Beiträge von FrozenYoghurt

    Das hat doch niemand gesagt. Bei Dingen, die im Ermessen der Behörde liegen, sollte man halt eher den Ball flach halten.

    Was genau ist denn unbequem? Bei Angelegenheiten nachfassen ist völlig in Ordnung, aber mit Klage drohen ist Kontraproduktiv, selbst wenn die Klage erfolgreich ist. Mal abgesehen davon, dass sich die Stufenfestlegung damit sicher bis ans Ende des Gerichtsverfahren zieht. Verzinst wird das sicherlich auch nicht.

    Nochmal: Es ist keinerlei Ermessen nötig, die für die Höherstufung notwendigen Paragraphen sprechen eine ganz eindeutige Sprache. Die Erfahrung ist mir bei einer vorherigen Vertretungstätigkeit sogar angerechnet worden, sodass ich schon mal eine Stufe höher war. Blöderweise ist die Behörde nicht fähig, dass direkt bei der "Neueinstellung" auf eine Planstelle zu berücksichtigen. Das heißt, dass ich in diesem Fall von keinerlei Ermessenspielraum abhängig bin.



    Dennoch habe ich die Befürchtung (basierend auf der bisherigen Erfahrung mit dieser unsäglichen Behörde), dass ich dann an anderer Stelle benachteiligt werde, z.B., wenn meine Urkunde auf dem Tisch von der brüskierten Ute liegt und da unnötig lange rumschimmelt. Denn das ist der deutlich wichtigere Verwaltungsakt, der mich pro Monat Verzug abzüglich PKV knapp 600€ kostet.

    Lese ich es aus deinen Beiträgen (hier zum Beispiel) richtig, dass dir die 240 Euro brutto im Monat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, weil du danach eh in Stufe 2 wechseln würdest bzw. in deinem Fall verbeamtet wirst, den "ich hab's dir gezeigt" wert sind?
    Was sagt dir denn der Justiziar deiner Gewerkschaft, rät er auch zur Klage und unterstützt diese sogar?

    Ich gebe es ja ganz offen zu, dass ich einfach nur sauer bin und deshalb sehr wahrscheinlich nicht sehr rational auf die Sache draufschaue… genau der Punkt hält mich (noch) vom Klageweg ab, nämlich, dass es dann vielleicht kurioserweise doch länger dauert, bis die Urkunde ankommt (obwohl für diesen Vorgang eine andere Sachbearbeiterin zuständig ist). Wer weiß denn schon, was da so für Dinge passieren. Nein, natürlich ist es das nicht wert. Aber ständig die Faust in der Tasche ballen zu müssen, frustriert einfach. Gott sei Dank bin ich auf die Differenz nicht angewiesen. Mir geht es tatsächlich ums Prinzip. Aber was, wenn es einen Familienvater treffen würde oder eine Alleinerziehende?

    Der Justiziar riet mir, noch etwas zu warten. Wie lange, wollte er sich nicht festlegen.

    Wie auch immer du das bezeichnen würdest, "Untertan-Reflex" ist definitiv die falsche Bezeichnung.


    Aber vergiss es - da ist mir die Zeit zu schade für.

    Dann sind wir ja jetzt alle schlauer.


    Offenbar hast du dann doch genug Zeit, deine Beiträge in meinem Thread zu löschen 😄


    Danke an elCaputo, s3g4 und Moebius. Bei euch liest man noch Empathie für die Rechte der Beschäftigen heraus. Ich werde abwarten und ab und an mal nachhören. Mehr kann man bei dieser dysfunktionalen Karikatur einer Behörde aus Köln wohl nicht erwarten. Traurig.


    Schiri bei einer erfolgreichen Klage zahlt die Behörde. Bis auf einen gewissen Eigenanteil, falls man einen Anwalt nimmt. Das Geld wäre es mir wert. Konservativ angelegt sind das mit Zinsen bald 3,8% der ausstehenden monatlichen Differenz zu meinen jetzigen Bezügen, die mir durch die Lappen gehen.

    Zitat

    Wie hier schon mehrfach geschrieben: wenn die von "Dezember" sprachen ...

    a) ist es entweder für den Klageweg zu spät. Dann sind die Unterlagen inzwischen fertig und alles ist auf dem Weg zum LBV. Dann läuft ab Ende Januar alles richtig.

    b) solltest du am 3. Januar dort noch einmal anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen.

    Und, wie geschrieben, hak doch beim LBV nach. Wenn du schon Geld bekommst, bist du da gemeldet. Das lbv in NRW ist recht flexibel und kulant, was großzügige Abschläge angeht. Die sind immer nah dran am Originalgehalt.

    P.S.: das hat übrigens nichts mit "Untertanreflex" zu tun. Deine Beleidigungen kannst du dir gerne sparen. Danke.



    Das LBV verweist auf die Bez-Reg als Dienststelle. Ich erhalte keinen Abschlag, sondern die Besoldung nach der inkorrekten (niedrigen) Stufe. Am 3. Januar frage ich natürlich nochmal nach. Aber derzeit ist zumindest beim LBV noch nichts eingegangen.


    Von welchen Beleidigungen sprichst du in meinen Beiträgen genau? Wenn es „Untertanreflex“ sein soll: Wie würdest du das Verhalten sonst beschreiben? Zumal ich offenbar ja nicht alleine mit der Ansicht bin…

    Ich wundere mich sehr stark über diesen von Moebius schon angesprochenen Untertanenreflex! In JEDEM anderen Beruf würde es schon massive Beschwerden, Klagen und wasweißichnicht was hageln, wenn nicht pünktlich und korrekt bezahlt würde. Warum sind wir hier im Lehrerberuf so gnädig mit unserer Behörde? Das erinnert ganz stark an Kaiser Wilhelms Zeiten.


    Es geht nicht im Rache, es geht um das mir zustehende Geld, d.h. Durchsetzung geltenden Rechts. Dass die das nicht hinbekommen, ist nicht mein Problem.


    chilipaprika : Alle Zeiten sind aus NRW und definitiv zu berücksichtigen. Das habe ich prüfen lassen vom Justiziar meiner Gewerkschaft. Und nur, weil Sachbearbeiterin Ute sich wegen meiner Email am Kaffee verschluckt und ganz ganz böse drauf ist, darf sie sich nicht gegen geltendes Recht stellen.


    s3g4 : Ich werde meinen Schulleiter mit ins Boot holen. Der soll da mal vorstellig werden.

    Guten Abend zusammen,


    ich erwäge, eine Untätigkeitsklage gegen die Bez-Reg Köln einzureichen. Grund dafür ist, dass ich seit August nicht korrekt in die mir zustehende Erfahrungsstufe eingruppiert bin. Mir ist klar, dass dann "iRgEnDwAnN aLleS nAcHgeZaHlT wird", aber ganz ehrlich? Nö. Ich verrichte seit Tag 1 meinen Dienst zu 100%, wodurch mir auch die richtige Besoldung zusteht. Auf meinen Antrag von Ende August kam ein Anruf, in dem die Dame meinte, dass es wohl erst Dezember werden würde, bis dass das bearbeitet ist. Seitdem habe ich nichts mehr von der zuständigen Sachbearbeiterin gehört und auf E-Mails kommen nur generische Nachrichten à la "Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen" etc. . Telefonisch geht keiner ran.


    Meinen Recherchen zufolge dürfte ich damit sogar Erfolg haben, da schon mehr als 3 Monate seit meiner Antragstellung vergangen sind. Nun weiß ich aber nicht, ob ich mir dazu einen Anwalt suchen sollte oder das auch selbst durchziehen kann. Lust hätte ich, diese Behörde geht mir massiv auf den Keks. Hat jemand von euch diesen Weg schon mal beschritten und weiß, worauf es dabei ankommt bzw. worauf man achten sollte?

    Hi,


    ich habe diesen Wechsel in NRW aus Mangel an Alternativen auch gewagt und war in den letzten Sommerferien ebenfalls angespannt vor der neuen Herausforderung. Die ersten zwei Monate empfand ich als sehr hart, zumal die Schülerklientel absolut nicht einfach ist. Mittlerweile ist es schon etwas besser geworden. Mir ist außerdem klar geworden, in welcher Blase ich eigentlich bisher gelebt habe. Das ist wirklich der Querschnitt der Gesellschaft, der da vor einem sitzt.

    Wie die Vorposter schon schreiben: Gib dir selbst Zeit, dich einzufinden! Das dauert und ist auch total abhängig davon, wie du mit den Kollegen zurechtkommst. Was mir positiv aufgefallen ist, ist die Kultur des Austauschs und der Zusammenarbeit. An den vier Gymnasien, an denen ich bisher war, steckte da der Stock schon recht tief im Allerwertesten und eigene Schwächen oder Hilfsgesuche wurden kaum kommuniziert / verbalisiert, denn die Fassade muss ja aufrecht erhalten werden, dass im eigenen Unterricht alles super duper läuft.

    Fachlich solltest du deine Ansprüche an die Schüler stark reduzieren. Man schafft einfach weniger, was aber auch irgendwo normal ist. Ich habe an mir selbst festgestellt, dass ich im Vergleich zum Gymnasium zuhause deutlich weniger vorbereiten muss. Worauf man sich aber - je nach Fachkombination - einstellen sollte, ist fachfremdes Unterrichten. Das ist gewöhnungsbedürftig (man hat seine Fächer ja nicht ohne Grund studiert..), aber irgendwie die Norm.

    Hallo zusammen,


    aus Vertretungstätigkeiten (NRW) in TV-L E13 Stufe 2 werde ich für voraussichtlich 6 Monate nun zunächst E11 erhalten, bevor man mich verbeamtet. Meine Frage ist nun: Wird die Erfahrungsstufe 2 mitgenommen? Bei meiner Recherche bin ich nur auf den umgekehrten Fall gestoßen, also einer Höhergruppierung.

    Und mit Blick auf die dann abzuleistende Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe: Inwiefern kann meine Probezeit verkürzt werden? Ich habe nach dem 2. StEx bisher 18 Monate im Schuldienst gearbeitet.

    Wenn du dich von der Rechts- & Amtssprache so angegriffen fühlst, dann wäre vielleicht ein Job im Ausland besser. Rechts/Amtsdeutsch wird dir im Schulsystem überall in Deutschland begegnen. Daran wird sich auch nichts ändern, weil es da um rechtssichere Kommunikation geht und nicht um psychologische Befindlichkeiten der Kommunikationsbeteiligten.

    Gut, dann möchte ich aber auch nichts mehr vom Lehrermangel hören, wenn das ja alles so toll und in Ordnung ist. Namhafte Betriebe, Firmen und Konzerne schaffen es komischerweise trotzdem, den Spagat zwischen rechtssicherer und arbeitnehmerfreundlicher Kommunikation zu schlagen. Ich frage mich, weshalb die Behörden der "glorreichen 16" hier eine Ausnahme sein sollten. Gerade, weil das System Schule nicht wirklich mit arbeitnehmerfreundlichen Bedingungen aufwarten kann, erwarte ich eine gewisse Wertschätzung, die eben in einer respektvollen Kommunikation beginnt. So lässt sich im 21. Jhd. eben keiner mehr behandeln.


    Völlig richtig. Und ich weiß, wovon ich rede (bzw. schreibe). Aus meiner Zeit in der Behörde durfte ich eben solche Schreiben verfassen, die in der Sache klar zu sein hatten und damit leider nicht das vom Gegenüber gewünschte Maß an Empathie und Verständnis aufweisen konnten.
    Das Problem ist hier in meinen Augen auch weniger das Amtsdeutsch als vielmehr die mitunter völlig absurden Vorstellungen und Erwartungshaltungen derjenigen, die diese Schreiben bekommen.
    "Sie werden versetzt" oder "hiermit ordne ich sie ab" oder "hiermit beurlaube ich Sie" etc. sind ganz normale Beschreibungen für Rechtsakte. Da geht es in der Tat nicht um Befindlichkeiten des Gegenübers.

    Von solchen Formulierungen rede ich doch nicht einmal. Bei Interesse lade ich mal in anonymisierter Form den Fetzen vom Freistaat hoch, der lediglich den Eingang der Bewerbung bestätigen soll. Da wundert sich der ein oder andere.

    Okay, das ist natürlich aus deiner Sicht sehr ärgerlich und ich verstehe den Unmut, weil du am arbeitsaufwendigen Ende sitzt. Trotzdem: In einer Zeit des Fachkräftemangels ist es - anders als in den Jahrzehnten vorher - kein Arbeitgebermarkt mehr. Man muss als qualifizierte Fachkraft nicht mehr als Bittsteller auftreten und jeden Morgen Gott danken, eingestellt worden zu sein. Stattdessen schaut man natürlich bei einer entsprechenden Auswahl, was für einen selbst das Beste ist. Das ist in HR-Abteilungen von normalen Unternehmen (also sprich außerhalb der Sonderbubble Schule, im normalen Arbeitsleben) ganz normal. Und das kommt auch in den Köpfen der jungen Menschen an. Selbst die Schulleiter haben mir dazu geraten, beim Einstellungsverfahren nur auf mich zu schauen.


    Durch meine Bewerbungen in verschiedenen Bundesländern kann ich übrigens nur den Kopf schütteln über die generellen Prozedere im Lehrereinstellungsverfahren. Denn die Behörden haben diesen angeblich so großen Mangel ja noch nicht mitbekommen, wenn ich nur lese, in welch abschätzigem Befehlston mit mir als Bewerber in offiziellen Dokumenten kommuniziert wird. Als wären wir noch im Feudalsystem in einer absolut frechen Grundherrenart. Die Zeiten ändern sich und auch die Schulbehörden müssen sich dem Wettbewerb um die Lehrer stellen, und das fängt mit normaler, wertschätzender Kommunikation an. Und mit modernen Arbeitsbedingungen kann sich das System ja nun überhaupt nicht rühmen. Insofern steht hier mein Eigeninteresse über allem anderen.


    Die Stelle an der GS in NRW ist übrigens nicht direkt mit Verbeamtung, sondern erst mit 6-monatigem Tarifbeschäftigungsverhältnis. In dieser Zeit gelten (Gott sei Dank?) die normalen Regeln des Arbeitsrechts. Zweiwöchige, beiderseitige Kündigungsfrist.


    Die Beratung der Gewerkschaft hat Folgendes ergeben (vlt. ganz interessant für andere Bewerber in ähnlicher Situation): Die schriftliche Annahme des Angebots in NRW begründet alleine keinen Arbeitsvertrag / Beschäftigungsverhältnis. Das passiert dann erst am ersten Arbeitstag, entweder durch Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder der Entgegennahme der Beamtenurkunde (je nachdem, was vorgesehen ist). D.h., ich könnte bis zum 1.8. noch woandershin "durchbrennen".

    Früher stand in dem schriftlichen Planstellenangebot wohl drin, dass man im Falle einer Unterzeichnung und anschließendem Nichtantritt eine Vertragsstrafe von 2500€ Zahlen müsse. Das wurde aber gerichtlich nach einer Klage als sittenwidrig erklärt und dann gekippt (für den Fall, das ältere Kollegen einem was erzählen wollen).

    Schon okay! Ich sehe das in erster Linie pragmatisch: Sollte ich zwei Tage nach Dienstantritt tot umfallen, werde ich schon von irgendwem ersetzt. Deshalb versuche ich, im Rahmen der Möglichkeiten das Beste für mich rauszuschlagen.


    Dass du momentan in der Situation bist, solche Sachen ausbaden zu müssen, tut mir Leid. Wobei ich das mit der Miete nicht ganz verstehe. Oder vermietest du Wohnobjekte und die Studenten sind unzuverlässig?


    Edit: Tatsächlich bezieht sich der Ausschluss aus anderen Verfahren nur auf das Land NRW. NRW kann ja schlecht über andere Bundesländer bestimmen.

    Termin zur Rechtsberatung der Gewerkschaft ist vereinbart.


    Grundsätzlich ja. Im Privaten ist es zur Zeit etwas unübersichtlich bei mir, ohne näher ins Detail gehen zu wollen.. Irgendwann zurück wäre schon cool, aber natürlich schwer planbar. Ich wäre sogar nur 1/2 Jahr Angestellter und mit den Zulagen finde ich das finanziell nicht so schlimm

    Hallo zusammen,


    folgende Situation: Ich habe eine Planstelle an einer Gesamtschule angenommen, die eine SEKI-Stelle mit Laufbahnwechselgarantie ist. Ich wäre ab dem 1.8. zunächst Angestellter, nach einer Qualifikationsmaßnahme dann aber erst A12-Beamter. Das Angebot habe ich unterschrieben und auch schon mein Führungszeugnis angefordert.


    Jetzt habe ich heute über das Listenverfahren eine Gym-Stelle in BW angeboten bekommen und bin in Versuchung geführt, dieser zuzusagen, da ich dort direkt als Studienrat verbeamtet werden würde. Nun weiß ich aber nicht, ob ich das überhaupt "darf". Rein theoretisch könnte ich die NRW-Stelle aber doch auch platzen lassen, indem ich einfach den Amtsarzttermin verstreichen lasse, oder? Denn die Einstellung ist ja vorbehaltlich dieser Untersuchung...

    Weil alles so hektisch ist derzeit und die Fristen kurz sind, habe ich durch Recherchen auch nichts aussagekräftiges herausfinden können.

    jo, aber man kann da raus. Das ist eine bewusste Entscheidung.


    Losgelöst davon würde ich niemals an eine Privatschule gehen. Auch wenn sie direkt neben mir wäre. Dann lieber wieder in eine richtige Firma

    Magst du erklären, weshalb? Einfach aus Interesse, du scheinst eine starke Meinung dazu zu haben, ich z.B. hab noch gar nicht in die Richtung überlegt

    Möchtest du mir da irgendwelche Vorschriften machen? Schwurbeln darf man, aber das Geschwurbel als soclhen zu bezeichnen ist äh, bäh?


    Nein. Wie soll man denn sonst auchdrücken, dass man religiöses Geschwurbel toleriert?

    Weil der Begriff "Geschwurbel" seit Corona gesellschaftsweit genutzt wird, um Andersdenkende und deren Meinungen bequem zu diskreditieren. Das ist schwer vereinbar mit dem Toleranzbegriff.

    Das habe ich gerade nochmal nachgeschaut und du hast recht: Von dem Erlass (3.7.2018), der ursprünglich die 35 km beinhaltet, gibt es mittlerweile eine "bereinigte Fassung", in der die 50 km stehen. In meinem Angebot ist jedoch schwarz auf weiß von 35 km die Rede. Was stimmt denn jetzt nun? Sollte ich hier nochmal beim Personalrat oder beim MSB nachfragen? Ich finde, das ist schon wichtig zu wissen, gerade wenn man in naher Zukunft umziehen möchte.


    35km: Microsoft Word - 2018 Reinschrift.docx (laufbahnwechsel.de)


    50km: 2018_07_03-Lehrkraefte-SII-auf-SI-Stellen-mit-Laufbahnwechselgarantie.pdf (nrw.de)

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