Bei der PKV muss man alle bekannten Diagnosen angeben. Wer seine Akte anfordert, hat Kenntnis von allen Diagnosen. Wer sich lediglich auf seine Erinnerung beruft, hat keinen Interessenkonflikt.
oh je. Formal vielleicht einleuchtend, aber wenn der Versicherer davon Wind bekommt, kann er den Vertrag rückwirkend kündigen oder den Vertrag zum sehr großen Nachteil des Versicherten anpassen (und bestimmte Organe oder Erkankungen von der Versicherung ausschließen). Da müsste man erstmal widersprechen und seine Gedächtnislücken beweisen. Man ist u.U. in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickelt. Versicherungen sind einem nie wohlgesonnen. Das wäre mir alles zu heikel. Immerhin ist man als Beamter ein Leben lang an diese PKV gebunden. Wer weiß, an welche Daten die in Zukunft so kommen. Die Arztbesuche und Diagnosen nicht anzugeben ist schon ein Risiko.
@DaysgoBy du machst das gerade schon richtig: kontaktiere deine Ärzte und verlange eine Richtigstellung deiner Diagnosen in deren Praxisdaten. Was aber noch wichtiger ist, ist die Patientenakte bei deiner gesetzlichen Verishcuerng. Fordere diese an und verlange dann eine Richtigstellung oder Löschung. Das ist alles recht langwierig und wird nicht mal eben so "zwischen den Jahren" machbar sein. Ich hoffe, dein Ref beginnt nicht schon im Januar. Falls ja: man kann sich auch noch recht lange rückwirkend versichern - nur sollte in dieser Zeit des rückwirkend abgeschlossenen Verishcerungsschutzes natürlich keine hohe Rechnung ins HAus flattern.
Dem Amtsarzt gegenüber musst du alles der letzten 5 Jahre angeben. Auf dem Anamnesebogen würde ich an deiner Stelle bei "Diagnosen" dann nur die letztendlich bestätigte angeben. Bei Behandlungen und besuchten Ärzten wirst du alle angeben müssen. Dann würde ich das mündlich erklären. Hab für alle Fälle die Adresse des Arztes parat, der dir das bestätigen kann (also dass eine Pollenalergie Schlafstörungen verursachen kann und dass du an einer Pollenallergie leidest und diese mit der Hyposensibilisierung erfolgreich behandelt wird).
Wie bereits geschrieben wurde, wird weder eine Pollenallergie noch die Einnahme von Psychopharmaka 2017 (also bei Verbeamtung auf Probe frühestens 2023), eine Krampfader oder eine noch länger zurückliegende Therapie eine Rolle spielen.
Nur würde ich dem Amtsarzt und Versicherungen gegenüber mit offenen Karten spielen.
So weit die Tipps von jemandem, der es gewohnt ist, sich mit seiner PKV zu streiten und so etwas wie ein wenig Insiderwissen in der Versicherungsbranche hat.