Hier stimmt was nicht. Zumindest das Bundesland sollte nichts dagegen haben, hier namentlich genannt zu werden. Dann kann man auch gemeinsam überlegen, was der TE wohl tatsächlich meinen könnte.
Beiträge von Klinger
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Nur zur Info: Es gibt (zumindest in Nds.) überraschend viele Wege und Optionen, die Höchstaltersgrenze zu verschieben. Ich hoffe, Du hast Dir das sehr gut angeguckt, bevor Du Dich gegen den Beamtenstatus entschieden hast.
Zu Deiner Frage kann ich nicht viel sagen, aber ich hätte während des VD (BBS) keinerlei Zeit für einen Nebenjob gehabt.
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Meine Schulleitung hat mich Freitag nach der Eröffnung der Ausbildungsnote der Schule (2) damit überrascht, dass sie mich nach dem Ref an der Schule haben wollen. Sie schreiben jetzt eine Stelle aus. Ich kann das immer noch nicht ganz fassen.
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Bei der Nachversicherung werden also AN- und AG-Anteile an die DRV nachgezahlt?
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Komm nach Schleswig-Holstein, die verbeamten neuerdings noch bis 50 🙂🙂
Vielen Dank für diesen Hinweis!
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Alles Wichtige dazu wurde von meinen "Vorschreiber*innen" bereits erläutert.
Ich wundere mich allerdings sehr, dass ihr über das Thema "Notengebung" - und in diesem Zusammenhang auch über "pädagogische Noten" - bislang nicht in euren Veranstaltungen im Studienseminar gesprochen habt!? Das ist doch ein wichtiger Punkt in eurer Ausbildung und wird für dein Studienseminar hier unter "6. Lernerfolg überprüfen und Leistungen bewerten" auch aufgeführt: Begleitung und Betreuung der LiV (studienseminar-ol-bbs.de). Wir haben damals sowohl im Pädagogischen Seminar als auch in den Seminaren der beruflichen Fachrichtung und des Unterrichtsfachs diese Thematik behandelt.
Wenn Du etwas weiter runterscrollst, dass siehst Du eine kleine Grafik (übrigens auch von 2015), die LF1 bis LF5 darstellt. Wir sind aktuell im PS bei LF5. Ich habe grade nochmal die wenigen Wahlmodule durchsucht, die uns angeboten bzw. zu denen wir verpflichtet waren. Nichts mit Notengebung dabei...
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Das Problem mit der Rechnerei ist, dass du einem Wert einen anderen zuordnest und dann versuchst, mit dem zugeordneten Wert zu rechnen. In einem Land, in dem es für 100% ein "A" und für 75% ein "B" gibt, müsstest du (A+B):2 rechnen. Welcher Buchstabe wäre das?
Vorschlag zur pädagogischen Entscheidung: überlege es dir im Wortlaut. 1 ist im Wortlaut sowas wie "übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße" eine 2 sowas wie "erfüllt die Anforderungen voll". Wenn die Leistung übers Jahr verteilt auf die Unterrichtsziele bezogen immer hervorragend ist, dann gibt's die 1, würde ich sagen...
Edit: Und ja, es gibt für jedes Bundesland und jede Schulart Verordnungen zur Leistungsbewertung.
Editedit: Humblebee müsste es für deinen Fall genau wissen
Naja, naiv würde ich sagen: Wenn Die Grenze für ein A bei 100 % liegt, dann bekommt man für 87,5 ein B.
Wozu gibt es denn sonst Notenschlüssel?
Nur für den Fall, dass sich gefragt wird, ob ich Euch veralbern möchte: Nein.
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Das mit den Ordinahlzahlen verstehe ich nicht...
In Niedersachsen gibt es vorgebene Notenschlüssel. Von der IHK für die Berufsschule, vom KM fürs BG. x % = Note y.
Ich errechne die Noten so:
Der besagt Schüler ist an Position 3.
Die Tabelle unten links ist der offizielle Notenschlüssel, die anderen beiden unteren Tabellen sind meine persönlichen Skalen für die mündliche Leistung.
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Hallihallo liebes Forum.
Ich habe eine Frage:
Wenn ein S eigentlich immer 1 und 2+ schreibt aber in der letzten Klausur (4. von 4) bei einer großen Aufgabe Schwierigkeiten hatte und nun insgesamt mündlich eine 1 hat und schriftlich eine 2 (mit 87%, 91,45% wären eine 1, Berufsschule) - Kann ich ihm ermöglichen, mit einer Zusatzleistung auf dem Zeugnis eine 1 zu erreichen? Seine mündliche Note kann er ja nicht mehr verbessern.
Im Kollegium hörte ich den Begriff "pädagogische Notengebung". Leider habe ich in meinem Studium keinerlei pädagogische Ausbildung genossen. Deswegen habe ich keine Vorstellung, was pädagogische Notengebung ist und wie man das begründet.
Gibt es so etwas wie eine Handreichung o.ä.? Bin für jeden Tip dankbar. Möchte mich korrekt verhalten und ihm aber eine 1 ermöglichen
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Wenn von 20 DS in Lernfeld 2 in der Berufsschule sechs wegen Ferien, Pfingsten und anderen Feiertagen ausfallen, die SuS aber laut Rahmenlehrplan gewisse Dinge wissen/können sollen, dann muss das manchmal zu Hause erledigt werden. Das legt auch die Verantwortung mehr in die Hände der SuS. Ich darf sogar, wenn ich möchte, davon ausgehen, dass sie sie machen und das aufgetragene z.B. in einer Klausur abfragen, wenn ich nicht irre.
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Das kann natürlich sein. Dann präzisiere ich meine Aussage mal dahingehend, dass wirklich offene Stellenausschreibungen mit der FR WiWi und dem Fach Informatik sehr selten sind, zumindest hier in Ostfriesland.
Gleichzeitig gebe ich aber zu, dass mich vorgestern eine Suche ohne FR-Filter zu einer Stelle in CLP (Jenseits der ostfriesischen Grenze, 1 Stunde Fahrtzeit) geführt hat. Allerdings ist diese Stelle an einer BBS-Technik und mit der FR Informationstechnik, Fach beliebig. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der VL und Rücksprache mit Mitreferendaren dort an der Schule kam heraus, dass diese Stelle tatsächlich offen ist. Die suchen wirklich jemanden.
Nachdem ich meine Studienmodule und -zeugnisse per E-Mail dahingesandt hatte, bekam ich heute eine Einladung zu einem Sondierungsgespräch mit der VL und dem SL.
Mit dem Anwalt (Kreutzfeld aus OS, Spezialist, wurde mir von meinem Kontakt beim RLS empfohlen) habe ich auch bereits eine halbe Stunde telefoniert. Sein Rat: VD zu Ende bringen, sich anstellen lassen und sofort den Antrag auf Verbeamtung unter Verweis auf §16 Abs. 5 Satz 2 NLVO zweifach stellen, einmal davon per Anwalt direkt beim KM. Eine positive Stellungnahme der Schule wirkt sich dabei positiv auf das Verbeamtungsvorhaben aus.
Mit meiner SL habe ich darüber noch gar nicht gesprochen. Ich bin mir unsicher, wie ich da rangehen soll. Ich weiß auch nicht, ob meine VL sich mit meiner SL abgestimmt hat.
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Hallo liebes Forum,
Mein Anliegen ist einerseits sehr speziell und betrifft die BBS in Nds., da verbeamten die BBS selbst. Ich weiß nicht, wie das in anderen BL / bei anderen Schulformen aussieht.
Ich habe nun mehr als die Hälfte meines Referendariates rum. Meine Ausbildungsschule, besser gesagt die dortige Verwaltungsleiterin hat mir mitgeteilt, dass eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist, weil ich zu alt bin (1 Jahr). Ich habe überlegt, meinen Fall und die Umstände hier zu beschreiben, aber das führt zu weit und ist ja auch sehr persönlich. Ich kann die Einzelheiten aber gerne per PM mitteilen, falls das hilfreich ist.
Ja, ich bin zu alt, aber es gibt einen konkreten und handfesten Grund, den ich nicht zu vertreten habe, und der die Anwendung der Höchstaltersgrenze unbillig erscheinen lässt (Gesetzes-Deutsch, siehe §16 Abs. 5 NLVO). Ich habe einen Kontakt im RLSB OS, und der meint, die Schule kann das durchaus durchboxen, wenn sie möchte.
Nun der nicht so spezielle Teil meines Anliegens: Ist es angemessen, direkt die SL der umliegenden Schulen per E-Mail mit einem Dreizeiler anzuschreiben, um "anzuklopfen"? Oder wirkt das eher abschreckend auf die SL?
Wirklich offene Stellenausschreibungen sind, zumindest hier in Ostfriesland, sehr selten.
Viele Grüße
Klinger
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Hessen ist mein Favorit. Bei Berlin kommt es wohl sehr auf die Schule an...
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Danke für den Thread. Ich wünschte mir, dass mehr Stellen auf diese Weise bekannt würden.
Wären es Wirtschaft und Informatik an einer BBS und wäre das Bundesland Berlin (zugegeben: Das mit dem Bundesland habe ich erst bedacht, als ich bereits angefangen war, die Antwort zu schreiben) oder Hessen, würde ich sofort Kontakt aufnehmen*.
* Wegen Höchstalter und so.
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Oh, danke fürs Googlen! Für Berlin hatte ich als letzten Stand die Zahl 50 im Kopf.
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Unter "innerer Landkarte" hatte ich bisher immer so etwas wie einen moralischen Kompass verstanden...🤔🙂
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Ich gebe zu, ich habe nicht alle Seiten dieses Threads gelesen, aber im Vorbeigehen möchte ich fallen lassen, was ein Kollege neulich im LZ zu der Diskussion um KI gesagt hat: "Diese Diskussion hatten wir schonmal. Als die Taschenrechner eingeführt wurden."
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