Beiträge von Urmeli

    Mhh, woher kommt denn dann diese Regelung mit den 6 Wochen Abstand zu den Sommerferien? Ich habe bei der GEW folgenden Passus gefunden:

    "Rückkehr aus der Elternzeit:

    In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung für Beamt*innen ist festgelegt, dass die Elternzeit für Lehrkräfte nur mit sachgerechter Begründung unmittelbar vor den Schulferien enden bzw. nach den Ferien beginnen darf. Der Abstand soll der Länge der Ferien entsprechen.

    Das läuft in der Regel darauf hinaus, dass beamtete Lehrkräfte z. B. nur sechs Wochen vor den Sommerferien die Elternzeit beenden oder erst sechs Wochen nach den Sommerferien beginnen können (andere Schulferien zwei Wochen). Sollte das Ende des Elterngeldbezugs oder das endgültige Ende der dreijährigen Elternzeit in diese Zeiträume rund um Ferien fallen, findet die Sperrfrist keine Anwendung."

    Ich verstehe nicht, in welchen Fällen es dann NICHT der Fall sein sollte :/

    Liebe Grüße
    Anna

    Hallo Susannea,

    vielen Dank für deinen Bericht - das stimmt mich optimistisch! Zwei Rückfragen hätte ich noch:

    Ich habe es noch gemeiner gemacht, denn ich bin nur auf dem Papier Mitte Juli in Vollzeit zurückgekommen und ab Schuljahresbeginn 1.8. habe ich auf Teilzeit reduziert.


    Das heißt, du hast nicht mal die 6 Wochen zu den Sommerferien eingehalten? Hat die BezReg da nicht gemeckert? :/

    War zwar auf dem Papier so nicht vorgesehen, ist aber total rechtens, genauso wie ich meine Reduzierung zum 1.8. habe im Mutterschutz auslaufen lassen und dann bis Ende des Mutterschutzes im September Vollzeit bezahlt werden musste.

    Den Teil verstehe ich nicht. Von welchem Zeitraum sprichst du hier? Warst du vor der Geburt bereits in Teilzeit tätig?


    LG Anna

    Hallo zusammen,


    ich habe eine organisatorische Frage an euch und hoffe, dass schon jemand, in einer ähnlichen Situation war und mir mit seiner/ihrer Erfahrung weiterhelfen kann:

    - Ich werde voraussichtlich im November ein Kind bekommen und würde gerne danach ca. ein halbes Jahr lang in Elternzeit gehen.

    - Danach (in etwa ab Mai) wird mein Partner (nicht Lehrer) für drei Monate Elternzeit nehmen und sich alleine um das Kind kümmern. Ich möchte also ab Mai wieder in Vollzeit arbeiten.

    - Ab dem neuen Schuljahr (2021/22), wenn mein Partner wieder regulär arbeitet, würde ich gerne in Teilzeit arbeiten, um wieder die Kinderbetreuung zum Teil übernehmen zu können.


    Wisst ihr, ob es möglich ist, dass ich im Mai in Vollzeit zurückkehre, um dann ab dem neuen Schuljahr in Teilzeit zu arbeiten, wenn ich es ganz regulär im Januar/Februar so anmelde? Sorgen bereitet mir, dass in der Zeit auch die Sommerferien liegen und ich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sein möchte, dass ich da mein volles Gehalt mitnehme, nur um danach zu reduzieren...


    Ich freue mich über jegliche Erfahrungen!

    Anna

Werbung