Ja, die Anforderungen sind dieselben. Ich habe eine Bekannte, die ebenfalls im Ref nicht direkt durchgekommen ist und deshalb zur Verbeamtung auf Probe nochmal zum Amtsarzt musste. War ein anderer Arzt als in Runde 1 und lief ihrer Aussage nach völlig unproblematisch. Je nachdem, was beim ersten Amtsarztbesuch bei dir kritisch angemerkt wurde und dazu geführt hat, dass du jetzt noch einmal antreten musst, könntest du versuchen die neuralgischen Stellen durch Facharztatteste vorzuentlasten, aus denen hervorgeht, dass Krankheit xy vollständig geheilt werden konnte und keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Mir hat das mit der Schwerbehinderung den Allerwertesten gerettet und dazu geführt, dass ich direkt ohne weiteren Amtsarztbesuch durchgekommen bin beim Amtsarzt, obgleich es mir vor dem Ref noch gesundheitlich deutlich schlechter ging als inzwischen.
Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Erkrankung bedeutsam ist, dann kannst du das a) mit einer Schwerbehindertenvertretung (deiner Gewerkschaft oder bei deinem staatlichen Schulamt) besprechen, die sind in diesen Fragen nämlich äußerst firm und b) ggf. die Frage dennoch offen lassen und mit Amtsa(e)rzt:in besprechen. Wenn du bewusst etwas nicht angibst/ankreuzt, was dir bekannt ist und du angeben müsstest kann das unproblematisch sein, weil es eh keine Rolle gespielt hätte für die Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit oder dir später auf die Füße fallen, wenn du aufgrund des verschwiegenen Gesundheitproblems x größere Probleme bekommen würdest und sowohl bekannt wäre, dass Problem x bereits früher im Leben auftritt, ergo verschwiegen wurde, als auch Problem x ein relevanter Ausschlussgrund wäre für die Verbeamtung. Insofern: Vorab beraten lassen und dann offen mit Arzt oder Ärztin sprechen über deine Fragezeichen. Nichts verschweigen, aber dich selbst konstruktiv präsentieren, sprich nicht deine Defizite, Schwächen und Probleme hervorheben, sondern deine Lösungen für diese Probleme, die dich fit sein und bleiben lassen im Beruf herausarbeiten.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Jetzt verstehe ich erst, dass nicht alle nochmal zur Verbeamtung auf Probe zum Amtsarzt müssen, sondern nur ich.
Der Witz an der Sache ist, dass ich auch schwerbehindert bin und die Ärztin damals, so denke ich heute, das Kreuzchen in der untersten Zeile vergessen hat zu setzen. Ich habe mir mein altes ärztliche Zeugnis gerade nochmal angeschaut.
(Zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung bestand eine festgestellte Schwerbehinderung (GdB we
nigstens 50) bzw. eine amtliche Gleichstellung:
Ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung Z] liegt vor, [Z liegt nicht vor.
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist mit dem Eintritt von Dienstunfähigkeit innerhalb von fünf Jah
ren □ nicht zu rechnen, □ zu rechnen.)
Sie sagte mir nämlich, dass ich nicht nochmal zum Amtsarzt müsste bei der Verbeamtung auf Probe.
Gleichzeitig hat sie sich über die Formulare vom RP aufgeregt, und dass es da EDV-technisch oder verwaltungstechnisch Probleme gäbe, mit denen sie sich als Hausärztin jetzt auch noch rumschlagen muss... (und dass das RP shice wäre lol). Dann musste ich ihr nochmal ein neues Dokument ausdrucken oder vorbeibringen... oder abholen... ich erinnere mich dunkel, aber da war was. Ich glaube, sie hat das unterste Kreuzchen schlicht vergessen.
Ach Mann. Ich habe Angst, dass wenn ich wirklich wahrheitsgemäß antworte, meine Verbeamtung nun doch auf dem Spiel steht.