Beiträge von Gong:)

    VWe


    Eine solide gemachte Umfrage, wie ich finde.

    Ein paar Anmerkungen: Likert-Skalen mit ungerader Antwortmöglichkeit sind immer eine Diskussion wert, ich hätte wohl eine gerade Zahl und die Antwort "trifft nicht zu" gewählt. Das verkompliziert zwar etwas die Aswertung, erhöht m.E. aber die Datenqualität.

    Leider gibt es keinen "zurück"-Buttton, um nachträglich unplausible oder fehlerhafte Angaben zu korrieren, was zum Ausschluss von Datensätzen führen könnte wenn Plausibilitäten geprüft werden (wovon ich ausgehe).

    Zudem gibt es viele Lehrkräfte, die die Stammschule befristet verlassen (Beurlaubung für andere Aufgaben, Abordnung in Behörden, ...), aber nicht jeder dieser Wechsel ist gleichzusetzen mit einem Wechsel des Berufs. Wird das berücksichtigt?


    Viel Erfolg!

    In NRW gibt das Schulministerium über die Lehramtszugagsverordnung (LZV 2016) vor, welche Fächerkombinationen in den einzelnen Lehrämtern möglich sind. Die Unis richten ihre Studienangebote entsprechen aus. Eine Sondergenehmigung für eine selbstgewählte Kombination außerhalb der LZV halte ich für kaum erfolgversprechend, das Ref. müsste ebenfalls mit Sondergenehmigung absolviert werden. Diese Kombi-Möglichkeiten werden hin und wieder geändert. Beispielhaft die Kombinationsvorgaben NRW LZV 2016 für das Lehramt GyGe (andere Bundesländer werden ähnliche Vorgaben haben):


    (2) Als Fächer sind zugelassen:
    Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Ernährungslehre, Evangelische
    Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik,
    Islamische Religionslehre, Italienisch, Japanisch, Katholische Religionslehre,
    Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Niederländisch, Pädagogik,
    Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Psychologie, Rechtswissenschaft,
    Russisch, Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft),
    Spanisch, Sport, Technik, Türkisch.

    Als eines der beiden Fächer ist Biologie,
    Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch,
    Geschichte, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Latein,
    Mathematik, Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Sozialwissenschaften
    (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) oder Spanisch zu
    wählen. Ein Fach nach Satz 2 kann durch ein anderes Fach nach Satz 1 ersetzt
    werden, wenn dieses Fach im Rahmen eines bilingualen Studiengangs studiert
    wurde, der Absolventinnen und Absolventen befähigt, in ihrem Fach auf der
    sprachlichen Kompetenzstufe C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für
    Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“) zu arbeiten. An Stelle
    von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst oder nur
    das Unterrichtsfach Musik treten (jeweils 200 Leistungspunkte). Eines der
    Unterrichtsfächer nach Satz 2 kann statt eines zweiten Unterrichtsfachs mit
    einer der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen verbunden werden:
    Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Förderschwerpunkt körperliche und
    motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt Sehen.

    Hallo Andrew,


    wäre es nicht besser, dein kleiner Bruder informiert sich bei der zuständigen Stelle, z.B. der Unfallkasse NRW über seinen Versicherungsschutz wenn er sich Sorgen macht?

    Im "Extremfall" kommt es denen nämlich sehr darauf an, bei welcher Tätigkeit und wo ein Unfall passiert ist. Da hilft dann nicht mal gehört zu haben dass ein Schulleiter gesagt haben soll das passt schon ...

    Viele Grüße

    Gong :)


    Und die Haftpflicht ist noch mal ein ganz anderes Thema.

    Gong, Bunte, Frau im Spiegel? So seicht bin ich dann doch (noch) nicht. Und die Haare machen lassen war ich schon länger nicht mehr.

    Ich dachte bei der Namensfindung eher an den Pausengong:) - wahlweise auch Unterrichtsbeginngong:) - n.b., das Emoticon ist ein fester Namensbestandteil!

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