Calmac … warum rückwirkend das Attest? Das macht keinen Sinn. Der Erkrankte weis ja nicht, wenn er sich Montag bis Dienstag / Mittwoch krankmeldet, dass er Mittwoch feststellen wird, dass er länger krank wird…viele Ärzte stellen dann auch nicht rückwirkend aus und hat hier noch nie jemand rückwirkend eingereicht, nur ab dem vierten Tag dann geltend ..
Diesen Punkt hatte ich auch kritisiert und dann wieder gelöscht, nachdem ich recherchiert hatte, dass das zumindest für Bayern tatsächlich so sein soll und da der TE anscheinend in Bayern ist. Vermutlich gilt es auch für NRW, wenn der Philologenverband NRW die Tabelle so herausgibt, den undichbinweg leider nur in einem anderen Thread als Quelle benennt. Und für Hessen wohl auch? Aber sicher nicht für alle BL.
Wie das in der Praxis funktionieren soll, frage ich mich auch. Ärzt:innen dürfen nur im begründeten Ausnahmefall ein Attest noch drei Tage rückwirkend ausstellen.