Beiträge von Gong:)

    @ wieder_da und post '20: Ja, fachfremder Einsatz ist zwar nicht erlaubt aber in der Realität sicher nicht selten, derzeit wohl eher häufig. Es kann aber auch sein, dass sie später an zwei oder drei Schulen mit Englisch parallel eingesetzt wird, weil 28 Std. Englisch an einer Grundschule kaum möglich sind.

    Und das für E10. Da würde ich den Gedanken an OBAS noch nicht in den Wind schießen.

    @ Sdol: Hast du dich mal bei der TH Köln informiert ob du dich in deren heutigen Master einschreiben kannst und weitgehend über Anerkennungen (du hast ja mehr als erfoderlich studiert und Praxiserfahrungen gemacht) abdecken kannst?

    Das würde dir mit relativ geringem Aufwand ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Und du könntest in der Zeit auch eine Vertretungsstelle in TZ suchen, um auch Schule von innen besser kennenzulernen.

    Hallo calmac, hallo illubu, hallo Sdol,


    doch, bitte nicht generalisieren: OBAS mit FH-Abschluss ist in NRW für das gew.techn. BK durchaus schon länger möglich:


    Zur Deckung des aktuellen fächerspezifischen Bedarfs an Berufskollegs

    können Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung

    am Einstellungsverfahren teilnehmen, die einen Fachhochschulabschluss

    (Bachelor, Diplom) nachweisen können.

    Dies gilt für ingenieurwissenschaftliche Fachhochschulabschlüsse,

    die grundsätzlich den Bereichen Elektrotechnik, Energietechnik,

    Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik,

    Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik,

    Chemietechnik, Informationstechnik und Automatisierungstechnik

    zuzuordnen sind.


    Diese FH-Absolventen können an einigen Unis den M.Ed. berufsbegleitend nachstudieren, kann man im Prinzip auch mit einem Unterrichtsfach statt einer weiteren beruflichen Fachrichtung kombinieren.


    Für die TE eher interessant ist aber diese Übersicht des MSB, die auch Optionen für FH-Absolventinnen in anderen Schulformen bietet, auch mit Englisch und/oder Französisch:


    https://www.schulministerium.nrw/uebersicht-seiteneinstieg


    Und zur Frage nach der PE: Das bringt nur eine berufsbegleitende Einführung in den Lehrerberuf – Unterrichtserlaubnis für ein Fach - ohne Erwerb einer Lehramtsbefähigung, bei entsprechend dauerhaft schlechter Bezahlung, ohne Verbeamtugsmöglichkeit und ohne Aufstiegsmöglichkeiten.


    Viele Grüße


    Gong:)

    Die Aussichten sind mit der Kombi durchwachsen, sie wir aber stets gebraucht. Da du aber auf dem 2. Bildungsweg bist hast du ggf. weitere Qualifikationen und Erfahrungen mit denen du später bei der Stellensuche punkten kannst?

    Und du brauchst den Master of Education (inkl. Praxissemester), und dann den Vorbereitungsdienst, für die grundständige Ausbildung zum Lehrer BK Sek. II.

    Die Begründung war - sinngemäß, ist lange her - dass wissenschaftliche Tätigkeiten oft auch gegen Entlohnung ausgeführt werden, damit genehmigungspflichtig werden und somit die Genehmigung auch versagt werden kann.


    Wie ging das aus? Es sind Funken geflogen. Ich habe die (geringfügige) Tätigkeit ausgeführt, ohne Entlohnung. Dann sind wieder Funken geflogen. Ist aber ne andere Geschichte, die nicht offen ins Internet gehört ...

    In NRW wird für Beamte zwischen anzeigepflichtiger (z.B. wissenschaftlich oder künstlerisch) und genehmigungspflichtiger Nebentätigkeit (z.B. angestellt oder freiberuflich) unterschieden. Hier geht es bei Katha18 m.E. um eine genehmigunspflichtige NT, die der Ausübung der Dienstpflicht nicht entgegen stehen darf, oder ist das in NDS anders? Ich würde daher auf eine Antwort warten bevor ich sie aufnähme.


    Mir ist z.B. mal von meiner Bezirksregierung eine nur anzeigepflichtige NT untersagt worden als ich in Teilzeit war, mit m.E. jedoch nicht stichhaltiger Begründung, gegen die ich Widerspruch eigelegt hatte.

    Da hilft, wie immer, ein Blick in das Gesetz, hier das Lehrerausbildungsgesetz von NRW:


    § 15 Mehrere Lehrämter

    (1) Wer die in § 10 vorgesehenen Hochschulabschlüsse oder nach früherem Recht Erste Staatsprüfungen für zwei Lehrämter erworben hat, erwirbt die Befähigung zu beiden Lehrämtern durch Ableisten eines Vorbereitungsdienstes und Bestehen einer Staatsprüfung (§ 7). Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einmal wegen mangelnder Eignung aus dem Vorbereitungsdienst für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt entlassen worden sind oder eine Laufbahnprüfung oder Zweite Staatsprüfung für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden haben.

    (2) Wer eine Lehramtsbefähigung erworben hat, kann die Befähigung zu einem weiteren Lehramt durch Erwerb des in § 10 für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschlusses erwerben. Besondere Studiengänge haben nach Maßgabe der Verordnung nach § 9 Abs. 2 eine Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern.

    (3) Geeignete Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen werden angerechnet; es ist ein weiteres Praxiselement nach § 12 für das angestrebte Lehramt zu leisten. Inhaberinnen und Inhaber einer Lehramtsbefähigung, die bereits als Lehrkraft tätig sind, müssen im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums kein weiteres Praxiselement nach § 12 ableisten.


    Solche "besondere Studiengänge" sind mir nicht bekannt, müsstest du an den umliegenden Unis erfragen. Allein über Anerkennungen ist jedoch kein Abschluss erwerbbar (Hochschulgesetz NRW §63).


    Gong:)

    Und noch mal für die TE, aus der Bedarfsprognose des MSB NRW von 2018 für das BK, das bietet auch für die OBAS beste Aussichten:


    In den nächsten 10 Jahren wird insbesondere für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau, KFZ-Technik, Bautechnik, Chemietechnik, Hauswirtschaft- und Ernährungstechnik sowie Sozialpädagogik ein besonders hoher Einstellungsbedarf prognostiziert.

    Grundsätzlich bieten diese Fachrichtungen nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre dauerhaft hervorragende Einstellungschancen, während in den wirtschaftsbezogenen Fachrichtungen der Markt insgesamt eher ausgeglichen ist.

    Unter den allgemein bildenden Fächern bieten Englisch, Mathematik und Deutsch, aber auch Wirtschaftsinformatik und Technische Informatik besonders gute Einstellungschancen. Kombinationen aus allgemein bildenden Fächern und beruflichen Fachrichtungen werden in hohem Maße von den Schulen nachgefragt.


    wahrend Techni Sek I und Sek II keine Unterversorgung, bei geringen Quantitäten, zeigt.


    https://www.schulministerium.n…iegschancen/Prognosen.pdf

    Du könntest die OBAS vor der Prüfung abbrechen und versuchen, eine neue OBAS-Stelle GyGe zu bekommen, falls dein Vorstudium bzlg. der Fächer das überhaupt zuließe. Wenn du einmal das LA BK erworben hast steht dir dieser Weg nicht mehr offen.


    Oder du ziehst die OBAS BK durch. (Mein Rat.) Damit kannst du am BK bleiben, dass ist ein seeehr weites Feld, nicht umsonst sind so viele BK-LuL so relativ zufrieden (welche Fchrichtungen hast du den abgeleitet bekommen?).


    Und guckst in das LABG für NRW:


    § 15

    Mehrere Lehrämter

    (1) Wer die in § 10 vorgesehenen Hochschulabschlüsse oder nach früherem Recht Erste Staatsprüfungen für zwei Lehrämter erworben hat, erwirbt die Befähigung zu beiden Lehrämtern durch Ableisten eines Vorbereitungsdienstes und Bestehen einer Staatsprüfung (§ 7). Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einmal wegen mangelnder Eignung aus dem Vorbereitungsdienst für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt entlassen worden sind oder eine Laufbahnprüfung oder Zweite Staatsprüfung für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden haben.

    (2) Wer eine Lehramtsbefähigung erworben hat, kann die Befähigung zu einem weiteren Lehramt durch Erwerb des in § 10 für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschlusses erwerben. Besondere Studiengänge haben nach Maßgabe der Verordnung nach § 9 Abs. 2 eine Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern.

    (3) Geeignete Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen werden angerechnet; es ist ein weiteres Praxiselement nach § 12 für das angestrebte Lehramt zu leisten. Inhaberinnen und Inhaber einer Lehramtsbefähigung, die bereits als Lehrkraft tätig sind, müssen im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums kein weiteres Praxiselement nach § 12 ableisten.

    Das BK Wesel ist doch eine große Bündelschule, das dürfte doch in deiner Nähe sein. Die haben auch Ingenieurwissenschaften mit Maschinenbautechnik, da könntest du mal einen Beratungstermin zu OBAS machen und um ein längeres Praktikum nachfragen. Dito BK Kleve.


    Die Aussichten sind am BK m.E. wesentlich beser als mit Technik an allgemeinbildenden Schulen (von denen es zwar recht viele auch mit Technik gibt, Technik ist aber kein echtes Mangelfach, daher sind die Chancen auf einen OBAS-Stelle m.E. hier schlechter als am BK).


    Viele Grüße


    Gong:)


    Und BK-LuL sind ein recht zufriedenes Völkchen ;)

    Die PE ist aber kein echter Seiteneinstieg, man erwirbt nur die Unterrichtserlaubnis:


    Nach Abschluss der PE kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden.


    Ich sehe die PE daher kritisch, als Notmaßnahme zum Lückenfüllen seitens des MSB und der BRen in NRW.

    Wenn sich dann nach ein paar frustrierten unterbezahlten Schuljahren ein echter Seiteneinstieg oder ein grundständiges Studium anschließen soll erkennen die Teilnehmer, dass die PE kaum mehr als die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft gebracht hat - verständlicherweise ist deren Frust so vorprogrammiert.

    Die drei Jahre (vergütete) Ausbildung gehört nicht zur Regelstudienzeit. Und damit erwirbst du einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Mit dem BA den 2., mit dem M.Ed. einen 3. (oder Staatsex. in BY als 2.), und mit dem Ref. dann das grundständige Lehramt. Jeder Zwischenschritt bedeutet eine Qualifizierung, damit auch zusätzliche Erfahrung und Sicherheit, Nebenjobmöglichkeit, und auch eine Rückfalloption.


    Ja, das ist lang, aber lohnt sich für die spätere Arbeit am BK. Und du könntest dich noch, statt der Ausbildung, doch für Praktika entscheiden, und mit ca. 8 Jahren (wenn alles glatt geht, und warum nicht) hinkommen.

    Das ist in NRW (und ggf. auch anderswo) schon seit Jahren für das BK Standard:


    3 Jahre BA + 2 M.Ed. + 1 fachpr.Tätigkeit (oder 2-3 Jahre Ausbildung) + 2 Jahre Ref. = Minimum 8 Jahre zum grundständigen Lehramt.


    Eine Seiteneinsteiger - oder Besoldungsgerechtigkeits- oder Lehrkräftemangeldebatte ist hier nicht mein Thema.

    Wäre schon wichtig zu wissen um welches Bundesland es geht. In NRW gilt für jede Ausprägung des BK-Lehramts gem.


    Verordnung

    über den Zugang zum nordrhein-westfälischen

    Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen

    und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität

    (Lehramtszugangsverordnung - LZV)

    Vom 25. April 2016

    § 5

    Lehramt an Berufskollegs ...


    (6) Es ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit kann auch im Rahmen besonderer Praktika der Hochschulen erbracht werden. Das für Schulen zuständige Ministerium erlässt die näheren Bestimmungen.


    Einschlägige Berufsausbildungen können angerechnet werden, die Anrechnungen werden m.E. recht weit gehandhabt.

    Persönlich halte ich eine Ausbildung im Spektrum der Bildungsgänge der jeweiligen BK-Ausprägung Agrarwirtschaft, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Gestaltung, Gesundheit/Erziehung. und Soziales, Informatik, Technik/Naturwissenschaften, Wirtschaft und Verwaltung, und natürlich Bündelschulen,


    auch für ausgesprochen gewinnbringend.


    Viele Grüße


    Gong:)

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