Beiträge von Alasam

    Es soll vorkommen, dass wenn der "falsche" Kandidat eine Revision ablegt, er nicht immer die Leistungsbewertung bekommt, die seiner Leistung entspricht. (Das wurde mir im Rahmen eines Vorgesprächs zu einer angedachten Revision von relevanter Stelle so gesagt.)

    In welchem Sinne "falsch"? Wurde das auch erläutert?

    Mh, wenn ich mitbekommen habe, dass sich jemand auf eine Beförderungsstelle an unserer Schule oder im Umfeld (Nds.) beworben hat, war es bisher immer so, dass - wenn es mehr als 1 Bewerber*in gab - einem von oben das Zurückziehen der Bewerbung nahegelegt wurde. Teilweise wurden die Leistungen dieser Leute während des Bewerbungsverfahrens extrem verrissen, ohne dass es den Bewerber*innen oder Kolleg*innen - sofern beteiligt - nachvollziehbar war. Begründet wurde der Vorschlag des Zurückziehens jeweils damit, dass der vermeintlich chancenlose dann keinen entsprechenden Akteneintrag erhält und sich so besser später auf eine vergleichbare Stelle bewerben kann. Ich glaube nicht, dass es der einzige Grund ist. Vielleicht will man sich damit auch vor Klagen schützen? Ich halte das für sehr fragwürdig und intransparent.

    Ich finde gut, dass du da nicht mitspielen willst, befürchte aber, dass dabei nicht wirklich etwas Positives für dich herauskommen wird oder du erfahren wirst, warum du wirklich so miserabel bewertet worden bist.

    Was erhoffst du dir denn davon?

    Meine Schulleitung möchte den Impfstatus der KuK nicht nur abfragen, sondern durch eine Kopie des Impfausweises dokumentieren. Ich glaube nicht, dass sie das darf, oder?


    VG

    Nö, du scheinst ja in BL NRW zu sein, siehe hier:

    https://www.bezreg-muenster.de…asernschutzgesetz_FAQ.pdf


    Wenn das so für Masern-Impfungen gilt, wird das für Covid19-Impfungen erst recht gelten, da hier ja nicht einmal eine (auf gewissen Personenkreise eingegrenzte) Impfpflicht besteht.


    Datenschutz interessiert leider viel zu wenige...:_o_(

    Sicherlich verschreibt sie mir die Medikamente auf der Grundlage, dass diese Diagnose erfolgte. Nötig ist sie aber nicht - aber eben optional. Auch wenn das Beispiel blöd ist, ist es sicherlich gut zum Verständnis: Stell dir vor, du bist leicht erkältet und eines deiner Nasenlöcher ist etwas "zu". Du bekommst weiterhin genügend Luft, es schränkt dich keineswegs ein, du benötigst keine Behanldung. Aber: optional kannst du natürlich trotzdem Nasentropfen nehmen. Dann ist die Nase frei. So ist es hier. Das vorhandene ADHS äußert sich bei mit mittlerweile nur noch dadurch, dass ich bei sehr lang anhaltender Tätigkeit irgendwann keine Lust mehr habe. Dennoch würde ich weiter machen, so viel Ehrgeiz besitze ich. Mit Medikation ist es dennoch leichter, dran zu bleiben. Wie du siehst: nötig ist es nicht, und ohne gibt es auch keine Einschränkungen, aber hilfreich ist es allemal. Die Gabe dieser Medikamente ist also durchaus gerechtfertigt, aber zwingend notwendig ist sie nicht. Sie erfolgt auf der Basis, dass es optional möglich ist und auf meinen Wunsch. Ich kann nicht sagen, ob bei angesprochener Thematik der langen Konzentration bei Menschen ohne ADHS dieses Verhalten weniger ausgeprägt ist oder gleich. Dafür müsste ich mich persönlich ja in einen Menschen ohne AHDS versetzen können. Fakt ist aber, dass es hilft. Demnach muss meine Ärztin auch nicht schreiben, dass sie die Medikamente überflüssig verschrieben hat, sondern dass sie aufgrund der Diagnose gerechtfertigt sind und dies mein Wunsch war - sie gemessen an dem Stand der Krankheit jedenfalls aber nicht zwingend notwendig gewesen sind, ich das also auch, wenn ich wollte, ohne Medikamente könnte. Was bereits mehrere Auslassversuche gezeigt haben - auch in Abschlussjahrgängen, bspw. beim Fachabitur. Zudem wird der Amtsarztbesuch frühestens 5 Jahre nach der letzten Medikation liegen. Es würde ausreichen, wenn die Ärztin dann nach fünf Jahren Abwesenheit und ohne Medikation einfach schreibt, dass kein Rückfall eingetreten ist und kein Nachteil durch die fehlende Medikation eingetreten ist.

    Wenn du ein Medikament nutzt, ohne überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt zu sein, wirkt das auf mich so, als würdest du die (womöglich falsche oder nicht mehr aktuelle) Diagnose nutzen, um von deiner Ärztin leistungssteigernde Medikamente verschrieben zu bekommen, im Sinne von Leistungsdoping. Es soll ja nicht wenige Studierende geben, die sich (wie auch immer) Ritalin beschaffen, um mehr leisten zu können.

    Bei sehr lang anhaltender Lerntätigkeit irgendwann keine Lust mehr zu haben, ist doch weit verbreitet und völlig normal. Ich schätze, 90% geht es so.

    [...]

    Zur Antwort von Karl-Dieter:

    [...] Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.

    [...]

    Ein super Vorschlag!

    Könntest du konkretisieren, was du möchtest? Verstehe ich immer noch nicht richtig.


    Die Maßnahmen, die sich aus dem Gesetz ergeben, sorgen doch gerade für Menschen wie dich, die sich nicht impfen lassen können und gleichzeitig ein besonderes Risiko für Komplikationen haben, für mehr Sicherheit in der Schule.


    Falls du dir Sorgen machst wegen einer möglichen Infektion mit Masern oder etwas anderem, hat das doch nichts mit dem Masernschutzgesetz und einem möglichen Beschäftigungsverbot für Menschen, die im schulischen Umfeld arbeiten, nach 1970 geboren sind, keine Infektion durchgemacht und keinen Impfschutz haben und sich nicht impfen lassen wollen, zu tun.

    Alle betroffenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder (zum Beispiel durch eine bereits durch die 1. Masernschutzimpfung erworbene) ausreichende Immunität gegen Masern. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO. Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).

    Also Arzt/Ärztin aufsuchen und entweder im Blut untersuchen lassen, ob aufgrund der einen Impfdosis bereits eine Immunität vorliegt (das ist meistens schon so) oder direkt die Kontraindikation dokumentieren lassen.

    Mh, naja, das ist eine KMK-Empfehlung von 1984, also insbesondere nichts niedersachsenspezifisches.



    Wie gesagt, wenn man das nicht will, kann man ja einfach sagen: Niedersachsen bietet keine Klassenfahrten an. Aber zu sagen, wir wollen dass die Lehrer auf Klassenfahrten aber wir machen das freiwillig ist murks. Sage mal einer Abschlussklasse, dass sie nicht fahren, weil es dir zu stressig ist. Das ist doch auch scheiße für die Schüler. Die einen haben Glück, die anderen haben Pech? Sorry, aber so etwas muss feststehen. Entweder wir fahren und es ist Pflicht oder wir fahren grundsätzlich nicht. Aber auf der einen Seite propagiert das MK, dass Schulfahren dazu gehören auf der anderen Seite hat man Angst es verbindlich zu erklären.

    Sehe ich nicht so. Ich finde es gut, wie es ist.

    Wozu eine Einheitsregelung für alle Schulen Niedersachsens?

    Wieso nicht dafür werben, ohne es zu erzwingen?

    Wenn man (verbeamtete) Lehrkräfte zu Fahrten zwingt, an denen Sie null Interesse haben, kann das auch nach hinten losgehen. Und die meisten oder zumindest viele machen es ja sogar gerne ab und an, so wie ich es mitbekomme.

    Hallo,

    ich suche für nächsten September ein Ziel für eine Klassenfahrt mit einer 10. Klasse.

    Eigentlich fahren wir immer nach Berlin, aber dort bekommt man für unseren Reisetermin keine Unterkunft mehr.

    Hallo Seepferdchen,

    ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Berlin für nächsten September schon komplett ausgebucht ist. Es gibt doch sooo viele Hostels dort. Ich vermute, wenn ihr auch kleinere kontaktieren würdet, dass ihr dann noch etwas findet.

    Ich bin wirklich keine Impfgegnerin. Trotzdem stößt mir dieses "Impfpflicht für Lehrkräfte" auf. Was passiert, wenn die Impfpflicht kommt und man sich nicht zwingen lassen will?

    Weiß hier jemand, wie es diesbzgl. mit den Konsequenzen für Lehrkräfte aussieht, die unter die Masernimpfpflicht fallen und sich nicht impfen lassen wollen, insbesondere auch bei verbeamteten Lehrkräften?

    Die Frist in dieser Angelegenheit für bereits vor Einführung der Impfpflicht eingestellte Lehrkräfte wurde anscheinend vom 31.7.2021 auf den 31.12. verschoben.

    Gibt es Klagen?

    Steht irgendwo, welche Konsequenzen drohen?

    (Es betrifft mich persönlich nicht, aber es interessiert mich und vermutlich wären ähnliche Konsequenzen auch bei anderen Impfpflichten zu erwarten.)

    Die Realität ist, dass seit Jahren das Anforderungsniveau im Matheabitur kontinuierlich gesenkt wird. Nur 10 Jahre alte Aufgaben kann man kaum noch verwenden, da sie viel zu anspruchsvoll sind.

    Das kann ich definitiv nicht für Niedersachsen bestätigen. Die Aufgaben z.B. im Bereich "Analytische Geometrie" sind m.E. deutlich anspruchsvoller als vor 10 Jahren. Zudem wurde der Themenbereich "Lineare Algebra" (Matrizenrechnung) vor ein paar Jahren gestrichen - finde ich angemessen, aber auch das hat es schwieriger werden lassen.

    Meine Generation und die meiner Eltern konnten noch ordentlich Punkte sammeln mit der klassischen Kurvendiskussion. Alles Standardverfahren. Ja, auch heute gibt es einiges an anzuwendenden Standardverfahren, aber vieles davon nimmt einem der Taschenrechner ab (unsere Schule: GTR), daher kommen auch mehr Aufgaben vor, bei denen man auf die richtige Idee kommen muss.

    Zudem gibt es den hilfsmittelfreien Teil, für den es anteilig tendenziell über die Jahre immer mehr Punkte gegenüber dem Teil mit Hilfsmitteln gibt. Bei uns ist das der Teil, in dem die SuS schlechter abschneiden. Sie müssen dafür diverse Formeln auswendig gelernt haben (aus meiner Sicht auch viel Unnötiges, auch Sek I-Stoff) und alle Verfahren auch ohne GTR beherrschen.

    Unangebracht finde ich z.B. in Niedersachsen in 2021 (eA), dass man bei einer der Analytischen Geometrie-Aufgaben für den kompliziertesten Aufgabenteil f) 8 von 25 Punkten bekommt. Wer da nicht auf den richtigen Ansatz gekommen ist, hat also direkt massig Punkte verloren.

    Zudem ist es in Niedersachsen seit langem so, dass bei der Auswertung aller Abitur-Prüfungsergebnisse die Mathe-Ergebnisse im Durchschnitt grundsätzlich am Schlechtesten sind, teilweise mit großem Abstand zu anderen Fächern. 2020 lag etwa der Durchschnitt der Ergebnisse in der schriftlichen Mathematik-Abiturprüfung fürs erhöhte Niveau bei 6,1, fürs grundlegende bei 5,18, siehe auch Auswertung Niedersachsen 2020.pdf - da kann man sich vorstellen, wie viele ein Ergebnis unterhalb von 05 Punkten hatten.

    Im Grunde kann man kaum einem*r S empfehlen, Mathe als Prüfungsfach zu wählen.


    Insofern kann ich den Frust nachvollziehen und erlebe selber jedes Jahr selbigen, wenn ich mir die Ergebnisse meiner Kurse anschaue (und das ist an unserer Schule lehrkraftunabhängig).

    Und was ist mit Menschen, die bei ihrer Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden und sagen "Ich bin kein Mann."?

    Ich habe den Eindruck, dass diejenigen, die sich hier gegen die Akzeptanz von Menschen mit nichtbinärer Identität (zumindest in Form von sprachlicher Berücksichtigung) aussprechen, sich nicht ernsthaft mit der Thematik auseinandergesetzt haben, geschweige denn mal mit entsprechenden Menschen gesprochen haben.

    Man sollte vielleicht davon ausgehen, dass solche Menschen nicht intellektuell beeinträchtigt sind.

    Es geht nicht um plumpe Klischees aus den 50er Jahren.

    Würde das Geschlecht so eine Rolle im Alltag und im Umgang mit anderen Menschen spielen, wie etwa die Augenfarbe, dann hätten die Leute ein Problem weniger. Aber leider verhalten sich viele Menschen unterschiedlich, je nachdem, ob sie annehmen, dass sie einen Mann oder eine Frau vor sich haben. Es werden unterschiedliche Erwartungen deutlich; Verhalten wird verschieden gedeutet und bewertet usw.

    Und einige Menschen unter uns haben dabei einfach ein immenses Unbehagen bis hin zur Unterträglichkeit, Depressivität und Dysphorie.

    Alasam

    Das, was du zitierst, sind Selbstauskünfte. Non-Binary zu sein bedeutet nichts anderes als zu sagen, dass man es ist. Dafür gibt es keine empirische Grundlage wie bei divers oder trans.

    Sam Smith und Demi Lovato wären gute Beispiele. Neuer Haarschnitt und neue Pronomen und das war's dann auch - und natürlich ein Haufen PR. Sorry, aber das ist ein absolut (jugend-)kulturelles Ding auf diesen Unicampi. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass diese Studenten das auch noch in 10 Jahren machen werden.

    Verstehe ich nicht. "trans" meinst du jetzt wohl im Sinne von transidentisch/transsexuell. Das wird letztlich auch genau dadurch nachgewiesen bzw. diagnostiziert, dass man sagt, dass man es ist. Und den Eintrag "divers" kann man auch über das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz erhalten, also auch dadurch, dass man sagt, dass man es ist.


    Ich habe schon vor ca. 15 Jahren Menschen kennengelernt, auch Leute jenseits der 40 und 50 mit nichtbinärer Identität, mit und ohne akademischem Hintergrund. Und, nein, sie laufen heute nicht herum und erzählen, dass das nur eine Phase in ihren Leben war, die sie jetzt überwunden haben.


    Sam Smith und Demi Lovato sagen mir hingegen nichts. Ich werde mich bei Gelegenheit informieren.

    Das ist kein drittes Geschlecht, sondern lediglich eine Sammlung all dessen, das durch „männlich“ oder „weiblich“ nicht erfasst wird.

    Danke für den Hinweis. Es ist mir auch noch aufgefallen, ich hätte es gerne noch in "dritte Option" geändert, aber ich bin wohl zu spät dran, um meinen Beitrag zu editieren...

    Zeig du mir lieber mal die wissenschaftliche Grundlage für die Annahme, jeder könne sich sein Geschlecht einfach wählen und dies hätte dann Gültigkeit.

    Es geht gar nicht darum, sein Geschlecht einfach zu wählen. Diese Darstellung ist schon respektlos.


    Auch wenn ich schätzen würde, wenn mehr auf wissenschaftlicher Basis entschieden würde, so funktioniert unsere Gesellschaft nicht. Die Wissenschaft liefert Fakten, diese ethisch einordnen müssen wir selbst.

    Ich finde die Darstellung auch völlig respektlos.

    2020 ergibt eine US-amerikanische Befragung von 50.000 Studierenden einen Anteil von 3,7 % nichtbinären Personen (Details)

    Immerhin. Der Anteil mag unter nicht-Studierenden geringer sein. Dennoch immerhin!


    Es gibt nicht so wenige Leute, die sich nichtbinär identifizieren und die tagtäglich anecken und jenseits einer trans*queeren Großstadtblase keinen Platz in unserer Gesellschaft für sich finden. Leute, die jedes Mal Angst, Frust und Verunsicherung erleben, weil sie nicht wissen, auf welche öffentliche Toilette sie gehen können, ohne wieder hinausverwiesen zu werden und die sprachlich nach den klassischen Regeln nicht existieren. Das sind Menschen, die sich einfach mal so viel besser fühlen würden, wenn sie gesellschaftliche Akzeptanz erführen. Sprache ist dabei ein fundamental wichtiger Aspekt. Ich benutze gerne ein Gendersternchen oder einen Doppelpunkt oder wasauchimmer, um nichtbinären Menschen Respekt und Akzeptanz zu zeigen und Sichtbarkeit herzustellen.


    Es ist schön einfach, wenn man sich im Geschlechtersystem "Mann" - "Frau" eindeutig verordnen kann und vermutlich aus der ohnehin privilegierten Männerrolle heraus mal eben alle Rechte für Menschen, die sich nicht binär verorten, vom Tisch wischt mit dem Verweis auf die vermeintlich winzige Minderheit, um die es da geht.


    Wenn wir schon soweit sind, rechtlich ein drittes Geschlecht eingeführt zu haben, dann ist es nur konsequent, dass man sich nicht auf jedem 2. Formular weiterhin zwischen "Mann" und "Frau" entscheiden muss und dass es eben auch sprachlich mehr gibt als "er" und "sie" bzw. "Lehrer" und "Lehrerin" usw.

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