Beiträge von Alasam
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Alice und Bob
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Da geht es um das 1. Staatsexamen oder?
Stimmt, das hatte ich übersehen.
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Das hier ist vermutlich die gültige Prüfungsordnung:
https://www.bildung-mv.de/expo…oads/lehprvo_2000_M-V.pdf
Hier kann ich beim Überfliegen nichts finden, was diese Maßnahme rechtfertigen könnte.
Auf dieser Seite
https://www.bildung-mv.de/lehr…mt/zweite-staatspruefung/
sind ganz unten Links zu den Rechtsgrundlagen.
Hier weitere JAV-Ansprechpartner:innen:
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Mit dem Prinzip der Chancengleichheit hat auch der Leiter des Prüfungsamtes die angeordnete Wiederholung begründet. Zitat: "Sie hätten ja auch sicherlich Widerspruch eingelegt, wenn Sie durchgefallen wären."
M.E. ist das rechtlich Blödsinn.
Bei euch scheint die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) für die Einhaltung der Rechte von Referendar:innen zuständig zu sein.
Hier z.B. für NWM:
https://www.nordwestmecklenbur…dendenvertretung_jav.html
Ansonsten sollte der öPR zumindest in der Lage sein, dich an die richtigen Ansprechpartner:innen zu vermitteln.
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Auf jeden Fall Personalrat, ggf. Gewerkschaft und notfalls zum Anwalt.
Das würde ich mir unter keinen Umständen gefallen lassen.
Wenn deine Prüfer einen Formfehler machen, so wäre das ein Grund für einen durchgefallenen Prüfling, das Ergebnis anzufechten.
Aber, dass sie ihre eigenen Formfehler auf deinem Rücken "berichtigen" wollen, ist eine extreme Frechheit. Unglaublich.
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