Ja, entweder sammle ich als Fachlehrerin sie wieder ein oder die SuS sammeln sie in einer Mappe oder Ordner. Zumindest müssen alle Klassenarbeiten und Klausuren zum Schuljahresende in der Schule abgegeben und archiviert werden (Begründung: Es handelt sich um Dokumente, die mehrere Jahre lang aufbewahrt werden müssen).
Von den Eltern unterschrieben werden müssen aber bei uns die Klassenarbeiten/Klausuren aber nicht; allerdings lassen einige KuK die Ausbildungsbetriebe der Berufsschüler*innen deren Arbeiten unterschreiben.
Da gab es inzwischen eine Änderung (RdErl. d. MK v. 29. 5. 2020 zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung
personenbezogener Daten")
Art des Schriftgutes Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
Von Schülerinnen und Schülern selbst gefertigtes Schriftgut (Klassenarbeiten und Ähnliches) keine Aufbewahrungspflicht, sofern nicht wichtige Gründe wie z. B. Fälle, in denen Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig sind, die die Benotung der jeweiligen Klassenarbeit angreifen, einen Einbehalt notwendig machen.
Vorher mussten sie zwingend zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind, aufbewahrt werden.
An meiner Schule wird auf das allgemeine Einsammeln und Archivieren entsprechend verzichtet. Einige Kolleg*innen machen es aber wohl noch zur Sicherheit, für den Fall, dass doch mal einer klagen/widersprechen will.