Also unter Stuhlgeburtstag könnte ich mir auch folgendes vorstellen:
https://www.pampers.de/neugeborenes/pflege/artikel/kindspech
Also unter Stuhlgeburtstag könnte ich mir auch folgendes vorstellen:
https://www.pampers.de/neugeborenes/pflege/artikel/kindspech
Nanana jetzt lasst ihr aber mal die Kirche im Dorf. In bawü darf ich sehr wohl Kopien der Klassenarbeiten, die bei mir geschrieben wurden, auf meinem Privatrechner haben.
Zufälligerweise liegt mein Scan im dokumentenechten PDF/A Format vor. Ich betreibe schon lange ein (nahezu… so viel wie das deutsche Finanzamt es eben zulässt) papierloses Büro und hab da so meine Marotten und Techniken.
Wow vielen Dank für Erläuterung und Foto!
Mein linkes Ohr macht mir seit 2 Jahren Probleme. Kein Arzt kann mir helfen: Schlechtes Hören, Schmerzen. Alle Untersuchungen bringen nichts. Außer, dass ich feststelle, dass die Kosten für die gleiche Untersuchung bei den Fachärzten zwischen 85 und 450 € variieren.
Aber heute tut nichts weh!!!
Ich malträtiere mein linkes Nasenloch seit Tagen mit abschwellenden Nasentropfen und das hilft irgendwie. Yeah! Mache mir aber wahrscheinlich die ganze Nasenschleimhaut kaputt.
Vielleicht solltest du das mal kieferorthopädisch abklären lassen, falls noch nicht geschehen.
Also es ist Klasse 10 im G8, also Oberstufe und nicht Kursstufe. Hier zählt nichts ins Abi rein.
ich schreibs noch nachträglich in den Eingangspost.
Mimi_in_BaWue : Falls gewünscht frage ich gerne noch beim Schulrechtler meines Vertrauens nach (der hat Gym-Erfahrung, kennt sich also entsprechend aus auch mit der Oberstufe), wobei ich persönlich die von Flupp vorgeschlagene Vorgehensweise für sinnvoll erachte. Melde dich aber gerne einfach kurz, falls ich das einmal - bezogen auf BW- schulrechtlich abklopfen soll.
Danke fürs Angebot, ist aber glaube ich nicht nötig. Aber gut zu wissen
Ich scanne freiwillig auf meinem teuren schnellen Superscanner mit Einzug (den ich mir als Teil der "Digitalisierung", auch im privaten Büro, mal geleistet habe). Ich scanne viel ein, einfach, um auf der sicheren Seite zu sein, schulisch wie privat.
Dass eingescannte Klassenarbeiten auch schon sensible personenbezogene Daten sind, hatte ich irgendwie schon fast geahnt. Noch darf ich die auf meinem privaten Rechner speichern. Das wird sich wahrscheinlich in Ba-Wü auch bald mal ändern (Grumpf!).
Ich denke, dass das Alter und die Einsicht des Schülers bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Es ist sicherlich ein großer Unterschied, ob das in der Grundschule oder in Oberstufe passiert. In der Grundschule würde ich es bei einer pädagogischen Maßnahme lassen. Das machen wir auch bei anderen kleineren Täuschungsversuchen (Abschreiben vom Nachbarn)...
In der Oberstufe oder womöglich beim Abitur wäre das sicherlich etwas anderes.
Es ist sogar Oberstufe...
ba wü:
"
(6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden."
demnach muss ich entscheiden, ob es eine schwere Täuschung ist oder nicht. Zu schweren Täuschung sagt mein Bundesland:
"
1. Eine schwere Täuschung im Sinne des § 8 Abs 6 Satz 3 NotenbildungsVO (NoBiV BW) liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn die zur Benutzung bereitgelegten unerlaubten Hilfsmittel zur Lösung sämtlicher Aufgaben geeignet sind und der Schüler bei Entdeckung der Täuschungshandlung in der Anfertigung der Arbeit so weit vorangeschritten ist, daß eine Bewertung der Eigenleistung unter Aussonderung der irregulär zustande gekommenen Leistungen nicht möglich ist."
https://www.landesrecht-bw.de/…e&doc.part=L&doc.norm=all
--> laut dieses Textes ist es keine schwere Täuschung.
Also ja, ich tendiere dazu, die Note stehen zu lassen. Ich fühle da aber beim SL-TEam auf jeden Fall nach den Ferien vor.
Das Halloweenfeuerwerk dieses Jahr im Europapark war sehr schön, weils mega groß, von Profis gesteuert und mit schöner passender Musik unterlegt war.
Aber ich leide da auch mit den Vögeln im angrenzenden Naturschutzgebiet Taubergießen.
Duum schreibt, wann er das letzte mal weiße Weihnachten am Wohnort hatte (also Skiurlaub zählt nicht).
Hallo liebes Forum,
ich bin Berufsanfänger und über die Feiertage und zwischä de Johr wollte ich die Kollegen nicht fragen/nerven, deshalb ist eure Meinung gefragt. Folgendes:
Eine Klassenarbeit wurde geschrieben, korrigiert, bewertet, ausgegeben und besprochen. EIn Schüler behauptet dann, dass ich eine Antwort übersehen hatte und möchte dafür einen Punkt, das würde ihm die nächstbessere Viertelnote geben. Die Note war im Zweierbereich, es geht also darum, ob die Note im guten oder sehr guten Bereich ist. Ich nehme die Klassenarbeit also nochmal mit und vergleiche die mitgenommen Klassenarbeit mit der eingescannten auf meinem Rechner und siehe da - der Schüler hat die Antwort im Nachhinein, während der Beprechung, hingeschrieben.
Es handelt sich um eine Nebenfach, bei dem ich eine Klassenarbeit pro Halbjahr schreibe.
Soweit der Stand.
Ich bin mir nun unschlüssig, ob es jetzt nur Erziehungsmaßnahmen von meiner Seite aus gibt (d.h. 2 Stunden Nachsitzen und Telefonat mit den Eltern wegen Urkundenfälschung und Täuschungsversuch) oder ob die SL ins Boot geholt wird.
Ich bin der Meinung, die Ursprungsnote wird nicht geändert, denn der Täuschungsversuch war ja erst im Nachhinein.
Sehr ihr das auch so?
Ihr habt solche Fälle sicher auch schonmal gehabt. Wie seid ihr vorgegangen?
Edit: Es handelt sich um Klasse 10.
Müsste nicht die DSGVO in Grundsätzen in jedem Bundesland gleich gelten? Letztlich wird es doch wahrscheinlich nur Unterschiede in der Auslegung geben...
Ja genau. Jedes RP hat seinen Datenschutzbeauftragten, der DSGVO-Konformität wohl handhabt, wie er oder sie denkt und wir haben einen besonders Strengen (so wurde es mir von der SL erläutert).
Wobei in BW auch ohne Einwilligung alles erlaubt ist, was dienstlich notwendig ist. Und wer in diesem Schuljahr vier Klassen parallel in einem einstündigem Fach hat, der sieht durchaus die dienstliche Notwendigkeit von Sitzplänen mit Bild. Mit Maske ist das Namen lernen unter diesen Bedingungen nämlich noch deutlich schwieriger bis unmöglich. (Und wir haben wirklich nur kurze Zeit keine Maskenpflicht gehabt.)
Im Gegensatz zum Zeugnisschreiben kann das aber eigentlich jedes Dienstgerät.
LG DFU
Wow interessant. Ich unterrichte in BW und darf keine Fotos der SuS machen. Direkte Dienstanweisung von der SL.
Ich bin so am hadern mit dieser Regelung. Mein Classroommanagement leidet sehr darunter, dass ich die Namen nicht schnell konnte, insbesondere wenn ich die SuS nur in einer Doppelstunde pro Woche habe. Sitzplan auswendig lernen bringt im Labor Praktikum leider gar nichts. Ich bin mega gestresst dadurch
Edit: die Lebzeitmverbeamteten machen halt trotzdem Fotos von der sitzenden Klassenhälfte. Ich Trau mich das nach der direkten Ansage der SL nicht.
@karuna
Es kann leider vom Versicherten erwartet werden, dass er sich bei seiner GKV nach seiner Patientenakte erkundigt.
Ich habe kein Gerichtsurteil o.ä. parat, aber das ist in der Branche so bekannt.
Bei der PKV muss man alle bekannten Diagnosen angeben. Wer seine Akte anfordert, hat Kenntnis von allen Diagnosen. Wer sich lediglich auf seine Erinnerung beruft, hat keinen Interessenkonflikt.
oh je. Formal vielleicht einleuchtend, aber wenn der Versicherer davon Wind bekommt, kann er den Vertrag rückwirkend kündigen oder den Vertrag zum sehr großen Nachteil des Versicherten anpassen (und bestimmte Organe oder Erkankungen von der Versicherung ausschließen). Da müsste man erstmal widersprechen und seine Gedächtnislücken beweisen. Man ist u.U. in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickelt. Versicherungen sind einem nie wohlgesonnen. Das wäre mir alles zu heikel. Immerhin ist man als Beamter ein Leben lang an diese PKV gebunden. Wer weiß, an welche Daten die in Zukunft so kommen. Die Arztbesuche und Diagnosen nicht anzugeben ist schon ein Risiko.
@DaysgoBy du machst das gerade schon richtig: kontaktiere deine Ärzte und verlange eine Richtigstellung deiner Diagnosen in deren Praxisdaten. Was aber noch wichtiger ist, ist die Patientenakte bei deiner gesetzlichen Verishcuerng. Fordere diese an und verlange dann eine Richtigstellung oder Löschung. Das ist alles recht langwierig und wird nicht mal eben so "zwischen den Jahren" machbar sein. Ich hoffe, dein Ref beginnt nicht schon im Januar. Falls ja: man kann sich auch noch recht lange rückwirkend versichern - nur sollte in dieser Zeit des rückwirkend abgeschlossenen Verishcerungsschutzes natürlich keine hohe Rechnung ins HAus flattern.
Dem Amtsarzt gegenüber musst du alles der letzten 5 Jahre angeben. Auf dem Anamnesebogen würde ich an deiner Stelle bei "Diagnosen" dann nur die letztendlich bestätigte angeben. Bei Behandlungen und besuchten Ärzten wirst du alle angeben müssen. Dann würde ich das mündlich erklären. Hab für alle Fälle die Adresse des Arztes parat, der dir das bestätigen kann (also dass eine Pollenalergie Schlafstörungen verursachen kann und dass du an einer Pollenallergie leidest und diese mit der Hyposensibilisierung erfolgreich behandelt wird).
Wie bereits geschrieben wurde, wird weder eine Pollenallergie noch die Einnahme von Psychopharmaka 2017 (also bei Verbeamtung auf Probe frühestens 2023), eine Krampfader oder eine noch länger zurückliegende Therapie eine Rolle spielen.
Nur würde ich dem Amtsarzt und Versicherungen gegenüber mit offenen Karten spielen.
So weit die Tipps von jemandem, der es gewohnt ist, sich mit seiner PKV zu streiten und so etwas wie ein wenig Insiderwissen in der Versicherungsbranche hat.
Chemie?
Geht in Ba-Wü seit ca 15 Jahren nicht mehr. In anderen BL mag es da vll anders aussehen.
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