Beiträge von Mimi_in_BaWue

    Genau, ich bin in der Verlängerung, da ich eine LP im alternativen Format nicht bestanden habe.


    Danke euch :)

    Wenn du eine Prüfung nicht bestanden hast (oder nicht in den Eigenständigen Unterricht in BaWü durftest, der Vollständigkeit halber für andere Nutzer), lassen dich andere Bundesländer tatsächlich NICHt mehr das Ref anfangen. Eine Freundin von mir hat das schweren Herzens erfahren müssen.

    Deshalb war der Weg von dir, nur mit Wiedereinstellungszusage in BaWü dein Ref zu pausieren, ganz richtig. Dazu müssen aber gesundheitliche (oder persönliche) Gründe vorliegen. Jetzt liegt es halt an deinem Landeslehrerprüfungsamt, welche Atteste da akzeptiert werden. Allerdings: du wirst danach wahrscheinlich wieder an deine alte Schule kommen. Zumindest darfst du dir die Schule idR nicht aussuchen bzw. deine Wunschschule ist egal. Das Seminar entscheidet zusammen mit dem LLPA. Man möchte dieses Schlupfloch glaube ich für einen Schulwechsel nicht öffnen.


    Ich habe noch nie gehört, dass jmd. im Schulleitergutachten durchgefallen ist. Womöglich bekommst du eine schlechte Note, aber eine 5 kann ich mir da nicht vorstellen? Mein Rat an dich wäre, die verpatzte LP zu wiederholen. Eine Schulleitung verbaut einem idR den Abschluss ja nicht, wenn alle anderen zig Prüfungen bestanden wurden.


    Persönlicher können wir ja gern per pn schreiben.


    Ich wünsche dir einen kühlen Kopf am ersten Schultag nach den Pfingstferien!

    Ich habe es einmal vor vielen Jahren bei einem Fachkollegen mitbekommen, er rief mich in den Sommerferien an und bat um Rat. Er musste letztendlich die Note zurück nehmen und die bessere geben, weil er im Nebenfach nur 2 Klassenarbeiten geschrieben hatte (in Baden-Württemberg in Nebenfächern freiwillig, aber, die ich kenne, lassen zwischen 2 und 4 schreiben, dadurch kam eine 4,5 zustande) und die mündlichen Noten ohne Datum notiert hatte (das reichte damals nicht, die Eltern klagten sich durch). Ich bin seitdem sehr vorsichtig, einer unangenehmen Mutter (ich habe es zum Glück nach 4 Wochen bemerkt) konnte ich 19 Noten mit Datum und Stichworten warum zu ihrem faulen (und nicht so intelligenten Sohn) nennen, sie gab einen Einspruch sofort auf.

    Wow, interessant. Darf ich fragen, was das für Notizen sind? Also zb konrekt die Frage, die der S nicht beantworten konnte?


    Ich notiere mir bei mündlichen Noten zwar indirekt das Datum, aber extra Notizen dazu hab ich nicht gemacht und von anderen noch nie gehört. Aber ich bin wie gesagt erst mit dem Ref fertig.

    Plattenspieler und dann kommt mein Mentor und möchte die Notentabelle mit Berechnung haben :pfeifen: Ist aber bei uns gerade ein etwas spezieller Fall, deswegen auch der ungewöhnliche Zeitpunkt in Bawü (wo ich nach wie vor bin).


    Danke für die Antworten bisher. Bei dem Schüler bin ich mir echt unsicher und möchte mich auch nicht einfach aus Sympathie zur besseren Note leiten lassen. Dazu tendiere ich iwie automatisch... Da möchte ich mich wirklich selbst hinterfragen.

    Für zukünftige Jahrgänge möchte ich mir merken, dass ich um Pfingsten mal die voraussichtliche Endnote kurz mit Excel ausrechne, um bei SuS auf der Kippe noch genauer hinzuschauen.

    Leider offtopic, bzw. Dir wurde ja schon sehr kompetent weiter geholfen pino05 , aber ich finde es super interessant und bin ganz perplex, dass in Bayern Gymnasium die Zula in Fachdidaktik sein kann. In BaWü ist das nicht möglich. Ich finde es so viel sinnvoller wie ihr das machen dürft. :aufgepasst:

    viel Erfolg dabei.

    vielen Dank für die Antworten!


    Ich bin jetzt mit dem Ref durch :victory::victory::victory::victory:


    Kiggie diese generelle Lehrbefähigung wie in NRW gibt am allg. Gymnasium in BaWü nicht. Mein Mentor meinte vor ein paar Tagen auf die Fragen im Eignagspost, dass es im Kollegium an meiner Ref-Schule Kollegen gibt, die das Ref in einem Fach berufsbegleitend nachgeholt haben (in diesem Fall Physik). Ob das für eine Lehrbefähigung für Sek I oder Sek II war, konnte er mir allerdings nicht sagen.


    CDL "dein Seminar, dein Freund und Helfer" - ist ein guter Treppenwitz :) Nicht böse verstehen, ich bin um jeden Tipp dankbar, weiß aber auch, dass mein Seminar gerade in Sachen bili nur ihre eigene Bili-Ausbildung promotet und ungern zu diesem Erlass aus den 90ern Stellung bezieht. Wegen der Englisch Lehrbefähigung werde ich mich tatsächlich mal an den Seminarleiter wenden.

    Was ist denn unter einem Informatik Zertifikats-Kurs zu verstehen? In NRW wäre ds eine Fortbildung, sagt mir Google. Erstaunlich, dass man damit das Abi prüfen durfte. Ich dachte immer, (das Ba-wü) Abi wäre so heilig... :)

    Hallo liebes Forum,


    ich habe zwei etwas kompliziertere Fragen, auf die ich per Google keine Antwort gefunden habe. Bei offiziellen Stellen habe ich noch nicht nachgefragt. Vll könnt ihr mir weiterhelfen?


    1. Frage:

    Ich habe in BaWü 3 Hauptfächer auf Gymnasiallehramt studiert, 3 mal Hauptfächer bzw. große Fakultas. Zwei NaWis und Englisch. Ich bin gerade in den letzten Zügen des Refs am allgemeinbildenen Gymi und habe das Ref nur mit meinen beiden anderen Fächern, den NaWis, gemacht, weil es organisatorisch mit meinen 3 Fächern in meinem Fall kaum oder gar nicht möglich gewesen wäre. Ich werde also in Englisch kein 2. StEx haben, aber in den beiden anderen Fächern (gültige Kombination natürlich).

    Unabhängig davon, ob ich Englisch in Zukunft unterrichten möchte oder fachlich kann, würde mich da mal die rechtliche Situation interessieren (für Bwerbungsgespräche etc) : wäre es fachfremder Unterricht, wenn ich Englisch unterrichten würde? Dürfte ich gar eine Kursstufe haben? Darf ich es gar nicht an Gymnasien unterrichten? Darf man von mir bei einer verbeamteten Stelle verlangen, Englisch zu unterrichten?



    2. Frage:

    Ich habe auch die Bili-Zusatzausbildung am Seminar nicht belegt. In den 90ern gab es mal eine Verordnung/Erlass, dass Lehrkräfte mit Englisch (bzw. Sprachnachweis) und einem passenden Sachfach Bili Englisch nach entsprechender (begleitender?) Fortbildung unterrichten dürfen. Ich hatte selbst als Schülerin solchen bili-Unterricht. Gilt diese Verordnung/Erlass noch? Ich habe im Internet dazu nichts gefunden. Ältere Lehrkräfte meinen, dass es das noch gibt. Wenn ich nach "Bili-Zusatzausbildung" etc google, erfährt man natürlich immer nur, wie toll die Zusatzausbildung am Seminar ist und dass es auf der Liste Pluspunkte gibt.

    Dürfte ich potentiell mein geeigentes Sachfach bilingual auf englisch unterrichten? Evtl nach entsprechender Fortbildung?


    In beiden Fragen würde mich einfach die rechtliche Situation interessieren.

    Vielen Dank schonmal fürs Durchlesen und schönen Abend,

    Mimi

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