleicht auch so gewollt. Dass immer mehr Aufgaben an die KuK delegiert werden, finde ich nicht in Ordnung. Ich frage mich, wo das noch hinführen soll.
(Das Phänomen der zunehmenden Arbeitsbelastung scheint für mich die Folge des Trends der "eigenverantwortlichen Schule" zu sein.)