Gilt für SL nicht sowieso so etwas wie Ortspflicht? Ich meine, dazu existiert eine Rechtsvorschrift. Zumindest in SH ist das so.
Beiträge von Klinger
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Ich glaube, das ist in NDS nicht so. Oder Klinger ?
Nein, ich habe die normalen Anwärterbezüge bekommen.
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Doch Klinger , du bist auch "Quereinsteiger"
. Dein Quereinstieg nennt sich in NDS "Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst" - dadurch bist du halt nur nicht wirklich als Quereinsteiger zu "erkennen"
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Das Thema hatten wir schon mal. Mein Studienseminar hat mich "Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst" genannt. Siehe Quereinsteiger/innen
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Ich habe den ganz normalen Vorbereitungsdienst absolviert. Bin also kein Quereinsteiger im eigentlichen Sinn. Kenne selbst nur einen Quereinsteiger im Sinne von "Hat sofort 24 Stunden unterrichtet".
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Die CDU wird bei allen Abstimmungen entscheiden müssen, ob sie mit der Regierung oder mit der AFD stimmt.
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Ich sehe bei RRG deutlich mehr Harmonie als bei SR.
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Man braucht keine absolute Mehrheit, um den Kanzler stellen zu dürfen.
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Ich setze auf SPD, Grüne und Die Linke. Olaf Scholz bleibt Kanzler und Die CDU guckt doof aus der Wäsche, weil sie nichts zu sagen haben wird, denn mit der AFD zusammenarbeiten kann sie nicht.
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Ich bin ziemlich sicher, dass auch ausgewachsene Lehrkräfte hier und da mal verschlafen. Sehr sicher.
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Das klingt total irre. Was nicht heißt, daß ich das für unwahr halte.
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Und wenn man Glück hat, dann darf man den auch privat nutzen für die Fahrten und die Firma zahlt trotzdem sämtlichen Kraftstoff.
Das ist der Normalfall. Dafür zahlt man die 1%. Ich weiß aber, das es trotzdem manchmal so ist, dass Firmenwagenbesitzer sich an den Kosten "beteiligen" müssen. Und das, obwohl das Unternehmen die Kosten zu 100% betrieblich verbucht.
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Außendienstler haben eigentlich keine Poolfahrzeuge. In aller Regel sind AD-Autos vollgepackt mit vertrieblichen und/oder technischen sowie persönlichen Dingen. Und die Autos sind ja fast nie im Betrieb, da sie unterwegs sind.
Bei Monteuren ist das eigentlich auch nicht anders. Die haben für gewöhnlich ihr Auto so ausgestattet, wie sie es brauchen.
Ich kenne allerdings Projektleiter, die 1 bis 2x pro Monat zu Kunden müssen. Die nutzen Poolfahrzeuge.
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Bei E-Autos sind es btw nur 0,5%.
Und die 30km fährt man zumindest als Außendienstmitarbeiter nur 1 bis 4x pro Monat. Das Auto ist ja dafür da, um zu Kunden zu fahren.
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Richtig. 1% vom Brutto-Listen-Preis + 0,03% pro Kilometer Entfernung Wohnort Arbeitsort. Kann man sich dann selbst ausrechnen, was ein Audi (90.000€ neu) und 30 km Fahrtweg an Steuern kosten.
Dabei ist auch egal, ob die Firma das Auto für 60.000€ bekommen hat. Es zählt der Listenpreis. Das ist schon eine erhebliche Verminderung des Netto-Einkommens.
Lohnt sich trotzdem praktisch immer, weil der Arbeitnehmer in aller Regel keinen einzigen privaten Cent in Betrieb und Unterhalt stecken muss. Der 90k Audi muss jeden Monat mit 900,- versteuert werden. Bedeutet 300,- bis 500,- weniger netto. Das ist sehr viel weniger als an Kosten tatsächlich anfallen.
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Ja A13 ist wenig für Personen mit Dienstwagen.
Mein Gehalt als Außendienstler betrug bis 2021 ca. 3.500,- brutto. Metallbaubranche im nördlichen Niedersachsen.
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Kleine Lichter mit A12-14 haben in der Regel keinen Diensttwagen.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Also nein das ist bei den kleinen Gehältern nicht normal.
Außendienstmitarbeiter haben für gewöhnlich einen Dienstwagen. Und sind oft noch kleinere Lichter als A12.
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Was bedeutet Seiteneinstieg genau in Deinem Fall? Bist Du verbeamtet? Machst Du das Ref parallel zum Deputat?
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Die Email-Adresse lässt darauf schließen, um welche Familie es sich dabei handelt. Soll das so?
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Ich stelle auch immer mein Material bereit und teile das gerne. Es macht mich ja auch ein Bisschen Stolz, wenn andere das benutzen. Und Schüler gehen vor. Die können ja nichts für die Faulheit mancher Kollegen.
Aber mit fremden Unterrichten zu arbeiten ist wie mit einem fremden Spickzettel eine Klausur zu schreiben, oder? Mir geht das jedenfalls so. Gute Unterrichte werden das nicht...
Sag doch der Kollegin, dass Du gerne Unterrichte mit ihr tauschen möchtest. Wobei... dann bekommst Du vermutlich nur Material Deiner anderen Kollegen.
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Ich überlege mal laut:
- Wir haben hier eine verbeamtete Lehrkraft A, die von Nds nach SH wechseln möchte.
- Wir haben außerdem eine Lehrkraft B, die von SH nach Nds wechseln möchte.
- B möchte an eine Schule, die in der Nachbarstadt von A's aktueller Schule ist.
- A ist Lehrer an einer Oberschule.
- B ist Lehrer an einer berufsbildenden Schule.
Sind damit nicht prinzipiell die wichtigsten Bedingungen für einen Tausch erfüllt?
Vermutlich geht nix ohne die Freigabe beider Schulen, richtig?
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