Beiträge von Alasam
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In Nds wird zumindest für die gymnasiale Oberstufe auch konkretisiert, dass ein Test nur weniger als eine halbe Unterrichtsstunde dauern darf.
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Auf der Seite des niedersächsischen Kultusministeriums steht's noch recht vage im 'Informationsblatt zum Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 durch den Niedersächsischen Landtag und damit auch zur Umsetzung der Koalitionsvorhaben „A 13 für GHR-Lehrkräfte“ und „A 10 für Fachpraxislehrkräfte“ '
Was passiert mit Beförderungs- und Funktionsstellen?
Auch Lehrkräfte, die sich bereits jetzt aufgrund der Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten in einem Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 befinden, werden in angemessener Weise berücksichtigt.
Zur Einhaltung des besoldungsrechtlichen Abstandsgebotes ist ebenfalls vorgesehen, dass bestimmte Funktionsstellen besoldungsrechtlich angepasst werden.
Stand: 18.12.2023
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Gibt es nun einen Täter oder mehrere?
Hast du den Eindruck, dass die Schulleitung nicht genug unternehmen will?
Meines Wissens darf nur die Schulleitung die Polizei einschalten.
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Hier steht, wo in NRW überall morgen der Präsenz-Unterricht verbindlich ausfällt:
https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung
Die BR Köln begründet die Entscheidung hier
https://www.bezreg-koeln.nrw.d…ng_unterrichtsausfall.pdf
tatsächlich mit der "Gefahr des Auftretens von starkem Schneefall" und nicht wegen Blitzeis.
Zur Präsenz von Lehrkräften steht dort:
ZitatLehrkräfte haben unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst anzutreten oder fortzusetzen, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen. Es gelten die Bestimmungen gemäß § 15 ADO.
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